Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. : RZ-064294-D0-306
Anlage-Nr. : 13
Seite : 1 / 10 Mo b i l i t ä t
Hersteller : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : BM808
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: BM808
Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetallsonderrad
Radausführung: 545 (LK 112G)
Radgröße: 8Jx18H2
Rad-Einpresstiefe: 45 mm
Lochkreisdurchmesser: 112 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 72,60 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: Ø72.5/Ø57.1
geprüfte Radlast: 690 kg
bei Reifenabrollumfang: 2100 mm
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Audi AG , Quattro GmbH
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
moment
4F, 4F1, 8J, 8P, 8PB, 8V Radschraube, Kegel 60°, Gewinde 4723 120 Nm
M14x1,5, Schaftlänge 29 mm
8U, 8U1 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde 4833 140 Nm
M14x1,5, Schaftlänge 32 mm
4E Radschraube, Kegel 60°, Kalotte 4833 140 Nm
beweglich, Gewinde M14x1,5,
Schaftlänge 32 mm
RZ-064294-D0-306-13~AU-5-112-57-ET45.docx
Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. : RZ-064294-D0-306
Anlage-Nr. : 13
Seite : 2 / 10 Mo b i l i t ä t
Hersteller : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : BM808
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
8P e1*2001/116*0217*..
8P e1*2001/116*0241*..
8P e1*2001/116*0456*..
8PB e13*2007/46*1082*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 147 Audi A3 215/40R18 A02) bis A10)
(3türig, 5türig, Cabrio, außer A01)K03)K59)
S3, RS3)
225/40R18
A01)K03)K04)K58)K59)
235/35R18
A01)K01)K04)K58)K59)
245/35R18
A01)K01)K04)K58)K59)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
215/40R18 245/35R18 A01) bis A10)
K03) K04)K58)K59) V00)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
8P e1*2001/116*0217*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
184 bis 195 Audi S3 225/35R18 A02) bis A10)
A01)K03)K04)T87)
225/40R18
A01)K03)K04)K58)K59)
235/35R18
A01)K01)K04)K58)K59)
245/35R18
A01)K01)K04)K58)K59)
RZ-064294-D0-306-13~AU-5-112-57-ET45.docx
Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. : RZ-064294-D0-306
Anlage-Nr. : 13
Seite : 3 / 10 Mo b i l i t ä t
Hersteller : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : BM808
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
4F e1*2001/116*0254*..
4F1 e13*2007/46*1080*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
89 bis 160 Audi A6 225/45R18 A02) bis A10)
(Ausführungen mit kleinsten E44)E54)
Serienreifen 205/..) 235/40R18
245/40R18
A01)K63)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
225/45R18 245/40R18 A01) bis A10)
K63) E44)E54)V00)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
4F e1*2001/116*0254*..
4F1 e13*2007/46*1080*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 257 Audi A6 225/45R18 A02) bis A10)
(Ausführungen mit kleinsten E44)E54)
Serienreifen 225/..) 235/40R18
245/40R18
A01)K63)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
225/45R18 245/40R18 A01) bis A10)
K63) E44)E54)V00)
RZ-064294-D0-306-13~AU-5-112-57-ET45.docx
Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. : RZ-064294-D0-306
Anlage-Nr. : 13
Seite : 4 / 10 Mo b i l i t ä t
Hersteller : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : BM808
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
4E e1*2001/116*0198*..
4E e1*2001/116*0246*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
154 bis 257 Audi A8 235/50R18 A02) bis A10)B50)
ER2)N245) E44)EF0)
235/50R18 M+S
ER2)
245/45R18
ER1)N255)
245/45R18 M+S
ER1)
245/50R18
ER3)N255)
245/50R18 M+S
ER3)
255/45R18
ER1)N265)
255/45R18 M+S
ER1)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
235/50R18 255/45R18 A02) bis A10)
N245) N265) E44)ER2)EF0)V00)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
8J e1*2001/116*0369*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
118 bis 155 Audi TT, Audi TT quattro 225/45R18 A02) bis A10)
(Coupe, Cabrio; Ausf. mit
kleinsten Sommer- 235/40R18
Serienreifen 225/..) A93)
245/40R18
A01)K67)
RZ-064294-D0-306-13~AU-5-112-57-ET45.docx
Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. : RZ-064294-D0-306
Anlage-Nr. : 13
Seite : 5 / 10 Mo b i l i t ä t
Hersteller : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : BM808
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
8J e1*2001/116*0369*..
