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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 48361
Nr. :                      RA-000627-B0-015
Anlage-Nr. :               2
Seite :                    1 / 14                                                              M o b ilit ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 BS5 80835


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                     BS5 80835
Art des Sonderrades:                            einteiliges Leichtmetallsonderrad
Radausführung:                                                LK 112
Radgröße:                                                    8Jx18H2
Rad-Einpresstiefe:                                             35 mm
Lochkreisdurchmesser:                                         112 mm
Lochzahl:                                                         5
Mittenlochdurchmesser:                                       72,50 mm
Zentrierart:                                             Mittenzentrierung
Zentrierring:                                             BOØ72,5/Ø57,1
geprüfte Radlast:                                              720 kg
bei Reifenabrollumfang:                                      2200 mm

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Audi (D), Quattro

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                    Beschreibung der Befestigungsteile        Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                         moment
44, 44Q, 4B, 4F, 4F1, 89Q, 8E, Radschraube, Kegel 60°, Gewinde                           120 Nm
8H, 8J, 8P, 8PB, B4, B5, C4,   M14x1,5, Schaftlänge 28,5 mm
D11, D2, QB6
4E, 8U, 8U1                    Radschraube, Kegel 60°, Gewinde                                140 Nm
                               M14x1,5, Schaftlänge 33 mm


Typ:                          44
ABE / EG-Genehmigung:         C727; C727/1
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 88 bis 121   Audi 100 Quattro,        225/40R18                              A01) bis A10)
              Audi 200 Quattro,                                               E43)K32)K38)
              Audi 100 Avant-Quattro,  235/40R18
              Audi 200 Avant-Quattro

C727/1/NT09E    1070/980                                                     5/112/57




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 48361
Nr. :                      RA-000627-B0-015
Anlage-Nr. :               2
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Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 BS5 80835


Typ:                          44Q
ABE / EG-Genehmigung:         D403; D403/1
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 88 bis 101   Audi 100 Quattro,        225/40R18                           A01) bis A10)
              Audi 200 Quattro,                                            E43)K32)K38)
              Audi 100 Avant-Quattro,
              Audi 200 Avant-Quattro   235/40R18

 121 bis 147   Audi 100 Quattro,         235/40R18                         A01) bis A10)
               Audi 200 Quattro,                                           E43)K32)K38)
               Audi 100 Avant-Quattro,
               Audi 200 Avant-Quattro
 162           Audi 200 Quattro,         235/40R18                         A01) bis A10)
               Audi 200 Avant-Quattro                                      K32)K38)

D403/1/04E     1120/1180                                                   5/112/57



Typ:                          89Q
ABE / EG-Genehmigung:         E399; E399/1
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 98 bis 128   Audi Coupé quattro       225/40R18                           A01) bis A10)
                                                                           K39)
 162 bis 169   Audi Coupé quattro
               (Audi S2)
E399/1/NT08E   1100/950                                                    5/112/57


Typ:                         D11
ABE / EG-Genehmigung:        F127
Motorleistung Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
 180 bis 206   Audi V8                   235/40R18                         A01) bis A10)
                                                                           K40)

F127/NT07E     1240/1200                                                   5/112/57




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 48361
Nr. :                      RA-000627-B0-015
Anlage-Nr. :               2
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Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 BS5 80835


Typ:                            C4
ABE / EG-Genehmigung:           F619; F619/1
Motorleistung Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
 60 bis 142   Audi 100,                  225/40R18                              A01) bis A10)
              Audi 100 Avant,                                                   K03a)K04a)K36)
              Audi 100 quattro,          245/35R18
              Audi 100 Avant quattro,
              Audi A6,
              Audi A6 Avant,
              Audi A6 quattro,
              Audi A6 Avant quattro
 169                Audi S4 ww. Audi S6,        235/40R18                       A01) bis A10)
                    Audi S4 Avant ww.           K04a)                           K36)
                    Audi S6 Avant
 206 bis 213        Audi S4 V8 ww. Audi S4 4,2
                    ww. Audi S6 4,2, Audi Avant
                    S4 V8 ww. Audi Avant S4
                    4,2 ww. Audi S6 4,2 Avant
F619/1/NT10E        1240/1200                                                   5/112/57



