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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 49282
Nr. :                      RA-000729-B0-015
Anlage-Nr. :               58
Seite :                    1/9                                                         Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 XRT-8018


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                  XRT-8018
Art des Sonderrades:                          einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke:                                              Borbet
Montageposition:                                        Vorderachse
Radausführung:                                            Lk 112
Radgröße:                                                 8Jx18H2
Rad-Einpresstiefe:                                         45 mm
Lochkreisdurchmesser:                                     112 mm
Lochzahl:                                                    5
Mittenlochdurchmesser:                                   72,50 mm
Zentrierart:                                         Mittenzentrierung
Zentrierring:                                         BOØ72,5/Ø57,1
geprüfte Radlast:                                          730 kg
bei Reifenabrollumfang:                                  2100 mm




Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke      :   Audi AG, 85045 Ingolstadt

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                   Beschreibung der Befestigungsteile      Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                      moment
4F, 4F1, 8P, 8PB, 8J, 8V          Radschraube, Kegel 60°, Gewinde                     120 Nm
                                  M14x1,5, Schaftlänge 28,5 mm
8U, 8U1                           Radschraube, Kegel 60°, Gewinde                    140 Nm
                                  M14x1,5, Schaftlänge 33 mm




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 49282
Nr. :                      RA-000729-B0-015
Anlage-Nr. :               58
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Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 XRT-8018


Typ(en):                            ABE / EG-Genehmigung(en):
8P                                  e1*2001/116*0217*..
8P                                  e1*2001/116*0241*..
8P                                  e1*2001/116*0456*..
8PB                                 e13*2007/46*1082*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen           zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
(kW)                                           Vorderachse          Hinterachse
                                               8.0x18,ET45          9.0x18,ET40
66 bis 147      Audi A3                        215/40R18            215/40R18          A01) bis A10)E00A)
                (3türig, 5türig, Cabrio, außer K03)                 K04)K58)K59)M00)
                S3, RS3)
                                               225/40R18            225/40R18          A01) bis A10)E00A)
                                               K03)                 K04)K58)K59)K60)

                                           235/35R18             235/35R18             A01) bis A10)E00A)
                                           K01)                  K04)K58)K59)K60)

                                           205/40R18             235/35R18             A01) bis A10)E00A)
                                           T86)                  K04)K58)K59)K60)      V00)

                                           205/45R18             225/40R18             A01) bis A10)E00A)
                                           M00)T86)              K04)K58)K59)K60)      G0S)V00)


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
8P                             e1*2001/116*0217*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen          Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse          Hinterachse
                                        8.0x18,ET45          9.0x18,ET40
184 bis 195     Audi S3                 225/35R18            225/35R18                 A01) bis A10)E00A)
                                        K03)                 K04)K58)K60)              T87)

                                           225/40R18             225/40R18             A01) bis A10)E00A)
                                           K03)                  K04)K58)K59)K60)

                                           235/35R18             235/35R18             A01) bis A10)E00A)
                                           K01)                  K04)K58)K59)K60)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 49282
Nr. :                      RA-000729-B0-015
Anlage-Nr. :               58
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Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 XRT-8018


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
4F                                e1*2001/116*0254*..
4F1                               e13*2007/46*1080*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
(kW)                                        Vorderachse          Hinterachse
                                            8.0x18,ET45          9.0x18,ET40
89 bis 160      Audi A6                     225/45R18            225/45R18          A01) bis A10)E00A)
                (Ausführungen mit kleinsten                      K64)M00)           E44)E54)
                Serienreifen 205/..)
                                            235/40R18            235/40R18          A01) bis A10)E00A)
                                                                 K04)K64)           E44)E54)

                                            245/40R18            245/40R18          A01) bis A10)E00A)
                                                                 K04)K64)           E44)E54)

                                            225/45R18            245/40R18          A01) bis A10)E00A)
                                                                 K04)K64)           E44)E54)V00)

                                            225/45R18            255/40R18          A01) bis A10)E00A)
                                                                 K04)K28)K64)       E44)E54)V00)

                                            235/40R18            265/35R18          A01) bis A10)E00A)
                                                                 K02)K28)K64)       E44)E54)V00)


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
4F                                e1*2001/116*0254*..
4F1                               e13*2007/46*1080*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
(kW)                                        Vorderachse          Hinterachse
                                            8.0x18,ET45          9.0x18,ET40
120 bis 257     Audi A6                     225/45R18            225/45R18          A01) bis A10)E00A)
                (Ausführungen mit kleinsten                      K64)M00)           E44)E54)
                Serienreifen 225/..)
                                            235/40R18            235/40R18          A01) bis A10)E00A)
                                                                 K04)K64)           E44)E54)

