Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 47986 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000540-A0-233
Anlage-Nr. : 8
Seite : 1/9 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : CMS Trading Automotive GmbH
Teiletyp : C18 859
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: C18 859
Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetallsonderrad
Radausführung: CMS 610/07
Artikel- oder Katalog-Nr: C18 859 40 91S
Radgröße: 8½Jx19EH2+
Rad-Einpresstiefe: 40 mm
Lochkreisdurchmesser: 112 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 66,60 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: RK Ø 66,45 Ø57,1
geprüfte Radlast: 735 kg
bei Reifenabrollumfang: 2260 mm
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Audi AG , Quattro GmbH
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
moment
4F, 8E, 8H, 8J, 8P, 8PB, QB6 Serie,Radschraube, Kugel Ø26, Gewin- Z95 120 Nm
de M14x1,5, Schaftlänge 27 mm
4E Serie,Radschraube, Kugel Ø26, Kalotte Z95 140 Nm
beweglich, Gewinde M14x1,5, Schaft-
länge 27 mm
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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 47986 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000540-A0-233
Anlage-Nr. : 8
Seite : 2/9 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : CMS Trading Automotive GmbH
Teiletyp : C18 859
Typ: 8E
ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0151*.., e1*2001/116*0151*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
74 bis 188 Audi A4, 225/35R19 A02) bis A10)
Audi A4 quattro T88)
(Limousine, Avant)
235/35R19
T91)
253 Audi S4 235/35R19 A02) bis A10)
(Limousine, Avant) T91)
e1*2001/116*0151*23E 1230/1150(1195) -1250/1150(1195) –S4 5/112/57
Typ: QB6
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0243*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
162 bis 182 Audi A4, 225/35R19 A02) bis A10)
Audi A4 quattro, T88)
(Limousine, Avant, Cabrio)
235/35R19
T91)
253 Audi A4, 235/35R19 A02) bis A10)
Audi A4 quattro, T91)
(Cabrio)
e1*2001/116*0243*06E 1165/1145 (1195) | 1250/1150(0) 5/112/57
Typ: 8H
ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0177*.., e1*2001/116*0177*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
96 bis 188 Audi A4 Cabriolet, 225/35R19 A02) bis A10)
Audi A4 Cabriolet quattro T88)
235/35R19
T91)
253 Audi S4 Cabriolet quattro 235/35R19 A02) bis A10)
T91)
e1*2001/116*0177*10E 1250/1165 5/112/57
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Nr. : RA-000540-A0-233
Anlage-Nr. : 8
Seite : 3/9 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : CMS Trading Automotive GmbH
Teiletyp : C18 859
Typ: 8P
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0217*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 147 Audi A3, 225/35R19 A01) bis A10)
Audi A3 quattro K01)K61)T88) K04)K58)K59)
(3- und 5-Türer)
184 bis 195 Audi A3 quattro, 225/35R19 A01) bis A10)
Audi S3 quattro K01)T88) K04)K58)K59) K61)
(3- und 5-türer)
e1*2001/116*0217*25 2WD 1130/1005(0) 5/112/57
4WD 1155/1125(0)kW
Typ: 8PB
ABE / EG-Genehmigung: e13*2007/46*1082*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 147 Audi A3, 225/35R19 A01) bis A10)
Audi A3 quattro K01)K61)T88) K04)K58)K59)
(3- und 5-Türer)
e13*2007/46*1082*00 1120/1080 5/112/57
Typ: 8P
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0241*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 Audi A3 225/35R19 A01) bis A10)
K01)K61) K04)K58)K59)
e1*2001/116*0241*00 1020/975 5/112/57
Typ: 8P
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0456*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
75 bis 147 Audi A3 Cabriolet 225/35R19 A01) bis A10)
(zulässige Achslast bis K01)K61)T88) K04)K58)K59)
max. 1120 kg)
e1*2001/116*0456*09 1135/985(0) 5/112/57
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Nr. : RA-000540-A0-233
Anlage-Nr. : 8
Seite : 4/9 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : CMS Trading Automotive GmbH
Teiletyp : C18 859
Typ: 4E
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0198*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
154 bis 257 Audi A8 235/45R19 M+S A02) bis A10)
245/40R19
255/40R19
331 Audi A8, S8 235/45R19 M+S A02) bis A10)B53)
E44)
245/40R19 M+S
255/40R19 M+S
255/40R19
E05a)