Typ:                           B4
ABE / EG-Genehmigung:          F889/1
Motorleistung Handelsbezeichnungen            zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                          vorne und hinten, ggf. Auflagen
 85 bis 128   Audi 80,                        225/40R18                         A01) bis A10)
              Audi 80 Avant,                                                    K39)
              Audi 80 quattro,
              Audi 80 Avant quattro
               (5-Loch)
 169          Audi S2,
              Audi Avant S2
F889/1/NT05E        1100/1120                                                   5/112/57



Typ:                         D2
ABE / EG-Genehmigung:        G850; e1*93/81*0005*.., e1*98/14*0005*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 110 bis 265   Audi A8, S8            235/50R18                                 A02) bis A10)
                                                                                E44)
                                              245/45R18

                                              255/45R18
e1*98/14*0005*24E   1340/1230                                                   5/112/57,1




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Nr. :                      RA-000627-B0-015
Anlage-Nr. :               2
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Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 BS5 80835


Typ:                            B5
ABE / EG-Genehmigung:           e1*93/81*0013*.., e1*98/14*0013*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
 55 bis 142    Audi A4,                   225/40R18                               A02) bis A10)
               Audi A4 quattro,
               Audi A4 Avant ,
               Audi A4 Avant quattro
 169 bis 195  Audi A4 quattro,            225/40R18                               A02) bis A10)
              Audi A4 Avant quattro

e1*98/14*0013*21E      1150/11 30(1100)                                           5/112/57



Typ:                           4B
ABE / EG-Genehmigung:          e1*96/27*0051*.., e1*98/14*0051*.., e1*2001/116*0051*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
 81 bis 142   Audi A6, A6 quattro        225/40R18                                 A01) bis A10)E44)E54)
               (Limousine, Avant)                                                  K39)
                                         245/35R18
                                         K28)

                                                          235/40R18
                                                          K28)

 162 bis 184           Audi A6, A6 quattro                235/40R18
                       (Limousine, Avant)                 K28)

 191 bis 220           Audi A6 ww. Audi S6,               245/40R18               A02) bis A10) E54)
                       (Limousine, Avant)
 250                   Audi S6                            245/40R18 M+S           A02) bis A10)
                       (Limousine, Avant)
e1*2001/116*0051*25E   1260(8Zyl)/1200//1230/1200(1230)                           5/112/57



Typ:                            8E
ABE / EG-Genehmigung:           e1*98/14*0151*.., e1*2001/116*0151*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
 74 bis 188    Audi A4,                   225/40R18                               A02) bis A10)
               Audi A4 quattro,
               Audi A4 Avant,             235/40R18
               Audi A4 Avant quattro      A01)K03)K35)

253                    Audi S4                            225/40R18 M+S

                                                          235/40R18
                                                          A01)K03)K35)
e1*2001/116*0151*23E   1250/1150 | S4:1250/1150                                   5/112/57




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 48361
Nr. :                      RA-000627-B0-015
Anlage-Nr. :               2
Seite :                    5 / 14                                                               M o b ilit ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 BS5 80835


Typ:                            QB6
ABE / EG-Genehmigung:           e1*2001/116*0243*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
 162 bis 182   Audi A4,                  225/40R18                              A02) bis A10)
               Audi A4 quattro,
               Audi A4 Avant,            235/40R18
               Audi A4 Avant quattro,    A01)K03)K35)
               Audi A4 Cabrio
 253          Audi A4 quattro Cabrio,    225/40R18 M+S
              Audi S4 Cabrio
                                         235/40R18
                                         A01)K03)K35)
e1*2001/116*0243*06E   1165/1145 (1195) | 1250/1150(0)                          5/112/57


Typ:                           8H
ABE / EG-Genehmigung:          e1*98/14*0177*.., e1*2001/116*0177*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
 96 bis 188    Audi A4 Cabriolet         225/40R18                              A02) bis A10)

                                                         235/40R18
                                                         A01)K03)K04)K55)K56)
 253                    Audi S4 Cabriolet                225/40R18 M+S

                                                         235/40R18
                                                         A01)K03)K35)
e1*2001/116*0177*10E   1250/1165                                                5/112/57


