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							Gutachten 366-0012-12-WIRD
zur Erteilung der ABE 48930
ANLAGE: 18 AUDI                                                      Radtyp: EG5P
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                               Stand: 18.06.2012
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Fahrzeughersteller                          : AUDI
Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 7 J X 16 H2                  Einpreßtiefe (mm)      : 40
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 112/5                        Zentrierart            : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung        Ausführungsbezeichnung                               Mitten Zentrierring-    zul.     zul.      gültig
                                                                       loch   werkstoff        Rad-     Abroll    ab
                       Kennzeichnung           Kennzeichnung           (mm)                    last     umf.      Fertig
                       Rad                     Zentrierring                                    (kg)     (mm)      datum
EGP8SA40V571           PCD112 ET40             ohne                         57,1                  720    2105      05/12


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller            : AUDI
Befestigungsteile                           : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 26 mm
Zubehör                                     : AEZ Artikel-Nr. ZJV8 ww. Serie
Anzugsmoment der Befestigungsteile          : 110 Nm für Typ : B5
                                              120 Nm für Typ : D2; 4B; 4F; 4F1; 8E; 8H; 8J; 8P; 8PA; 8PB
Verkaufsbezeichnung:     AUDI A3 CABRIOLET
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen          Auflagen
8P           e1*2001/116*0456*.. 75 - 147 205/55R16                11A; 24J; 24M; 51G          Cabrio;
                                          215/55R16 93             11A; 21P; 22H; 22M; 24J;    Frontantrieb;
                                                                   24M; 54A                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                                 225/50R16 92      11A; 21P; 22H; 22M; 24J;    12A; 51A; 71K; 721;
                                                                   24M                         725; 73C; 74C

Verkaufsbezeichnung:     AUDI A3,S3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW      Reifen                    Auflagen zu Reifen          Auflagen
8P           e1*2001/116*0217*. 66 - 147 205/55R16                 11A; 24J; 24M; 51G          Sportback (4-türig);
8PA          e1*2001/116*0418*..         215/55R16 93              11A; 21B; 22L; 22Q; 24J;    Schrägheck 2-türig;
8PB          e13*2007/46*1082*..                                   24M                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                         225/50R16 92              11A; 21B; 22L; 22Q; 24C;    12A; 51A; 573; 71K;
                                                                   24M; 57T                    721; 725; 73C; 74C;
                                                                                               76U

Verkaufsbezeichnung:     AUDI A4, AUDI S4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                    Auflagen zu Reifen          Auflagen
B5           e1*93/81*0013*..,  81 - 142 205/55R16                 51G                         Kombi; Limousine;
               e1*98/14*0013*..                                                                Allradantrieb;
                                                                                               10B; 11G; 11H; 12K;
                                                                                               51A; 71K; 721; 725;
                                                                                               73C; 74C
B5             e1*93/81*0013*..,         195     205/55R16         51G; 52J                    Kombi; Limousine;
               e1*98/14*0013*..                                                                Allradantrieb;
                                                                                               10B; 11G; 11H; 12A;
                                                                                               51A; 71K; 721; 725;
                                                                                               73C; 74C
B5             e1*93/81*0013*..,         55 - 142 205/55R16        11A; 22B; 51G               Kombi; Limousine;
               e1*98/14*0013*..                                                                Frontantrieb;
                                                                                               10B; 11G; 11H; 12A;
                                                                                               51A; 71K; 721; 725;
                                                                                               73C; 74C


                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0012-12-WIRD
zur Erteilung der ABE 48930
ANLAGE: 18 AUDI                                                   Radtyp: EG5P
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                            Stand: 18.06.2012
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Verkaufsbezeichnung:     AUDI A4 CABRIOLET
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen               Auflagen zu Reifen          Auflagen
8H           e1*2001/116*0177*.., 96 - 162 205/55R16            12M; 51G                    Reifen mit
               e1*98/14*0177*..
                                    96 - 188 205/55R16          12M; 51G; 52J               Schneeketten;
                                                                                            Cabrio;
                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            51A; 573; 71K; 721;
                                                                                            725; 729; 73C; 74C;
                                                                                            76U
8H             e1*2001/116*0177*.., 96 - 162 205/55R16          51G                         Cabrio;
               e1*98/14*0177*..
                                    96 - 188 205/55R16          51G; 52J                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                             215/55R16          51G                         12K; 51A; 573; 71K;
                                                                                            721; 725; 729; 73C;
                                                                                            74C; 76U

