Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 47986 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000540-A0-233 Anlage-Nr. : 8 Seite : 1/9 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : CMS Trading Automotive GmbH Teiletyp : C18 859 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: C18 859 Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetallsonderrad Radausführung: CMS 610/07 Artikel- oder Katalog-Nr: C18 859 40 91S Radgröße: 8½Jx19EH2+ Rad-Einpresstiefe: 40 mm Lochkreisdurchmesser: 112 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 66,60 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: RK Ø 66,45 Ø57,1 geprüfte Radlast: 735 kg bei Reifenabrollumfang: 2260 mm Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke : Audi AG , Quattro GmbH Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- moment 4F, 8E, 8H, 8J, 8P, 8PB, QB6 Serie,Radschraube, Kugel Ø26, Gewin- Z95 120 Nm de M14x1,5, Schaftlänge 27 mm 4E Serie,Radschraube, Kugel Ø26, Kalotte Z95 140 Nm beweglich, Gewinde M14x1,5, Schaft- länge 27 mm RA-000540-A0-233-08~AU-5-112-57-66_6-40-C18_859_40_91S.doc Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 47986 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000540-A0-233 Anlage-Nr. : 8 Seite : 2/9 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : CMS Trading Automotive GmbH Teiletyp : C18 859 Typ: 8E ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0151*.., e1*2001/116*0151*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 74 bis 188 Audi A4, 225/35R19 A02) bis A10) Audi A4 quattro T88) (Limousine, Avant) 235/35R19 T91) 253 Audi S4 235/35R19 A02) bis A10) (Limousine, Avant) T91) e1*2001/116*0151*23E 1230/1150(1195) -1250/1150(1195) –S4 5/112/57 Typ: QB6 ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0243*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 162 bis 182 Audi A4, 225/35R19 A02) bis A10) Audi A4 quattro, T88) (Limousine, Avant, Cabrio) 235/35R19 T91) 253 Audi A4, 235/35R19 A02) bis A10) Audi A4 quattro, T91) (Cabrio) e1*2001/116*0243*06E 1165/1145 (1195) | 1250/1150(0) 5/112/57 Typ: 8H ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0177*.., e1*2001/116*0177*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 96 bis 188 Audi A4 Cabriolet, 225/35R19 A02) bis A10) Audi A4 Cabriolet quattro T88) 235/35R19 T91) 253 Audi S4 Cabriolet quattro 235/35R19 A02) bis A10) T91) e1*2001/116*0177*10E 1250/1165 5/112/57 RA-000540-A0-233-08~AU-5-112-57-66_6-40-C18_859_40_91S.doc Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 47986 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000540-A0-233 Anlage-Nr. : 8 Seite : 3/9 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : CMS Trading Automotive GmbH Teiletyp : C18 859 Typ: 8P ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0217*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 66 bis 147 Audi A3, 225/35R19 A01) bis A10) Audi A3 quattro K01)K61)T88) K04)K58)K59) (3- und 5-Türer) 184 bis 195 Audi A3 quattro, 225/35R19 A01) bis A10) Audi S3 quattro K01)T88) K04)K58)K59) K61) (3- und 5-türer) e1*2001/116*0217*25 2WD 1130/1005(0) 5/112/57 4WD 1155/1125(0)kW Typ: 8PB ABE / EG-Genehmigung: e13*2007/46*1082*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 66 bis 147 Audi A3, 225/35R19 A01) bis A10) Audi A3 quattro K01)K61)T88) K04)K58)K59) (3- und 5-Türer) e13*2007/46*1082*00 1120/1080 5/112/57 Typ: 8P ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0241*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 110 Audi A3 225/35R19 A01) bis A10) K01)K61) K04)K58)K59) e1*2001/116*0241*00 1020/975 5/112/57 Typ: 8P ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0456*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 75 bis 147 Audi A3 Cabriolet 225/35R19 A01) bis A10) (zulässige Achslast bis K01)K61)T88) K04)K58)K59) max. 1120 kg) e1*2001/116*0456*09 1135/985(0) 5/112/57 RA-000540-A0-233-08~AU-5-112-57-66_6-40-C18_859_40_91S.doc Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 47986 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000540-A0-233 Anlage-Nr. : 8 Seite : 4/9 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : CMS Trading Automotive GmbH Teiletyp : C18 859 Typ: 4E ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0198*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 