e1*2001/116*0198*24E 1440/1300(1350) 5/112/57
Typ: 4E
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0246*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
246 Audi A8 235/45R19 M+S A02) bis A10)
245/40R19
255/40R19
e1*2001/116*0246*00 1290/1265 (1295) 5/112/57
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Nr. : RA-000540-A0-233
Anlage-Nr. : 8
Seite : 5/9 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : CMS Trading Automotive GmbH
Teiletyp : C18 859
Typ: 4F
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0254*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
89 bis 257 Audi A6, 225/40R19 A01) bis A10)E44)
Audi A6 quattro, K64)
(Limousine, Avant) 235/35R19
T91)
245/35R19
A01)K03)K04)
255/35R19
A01)K03)K04)
120 bis 257 Audi A6 Allroad 225/45R19 A02) bis A10)
235/40R19
245/40R19
255/35R19
255/40R19
A01)K64)
e1*2001/116*0254*22 1305/1300(1345) 1350/1335(1385) -S6 5/112/57
Typ: 4F
ABE / EG-Genehmigung: e13*2007/46*1080*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
89 bis 257 Audi A6, 225/40R19 A01) bis A10)E44)
Audi A6 quattro, K64)
(Avant) 235/35R19
T91)
245/35R19
A01)K03)K04)
255/35R19
A01)K03)K04)
120 bis 257 Audi A6 Allroad 225/45R19 A02) bis A10)
235/40R19
245/40R19
255/35R19
255/40R19
A01)K64)
e1*2001/116*0254*22 1305/1300(1345) 1350/1335(1385) -S6 5/112/57
RA-000540-A0-233-08~AU-5-112-57-66_6-40-C18_859_40_91S.doc
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Nr. : RA-000540-A0-233
Anlage-Nr. : 8
Seite : 6/9 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : CMS Trading Automotive GmbH
Teiletyp : C18 859
Typ: 4F
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0276*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
246 Audi A6 245/35R19 A01) bis A10)
K03)K04)K64)
255/35R19
e1*2001/116*0276*00 1270/1205(1255) 5/112/57
Typ: 8J
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0369*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
118 bis 147 Audi TT, 225/40R19 A01) bis A10)
Audi TT quattro K03)K04)K67)
(Coupe, Cabrio) 235/35R19
245/35R19
184 bis 200 Audi TT quattro, 225/40R19 M+S
Audi TTS,
(Coupe, Cabrio) 235/35R19 M+S
245/35R19
e1*2001/116*0369*09 1000 / 855 (0)118-147 kW 5/112/57
1040 / 870 (0)-184- 200 kW
Typ: 8J
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0375*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
184 Audi TT 225/40R19 M+S A01) bis A10)
(Coupe) K03)K04)K67)
235/35R19 M+S
245/35R19
e1*2001/116*0375*00 1035/870(0) 5/112/57
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
verständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII zur StVZO auf
einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Mus-
ter bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
RA-000540-A0-233-08~AU-5-112-57-66_6-40-C18_859_40_91S.doc
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Nr. : RA-000540-A0-233
Anlage-Nr. : 8
Seite : 7/9 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : CMS Trading Automotive GmbH
Teiletyp : C18 859
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu ver-
wendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“
zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind
sie nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese
und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich gro-
ßem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile ver-
wendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutach-
ten erlaubt wird.
A10) Die Sonderräder dürfen an der Außenseite (Designseite) nur mit Klebegewichten und an
der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausgewuchtet werden.
B53) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, an denen die optionale 6- Kolben Festsattel-
bremse (Audi Ceramic Brembo) mit Kohlefaser- verstärkter Keramikbremsscheibe ver-
baut ist.
E05a) Nur zulässig an Fahrzeugen, bei denen diese Reifengröße serienmäßig als Sommerbe-
reifung eingetragen ist oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulas-
sungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges
zugelassen ist.
E44) Nicht zulässig an der gepanzerten (beschußgesicherten) Version.
K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal-
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem
oben genannten Bereich abgedeckt sein.
