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							Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 49310 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000733-A0-015
Anlage-Nr. :                4
Seite :                     1 / 13                                                    Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  XRT-8017


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                 XRT-8017
Art des Sonderrades:                         einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke:                                           BORBET
Radausführung:                                           LK 112
Radgröße:                                                8Jx17H2
Rad-Einpresstiefe:                                        40 mm
Lochkreisdurchmesser:                                    112 mm
Lochzahl:                                                   5
Mittenlochdurchmesser:                                  72,50 mm
Zentrierart:                                         Mittenzentrierung
Zentrierring:                                        BOØ64,0/Ø57,1
geprüfte Radlast:                                         650 kg
bei Reifenabrollumfang:                                 2100 mm



Fahrzeughersteller     :   Audi (D)

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                   Beschreibung der Befestigungsteile     Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                     moment
4F, 4F1, 8E, 8H, 8J, 8P, 8PB,     Radschraube, Kegel 60°, Gewinde                    120 Nm
8V, QB6                           M14x1,5, Schaftlänge 28,5 mm
8U, 8U1                           Radschraube, Kegel 60°, Gewinde                   140 Nm
                                  M14x1,5, Schaftlänge 28,5 mm
4E                                Radschraube, Kegel 60°, Gewinde                   140 Nm
                                  M14x1,5, Schaftlänge 33 mm




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 49310 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000733-A0-015
Anlage-Nr. :                4
Seite :                     2 / 13                                                          Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  XRT-8017


Typ:                            8E
ABE / EG-Genehmigung:           e1*98/14*0151*.. , e1*2001/116*0151*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
 74 bis 188    Audi A4,                   205/50R17                         A02) bis A10)
               Audi A4 Avant,             E53)M00)
               Audi A4 quattro,
               Audi A4 Avant quattro      225/45R17

                                                       235/40R17

                                                       235/45R17

 253                    Audi S4                        225/45R17 M+S        A02) bis A10)

                                                       235/45R17 M+S

e1*2001/116*0151*23E   1230/1150                                            5/112/57
                       S4:1250/1150



Typ:                           8H
ABE / EG-Genehmigung:          e1*98/14*0177*.. , e1*2001/116*0177*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
 96 bis 188    Audi A4 Cabriolet         205/50R17                          A02) bis A10)
                                         E53)M00)

                                                       225/45R17

                                                       235/40R17

                                                       235/45R17

 253                   Audi S4 Cabriolet               225/45R17 M+S        A02) bis A10)

                                                       235/45R17 M+S

e1*98/14*0177*01       1230/1165 -162 kW1250/1150-S4                        5/112/57
e1*2001/116*0177*10




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 49310 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000733-A0-015
Anlage-Nr. :                4
Seite :                     3 / 13                                                                               Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  XRT-8017


Typ:                           QB6
ABE / EG-Genehmigung:          e1*2001/116*0243*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen                                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 162 bis 182  Audi A4,                  205/50R17                                                A02) bis A10)
              Audi A4 quattro,          E53)M00)
              Audi A4 Avant,
              Audi A4 Avant quattro     225/45R17

                                                         235/40R17

                                                         235/45R17

253                    Audi A4 quattro Cabrio,           225/45R17 M+S                           A02) bis A10)
                       Audi S4 Cabrio
                                                         235/45R17 M+S

e1*2001/116*0243*06E   1165/1145 (1195) | 1250/1150(0)                                           5/112/57



Typ(en):                                 ABE / EG-Genehmigung(en):
4F                                       e1*2001/116*0254*..
4F1                                      e13*2007/46*1080*..
Motorleistung          Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen                        Auflagen und Hinweise
(kW)                                               vorne und hinten, ggf. Auflagen
89 bis 160             Audi A6                     205/55R17                                     A02) bis A10)
                       (Ausführungen mit kleinsten M00)                                          E44)E54)ER1)
                       Serienreifen 205/..)
                                                   215/50R17
                                                   M00)

                                                         225/50R17
                                                         A01)K64)

                                                         235/45R17

                                                         245/45R17
                                                         A01)K63)

                                                         255/45R17
                                                         A01)K04)K64)

                                                         zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                         vorne                hinten
                                                         225/50R17            245/45R17          A01) bis A10)
                                                                              K63)               E44)E54)ER1)V00)

                                                         225/50R17            255/45R17          A01) bis A10)
                                                                              K04)K64)           E44)E54)ER1)V00)




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 49310 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000733-A0-015
Anlage-Nr. :                4
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Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  XRT-8017


Typ(en):                                 ABE / EG-Genehmigung(en):
4F                                       e1*2001/116*0254*..
4F1                                      e13*2007/46*1080*..
Motorleistung          Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                               vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 257            Audi A6                     225/50R17                              A02) bis A10)
                       (Ausführungen mit kleinsten A01)K64)                               E44)E54)ER1)
                       Serienreifen 225/..)
                                                   235/45R17