                                            245/40R18            245/40R18          A01) bis A10)E00A)
                                                                 K04)K64)           E44)E54)

                                            225/45R18            245/40R18          A01) bis A10)E00A)
                                                                 K04)K64)           E44)E54)V00)

                                            225/45R18            255/40R18          A01) bis A10)E00A)
                                                                 K04)K28)K64)       E44)E54)V00)

                                            235/40R18            265/35R18          A01) bis A10)E00A)
                                                                 K02)K28)K64)       E44)E54)V00)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 49282
Nr. :                      RA-000729-B0-015
Anlage-Nr. :               58
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Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 XRT-8018


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
8U                                e1*2007/46*0591*..
8U1                               e13*2007/46*1163*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
(kW)                                       Vorderachse          Hinterachse
                                           8.0x18,ET45          9.0x18,ET40
100 bis 155     Audi Q3                    245/45R18            245/45R18          A02) bis A10)E00A)
                (mit Serienverbreiterung)

                                           255/45R18             255/45R18         A02) bis A10)E00A)



Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
8U                               e1*2007/46*0591*..
8U1                              e13*2007/46*1163*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
(kW)                                       Vorderachse          Hinterachse
                                           8.0x18,ET45          9.0x18,ET40
100 bis 155     Audi Q3                    245/45R18            245/45R18          A02) bis A10)E00A)
                (ohne Serienverbreiterung)

                                           255/45R18             255/45R18         A02) bis A10)E00A)



Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
8J                               e1*2001/116*0369*..
8J                               e1*2001/116*0375*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen    Auflagen und Hinweise
(kW)                                      Vorderachse          Hinterachse
                                          8.0x18,ET45          9.0x18,ET40
184 bis 200     Audi TT, Audi TT quattro  225/45R18 M+S        225/45R18 M+S       A01) bis A10)E00A)
                (Coupe, Cabrio; Ausf. mit                      K67)M00)
                kleinsten Sommer-Reifen
                245/..)                   235/40R18 M+S        235/40R18 M+S       A01) bis A10)E00A)
                                          A93)                 K04)K67)


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
8J                                e1*2001/116*0369*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
(kW)                                       Vorderachse          Hinterachse
                                           8.0x18,ET45          9.0x18,ET40
118 bis 155     Audi TT, Audi TT quattro   225/45R18            225/45R18          A01) bis A10)E00A)
                (Coupe, Cabrio; Ausf. mit                       K67)M00)
                kleinsten Sommer-
                Serienreifen 225/..)       235/40R18            235/40R18          A01) bis A10)E00A)
                                           A93)                 K04)K67)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 49282
Nr. :                      RA-000729-B0-015
Anlage-Nr. :               58
Seite :                    5/9                                                                      Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 XRT-8018


Typ(en):                           ABE / EG-Genehmigung(en):
8V                                 e1*2007/46*0607*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
(kW)                                        Vorderachse          Hinterachse
                                            8.0x18,ET45          9.0x18,ET40
77 bis 135      Audi A3, A3 Sportback       215/40R18            215/40R18          A01) bis A10)E00A)
                (3-türig, 5-türig)                               K04)M00)           N225)

                                            235/35R18            235/35R18          A01) bis A10)E00A)
                                            K03)                 K04)K20)K28)K68)



Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Bei Fahrzeugen
     mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.



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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 49282
Nr. :                      RA-000729-B0-015
Anlage-Nr. :               58
Seite :                    6/9                                                       Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 XRT-8018


A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.

A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

E00A) Die Verwendung des Rades XRT-8018 ist nur an Achse 1 zulässig. Die Kombination ist
    nur mit dem Radtyp XRT-9018 (KBA 49283) an Achse 2 zulässig.
    Zusätzlich zu den hier genannten Auflagen und Hinweisen sind die radspezifischen
    Auflagen und Hinweise in dem separaten Gutachten für den Radtyp XRT-9018 zu
    beachten.

E44) Nicht zulässig an der gepanzerten (beschußgesicherten) Versionen.

E54) Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen: Allroad

G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
     des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
     StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
     Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
     werden.

G0S) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R15,
     205/50R17, 225/40R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
     in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und
     G01) zu beachten.