Verkaufsbezeichnung:     AUDI A4,S4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                Auflagen zu Reifen          Auflagen
8E           e1*2001/116*0151*.. 75 - 120 205/55R16             51G                         ab
                                 75 - 188 205/55R16 91          51J                         e1*2001/116*0151*10;
                                          M+S
                                          215/55R16             51G                         Kombi; Limousine;
                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12K; 51A; 573; 71K;
                                                                                            721; 725; 729; 73C;
                                                                                            74C; 76U
8E             e1*2001/116*0151*.., 74 - 162 205/55R16          12M; 51G                    Reifen mit
               e1*98/14*0151*..
                                                                                            Schneeketten; nur
                                                                                            bis
                                                                                            e1*2001/116*0151*09;
                                                                                            Kombi; Limousine;
                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            51A; 573; 71K; 721;
                                                                                            725; 729; 73C; 74C;
                                                                                            76U
8E             e1*2001/116*0151*.., 74 - 162 205/55R16          12M; 51G                    nur bis
               e1*98/14*0151*..
                                                                                            e1*2001/116*0151*09;
                                                                                            Kombi; Limousine;
                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            51A; 573; 71K; 721;
                                                                                            725; 729; 73C; 74C;
                                                                                            76U
8E             e1*2001/116*0151*.., 74 - 162 205/55R16          51G                         nur bis
               e1*98/14*0151*..
                                              215/55R16         51G                         e1*2001/116*0151*09;
                                                                                            Kombi; Limousine;
                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12K; 51A; 573; 71K;
                                                                                            721; 725; 729; 73C;
                                                                                            74C; 76U




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0012-12-WIRD
zur Erteilung der ABE 48930
ANLAGE: 18 AUDI                                                   Radtyp: EG5P
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                            Stand: 18.06.2012
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                                                                                                       Seite: 3 von 7
Verkaufsbezeichnung:     AUDI A4,S4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                Auflagen zu Reifen          Auflagen
8E           e1*2001/116*0151*.. 75 - 120 205/55R16             12M; 51G                    Reifen mit
                                 75 - 188 205/55R16 91          12M; 51J                    Schneeketten; ab
                                          M+S
                                                                                            e1*2001/116*0151*10;
                                                                                            Kombi; Limousine;
                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            51A; 573; 71K; 721;
                                                                                            725; 729; 73C; 74C;
                                                                                            76U

Verkaufsbezeichnung:     AUDI A6, S6, ALLROAD
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen              Auflagen zu Reifen          Auflagen
4B           e1*2001/116*0051*.., 110 - 184 205/55R16           51G                         nicht Allroad;
               e1*98/14*0051*..
                                              215/55R16 93                                  nicht für
                                              225/50R16 92      11A; 24J; 24M               gepanzerte Fz; ab
                                                                                            e1*98/14*0051*17;
                                                                                            Allradantrieb;
                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                            725; 729; 73C; 74C
4B             e1*2001/116*0051*.., 85 - 162 205/55R16          51G                         ab e1*98/14*0051*17;
               e1*98/14*0051*..
                                              215/55R16         51G                         Serienbereifung mit
                                              225/50R16 92      11A; 24J; 24M               215/55R16; schmale
                                                                                            Achsen;
                                                                                            Frontantrieb;
                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                            725; 729; 73C; 74C;
                                                                                            AF6
4B             e1*2001/116*0051*.., 85 - 162 205/55R16          51G                         ab e1*98/14*0051*17;
               e1*98/14*0051*..
                                              215/55R16 93      11A; 22B                    Serienbereifung
                                              225/50R16 92      11A; 22B; 24J; 24M          ohne 215/55R16;
                                                                                            breite Achsen;
                                                                                            Frontantrieb;
                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                            725; 729; 73C; 74C;
                                                                                            AF5
4B             e1*96/27*0051*..,    169       205/55R16         51G; 52J                    nicht Allroad;
               e1*98/14*0051*..               215/55R16         51G                         nicht für
                                                                                            gepanzerte Fz; nur
                                                                                            bis
                                                                                            e1*98/14*0051*16;
                                                                                            AUDI A6 2.7 Biturbo;
                                                                                            Kombi; Limousine;
                                                                                            Allradantrieb;
                                                                                            Frontantrieb;
                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                            725; 729; 73C; 74C



