Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 49282 Nr. : RA-000729-B0-015 Anlage-Nr. : 58 Seite : 1/9 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : XRT-8018 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: XRT-8018 Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetallsonderrad Handelsmarke: Borbet Montageposition: Vorderachse Radausführung: Lk 112 Radgröße: 8Jx18H2 Rad-Einpresstiefe: 45 mm Lochkreisdurchmesser: 112 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 72,50 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: BOØ72,5/Ø57,1 geprüfte Radlast: 730 kg bei Reifenabrollumfang: 2100 mm Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke : Audi AG, 85045 Ingolstadt Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- moment 4F, 4F1, 8P, 8PB, 8J, 8V Radschraube, Kegel 60°, Gewinde 120 Nm M14x1,5, Schaftlänge 28,5 mm 8U, 8U1 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde 140 Nm M14x1,5, Schaftlänge 33 mm RA-000729-B0-015-58~AU-5-112-57-ET45.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 49282 Nr. : RA-000729-B0-015 Anlage-Nr. : 58 Seite : 2/9 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : XRT-8018 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 8P e1*2001/116*0217*.. 8P e1*2001/116*0241*.. 8P e1*2001/116*0456*.. 8PB e13*2007/46*1082*.. Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8.0x18,ET45 9.0x18,ET40 66 bis 147 Audi A3 215/40R18 215/40R18 A01) bis A10)E00A) (3türig, 5türig, Cabrio, außer K03) K04)K58)K59)M00) S3, RS3) 225/40R18 225/40R18 A01) bis A10)E00A) K03) K04)K58)K59)K60) 235/35R18 235/35R18 A01) bis A10)E00A) K01) K04)K58)K59)K60) 205/40R18 235/35R18 A01) bis A10)E00A) T86) K04)K58)K59)K60) V00) 205/45R18 225/40R18 A01) bis A10)E00A) M00)T86) K04)K58)K59)K60) G0S)V00) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 8P e1*2001/116*0217*.. Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8.0x18,ET45 9.0x18,ET40 184 bis 195 Audi S3 225/35R18 225/35R18 A01) bis A10)E00A) K03) K04)K58)K60) T87) 225/40R18 225/40R18 A01) bis A10)E00A) K03) K04)K58)K59)K60) 235/35R18 235/35R18 A01) bis A10)E00A) K01) K04)K58)K59)K60) RA-000729-B0-015-58~AU-5-112-57-ET45.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 49282 Nr. : RA-000729-B0-015 Anlage-Nr. : 58 Seite : 3/9 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : XRT-8018 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 4F e1*2001/116*0254*.. 4F1 e13*2007/46*1080*.. Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8.0x18,ET45 9.0x18,ET40 89 bis 160 Audi A6 225/45R18 225/45R18 A01) bis A10)E00A) (Ausführungen mit kleinsten K64)M00) E44)E54) Serienreifen 205/..) 235/40R18 235/40R18 A01) bis A10)E00A) K04)K64) E44)E54) 245/40R18 245/40R18 A01) bis A10)E00A) K04)K64) E44)E54) 225/45R18 245/40R18 A01) bis A10)E00A) K04)K64) E44)E54)V00) 225/45R18 255/40R18 A01) bis A10)E00A) K04)K28)K64) E44)E54)V00) 235/40R18 265/35R18 A01) bis A10)E00A) K02)K28)K64) E44)E54)V00) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 4F e1*2001/116*0254*.. 4F1 e13*2007/46*1080*.. Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8.0x18,ET45 9.0x18,ET40 120 bis 257 Audi A6 225/45R18 225/45R18 A01) bis A10)E00A) (Ausführungen mit kleinsten K64)M00) E44)E54) Serienreifen 225/..) 235/40R18 235/40R18 A01) bis A10)E00A) K04)K64) E44)E54) 245/40R18 245/40R18 A01) bis A10)E00A) K04)K64) E44)E54) 225/45R18 245/40R18 A01) bis A10)E00A) K04)K64) E44)E54)V00) 225/45R18 255/40R18 A01) bis A10)E00A) K04)K28)K64) E44)E54)V00) 235/40R18 265/35R18 A01) bis A10)E00A) K02)K28)K64) E44)E54)V00) RA-000729-B0-015-58~AU-5-112-57-ET45.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 49282 Nr. : RA-000729-B0-015 Anlage-Nr. : 58 Seite : 4/9 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : XRT-8018 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 8U e1*2007/46*0591*.. 