K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 49282
Nr. :                      RA-000729-B0-015
Anlage-Nr. :               58
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Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 XRT-8018


K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
     Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K20) An Achse 2 ist die Befestigungslasche des Stoßfängers im Bereich der
     Stoßfängeroberkante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu
     biegen. Die Befestigungsschraube ist nach hinten zu versetzen.

K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

K58) An Achse 2 ist vom Kunststoffinnenkotflügel, im Bereich ab der seitlichen Stoßleiste bis
     ca. 120 mm unterhalb der Stoßfängeroberkante, ein Streifen von ca. 55 mm Breite
     (gemessen von der Radhausausschnittkante) abzutrennen.




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 49282
Nr. :                      RA-000729-B0-015
Anlage-Nr. :               58
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Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 XRT-8018


K59) An Achse 2 sind folgende Maßnahmen erforderlich:
     3-Türer:
     die ins Radhaus ragende Kunststoffkante des Stoßfängers ist ab der Oberkante auf einer
         Länge von ca. 120 mm nach unten auf eine Restbreite von 3-4 mm zu kürzen,
     der obere Teil des Kunststoffhalters für den Stoßfänger ist ab dem oberen
         Befestigungspunkt bis ca. 70 mm nach unten schräg abzutrennen, der obere
         Befestigungspunkt (die ins Radhaus ragende Blechlasche) ist nach oben umzulegen;
         der obere Befestigungspunkt für den Stoßfänger entfällt,
     die waagerecht ins Radhaus ragende Kunststoffkante ist ab dem Radausschnitt bis ca.
         60 mm nach hinten schräg auslaufend zu kürzen; die darüber befindliche Blechkante
         ist ganz nach oben umzulegen (vorher quer einsägen).
     5- Türer:
     die ins Radhaus ragende Kunststoffkante des Stoßfängers ist ab der Oberkante auf einer
         Länge von ca. 60 mm nach unten auf eine Restbreite von 3-4 mm zu kürzen,
     der obere Teil des Kunststoffhalters für den Stoßfänger ist ab dem oberen
         Befestigungspunkt bis ca. 70 mm nach unten schräg abzutrennen, der obere
         Befestigungspunkt für den Stoßfänger entfällt,
     die waagerecht ins Radhaus ragende Kunststoffkante ist ab dem Radausschnitt bis ca.
         60 mm nach hinten schräg auslaufend zu kürzen; die darüber befindliche Blechkante
         ist ganz nach oben umzulegen (vorher quer einsägen).

K60) An Achse 2 ist der Blechbereich des Radhausausschnitts direkt über dem Stoßfänger um
     min. 4 mm nach außen aufzuweiten und im weiteren Verlauf bis zur Radmitte um ca. 3
     mm.

K64) An Achse 2 sind folgende Maßnahmen erforderlich:
     die hinter dem Befestigungsniet des Filzinnenkotflügels befindliche Blechausbuchtung ist
         eng an das äußere Karosserieblech anzulegen,
     vom Filzinnenkotflügel ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis ca. 200 mm vor der
         Radmitte ein Streifen von ca. 60 mm Breite (gemessen von der
         Radhausausschnittkante) abzutrennen und der Rest klebend neu zu befestigen.

K67) An Achse 2 sind folgende Maßnahmen erforderlich:
     die an der Stoßfängeroberkante befindliche Blechlasche/-kante ist zu kürzen bzw. eng an
         das Radhaus anzulegen und der Stoßfänger entsprechend neu zu befestigen,
     der Filzinnenkotflügel ist im Bereich von 100 mm unterhalb der Stoßfängeroberkante bis
         ca. 200 mm vor der Radmitte eng an das Blechradhaus anzulegen.

K68) An Achse 2 sind folgende Maßnahmen erforderlich:
     der Filzinnenkotflügel ist im Bereich von 100 mm unterhalb der Stoßfängeroberkante
         bis ca. 200 mm vor der Radmitte eng an das Blechradhaus anzulegen oder entspre-
         chend zu kürzen.

M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
     Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete
     Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen
     Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 49282
Nr. :                      RA-000729-B0-015
Anlage-Nr. :               58
Seite :                    9/9                                                          Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 XRT-8018


N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

T86) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1060 kg bei LI 86 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 530 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T87) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1090 kg bei LI 87 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 545 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
     und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde.
     Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers.
     Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne
     Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt
     die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.



Die Anlage Nr. 58 mit den Blättern 1 bis 9 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ XRT-8018 des Auftraggebers Borbet GmbH.

Geschäftsstelle Essen, 02.08.2013




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