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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 47895
Nr. :                      RA-000491-D0-104
Anlage-Nr. :               4
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 51R0855


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                 51R0855
Art des Sonderrades:                         einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke:                                             Ronal
Radausführung:                                         51R0855.07
Radgröße:                                               8½Jx20H2
Rad-Einpresstiefe:                                        30 mm
Lochkreisdurchmesser:                                    112 mm
Lochzahl:                                                   5
Mittenlochdurchmesser:                                   76,0 mm
Zentrierart:                                        Mittenzentrierung
Zentrierring:                                          2 Ø76 Ø57
geprüfte Radlast:                                         950 kg
bei Reifenabrollumfang:                                 2300 mm



Verwendungsbereich und Auflagen
Fahrzeughersteller oder Marke      :   Audi AG

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile      Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                     moment
D2, 4F, 4F1                      Serien-Radschraube, Kugel Ø26,            ZP50704 120 Nm
                                 Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27 mm
4E                               Serien-Radschraube, Kugel Ø26,            ZP50704 140 Nm
                                 Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5,
                                 Schaftlänge 27 mm
8U, 8U1                          Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde        ZP50792 140 Nm
                                 M14x1,5, Schaftlänge 35 mm




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 47895
Nr. :                      RA-000491-D0-104
Anlage-Nr. :               4
Seite :                    2/6                                                           Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 51R0855


Typ:                         D2
ABE / EG-Genehmigung:        G850; e1*93/81*0005*.. , e1*98/14*0005*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 110 bis 265  Audi A8                 245/35R20                          A01) bis A10)E44)
                                                                         K03)K04)K40)
                                         255/35R20

 309                  Audi S8            255/35R20                       A01) bis A10)E44)
                                                                         K03)K04)K40)

G850/NT00             1255/1230                                          5/112/57
e1*93/81*0005*16      1380/1230
e1*98/14*0005*24E



Typ:                         4E
ABE / EG-Genehmigung:        e1*2001/116*0198*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 154 bis 257   Audi A8                245/35R20 M+S                      A01) bis A10)E44)
                                      T95)                               K03)K04)

                                         245/35R20
                                         E64)T95)

                                         255/35R20 M+S
                                         K35)

                                         255/35R20
                                         E65)K35)

 331                   Audi A8,          255/35R20 M+S                   A01) bis A10)E44)
                       Audi S8,                                          K03)K04)K35)
                                         255/35R20
                                         E65)

e1*2001/116*0198*24   1410/1300 (1330)                                   5/112/57
                      202 kW:1440/1300



Typ:                         4E
ABE / EG-Genehmigung:        e1*2001/116*0246*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 246          Audi A8                 245/35R20                          A01) bis A10)E44)
                                                                         K03)K04)
                                         255/35R20
                                         K35)

e1*2001/116*0246*00   1290/1265 (1295)                                   5/112/57




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Nr. :                      RA-000491-D0-104
Anlage-Nr. :               4
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 51R0855


Typ:                            4F
ABE / EG-Genehmigung:           e1*2001/116*0254*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
 89 bis 257    Audi A6,                  225/35R20                                 A01) bis A10)E44)
               Audi A6 quattro,          T90)                                      K01)K04)K64)
               Audi A6 Avant,
               Audi A6 Avant quattro
 120 bis 257   Audi A6 Allroad           245/35R20                                 A01) bis A10)
                                                                                   K01)K04)K64)

e1*2001/116*0254*23   1350/1335(1385)                                              5/112/57



Typ:                           4F1
ABE / EG-Genehmigung:          e13*2007/46*1080*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 100 bis 257   Audi A6 Avant,           225/35R20                                  A01) bis A10)E44)
               Audi A6 Avant quattro    T90)                                       K01)K04)K64)

 120 bis 257          Audi A6 Allroad            245/35R20                         A01) bis A10)
                                                                                   K01)K04)K64)

e13*2007/46*1080*01   1350/1335 (1385)                                             5/112/57



Typ(en):                                ABE / EG-Genehmigung(en):
8U                                      e1*2007/46*0591*..
8U1                                     e13*2007/46*1163*..
Motorleistung         Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                             vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 155           Audi Q3                    235/35R20                         A02) bis A10)
                      (mit Serienverbreiterung) A93)

                                                 245/35R20
                                                 A93a)

                                                 255/35R20




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 47895
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Anlage-Nr. :               4
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 51R0855


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
8U                               e1*2007/46*0591*..
8U1                              e13*2007/46*1163*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 155     Audi Q3                    235/35R20                         A02) bis A10)
                (ohne Serienverbreiterung) A93)

                                           245/35R20
                                           A01)A93a)K03)K04)

                                           255/35R20
                                           A01)K03)K04)



Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 51R0855


A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.

A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

E44) Nicht zulässig an der gepanzerten (beschußgesicherten) Versionen.

E64) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit (Sommer-)
     Reifengröße ab Nennbreite 255/.. ausgerüstet oder nur diese in den Fahrzeugpapieren
     (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-
     Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

E65) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit (Sommer-)
     Reifengröße ab Nennbreite 265/.. ausgerüstet oder nur diese in den Fahrzeugpapieren
     (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-
     Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
     Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.




RA-000491-D0-104-04~AU-5-112-57-ET30_51R0855.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 47895
Nr. :                      RA-000491-D0-104
Anlage-Nr. :               4
Seite :                    6/6                                                           Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 51R0855


K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K35) An Achse 2 ist vom Kunststoffinnenkotflügel im Bereich von ca. 45° vor und hinter der
     Radmitte ein Streifen von ca. 60 mm Breite (gemessen von der Radhausausschnittkante)
     abzutrennen, oder diesen Bereich vollkommen an das Blechradhaus anlegen.

K40) An Achse 2 sind folgende Maßnahmen erforderlich:
     - die ins Radhaus ragende Radlaufkante des Stoßfängers ist ab der Oberkante auf
        einer Länge von ca. 100 mm nach unten zu kürzen,
     - der Kunststoffinnenkotflügel ist im Bereich der Stoßfängeroberkante durch Erwärmung
        an das Radhaus anzulegen,
     - die in diesem Bereich befindliche Befestigungsschraube des Kunststoffinnenkotflügels
        ist zu entfernen.

K64) An Achse 2 sind folgende Maßnahmen erforderlich:
     - die hinter dem Befestigungsniet des Filzinnenkotflügels befindliche Blechausbuchtung
        ist eng an das äußere Karosserieblech anzulegen,
     - vom Filzinnenkotflügel ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis ca. 200 mm vor
        der Radmitte ein Streifen von ca. 60 mm Breite (gemessen von der
        Radhausausschnittkante) abzutrennen und der Rest klebend neu zu befestigen.

T90) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1200 kg bei LI 90 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 600 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T95) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1380 kg bei LI 95 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 690 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.


Die Anlage Nr. 4 mit den Blättern 1 bis 6 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
die Sonderräder Typ 51R0855 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 26.04.2012




RA-000491-D0-104-04~AU-5-112-57-ET30_51R0855.docx
						
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