Typ:                           4B
ABE / EG-Genehmigung:          e1*98/14*0190*.. , e1*2001/116*0190*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
 331 bis 353  Audi RS6 quattro           225/45R18 M+S                          A02) bis A10)

e1*2001/116*0190*03E   1255/1200                                                5/112/57




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 48361
Nr. :                      RA-000627-B0-015
Anlage-Nr. :               2
Seite :                    6 / 14                                                         M o b ilit ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 BS5 80835


Typ:                           4E
ABE / EG-Genehmigung:          e1*2001/116*0198*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 154 bis 257   Audi A8 (außer V8-TDI) 235/50R18                           A02) bis A10)B53)
                                        E05a)                             E17)E44)E61)

                                          235/50R18 M+S

                                          245/45R18
                                          E64)

                                          245/45R18 M+S

                                          255/45R18
                                          A01)K03)
 202 bis 240           Audi A8 (V8-TDI)   235/50R18                       A02) bis A10)B53)
                                          E05a)                           E17)E44)E61)

                                          235/50R18 M+S

                                          255/45R18
                                          A01)K03)
 331                   Audi A8 W12,       235/50R18 M+S                   A02) bis A10)B53)
                       Audi S8                                            E17)E61)

e1*2001/116*0198*24E                      1440/1300 –202 kW               5/112/57


Typ:                         4E
ABE / EG-Genehmigung:        e1*2001/116*0246*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 246           Audi A8                235/50R18                           A02) bis A10)B53)
                                                                          E44)E61)
                                          245/45R18

                                          255/45R18
                                          A01)K03)
e1*2001/116*0246*00E   1315/1300 (1340)                                   5/112/57


Typ:                           8P
ABE / EG-Genehmigung:          e1*2001/116*0217*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 66 bis 147    Audi A3,                 215/40R18                         A01) bis A10)
               Audi A3 quattro                                            K01)K04)K58)K59)
              (3- und 5-Türer)          225/40R18                         K60)
                                        K61)
 184 bis 195  Audi A3 quattro           225/40R18
              (3- und 5-türer)          K61)
e1*2001/116*0217*30                                                       5/112/57




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 48361
Nr. :                      RA-000627-B0-015
Anlage-Nr. :               2
Seite :                    7 / 14                                                          M o b ilit ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 BS5 80835


Typ:                           8PB
ABE / EG-Genehmigung:          e13*2007/46*1082*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 66 bis 147    Audi A3,                 215/40R18                          A01) bis A10)
               Audi A3 quattro                                             K01)K04)K58)K59)
              (3- und 5-Türer)          225/40R18                          K60)
                                        K61)

e13*2007/46*1082*00    1120/1080                                           5/112/57



Typ:                         8P
ABE / EG-Genehmigung:        e1*2001/116*0241*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 110           Audi A3                215/40R18                            A01) bis A10)
                                                                           K01)K04)K58)K59)
                                          225/40R18                        K60)
                                          K61)
e1*2001/116*0241*00    1020/975(-)                                         5/112/57


Typ:                          8P
ABE / EG-Genehmigung:         e1*2001/116*0456*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 75 bis 147    Audi A3 Cabrio          215/40R18                           A01) bis A10)
                                                                           K01)K04)K58)K59)
                                          225/40R18                        K60)
                                          K61)
e1*2001/116*0456*12    1135/985(985)                                       5/112/57


Typ:                            4F
ABE / EG-Genehmigung:           e1*2001/116*0254*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
 89 bis 188    Audi A6,                  225/45R18                         A01) bis A10)E44)E54)
               Audi A6 quattro,                                            K63)
               Audi A6 Avant,            245/40R18
               Audi A6 Avant quattro     K03)K04)
 213 bis 257  Audi A6 quattro,           225/45R18                         A01) bis A10)E44)E54)
              Audi A6 Avant quattro                                        K63)
                                         245/40R18
                                         K03)K04)
 120 bis 257  Audi A6 Allroad            225/45R18                         A02) bis A10)

                                          245/45R18
                                          A01)K03)K04)
 320                   Audi S6            235/45R18 M+S                    A02) bis A10)

e1*2001/116*0254*23E                                                       5/112/57




