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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 47369
Nr. :                      RA-000511-C0-104
Anlage-Nr. :               26
Seite :                    1/9                                                                 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 41R6705


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                        41R6705
Art des Sonderrades:                              einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke:                                                   RONAL
Radausführung:                                                41R6705.37
Radgröße:                                                      7Jx16H2
Rad-Einpresstiefe:                                               45 mm
Lochkreisdurchmesser:                                           112 mm
Lochzahl:                                                           5
Mittenlochdurchmesser:                                         76,0 mm
Zentrierart:                                               Mittenzentrierung
Zentrierring:                                                 2 Ø76 Ø57
geprüfte Radlast:                                                800 kg
bei Reifenabrollumfang:                                        2245 mm


Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Audi (D)

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                      Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                    moment
4B, 4F, 4F1, 8E, 8H, 8J, 8P,         Serien-Radschraube, Kugel Ø 26 mm,   ZP50704 120 Nm
8PB, 8V, B5, C4, D2, QB6             Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27 mm
8U, 8U1                              Radschraube, Kugel Ø 26 mm,          ZP50792 140 Nm
                                     Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 35 mm

Typ:                            C4
ABE / EG-Genehmigung:           F619; F619/1
Motorleistung Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
 60 bis 142   Audi 100,                  205/55R16                             A02) bis A10)
              Audi 100 Avant,
              Audi 100 quattro,
              Audi 100 Avant quattro,
              Audi A6,
              Audi A6 Avant,
              Audi A6 quattro,
              Audi A6 Avant quattro
F619/1/NT10E    1240/12001240/1200                                             5/112/57



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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 47369
Nr. :                      RA-000511-C0-104
Anlage-Nr. :               26
Seite :                    2/9                                                                      Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 41R6705


Typ:                         D2
ABE / EG-Genehmigung:        G850; e1*93/81*0005*.., e1*98/14*0005*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                       Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 110 bis 250   Audi A8                225/60R16                                    A02) bis A10)
                                      E05a)                                        E44)ER1)

                                                        235/60R16
                                                        E06)

                                                        225/60R16 M+S
e1*98/14*0005*23       1340/1225                                                   5/112/57



Typ:                            B5
ABE / EG-Genehmigung:           e1*93/81*0013*.., e1*98/14*0013*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
 55 bis 142    Audi A4,                   205/55R16                                A02) bis A10)
               Audi A4 quattro,
               Audi A4 Avant,
               Audi A4 Avant quattro
e1*98/14*0013*21E      1150/1130                                                   5/112/57



Typ:                           4B
ABE / EG-Genehmigung:          e1*96/27*0051*.., e1*98/14*0051*.., e1*2001/116*0051*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
 81 bis 142   Audi A6,                   205/55R16                                  A02) bis A10)B38)
              Audi A6 quattro,                                                      E44)
              Audi A6 Avant,             215/55R16
              Audi A6 Avant quattro

 162; 184              Audi A6,                         205/55R16 M+S              A02) bis A10)B38)
                       Audi A6 quattro,                                            E44)
                       Audi A6 Avant,                   215/55R16
                       Audi A6 Avant quattro

e1*98/14*0051*25       1260(8Zyl)/12001230/1200(1230)                              5/112/57



Typ:                            8E
ABE / EG-Genehmigung:           e1*98/14*0151*.. , e1*2001/116*0151*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
 74 bis 188    Audi A4,                   205/55R16 M+S                            A02) bis A10)B44)
               Audi A4 quattro,           A93)                                     E06)
               Audi A4 Avant,
               Audi A4 Avant quattro      205/55R16
                                          A93)E05a)

                                                        215/55R16

e1*2001/116*0151*23E   1230/1150 | S4:1250/1150                                    5/112/57




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 47369
Nr. :                      RA-000511-C0-104
Anlage-Nr. :               26
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 41R6705


Typ:                            QB6
ABE / EG-Genehmigung:           e1*2001/116*0243*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
 162 bis 188   Audi A4,                  205/55R16 M+S                            A02) bis A10)B44)
               Audi A4 quattro,          A93)                                     E06)
               Audi A4 Avant,
               Audi A4 Avant quattro,    215/55R16
               Audi A4 Cabrio
e1*2001/116*0243*06E   1165/1145(1195)                                            5/112/57



Typ:                          8H
ABE / EG-Genehmigung:         e1*98/14*0177*.., e1*2001/116*0177*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 96 bis 188    Audi A4 Cabrio           205/55R16 M+S                             A02) bis A10)B44)
                                                                                  E06)
                                          205/55R16
                                          E05a)

                                          215/55R16
e1*2001/116*0177*10E   1250/1165                                                  5/112/57



Typ:                            8P
ABE / EG-Genehmigung:           e1*2001/116*0217*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
 66 bis 147    Audi A3,                  205/55R16                                A02) bis A10)
               Audi A3 quattro           A93)                                     E06)
               (3- und 5-Türer)
                                         225/50R16
                                         A01)K03)
                                         zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen    Auflagen und Hinweise
                                         vorne                hinten
                                         205/55R16            225/50R16           A02) bis A10) E06)
                                                                                  V00)
e1*2001/116*0217*32    1130/1080(1080)                                            5/112/57



Typ:                          8P
ABE / EG-Genehmigung:         e1*2001/116*0456*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 75 bis 147    Audi A3 Cabrio          205/55R16                                  A02) bis A10)
                                       A93)

                                          225/50R16
                                          A01)K03)
                                          zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                          vorne                hinten
                                          205/55R16            225/50R16          A02) bis A10)
                                                                                  V00)
e1*2001/116*0456*14    1135/985(0)                                                5/112/57




