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							Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 49282 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000729-A0-015
Anlage-Nr. :                20
Seite :                     1 / 12                                                    Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  XRT-8018


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                 XRT-8018
Art des Sonderrades:                         einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke:                                             Borbet
Radausführung:                                            Lk 112
Radgröße:                                                8Jx18H2
Rad-Einpresstiefe:                                        40 mm
Lochkreisdurchmesser:                                    112 mm
Lochzahl:                                                   5
Mittenlochdurchmesser:                                  72,50 mm
Zentrierart:                                         Mittenzentrierung
Zentrierring:                                        BOØ72,5/Ø57,1
geprüfte Radlast:                                         730 kg
bei Reifenabrollumfang:                                 2100 mm



Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Audi (D) , Quattro

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                   Beschreibung der Befestigungsteile     Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                     moment
4F, 4F1, 8E, 8H, 8J, 8P, 8PB,     Radschraube, Kegel 60°, Gewinde                    120 Nm
QB6, 8V                           M14x1,5, Schaftlänge 28,5 mm
4E                                Radschraube, Kegel 60°, Gewinde                   150 Nm
                                  M14x1,5, Schaftlänge 33 mm
8U, 8U1                           Radschraube, Kegel 60°, Gewinde                   140 Nm
                                  M14x1,5, Schaftlänge 33 mm




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 49282 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000729-A0-015
Anlage-Nr. :                20
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Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  XRT-8018


Typ:                           8E
ABE / EG-Genehmigung:          e1*98/14*0151*.., e1*2001/116*0151*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
 74 bis 188   Audi A4,                   225/40R18                           A02) bis A10)
              Audi A4 quattro,
              Audi A4 Avant,             235/40R18
              Audi A4 Avant quattro

 253                   Audi S4                               225/40R18 M+S   A02) bis A10)

                                                             235/40R18
e1*2001/116*0151*23E   1250/1150| S4:1250/1150                               5/112/57



Typ:                           QB6
ABE / EG-Genehmigung:          e1*2001/116*0243*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 162 bis 182  Audi A4,                  225/40R18                            A02) bis A10)
              Audi A4 quattro,
              Audi A4 Avant,            235/40R18
              Audi A4 Avant quattro
 253          Audi A4 quattro Cabrio,   225/40R18 M+S
              Audi S4 Cabrio
                                        235/40R18

e1*2001/116*0243*06E   1165/1145 (1195) | 1250/1150(0)                       5/112/57



Typ:                          8H
ABE / EG-Genehmigung:         e1*98/14*0177*.., e1*2001/116*0177*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 96 bis 188   Audi A4 Cabriolet         225/40R18                            A02) bis A10)

                                                             235/40R18
 253                    Audi S4 Cabriolet                    225/40R18 M+S   A02) bis A10)


                                                             235/40R18
e1*2001/116*0177*10E   Bis 188kW: 1250/1150| S4: 1250/1150                   5/112/57




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 49282 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000729-A0-015
Anlage-Nr. :                20
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Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  XRT-8018


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
4E                             e1*2001/116*0198*..
4E                             e1*2001/116*0246*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
154 bis 331     Audi A8                 235/50R18                                A02) bis A10)B53)
                                        N245)                                    E44)EF0)ER1)

                                         235/50R18 M+S

                                         245/45R18
                                         N255)

                                         245/45R18 M+S

                                         245/50R18
                                         N255)

                                         245/50R18 M+S

                                         255/45R18
                                         N265)

                                         255/45R18 M+S

                                         zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                         vorne                hinten
                                         235/50R18            255/45R18          A02) bis A10)
                                         N245)                N265)              E44)EF0)ER1)V00)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
8P                             e1*2001/116*0217*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
184 bis 195     Audi S3                 225/35R18                                A02) bis A10)
                                        A01)K01)K04)K58)T87)

                                         225/40R18
                                         A01)K01)K04)K58)K59)

                                         235/35R18
                                         A01)K01)K04)K58)K59)