                                                  245/45R17
                                                  A01)K63)

                                                  255/45R17
                                                  A01)K04)K64)

                                                  zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                  vorne                hinten
                                                  225/50R17            245/45R17          A01) bis A10)
                                                                       K63)               E44)E54)ER1)V00)

                                                  225/50R17             255/45R17         A01) bis A10)
                                                                        K04)K64)          E44)E54)ER1)V00)



Typ:                          4F
ABE / EG-Genehmigung:         e1*2001/116*0254*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                             Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 120 bis 257  Audi A6 Allroad          215/55R17 M+S                                      A02) bis A10)ER1)
                                       A93)M00)

                                                  225/55R17

                                                  235/50R17

                                                  245/45R17

                                                  245/50R17
                                                  A01)K01)
e1*2001/116*0254*23E   1305/1300(1345)                                                    5/112/57




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 49310 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000733-A0-015
Anlage-Nr. :                4
Seite :                     5 / 13                                                               Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  XRT-8017


Typ:                           4F1
ABE / EG-Genehmigung:          e13*2007/46*1080*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 120 bis 257   Audi A6 Allroad          215/55R17                                A02) bis A10)ER1)
                                        A93)M00)

                                                225/55R17

                                                235/50R17

                                                245/45R17

                                                245/50R17
                                                A01)K01)
e13*2007/46*1080*01E   1300/1300(1340)                                           5/112/57



Typ(en):                              ABE / EG-Genehmigung(en):
4E                                    e1*2001/116*0198*..
4E                                    e1*2001/116*0246*..
Motorleistung          Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                           vorne und hinten, ggf. Auflagen
154 bis 331            Audi A8                 235/55R17                         A02) bis A10)
                                               N245)                             E44)EF0)ER2)

                                                235/55R17 M+S

                                                245/50R17
                                                N255)

                                                245/50R17 M+S

                                                245/55R17
                                                N255)

                                                245/55R17 M+S

                                                255/50R17




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 49310 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000733-A0-015
Anlage-Nr. :                4
Seite :                     6 / 13                                                                    Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  XRT-8017


Typ(en):                            ABE / EG-Genehmigung(en):
8P                                  e1*2001/116*0217*..
8P                                  e1*2001/116*0241*..
8P                                  e1*2001/116*0456*..
8PB                                 e13*2007/46*1082*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen           zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                           vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 147      Audi A3                        205/50R17                              A02) bis A10)
                (3türig, 5türig, Cabrio, außer A01)K01)K04)K58)K59)M00)
                S3, RS3)
                                               215/45R17
                                               A01)K01)K04)K58)K59)

                                             225/45R17
                                             A01)K01)K04)K58)K59)

                                             235/40R17
                                             A01)K01)K04)K58)K59)

                                             245/40R17
                                             A01)K01)K04)K58)K59)K60)

                                             zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen    Auflagen und Hinweise
                                             vorne                hinten
                                             205/50R17            225/45R17           A01) bis A10)
                                             K01)M00)             K04)K58)K59)        V00)

                                             215/45R17             235/40R17          A01) bis A10)
                                             K01)                  K04)K58)K59)       V00)

                                             215/45R17             245/40R17          A01) bis A10)
                                             K01)                  K04)K58)K59)K60)   V00)

                                             225/45R17             245/40R17          A01) bis A10)
                                             K01)                  K04)K58)K59)K60)   V00)




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 49310 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000733-A0-015
Anlage-Nr. :                4
Seite :                     7 / 13                                                                 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  XRT-8017


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
8P                             e1*2001/116*0217*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
184 bis 195     Audi S3                 225/45R17                                  A02) bis A10)
                                        A01)K01)K04)K58)K59)

                                           235/40R17
                                           A01)K01)K04)K58)K59)

                                           245/40R17
                                           A01)K01)K04)K58)K59)K60)

                                           zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                           vorne                hinten
                                           225/45R17            245/40R17          A01) bis A10)
                                           K01)                 K04)K58)K59)K60)   V00)



Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
8J                                e1*2001/116*0369*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
118 bis 155     Audi TT, Audi TT quattro   225/50R17                               A02) bis A10)
                (Coupe, Cabrio; Ausf. mit A01)K04)K67)
                kleinsten Sommer-
                Serienreifen 225/..)       235/45R17
                                           A01)A93)K68)

                                           245/45R17
                                           A01)K04)K67)

                                           255/45R17
                                           A01)K01)K04)K67)



Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
8J                               e1*2001/116*0369*..
8J                               e1*2001/116*0375*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
184 bis 200     Audi TT, Audi TT quattro  225/50R17 M+S                            A02) bis A10)
                (Coupe, Cabrio; Ausf. mit A01)K04)K67)
                kleinsten Sommer-Reifen
                245/..)                   235/45R17 M+S
                                          A01)A93)K68)

                                           245/45R17 M+S
                                           A01)K04)K67)




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 49310 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000733-A0-015
Anlage-Nr. :                4
Seite :                     8 / 13                                                           Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  XRT-8017


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
8U                                e1*2007/46*0591*..
8U1                               e13*2007/46*1163*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 155     Audi Q3                    215/60R17                         A02) bis A10)
                (mit Serienverbreiterung) A93a)M00)

                                           225/55R17
                                           A93)

                                           235/55R17

                                           245/50R17

                                           255/50R17




Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
8U                               e1*2007/46*0591*..
8U1                              e13*2007/46*1163*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 155     Audi Q3                    215/60R17                         A02) bis A10)
                (ohne Serienverbreiterung) A93a)M00)

                                           225/55R17
                                           A93)

                                           235/55R17

                                           245/50R17

                                           255/50R17
                                           A01)K03)K04)




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 49310 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000733-A0-015
Anlage-Nr. :                4
Seite :                     9 / 13                                                                 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  XRT-8017


Typ(en):                           ABE / EG-Genehmigung(en):
8V                                 e1*2007/46*0607*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 bis 135      Audi A3, A3 Sportback       205/50R17                              A02) bis A10)
                (3-türig, 5-türig)          A01)K03)K04)K27)M00)N215)

                                           215/45R17
                                           A01)K03)K04)N225)

                                           225/45R17
                                           A01)K01)K04)K27)

                                           235/40R17
                                           A01)K01)K04)

                                           245/40R17
                                           A01)K01)K04)K27)K28)K68)

                                           zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                           vorne                hinten
                                           205/50R17            225/45R17          A01) bis A10)
                                           K03)K27)M00)N215) K04)                  V00)

                                           215/45R17             235/40R17         A01) bis A10)
                                           K03)N225)             K04)              V00)

                                           225/45R17             245/40R17         A01) bis A10)
                                           K01)K27)              K04)K28)K68)      V00)




Auflagen und Hinweise
A01)     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
         Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeug-
         sachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
         auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
         Muster bescheinigen zu lassen.

A02)     Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
         den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
         Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
         ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
         Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03)     Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
         verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
         der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
         Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
         Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

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Nr. :                       RA-000733-A0-015
Anlage-Nr. :                4
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Teiletyp :                  XRT-8017


A04)    Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
        keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird
        gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen,
        so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu
        beurteilen.

A05)    Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei
        Fahrzeugen mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig.
        Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen
        möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06)    Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
        Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
        angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
        verwenden.

A07)    Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
        vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)    Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und
        nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem
        Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen
        mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen
        Befestigungsteile verwendet werden.

A09)    Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde,
        es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
        Gutachten erlaubt wird.

A10)    Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet
        werden.

A93)    Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen,
        ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
        Fahrzeugherstellers).

A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen,
      ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
      Fahrzeugherstellers).

E44)    Nicht zulässig an der gepanzerten (beschußgesicherten) Versionen.

E53)    Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit (Sommer-)
        Reifengröße ab Nennbreite 215/.. ausgerüstet oder nur diese in den Fahrzeugpapieren
        (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-
        Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

E54)    Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen: Allroad




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Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  XRT-8017


ER1)    Aufgrund der geprüften Radfestigkeit ist die Verwendung dieser Rad-Reifen-
        Kombination nur zulässig an Fahrzeugen mit zulässigen Achslasten bis max. 1300 kg.
        Bei Montage an Achse 2 gilt dies auch für die erhöhte zulässige Achslast bei
        Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1 – 8.3 in den
        Fahrzeugpapieren).
        Sofern nur diese höher ist als der oben genannte Wert gilt dieser als erhöhte zulässige
        Achslast bei Anhängerbetrieb für diese Rad-Reifen-Kombination.

ER2)    Aufgrund der geprüften Radfestigkeit ist die Verwendung dieser Rad-Reifen-
        Kombination nur zulässig an Fahrzeugen mit zulässigen Achslasten bis max. 1278 kg.
        Bei Montage an Achse 2 gilt dies auch für die erhöhte zulässige Achslast bei
        Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1 – 8.3 in den
        Fahrzeugpapieren).
        Sofern nur diese höher ist als der oben genannte Wert gilt dieser als erhöhte zulässige
        Achslast bei Anhängerbetrieb für diese Rad-Reifen-Kombination.