8J e1*2001/116*0375*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
184 bis 200 Audi TT, Audi TT quattro 225/45R18 M+S A02) bis A10)
(Coupe, Cabrio; Ausf. mit
kleinsten Sommer-Reifen 235/40R18 M+S
245/..) A93)
245/40R18 M+S
A01)K67)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
8U e1*2007/46*0591*..
8U1 e13*2007/46*1163*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 155 Audi Q3 225/50R18 A02) bis A10)
(mit Serienverbreiterung)
245/45R18
255/45R18
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
8U e1*2007/46*0591*..
8U1 e13*2007/46*1163*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 155 Audi Q3 225/50R18 A02) bis A10)
(ohne Serienverbreiterung)
245/45R18
255/45R18
RZ-064294-D0-306-13~AU-5-112-57-ET45.docx
Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. : RZ-064294-D0-306
Anlage-Nr. : 13
Seite : 6 / 10 Mo b i l i t ä t
Hersteller : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : BM808
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
8V e1*2007/46*0607*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 bis 132 Audi A3, A3 Sportback 215/40R18 A02) bis A10)
(3-türig, 5-türig) N225)
225/40R18
A01)K04)K27)
235/35R18
A01)K03)K04)
245/35R18
A01)K01)K04)K27)K68)
Auflagen und Hinweise
A01) Entfällt für dieses Gutachten.
A02) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeug-
sachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zu § 19 StVZO
veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen,
so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu
beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei
Fahrzeugen mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig.
Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen
möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
RZ-064294-D0-306-13~AU-5-112-57-ET45.docx
Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. : RZ-064294-D0-306
Anlage-Nr. : 13
Seite : 7 / 10 Mo b i l i t ä t
Hersteller : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : BM808
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und
nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem
Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen
mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen
Befestigungsteile verwendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde,
es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
Gutachten erlaubt wird.
A10) Die Sonderräder dürfen an der Außen (Designseite) - und Innenseite nur mit
Klebegewichten ausgewuchtet werden. Aufgrund unterschiedlicher Bremsanlagen, je
nach Fahrzeugtyp, ist es möglich, dass unterhalb des Felgentiefbetts keine
Klebegewichte montiert werden können.
A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen,
ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
B50) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit folgender Bremsanlage an Achse 1:
- innenbelüftete Bremsscheibe Ø333x30 mm
E44) Nicht zulässig an der gepanzerten (beschußgesicherten) Versionen.
E54) Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen: Allroad
EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an
der Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.
ER1) Aufgrund der geprüften Radfestigkeit ist die Verwendung dieser Rad-Reifen-
Kombination nur zulässig an Fahrzeugen mit zulässigen Achslasten bis max. 1380 kg.
Bei Montage an Achse 2 gilt dies auch für die erhöhte zulässige Achslast bei
Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1 – 8.3 in den
Fahrzeugpapieren).
Sofern nur diese höher ist als der oben genannte Wert gilt dieser als erhöhte zulässige
Achslast bei Anhängerbetrieb für diese Rad-Reifen-Kombination.
ER2) Aufgrund der geprüften Radfestigkeit ist die Verwendung dieser Rad-Reifen-
Kombination nur zulässig an Fahrzeugen mit zulässigen Achslasten bis max. 1372 kg.
Bei Montage an Achse 2 gilt dies auch für die erhöhte zulässige Achslast bei
Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1 – 8.3 in den
Fahrzeugpapieren).
Sofern nur diese höher ist als der oben genannte Wert gilt dieser als erhöhte zulässige
Achslast bei Anhängerbetrieb für diese Rad-Reifen-Kombination.
RZ-064294-D0-306-13~AU-5-112-57-ET45.docx
Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. : RZ-064294-D0-306
Anlage-Nr. : 13
Seite : 8 / 10 Mo b i l i t ä t
Hersteller : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : BM808
ER3) Aufgrund der geprüften Radfestigkeit ist die Verwendung dieser Rad-Reifen-
Kombination nur zulässig an Fahrzeugen mit zulässigen Achslasten bis max. 1355 kg.