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0012-12-WIRD
zur Erteilung der ABE 48930
ANLAGE: 18 AUDI                                                   Radtyp: EG5P
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                            Stand: 18.06.2012
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Verkaufsbezeichnung:     AUDI A6, S6, ALLROAD
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen          Auflagen
4B           e1*96/27*0051*..,  81 - 142 205/55R16              51G                         nicht Allroad;
             e1*98/14*0051*..            215/55R16              51G                         nicht für
                                                                                            gepanzerte Fz; nur
                                                                                            bis
                                                                                            e1*98/14*0051*16;
                                                                                            10B; 11G; 11H; 12A;
                                                                                            51A; 71K; 721; 725;
                                                                                            729; 73C; 74C

Verkaufsbezeichnung:     AUDI A6,S6,ALLROAD QUATTRO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen    Auflagen zu Reifen                     Auflagen
4F           e1*2001/116*0254*.., 89 - 140 205/60R16 nicht Allradantrieb; 12T;              Limousine u. Kombi;
4F1          e13*2007/46*1080*..                     51G; 52J                               Front- u.
               e13*2007/46*1080*..
                                     89 - 188 225/55R16         12T; 51G; 52J               Allradantrieb;
                                                                                            Nicht Allroad
                                                                                            Quattro;
                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            51A; 573; 71K; 721;
                                                                                            725; 729; 73C; 74C;
                                                                                            76U; 76Z

Verkaufsbezeichnung:     AUDI A8 / S8
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                Auflagen zu Reifen          Auflagen
D2           e1*93/81*0005*..,  110 - 250 225/60R16             51G                         nicht für
               e1*98/14*0005*..                                                             gepanzerte Fz;
                                                                                            Allradantrieb;
                                                                                            Frontantrieb;
                                                                                            10B; 10S; 11B; 11G;
                                                                                            11H; 12K; 51A; 71K;
                                                                                            721; 725; 729; 73C;
                                                                                            74C; 76U

Verkaufsbezeichnung:     AUDI TT
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen              Auflagen zu Reifen          Auflagen
8J           e1*2001/116*0369*.., 118 - 147 225/55R16           51G; 52J                    Cabrio; Coupe;
               e1*2001/116*0374*..
                                                                                            10B; 11G; 11H; 12A;
                                                                                            51A; 71K; 721; 725;
                                                                                            73C; 74C; 76U; 76Z

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
     Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
     FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
     dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0012-12-WIRD
zur Erteilung der ABE 48930
ANLAGE: 18 AUDI                                                   Radtyp: EG5P
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                            Stand: 18.06.2012
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                      Seite: 5 von 7
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
     Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).
12M) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 14 mm (einschließlich
     Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
     wird, möglich.
12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
     Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
     Fahrzeuges genannt wird, möglich.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
     der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
     herzustellen.
22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0012-12-WIRD
zur Erteilung der ABE 48930
ANLAGE: 18 AUDI                                                   Radtyp: EG5P
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                            Stand: 18.06.2012
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                                                                                                      Seite: 6 von 7
22Q) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
     Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
     Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
     dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
     Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
     wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
     berücksichtigen.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
57T) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                        Reifengröße:
                    Vorderachse:                        205/55R16
                    Hinterachse:                        225/50R16
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0012-12-WIRD
zur Erteilung der ABE 48930
ANLAGE: 18 AUDI                                                   Radtyp: EG5P
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                            Stand: 18.06.2012
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                      Seite: 7 von 7
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74C) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller bzw. die vom
     Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der
     serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage
     zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten.
76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     mindestens 17-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
76Z) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur in Verbindung mit M+S-Reifen zulässig.
AF5) Die Verwendung dieser Rad/Reifenkombination ist "nur zulässig" an Fahrzeugausführungen, wenn die
     Reifengröße 215/55R16 (breite Hinterachse) nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller in den
     Fahrzeugpapieren bereits eingetragen ist, es sei denn dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine
     weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
AF6) Die Verwendung dieser Rad/Reifenkombination ist "nur zulässig" an Fahrzeugausführungen, wenn die
     Reifengröße 215/55R16 (schmale Hinterachse) serienmäßig vom Fahrzeughersteller in den
     Fahrzeugpapieren bereits eingetragen ist, es sei denn dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine
     weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
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