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 47369
Nr. :                      RA-000511-C0-104
Anlage-Nr. :               26
Seite :                    4/9                                                                      Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 41R6705


Typ:                           8PB
ABE / EG-Genehmigung:          e13*2007/46*1082*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 66 bis 147    Audi A3,                 205/55R16                                   A02) bis A10)
               Audi A3 quattro          A93)
              (3- und 5-türer)
                                        225/50R16
                                        A01)K03)
                                        zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen       Auflagen und Hinweise
                                        vorne                hinten
                                        205/55R16            225/50R16              A02) bis A10)
                                                                                    V00)
e13*2007/46*1082*00   1120/1080(1080)                                               5/112/57



Typ(en):                                ABE / EG-Genehmigung(en):
4F                                      e1*2001/116*0254*..
4F1                                     e13*2007/46*1080*..
Motorleistung         Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                              vorne und hinten, ggf. Auflagen
89 bis 160            Audi A6                     205/60R16                         A02) bis A10)
                      (Ausführungen mit kleinsten                                   E44)E54)EF0)
                      Serienreifen 205/..)        215/55R16

                                                 215/60R16

                                                 225/55R16

                                                 235/50R16

                                                 235/55R16




Typ(en):                                ABE / EG-Genehmigung(en):
4F                                      e1*2001/116*0254*..
4F1                                     e13*2007/46*1080*..
Motorleistung         Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                              vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 188           Audi A6                     225/55R16                         A02) bis A10)
                      (Ausführungen mit kleinsten                                   E44)E54)EF0)
                      Serienreifen 225/..)        235/50R16

                                                 235/55R16




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 47369
Nr. :                      RA-000511-C0-104
Anlage-Nr. :               26
Seite :                    5/9                                                                     Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 41R6705


Typ:                          8J
ABE / EG-Genehmigung:         e1*2001/116*0369*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 118 bis 155   Audi TT                 225/55R16 M+S                               A02) bis A10)
              (Coupe, Cabrio)          A93)

e1*2001/116*0369*15   1030 / 855(0)                                                5/112/57



Typ(en):                                ABE / EG-Genehmigung(en):
8U                                      e1*2007/46*0591*..
8U1                                     e13*2007/46*1163*..
Motorleistung         Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                             vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 155           Audi Q3                    215/65R16                         A02) bis A10)
                      (mit Serienverbreiterung)
                                                 225/60R16

                                                 225/65R16
                                                 G3R)

                                                 235/60R16

                                                 245/55R16

                                                 245/60R16
                                                 G3R)

                                                 255/55R16




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 47369
Nr. :                      RA-000511-C0-104
Anlage-Nr. :               26
Seite :                    6/9                                                                     Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 41R6705


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
8U                               e1*2007/46*0591*..
8U1                              e13*2007/46*1163*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 155     Audi Q3                    215/65R16                               A02) bis A10)
                (ohne Serienverbreiterung)
                                           225/60R16

                                           225/65R16
                                           G3R)

                                           235/60R16

                                           245/55R16

                                           245/60R16
                                           G3R)

                                           255/55R16




Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
8V                             e1*2007/46*0607*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 bis 132      Audi A3                 205/55R16                                  A02) bis A10)
                (3-türig)
                                        215/50R16
                                        A93a)

                                           215/55R16

                                           225/50R16
                                           A01)K03)K04)

                                           235/50R16
                                           A01)K01)K04)K27)

                                           zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                           vorne                hinten
                                           205/55R16            225/50R16          A01) bis A10)
                                                                K04)               V00)

                                           215/55R16            235/50R16          A01) bis A10)
                                                                K04)               V00)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 47369
Nr. :                      RA-000511-C0-104
Anlage-Nr. :               26
Seite :                    7/9                                                       Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 41R6705


Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 47369
Nr. :                      RA-000511-C0-104
Anlage-Nr. :               26
Seite :                    8/9                                                        Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 41R6705


A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

B38) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit folgender Bremsanlage an Achse 1:
     - innenbelüftete Bremsscheibe Ø322x30 mm , Festsattel

B44) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit folgender Bremsanlage an Achse 1:
     - innenbelüftete Bremsscheibe Ø320x30 mm; Bremssattel ATE CN 4FF

E05a) Nur zulässig an Fahrzeugen, bei denen diese Reifengröße serienmäßig als
     Sommerbereifung eingetragen ist oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen ist.

E06) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit 17-Zoll-Bereifung und
     größer ausgerüstet sind oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

E44) Nicht zulässig an der gepanzerten (beschußgesicherten) Versionen.

E54) Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen: Allroad

EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
     Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
     Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
     Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

ER1) Aufgrund der geprüften Radfestigkeit ist die Verwendung dieser Rad-Reifen-Kombination
     nur zulässig an Fahrzeugen mit zulässigen Achslasten bis max. 1600 kg.
     Bei Montage an Achse 2 gilt dies auch für die erhöhte zulässige Achslast bei
     Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1 – 8.3 in den
     Fahrzeugpapieren).
     Sofern nur diese höher ist als der oben genannte Wert gilt dieser als erhöhte zulässige
     Achslast bei Anhängerbetrieb für diese Rad-Reifen-Kombination.

G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
     des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
     StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
     Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
     werden.




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 47369
Nr. :                      RA-000511-C0-104
Anlage-Nr. :               26
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 41R6705


G3R) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 235/50R18 ausgerüstet
     oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
     COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
     Auflagen A01) und G01) zu beachten.

K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
     Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K27) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
     und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde.
     Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers.
     Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne
     Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt
     die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.


Die Anlage Nr. 26 mit den Blättern 1 bis 9 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 41R6705 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 11.10.2012




RA-000511-C0-104-26~AU-5-112-57-ET45_41R6705.docx
						
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