                                         245/35R18
                                         A01)K01)K04)K58)K59)K60)




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 49282 nach § 22 STVZO
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Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  XRT-8018


Typ(en):                                  ABE / EG-Genehmigung(en):
8P                                        e1*2001/116*0217*..
8P                                        e1*2001/116*0241*..
8P                                        e1*2001/116*0456*..
8PB                                       e13*2007/46*1082*..
Motorleistung         Handelsbezeichnungen           zulässige Reifengrößen                           Auflagen und Hinweise
(kW)                                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 147            Audi A3                        205/40R18                                        A02) bis A10)
                      (3türig, 5türig, Cabrio, außer A01)A93)K03)T86)
                      S3, RS3)
                                                     205/45R18
                                                     A01)G0S)K03)K58)K59)M00)T86)

                                                              215/40R18
                                                              A01)K01)K04)K58)K59)

                                                              225/40R18
                                                              A01)K01)K04)K58)K59)

                                                              235/35R18
                                                              A01)K01)K04)K58)K59)

                                                              245/35R18
                                                              A01)K01)K04)K58)K59)K60)

                                                              zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                              vorne                hinten
                                                              205/40R18            235/35R18          A01) bis A10)
                                                              A93)K03)T86)         K04)K58)K59)       V00)

                                                              205/45R18            225/40R18          A01) bis A10)
                                                              K03)M00)T86)         K04)K58)K59)       G0S)V00)

                                                              215/40R18            245/35R18          A01) bis A10)
                                                              K01)                 K04)K58)K59)K60)   V00)



Typ:                          4F
ABE / EG-Genehmigung:         e1*2001/116*0254*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                                         Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 120 bis 257  Audi A6 Allroad          225/45R18                                                      A02) bis A10)

                                                              245/45R18

e1*2001/116*0254*23   1305/1300(1345)| S6: 1350/1335 (1385)                                           5/112/57




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 49282 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000729-A0-015
Anlage-Nr. :                20
Seite :                     5 / 12                                                                                    Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  XRT-8018


Typ:                          4F1
ABE / EG-Genehmigung:         e13*2007/46*1080*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                                         Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 120 bis 257  Audi A6 Allroad          225/45R18                                                      A02) bis A10)

                                                              245/45R18

e13*2007/46*1080*00   1305/1300(1345)| S6: 1350/1335 (1385)                                           5/112/57



Typ(en):                                ABE / EG-Genehmigung(en):
4F                                      e1*2001/116*0254*..
4F1                                     e13*2007/46*1080*..
Motorleistung         Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen                              Auflagen und Hinweise
(kW)                                              vorne und hinten, ggf. Auflagen
89 bis 160            Audi A6                     225/45R18                                           A02) bis A10)
                      (Ausführungen mit kleinsten                                                     E44)E54)
                      Serienreifen 205/..)        235/40R18
                                                  A01)K63)

                                                              245/40R18
                                                              A01)K64)

                                                              zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                              vorne                hinten
                                                              225/45R18            245/40R18          A01) bis A10)
                                                                                   K64)               E44)E54)V00)



Typ(en):                                ABE / EG-Genehmigung(en):
4F                                      e1*2001/116*0254*..
4F1                                     e13*2007/46*1080*..
Motorleistung         Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen                              Auflagen und Hinweise
(kW)                                              vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 257           Audi A6                     225/45R18                                           A02) bis A10)
                      (Ausführungen mit kleinsten                                                     E44)E54)
                      Serienreifen 225/..)        235/40R18
                                                  A01)K63)

                                                              245/40R18
                                                              A01)K64)

                                                              zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                              vorne                hinten
                                                              225/45R18            245/40R18          A01) bis A10)
                                                                                   K64)               E44)E54)V00)




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 49282 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000729-A0-015
Anlage-Nr. :                20
Seite :                     6 / 12                                                           Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  XRT-8018