8U1 e13*2007/46*1163*.. Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8.0x18,ET45 9.0x18,ET40 100 bis 155 Audi Q3 245/45R18 245/45R18 A02) bis A10)E00A) (mit Serienverbreiterung) 255/45R18 255/45R18 A02) bis A10)E00A) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 8U e1*2007/46*0591*.. 8U1 e13*2007/46*1163*.. Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8.0x18,ET45 9.0x18,ET40 100 bis 155 Audi Q3 245/45R18 245/45R18 A02) bis A10)E00A) (ohne Serienverbreiterung) 255/45R18 255/45R18 A02) bis A10)E00A) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 8J e1*2001/116*0369*.. 8J e1*2001/116*0375*.. Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8.0x18,ET45 9.0x18,ET40 184 bis 200 Audi TT, Audi TT quattro 225/45R18 M+S 225/45R18 M+S A01) bis A10)E00A) (Coupe, Cabrio; Ausf. mit K67)M00) kleinsten Sommer-Reifen 245/..) 235/40R18 M+S 235/40R18 M+S A01) bis A10)E00A) A93) K04)K67) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 8J e1*2001/116*0369*.. Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8.0x18,ET45 9.0x18,ET40 118 bis 155 Audi TT, Audi TT quattro 225/45R18 225/45R18 A01) bis A10)E00A) (Coupe, Cabrio; Ausf. mit K67)M00) kleinsten Sommer- Serienreifen 225/..) 235/40R18 235/40R18 A01) bis A10)E00A) A93) K04)K67) RA-000729-B0-015-58~AU-5-112-57-ET45.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 49282 Nr. : RA-000729-B0-015 Anlage-Nr. : 58 Seite : 5/9 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : XRT-8018 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 8V e1*2007/46*0607*.. Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8.0x18,ET45 9.0x18,ET40 77 bis 135 Audi A3, A3 Sportback 215/40R18 215/40R18 A01) bis A10)E00A) (3-türig, 5-türig) K04)M00) N225) 235/35R18 235/35R18 A01) bis A10)E00A) K03) K04)K20)K28)K68) Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach- verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach- verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Bei Fahrzeugen mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. RA-000729-B0-015-58~AU-5-112-57-ET45.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 49282 Nr. : RA-000729-B0-015 Anlage-Nr. : 58 Seite : 6/9 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : XRT-8018 A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). E00A) Die Verwendung des Rades XRT-8018 ist nur an Achse 1 zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XRT-9018 (KBA 49283) an Achse 2 zulässig. Zusätzlich zu den hier genannten Auflagen und Hinweisen sind die radspezifischen Auflagen und Hinweise in dem separaten Gutachten für den Radtyp XRT-9018 zu beachten. E44) Nicht zulässig an der gepanzerten (beschußgesicherten) Versionen. E54) Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen: Allroad G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen- Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden. G0S) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R15, 205/50R17, 225/40R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. RA-000729-B0-015-58~AU-5-112-57-ET45.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 49282 Nr. : RA-000729-B0-015 Anlage-Nr. : 58 Seite : 7/9 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : XRT-8018 K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K20) An Achse 2 ist die Befestigungslasche des Stoßfängers im Bereich der Stoßfängeroberkante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen. Die Befestigungsschraube ist nach hinten zu versetzen. K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten. K58) An Achse 2 ist vom Kunststoffinnenkotflügel, im Bereich ab der seitlichen Stoßleiste bis ca. 120 mm unterhalb der Stoßfängeroberkante, ein Streifen von ca. 55 mm Breite (gemessen von der Radhausausschnittkante) abzutrennen. RA-000729-B0-015-58~AU-5-112-57-ET45.