K01)    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des
        Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30°
        vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen.
        Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
        maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
        Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K03)    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des
        Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0°
        bis 30° vor der Radmitte herzustellen.
        Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
        maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
        Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04)    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
        oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50°
        hinter der Radmitte herzustellen.
        Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
        maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
        Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K27)    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

K28)    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

K58)    An Achse 2 ist vom Kunststoffinnenkotflügel, im Bereich ab der seitlichen Stoßleiste bis
        ca. 120 mm unterhalb der Stoßfängeroberkante, ein Streifen von ca. 55 mm Breite
        (gemessen von der Radhausausschnittkante) abzutrennen.




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 49310 nach § 22 STVZO
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Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  XRT-8017


K59)       An Achse 2 sind folgende Maßnahmen erforderlich:
           3-Türer:
       -    die ins Radhaus ragende Kunststoffkante des Stoßfängers ist ab der Oberkante auf
            einer Länge von ca. 120 mm nach unten auf eine Restbreite von 3-4 mm zu kürzen,
       -    der obere Teil des Kunststoffhalters für den Stoßfänger ist ab dem oberen
            Befestigungspunkt bis ca. 70 mm nach unten schräg abzutrennen, der obere
            Befestigungspunkt (die ins Radhaus ragende Blechlasche) ist nach oben umzulegen;
            der obere Befestigungspunkt für den Stoßfänger entfällt,
       -    die waagerecht ins Radhaus ragende Kunststoffkante ist ab dem Radausschnitt bis
            ca. 60 mm nach hinten schräg auslaufend zu kürzen; die darüber befindliche
            Blechkante ist ganz nach oben umzulegen (vorher quer einsägen).
           5- Türer:
       -    die ins Radhaus ragende Kunststoffkante des Stoßfängers ist ab der Oberkante auf
            einer Länge von ca. 60 mm nach unten auf eine Restbreite von 3-4 mm zu kürzen,
       -    der obere Teil des Kunststoffhalters für den Stoßfänger ist ab dem oberen
            Befestigungspunkt bis ca. 70 mm nach unten schräg abzutrennen, der obere
            Befestigungspunkt für den Stoßfänger entfällt,
       -    die waagerecht ins Radhaus ragende Kunststoffkante ist ab dem Radausschnitt bis
            ca. 60 mm nach hinten schräg auslaufend zu kürzen; die darüber befindliche
            Blechkante ist ganz nach oben umzulegen (vorher quer einsägen).

K60)       An Achse 2 ist der Blechbereich des Radhausausschnitts direkt über dem Stoßfänger
           um min. 4 mm nach außen aufzuweiten und im weiteren Verlauf bis zur Radmitte um
           ca. 3 mm.

K63)       An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur
           Radmitte eng an das Blechradhaus anzulegen.

K64)    An Achse 2 sind folgende Maßnahmen erforderlich:
       - die hinter dem Befestigungsniet des Filzinnenkotflügels befindliche Blechausbuchtung
         ist eng an das äußere Karosserieblech anzulegen,
       - vom Filzinnenkotflügel ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis ca. 200 mm vor
         der Radmitte ein Streifen von ca. 60 mm Breite (gemessen von der
         Radhausausschnittkante) abzutrennen und der Rest klebend neu zu befestigen.

K67)    An Achse 2 sind folgende Maßnahmen erforderlich:
       - die an der Stoßfängeroberkante befindliche Blechlasche/-kante ist zu kürzen bzw. eng
         an das Radhaus anzulegen und der Stoßfänger entsprechend neu zu befestigen,
       - der Filzinnenkotflügel ist im Bereich von 100 mm unterhalb der Stoßfängeroberkante
         bis ca. 200 mm vor der Radmitte eng an das Blechradhaus anzulegen.

K68)    An Achse 2 sind folgende Maßnahmen erforderlich:
       - der Filzinnenkotflügel ist im Bereich von 100 mm unterhalb der Stoßfängeroberkante
         bis ca. 200 mm vor der Radmitte eng an das Blechradhaus anzulegen oder entspre-
         chend zu kürzen.

M00)       Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
           Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete
           Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen
           Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.


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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 49310 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000733-A0-015
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Teiletyp :                  XRT-8017


V00)    Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der
        Vorder- und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen
        wurde. Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder
        Fahrzeugherstellers. Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt
        und diese ohne Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller
        freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.

N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
      Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und
      auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
      Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
      Fahrzeuges zugelassen sind.

N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
      Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und
      auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
      Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
      Fahrzeuges zugelassen sind.

EF0)    Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an
        der Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
        Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
        Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
      Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und
      auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
      Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
      Fahrzeuges zugelassen sind.

N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
      Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und
      auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
      Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
      Fahrzeuges zugelassen sind.



Die Anlage Nr. 4 mit den Blättern 1 bis 13 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ XRT-8017 des Auftraggebers Borbet GmbH.

Geschäftsstelle Essen, 14.06.2013




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