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
8J                                e1*2001/116*0369*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
118 bis 155     Audi TT, Audi TT quattro   225/45R18                         A02) bis A10)
                (Coupe, Cabrio; Ausf. mit A01)K68)
                kleinsten Sommer-
                Serienreifen 225/..)       235/40R18
                                           A01)K67)

                                           245/40R18
                                           A01)K04)K67)



Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
8J                               e1*2001/116*0369*..
8J                               e1*2001/116*0375*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
184 bis 265     Audi TT, Audi TT quattro  225/45R18 M+S                      A02) bis A10)
                (Coupe, Cabrio; Ausf. mit A01)K68)
                kleinsten Sommer-Reifen
                245/..)                   235/40R18 M+S
                                          A01)K67)

                                           245/40R18 M+S
                                           A01)K04)K67)



Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
8U                                e1*2007/46*0591*..
8U1                               e13*2007/46*1163*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 155     Audi Q3                    225/50R18                         A02) bis A10)
                (mit Serienverbreiterung) A93a)

                                           235/50R18

                                           245/45R18
                                           A93a)

                                           255/45R18




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 49282 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000729-A0-015
Anlage-Nr. :                20
Seite :                     7 / 12                                                                 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  XRT-8018


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
8U                               e1*2007/46*0591*..
8U1                              e13*2007/46*1163*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 155     Audi Q3                    225/50R18                               A02) bis A10)
                (ohne Serienverbreiterung) A93a)

                                           235/50R18

                                           245/45R18
                                           A93a)

                                           255/45R18




Typ(en):                           ABE / EG-Genehmigung(en):
8V                                 e1*2007/46*0607*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 bis 132      Audi A3, A3 Sportback       205/40R18                              A02) bis A10)
                (3-türig, 5-türig)          N215)

                                           205/45R18
                                           A01)K27)M00)N215)

                                           215/40R18
                                           A01)K03)K04)N225)

                                           225/40R18
                                           A01)K01)K04)K20)K27)K28)K68)

                                           235/35R18
                                           A01)K01)K04)K28)K68)

                                           zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                           vorne                hinten
                                           205/45R18            225/40R18          A01) bis A10)
                                           K27)M00)N215)        K04)K20)K28)K68)   V00)



Auflagen und Hinweise
A01)     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
         Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeug-
         sachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
         auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
         Muster bescheinigen zu lassen.




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 49282 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000729-A0-015
Anlage-Nr. :                20
Seite :                     8 / 12                                                      Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  XRT-8018


A02)    Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
        den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
        Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
        ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
        Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03)    Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
        verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
        der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
        Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
        Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04)    Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
        keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird
        gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen,
        so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu
        beurteilen.

A05)    Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei
        Fahrzeugen mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig.
        Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen
        möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06)    Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
        Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
        angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
        verwenden.

A07)    Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
        vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)    Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und
        nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem
        Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen
        mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen
        Befestigungsteile verwendet werden.

A09)    Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde,
        es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
        Gutachten erlaubt wird.

A10)    Die Sonderräder dürfen an der Außenseite (Designseite) nur mit Klebegewichten und
        an der Innenseite nur mit Klammergewichten ausgewuchtet werden.

A93)    Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen,
        ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
        Fahrzeugherstellers).




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 49282 nach § 22 STVZO
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Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  XRT-8018


A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen,
      ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
      Fahrzeugherstellers).

B53)    Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, an denen die optionale 6-Kolben
        Festsattelbremse (Audi Ceramic Brembo) mit kohlefaserverstärkter
        Keramikbremsscheibe verbaut ist.

E44)    Nicht zulässig an der gepanzerten (beschußgesicherten) Versionen.

E54)    Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen: Allroad

EF0)    Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an
        der Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
        Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
        Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

ER1)    Aufgrund der geprüften Radfestigkeit ist die Verwendung dieser Rad-Reifen-
        Kombination nur zulässig an Fahrzeugen mit zulässigen Achslasten bis max. 1433 kg.
        Bei Montage an Achse 2 gilt dies auch für die erhöhte zulässige Achslast bei
        Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1 – 8.3 in den
        Fahrzeugpapieren).
        Sofern nur diese höher ist als der oben genannte Wert gilt dieser als erhöhte zulässige
        Achslast bei Anhängerbetrieb für diese Rad-Reifen-Kombination.