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 49282 Nr. : RA-000729-B0-015 Anlage-Nr. : 58 Seite : 8/9 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : XRT-8018 K59) An Achse 2 sind folgende Maßnahmen erforderlich: 3-Türer: die ins Radhaus ragende Kunststoffkante des Stoßfängers ist ab der Oberkante auf einer Länge von ca. 120 mm nach unten auf eine Restbreite von 3-4 mm zu kürzen, der obere Teil des Kunststoffhalters für den Stoßfänger ist ab dem oberen Befestigungspunkt bis ca. 70 mm nach unten schräg abzutrennen, der obere Befestigungspunkt (die ins Radhaus ragende Blechlasche) ist nach oben umzulegen; der obere Befestigungspunkt für den Stoßfänger entfällt, die waagerecht ins Radhaus ragende Kunststoffkante ist ab dem Radausschnitt bis ca. 60 mm nach hinten schräg auslaufend zu kürzen; die darüber befindliche Blechkante ist ganz nach oben umzulegen (vorher quer einsägen). 5- Türer: die ins Radhaus ragende Kunststoffkante des Stoßfängers ist ab der Oberkante auf einer Länge von ca. 60 mm nach unten auf eine Restbreite von 3-4 mm zu kürzen, der obere Teil des Kunststoffhalters für den Stoßfänger ist ab dem oberen Befestigungspunkt bis ca. 70 mm nach unten schräg abzutrennen, der obere Befestigungspunkt für den Stoßfänger entfällt, die waagerecht ins Radhaus ragende Kunststoffkante ist ab dem Radausschnitt bis ca. 60 mm nach hinten schräg auslaufend zu kürzen; die darüber befindliche Blechkante ist ganz nach oben umzulegen (vorher quer einsägen). K60) An Achse 2 ist der Blechbereich des Radhausausschnitts direkt über dem Stoßfänger um min. 4 mm nach außen aufzuweiten und im weiteren Verlauf bis zur Radmitte um ca. 3 mm. K64) An Achse 2 sind folgende Maßnahmen erforderlich: die hinter dem Befestigungsniet des Filzinnenkotflügels befindliche Blechausbuchtung ist eng an das äußere Karosserieblech anzulegen, vom Filzinnenkotflügel ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis ca. 200 mm vor der Radmitte ein Streifen von ca. 60 mm Breite (gemessen von der Radhausausschnittkante) abzutrennen und der Rest klebend neu zu befestigen. K67) An Achse 2 sind folgende Maßnahmen erforderlich: die an der Stoßfängeroberkante befindliche Blechlasche/-kante ist zu kürzen bzw. eng an das Radhaus anzulegen und der Stoßfänger entsprechend neu zu befestigen, der Filzinnenkotflügel ist im Bereich von 100 mm unterhalb der Stoßfängeroberkante bis ca. 200 mm vor der Radmitte eng an das Blechradhaus anzulegen. K68) An Achse 2 sind folgende Maßnahmen erforderlich: der Filzinnenkotflügel ist im Bereich von 100 mm unterhalb der Stoßfängeroberkante bis ca. 200 mm vor der Radmitte eng an das Blechradhaus anzulegen oder entspre- chend zu kürzen. M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen. RA-000729-B0-015-58~AU-5-112-57-ET45.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 49282 Nr. : RA-000729-B0-015 Anlage-Nr. : 58 Seite : 9/9 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : XRT-8018 N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. T86) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1060 kg bei LI 86 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 530 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T87) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1090 kg bei LI 87 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 545 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder- und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises. Die Anlage Nr. 58 mit den Blättern 1 bis 9 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder Typ XRT-8018 des Auftraggebers Borbet GmbH. Geschäftsstelle Essen, 02.08.2013 RA-000729-B0-015-58~AU-5-112-57-ET45.docx