154 bis 257 Audi A8 235/45R19 M+S A02) bis A10) 245/40R19 255/40R19 331 Audi A8, S8 235/45R19 M+S A02) bis A10)B53) E44) 245/40R19 M+S 255/40R19 M+S 255/40R19 E05a) e1*2001/116*0198*24E 1440/1300(1350) 5/112/57 Typ: 4E ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0246*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 246 Audi A8 235/45R19 M+S A02) bis A10) 245/40R19 255/40R19 e1*2001/116*0246*00 1290/1265 (1295) 5/112/57 RA-000540-A0-233-08~AU-5-112-57-66_6-40-C18_859_40_91S.doc Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 47986 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000540-A0-233 Anlage-Nr. : 8 Seite : 5/9 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : CMS Trading Automotive GmbH Teiletyp : C18 859 Typ: 4F ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0254*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 89 bis 257 Audi A6, 225/40R19 A01) bis A10)E44) Audi A6 quattro, K64) (Limousine, Avant) 235/35R19 T91) 245/35R19 A01)K03)K04) 255/35R19 A01)K03)K04) 120 bis 257 Audi A6 Allroad 225/45R19 A02) bis A10) 235/40R19 245/40R19 255/35R19 255/40R19 A01)K64) e1*2001/116*0254*22 1305/1300(1345) 1350/1335(1385) -S6 5/112/57 Typ: 4F ABE / EG-Genehmigung: e13*2007/46*1080*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 89 bis 257 Audi A6, 225/40R19 A01) bis A10)E44) Audi A6 quattro, K64) (Avant) 235/35R19 T91) 245/35R19 A01)K03)K04) 255/35R19 A01)K03)K04) 120 bis 257 Audi A6 Allroad 225/45R19 A02) bis A10) 235/40R19 245/40R19 255/35R19 255/40R19 A01)K64) e1*2001/116*0254*22 1305/1300(1345) 1350/1335(1385) -S6 5/112/57 RA-000540-A0-233-08~AU-5-112-57-66_6-40-C18_859_40_91S.doc Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 47986 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000540-A0-233 Anlage-Nr. : 8 Seite : 6/9 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : CMS Trading Automotive GmbH Teiletyp : C18 859 Typ: 4F ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0276*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 246 Audi A6 245/35R19 A01) bis A10) K03)K04)K64) 255/35R19 e1*2001/116*0276*00 1270/1205(1255) 5/112/57 Typ: 8J ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0369*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 118 bis 147 Audi TT, 225/40R19 A01) bis A10) Audi TT quattro K03)K04)K67) (Coupe, Cabrio) 235/35R19 245/35R19 184 bis 200 Audi TT quattro, 225/40R19 M+S Audi TTS, (Coupe, Cabrio) 235/35R19 M+S 245/35R19 e1*2001/116*0369*09 1000 / 855 (0)118-147 kW 5/112/57 1040 / 870 (0)-184- 200 kW Typ: 8J ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0375*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 184 Audi TT 225/40R19 M+S A01) bis A10) (Coupe) K03)K04)K67) 235/35R19 M+S 245/35R19 e1*2001/116*0375*00 1035/870(0) 5/112/57 Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach- verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach- verständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Mus- ter bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. RA-000540-A0-233-08~AU-5-112-57-66_6-40-C18_859_40_91S.doc Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 47986 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000540-A0-233 Anlage-Nr. : 8 Seite : 7/9 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : CMS Trading Automotive GmbH Teiletyp : C18 859 A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu ver- wendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich gro- ßem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile ver- wendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutach- ten erlaubt wird. A10) Die Sonderräder dürfen an der Außenseite (Designseite) nur mit Klebegewichten und an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausgewuchtet werden. B53) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, an denen die optionale 6- Kolben Festsattel- bremse (Audi Ceramic Brembo) mit Kohlefaser- verstärkter Keramikbremsscheibe ver- baut ist. E05a) Nur zulässig an Fahrzeugen, bei denen diese Reifengröße serienmäßig als Sommerbe- reifung eingetragen ist oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulas- sungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist. E44) Nicht zulässig an der gepanzerten (beschußgesicherten) Version. K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal- möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. RA-000540-A0-233-08~AU-5-112-57-66_6-40-C18_859_40_91S.doc Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 47986 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000540-A0-233 Anlage-Nr. : 8 Seite : 8/9 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : CMS Trading Automotive GmbH Teiletyp : C18 859 K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal- möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal- möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K58) An Achse 2 ist vom Kunststoffinnenkotflügel, im Bereich ab der seitlichen Stoßleiste bis ca. 120 mm unterhalb der Stoßfängeroberkante, ein Streifen von ca. 55 mm Breite (ge- messen von der Radhausausschnittkante) abzutrennen. K59) An Achse 2 sind folgende Maßnahmen erforderlich: 3- Türer: - die ins Radhaus ragende Kunststoffkante des Stoßfängers ist ab der Oberkante auf ei- ner Länge von ca. 120 mm nach unten auf eine Restbreite von 3-4 mm zu kürzen, - der obere Teil des Kunststoffhalters für den Stoßfänger ist ab dem oberen Befesti- gungspunkt bis ca. 70 mm nach unten schräg abzutrennen, der obere Befestigungs- punkt (die ins Radhaus ragende Blechlasche) ist nach oben umzulegen; der obere Be- festigungspunkt für den Stoßfänger entfällt, - die waagerecht ins Radhaus ragende Kunststoffkante ist ab dem Radausschnitt bis ca. 60 mm nach hinten schräg auslaufend zu kürzen; die darüber befindliche Blechkante ist ganz nach oben umzulegen (vorher quer einsägen). 5- Türer: - die ins Radhaus ragende Kunststoffkante des Stoßfängers ist ab der Oberkante auf ei- ner Länge von ca. 60 mm nach unten auf eine Restbreite von 3-4 mm zu kürzen, - der obere Teil des Kunststoffhalters für den Stoßfänger ist ab dem oberen Befesti- gungspunkt bis ca. 70 mm nach unten schräg abzutrennen, der obere Befestigungs- punkt für den Stoßfänger entfällt, - die waagerecht ins Radhaus ragende Kunststoffkante ist ab dem Radausschnitt bis ca. 60 mm nach hinten schräg auslaufend zu kürzen; die darüber befindliche Blechkante ist ganz nach oben umzulegen (vorher quer einsägen). K61) An Achse 1 ist die Befestigungsschraube über der Radmitte zu entfernen, die Kunststoff- lasche zu entfernen und die Blechlasche nach oben zu formen. K64) An Achse 2 sind folgende Maßnahmen erforderlich: - die hinter dem Befestigungsniet des Filzinnenkotflügels befindliche Blechausbuchtung ist eng an das äußere Karosserieblech anzulegen, - der Filzinnenkotflügel ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis ca. 200 mm vor der Radmitte, ein Streifen von ca. 60 mm Breite (gemessen von der Radhausaus- schnittkante) abzutrennen und klebend zu befestigen. K67) An Achse 2 sind folgende Maßnahmen erforderlich: RA-000540-A0-233-08~AU-5-112-57-66_6-40-C18_859_40_91S.doc Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 47986 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000540-A0-233 Anlage-Nr. : 8 Seite : 9/9 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : CMS Trading Automotive GmbH Teiletyp : C18 859 - die an der Stoßfängeroberkante befindliche Blechlasche/-kante ist zu kürzen, bzw. eng an das Radhaus anzulegen und der Stoßfänger ggf. entsprechend neu zu befestigen, - der Filzinnenkotflügel ist im Bereich von 100 mm unterhalb der Stoßfängeroberkante bis ca. 200 mm vor der Radmitte eng an das Blechradhaus anzulegen oder entsprechend zu kürzen. T85) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1030 kg bei LI 85 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 515 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten . T88) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1120 kg bei LI 88 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 560 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten . T91) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1230 kg bei LI 91 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 615 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten . Die Anlage Nr. 8 mit den Blättern 1 bis 9 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder Typ C18 859 des Auftraggebers CMS Trading Automotive GmbH. Essen, 25.06.2010 RA-000540-A0-233-08~AU-5-112-57-66_6-40-C18_859_40_91S.doc RA-000540-A0-233-08~AU-5-112-57-66_6-40-C18_859_40_91S.doc