RA-000540-A0-233-08~AU-5-112-57-66_6-40-C18_859_40_91S.doc
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 47986 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000540-A0-233
Anlage-Nr. : 8
Seite : 8/9 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : CMS Trading Automotive GmbH
Teiletyp : C18 859
K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor
der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal-
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem
oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal-
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem
oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K58) An Achse 2 ist vom Kunststoffinnenkotflügel, im Bereich ab der seitlichen Stoßleiste bis
ca. 120 mm unterhalb der Stoßfängeroberkante, ein Streifen von ca. 55 mm Breite (ge-
messen von der Radhausausschnittkante) abzutrennen.
K59) An Achse 2 sind folgende Maßnahmen erforderlich:
3- Türer:
- die ins Radhaus ragende Kunststoffkante des Stoßfängers ist ab der Oberkante auf ei-
ner Länge von ca. 120 mm nach unten auf eine Restbreite von 3-4 mm zu kürzen,
- der obere Teil des Kunststoffhalters für den Stoßfänger ist ab dem oberen Befesti-
gungspunkt bis ca. 70 mm nach unten schräg abzutrennen, der obere Befestigungs-
punkt (die ins Radhaus ragende Blechlasche) ist nach oben umzulegen; der obere Be-
festigungspunkt für den Stoßfänger entfällt,
- die waagerecht ins Radhaus ragende Kunststoffkante ist ab dem Radausschnitt bis ca.
60 mm nach hinten schräg auslaufend zu kürzen; die darüber befindliche Blechkante ist
ganz nach oben umzulegen (vorher quer einsägen).
5- Türer:
- die ins Radhaus ragende Kunststoffkante des Stoßfängers ist ab der Oberkante auf ei-
ner Länge von ca. 60 mm nach unten auf eine Restbreite von 3-4 mm zu kürzen,
- der obere Teil des Kunststoffhalters für den Stoßfänger ist ab dem oberen Befesti-
gungspunkt bis ca. 70 mm nach unten schräg abzutrennen, der obere Befestigungs-
punkt für den Stoßfänger entfällt,
- die waagerecht ins Radhaus ragende Kunststoffkante ist ab dem Radausschnitt bis ca.
60 mm nach hinten schräg auslaufend zu kürzen; die darüber befindliche Blechkante ist
ganz nach oben umzulegen (vorher quer einsägen).
K61) An Achse 1 ist die Befestigungsschraube über der Radmitte zu entfernen, die Kunststoff-
lasche zu entfernen und die Blechlasche nach oben zu formen.
K64) An Achse 2 sind folgende Maßnahmen erforderlich:
- die hinter dem Befestigungsniet des Filzinnenkotflügels befindliche Blechausbuchtung
ist eng an das äußere Karosserieblech anzulegen,
- der Filzinnenkotflügel ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis ca. 200 mm vor
der Radmitte, ein Streifen von ca. 60 mm Breite (gemessen von der Radhausaus-
schnittkante) abzutrennen und klebend zu befestigen.
K67) An Achse 2 sind folgende Maßnahmen erforderlich:
RA-000540-A0-233-08~AU-5-112-57-66_6-40-C18_859_40_91S.doc
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 47986 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000540-A0-233
Anlage-Nr. : 8
Seite : 9/9 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : CMS Trading Automotive GmbH
Teiletyp : C18 859
- die an der Stoßfängeroberkante befindliche Blechlasche/-kante ist zu kürzen, bzw. eng
an das Radhaus anzulegen und der Stoßfänger ggf. entsprechend neu zu befestigen,
- der Filzinnenkotflügel ist im Bereich von 100 mm unterhalb der Stoßfängeroberkante
bis ca. 200 mm vor der Radmitte eng an das Blechradhaus anzulegen oder
entsprechend zu kürzen.
T85) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1030 kg bei LI 85 .
Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 515 kg betragen (Angaben stehen auf
dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten .
T88) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1120 kg bei LI 88 .
Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 560 kg betragen (Angaben stehen auf
dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten .
T91) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1230 kg bei LI 91 .
Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 615 kg betragen (Angaben stehen auf
dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten .
Die Anlage Nr. 8 mit den Blättern 1 bis 9 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ C18 859 des Auftraggebers CMS Trading Automotive GmbH.
Essen, 25.06.2010
RA-000540-A0-233-08~AU-5-112-57-66_6-40-C18_859_40_91S.doc
RA-000540-A0-233-08~AU-5-112-57-66_6-40-C18_859_40_91S.doc