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 48361
Nr. :                      RA-000627-B0-015
Anlage-Nr. :               2
Seite :                    8 / 14                                                         M o b ilit ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 BS5 80835


Typ:                           4F1
ABE / EG-Genehmigung:          e13*2007/46*1080*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 100 bis 257   Audi A6 Avant,           225/45R18                         A01) bis A10)E54)
               Audi A6 Avant quattro                                      K63)
                                        245/40R18
                                        K03)K04)
 120 bis 257  Audi A6 Allroad           225/45R18                         A02) bis A10)

                                         245/45R18
                                         A01)K03)K04)
 320                  Audi S6            235/45R18 M+S                    A02) bis A10)

e13*2007/46*1080*01                                                       5/112/57



Typ:                         4F
ABE / EG-Genehmigung:        e1*2001/116*0276*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 246          Audi A6                 225/45R18                           A01) bis A10)E44)
                                                                          K63)
                                         245/40R18
                                         K03)K04)
e1*2001/116*0276*04   1270/1205(1255)                                     5/112/57



Typ:                           8J
ABE / EG-Genehmigung:          e1*2001/116*0369*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 118 bis 155  Audi TT,                  225/45R18                         A01) bis A10)
               Audi TT quattro          K03)K04)                          K67)
              (Coupe, Cabrio)
                                        235/40R18
                                        K01)K02)

                                         245/40R18
                                         K01)K02)
 184 bis 265          Audi TT quattro,   225/45R18 M+S                    A01) bis A10)
                      Audi TTS,          K03)K04)                         K67)
                      Audi TT RS
                      (Coupe, Cabrio)    235/40R18 M+S
                                         K01)K02)

                                         245/40R18 M+S
                                         K01)K02)
e1*2001/116*0369*14   1060/885 (-)                                        5/112/57




RA-000627-B0-015-02~AU-5-112-57-ET35.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 48361
Nr. :                      RA-000627-B0-015
Anlage-Nr. :               2
Seite :                    9 / 14                                                                  M o b ilit ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 BS5 80835


Typ:                         8J
ABE / EG-Genehmigung:        e1*2001/116*0375*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                       Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 184          Audi TT                 225/45R18 M+S                                A01) bis A10)
              (Coupe)                 K03)K04)                                     K67)

                                                 235/40R18 M+S
                                                 K01)K02)

                                                 245/40R18 M+S
                                                 K01)K02)
e1*2001/116*0375*00   1035/870(0)                                                  5/112/57



Typ(en):                                ABE / EG-Genehmigung(en):
8U                                      e1*2007/46*0590*..
8U                                      e1*2007/46*0591*..
8U1                                     e13*2007/46*1163*..
Motorleistung         Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                             vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 155           Audi Q3                    225/50R18                         A02) bis A10)
                      (mit Serienverbreiterung) A93a)

                                                 235/50R18

                                                 245/45R18
                                                 A93)

                                                 255/45R18



Typ(en):                               ABE / EG-Genehmigung(en):
8U                                     e1*2007/46*0590*..
8U                                     e1*2007/46*0591*..
8U1                                    e13*2007/46*1163*..
Motorleistung         Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                             vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 155           Audi Q3                    225/50R18                         A02) bis A10)
                      (ohne Serienverbreiterung) A93a)

                                                 235/50R18

                                                 245/45R18
                                                 A93)

                                                 255/45R18




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 48361
Nr. :                      RA-000627-B0-015
Anlage-Nr. :               2
Seite :                    10 / 14                                                   M o b ilit ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 BS5 80835


Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.




RA-000627-B0-015-02~AU-5-112-57-ET35.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 48361
Nr. :                      RA-000627-B0-015
Anlage-Nr. :               2
Seite :                    11 / 14                                                    M o b ilit ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 BS5 80835


A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

B53) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, an denen die optionale 6-Kolben
     Festsattelbremse (Audi Ceramic Brembo) mit Kohlefaserverstärkter
     Keramikbremsscheibe verbaut ist.

E05a) Nur zulässig an Fahrzeugen, bei denen diese Reifengröße serienmäßig als
     Sommerbereifung eingetragen ist oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen ist.