Bei Montage an Achse 2 gilt dies auch für die erhöhte zulässige Achslast bei
Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1 – 8.3 in den
Fahrzeugpapieren).
Sofern nur diese höher ist als der oben genannte Wert gilt dieser als erhöhte zulässige
Achslast bei Anhängerbetrieb für diese Rad-Reifen-Kombination.
K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des
Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30°
vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des
Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0°
bis 30° vor der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50°
hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K27) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.
K58) An Achse 2 ist vom Kunststoffinnenkotflügel, im Bereich ab der seitlichen Stoßleiste bis
ca. 120 mm unterhalb der Stoßfängeroberkante, ein Streifen von ca. 55 mm Breite
(gemessen von der Radhausausschnittkante) abzutrennen.
RZ-064294-D0-306-13~AU-5-112-57-ET45.docx
Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. : RZ-064294-D0-306
Anlage-Nr. : 13
Seite : 9 / 10 Mo b i l i t ä t
Hersteller : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : BM808
K59) An Achse 2 sind folgende Maßnahmen erforderlich:
3-Türer:
- die ins Radhaus ragende Kunststoffkante des Stoßfängers ist ab der Oberkante auf
einer Länge von ca. 120 mm nach unten auf eine Restbreite von 3-4 mm zu kürzen,
- der obere Teil des Kunststoffhalters für den Stoßfänger ist ab dem oberen
Befestigungspunkt bis ca. 70 mm nach unten schräg abzutrennen, der obere
Befestigungspunkt (die ins Radhaus ragende Blechlasche) ist nach oben umzulegen;
der obere Befestigungspunkt für den Stoßfänger entfällt,
- die waagerecht ins Radhaus ragende Kunststoffkante ist ab dem Radausschnitt bis
ca. 60 mm nach hinten schräg auslaufend zu kürzen; die darüber befindliche
Blechkante ist ganz nach oben umzulegen (vorher quer einsägen).
5- Türer:
- die ins Radhaus ragende Kunststoffkante des Stoßfängers ist ab der Oberkante auf
einer Länge von ca. 60 mm nach unten auf eine Restbreite von 3-4 mm zu kürzen,
- der obere Teil des Kunststoffhalters für den Stoßfänger ist ab dem oberen
Befestigungspunkt bis ca. 70 mm nach unten schräg abzutrennen, der obere
Befestigungspunkt für den Stoßfänger entfällt,
- die waagerecht ins Radhaus ragende Kunststoffkante ist ab dem Radausschnitt bis
ca. 60 mm nach hinten schräg auslaufend zu kürzen; die darüber befindliche
Blechkante ist ganz nach oben umzulegen (vorher quer einsägen).
K63) An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur
Radmitte eng an das Blechradhaus anzulegen.
K67) An Achse 2 sind folgende Maßnahmen erforderlich:
- die an der Stoßfängeroberkante befindliche Blechlasche/-kante ist zu kürzen bzw. eng
an das Radhaus anzulegen und der Stoßfänger entsprechend neu zu befestigen,
- der Filzinnenkotflügel ist im Bereich von 100 mm unterhalb der Stoßfängeroberkante
bis ca. 200 mm vor der Radmitte eng an das Blechradhaus anzulegen.
K68) An Achse 2 sind folgende Maßnahmen erforderlich:
- der Filzinnenkotflügel ist im Bereich von 100 mm unterhalb der Stoßfängeroberkante
bis ca. 200 mm vor der Radmitte eng an das Blechradhaus anzulegen oder entspre-
chend zu kürzen.
N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und
auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und
auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
RZ-064294-D0-306-13~AU-5-112-57-ET45.docx
Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. : RZ-064294-D0-306
Anlage-Nr. : 13
Seite : 10 / 10 Mo b i l i t ä t
Hersteller : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : BM808
N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und
auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
N265) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 265/ .. oder größer ausgerüstet sind und
auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
T87) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1090 kg bei LI 87 .
Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 545 kg betragen (Angaben stehen
auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der
Vorder- und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen
wurde. Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder
Fahrzeugherstellers. Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt
und diese ohne Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller
freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.
Die Anlage Nr. 13 mit den Blättern 1 bis 10 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ BM808 des Herstellers RH-ALURAD GmbH.
Geschäftsstelle Essen, 31.05.2013
RZ-064294-D0-306-13~AU-5-112-57-ET45.docx