E17) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit 19-Zoll-Bereifung und
     größer ausgerüstet sind oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

E43) Nur zulässig an Fahrzeugen die serienmäßig mit Rädern der Größe 7Jx15H2 ET35
     (Stahl) bzw. 7½Jx15H2 ET35 (Leichtmetall) und der Bereifungsgröße 215/60R15
     ausgerüstet sind.

E44) Nicht zulässig an der gepanzerten (beschußgesicherten) Versionen.

E54) Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen: Allroad

E61) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit 19-Zoll-Bereifung und
     größer ausgerüstet sind oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

E64) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit (Sommer-)
     Reifengröße ab Nennbreite 255/.. ausgerüstet oder nur diese in den Fahrzeugpapieren
     (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-
     Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.




RA-000627-B0-015-02~AU-5-112-57-ET35.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 48361
Nr. :                      RA-000627-B0-015
Anlage-Nr. :               2
Seite :                    12 / 14                                                     M o b ilit ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 BS5 80835


K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
     Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K03a) Durch geeignete Maßnahmen ist für eine ausreichende Radabdeckung an Achse 1 nach
     vorne zu sorgen (z.B. durch Ausstellen des Stoßfängers, des Kotflügels, durch
     Tieferlegung oder durch Anbau von Karosserieteilen). Es können eine oder auch mehrere
     Maßnahmen erforderlich sein.

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04a) Durch geeignete Maßnahmen ist für eine ausreichende Radabdeckung an Achse 2 nach
     hinten zu sorgen (z.B. durch Ausstellen des Stoßfängers, des Kotflügels, durch
     Tieferlegung oder durch Anbau von Karosserieteilen z.B. Schmutzfänger, soweit sie
     serienmäßig noch nicht vorhanden sind). Es können eine oder auch mehrere Maßnahmen
     erforderlich sein.

K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

K32) An Achse 2 ist die am Außenkotflügel anliegende Wulst des Kunststoffinnenkotflügels im
     Bereich von 45° vor und hinter der Radmitte komplett abzutrennen.

K35) An Achse 2 ist vom Kunststoffinnenkotflügel im Bereich von ca. 45° vor und hinter der
     Radmitte ein Streifen von ca. 60 mm Breite (gemessen von der Radhausausschnittkante)
     abzutrennen, oder diesen Bereich vollkommen an das Blechradhaus anlegen.




RA-000627-B0-015-02~AU-5-112-57-ET35.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 48361
Nr. :                      RA-000627-B0-015
Anlage-Nr. :               2
Seite :                    13 / 14                                                       M o b ilit ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 BS5 80835


K36) Zur Gewährleistung einer ausreichenden Freigängigkeit an Achse 2, sind bei Fahrzeugen
     mit Frontantrieb folgende Maßnahmen erforderlich:
     - vom Kunststoffinnenkotflügel ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur
         seitlichen Stoßleiste ein Streifen von ca. 50 mm Breite (gemessen von der
         Radhausausschnittkante) abzutrennen; von dem sich an der Stoßfängeroberkante
         anschließenden Kunststoffspritzschutz ist ein Streifen von ca. 100 mm Länge und 20
         mm Breite auszuschneiden; der obere Befestigungsniet ist dabei mit zu entfernen,
     - die Radhausausschnittkante ist im Bereich von ca. 100 mm vor und hinter der
         Radmitte aufzuweiten,
     - die im Bereich der Stoßfängeroberkante ins Radhaus ragende Blechkante ist um
         ca.10 mm zu kürzen.

K38) An Achse 2 ist die im Bereich der Stoßfängeroberkante ins Radhaus ragende
     Kunststoffkante zu kürzen.

K39) An Achse 2 ist vom Kunststoffinnenkotflügel im Bereich von ca. 45° vor und hinter der
     Radmitte ein Streifen von ca. 60 mm Breite (gemessen von der Radhausausschnittkante)
     abzutrennen.

K40) An Achse 2 sind folgende Maßnahmen erforderlich:
     - die ins Radhaus ragende Radlaufkante des Stoßfängers ist ab der Oberkante auf
        einer Länge von ca. 100 mm nach unten zu kürzen,
     - der Kunststoffinnenkotflügel ist im Bereich der Stoßfängeroberkante durch Erwärmung
        an das Radhaus anzulegen,
     - die in diesem Bereich befindliche Befestigungsschraube des Kunststoffinnenkotflügels
        ist zu entfernen.

K50) An Achse 1 ist das Kunststoffradhaus oberhalb der Radmitte im Bereich der
     Radhausverbreiterung warm einzuformen.

K55) An Achse 2 ist vom Kunststoffinnenkotflügel im Bereich von Radmitte bis
     Stoßfängeroberkante ein Streifen von ca. 60 mm Breite (gemessen von der
     Radhausausschnittkante) abzutrennen, oder diesen Bereich vollkommen an das
     Blechradhaus anlegen.

K56) An Achse 2 ist die oberhalb der Stoßfängeroberkante befindliche Blechlasche/-kante eng
     an das Radhaus anzulegen und auszustellen.

K58) An Achse 2 ist vom Kunststoffinnenkotflügel, im Bereich ab der seitlichen Stoßleiste bis
     ca. 120 mm unterhalb der Stoßfängeroberkante, ein Streifen von ca. 55 mm Breite
     (gemessen von der Radhausausschnittkante) abzutrennen.




RA-000627-B0-015-02~AU-5-112-57-ET35.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 48361
Nr. :                      RA-000627-B0-015
Anlage-Nr. :               2
Seite :                    14 / 14                                                      M o b ilit ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 BS5 80835


K59) An Achse 2 sind folgende Maßnahmen erforderlich:
     3-Türer:
     - die ins Radhaus ragende Kunststoffkante des Stoßfängers ist ab der Oberkante auf
         einer Länge von ca. 120 mm nach unten auf eine Restbreite von 3-4 mm zu kürzen,
     - der obere Teil des Kunststoffhalters für den Stoßfänger ist ab dem oberen
         Befestigungspunkt bis ca. 70 mm nach unten schräg abzutrennen, der obere
         Befestigungspunkt (die ins Radhaus ragende Blechlasche) ist nach oben umzulegen;
         der obere Befestigungspunkt für den Stoßfänger entfällt,
     - die waagerecht ins Radhaus ragende Kunststoffkante ist ab dem Radausschnitt bis
         ca. 60 mm nach hinten schräg auslaufend zu kürzen; die darüber befindliche
         Blechkante ist ganz nach oben umzulegen (vorher quer einsägen).
     5- Türer:
     - die ins Radhaus ragende Kunststoffkante des Stoßfängers ist ab der Oberkante auf
         einer Länge von ca. 60 mm nach unten auf eine Restbreite von 3-4 mm zu kürzen,
     - der obere Teil des Kunststoffhalters für den Stoßfänger ist ab dem oberen
         Befestigungspunkt bis ca. 70 mm nach unten schräg abzutrennen, der obere
         Befestigungspunkt für den Stoßfänger entfällt,
     - die waagerecht ins Radhaus ragende Kunststoffkante ist ab dem Radausschnitt bis
         ca. 60 mm nach hinten schräg auslaufend zu kürzen; die darüber befindliche
         Blechkante ist ganz nach oben umzulegen (vorher quer einsägen).

K60) An Achse 2 ist der Blechbereich des Radhausausschnitts direkt über dem Stoßfänger um
     min. 4 mm nach außen aufzuweiten und im weiteren Verlauf bis zur Radmitte um ca. 3
     mm.

K61) An Achse 1 ist die Befestigungsschraube über der Radmitte zu entfernen, die
     Kunststofflasche zu entfernen und die Blechlasche nach oben zu formen.

K63) An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur
     Radmitte eng an das Blechradhaus anzulegen.

K67) An Achse 2 sind folgende Maßnahmen erforderlich:
     - die an der Stoßfängeroberkante befindliche Blechlasche/-kante ist zu kürzen bzw. eng
        an das Radhaus anzulegen und der Stoßfänger entsprechend neu zu befestigen,
     - der Filzinnenkotflügel ist im Bereich von 100 mm unterhalb der Stoßfängeroberkante
        bis ca. 200 mm vor der Radmitte eng an das Blechradhaus anzulegen.



Die Anlage Nr. 2 mit den Blättern 1 bis 14 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ BS5 80835 des Auftraggebers Borbet GmbH.

Geschäftsstelle Essen, 19.03.2012




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