G01)    Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
        des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
        StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
        Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
        werden.

G0S)    Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R15,
        205/50R17, 225/40R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
        Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier)
        bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
        und G01) zu beachten.

K01)    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des
        Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30°
        vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen.
        Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
        maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
        Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K03)    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des
        Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0°
        bis 30° vor der Radmitte herzustellen.
        Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
        maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
        Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.


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K04)       Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
           oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50°
           hinter der Radmitte herzustellen.
           Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
           maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
           Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K20)       An Achse 2 ist die Befestigungslasche des Stoßfängers im Bereich der
           Stoßfängeroberkante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben
           zu biegen. Die Befestigungsschraube ist nach hinten zu versetzen.

K27)       An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

K28)       An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

K58)       An Achse 2 ist vom Kunststoffinnenkotflügel, im Bereich ab der seitlichen Stoßleiste bis
           ca. 120 mm unterhalb der Stoßfängeroberkante, ein Streifen von ca. 55 mm Breite
           (gemessen von der Radhausausschnittkante) abzutrennen.

K59)       An Achse 2 sind folgende Maßnahmen erforderlich:
           3-Türer:
       -    die ins Radhaus ragende Kunststoffkante des Stoßfängers ist ab der Oberkante auf
            einer Länge von ca. 120 mm nach unten auf eine Restbreite von 3-4 mm zu kürzen,
       -    der obere Teil des Kunststoffhalters für den Stoßfänger ist ab dem oberen
            Befestigungspunkt bis ca. 70 mm nach unten schräg abzutrennen, der obere
            Befestigungspunkt (die ins Radhaus ragende Blechlasche) ist nach oben umzulegen;
            der obere Befestigungspunkt für den Stoßfänger entfällt,
       -    die waagerecht ins Radhaus ragende Kunststoffkante ist ab dem Radausschnitt bis
            ca. 60 mm nach hinten schräg auslaufend zu kürzen; die darüber befindliche
            Blechkante ist ganz nach oben umzulegen (vorher quer einsägen).
           5- Türer:
       -    die ins Radhaus ragende Kunststoffkante des Stoßfängers ist ab der Oberkante auf
            einer Länge von ca. 60 mm nach unten auf eine Restbreite von 3-4 mm zu kürzen,
       -    der obere Teil des Kunststoffhalters für den Stoßfänger ist ab dem oberen
            Befestigungspunkt bis ca. 70 mm nach unten schräg abzutrennen, der obere
            Befestigungspunkt für den Stoßfänger entfällt,
       -    die waagerecht ins Radhaus ragende Kunststoffkante ist ab dem Radausschnitt bis
            ca. 60 mm nach hinten schräg auslaufend zu kürzen; die darüber befindliche
            Blechkante ist ganz nach oben umzulegen (vorher quer einsägen).

K60)       An Achse 2 ist der Blechbereich des Radhausausschnitts direkt über dem Stoßfänger
           um min. 4 mm nach außen aufzuweiten und im weiteren Verlauf bis zur Radmitte um
           ca. 3 mm.

K63)       An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur
           Radmitte eng an das Blechradhaus anzulegen.




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K64)    An Achse 2 sind folgende Maßnahmen erforderlich:
       - die hinter dem Befestigungsniet des Filzinnenkotflügels befindliche Blechausbuchtung
         ist eng an das äußere Karosserieblech anzulegen,
       - vom Filzinnenkotflügel ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis ca. 200 mm vor
         der Radmitte ein Streifen von ca. 60 mm Breite (gemessen von der
         Radhausausschnittkante) abzutrennen und der Rest klebend neu zu befestigen.

K67)    An Achse 2 sind folgende Maßnahmen erforderlich:
       - die an der Stoßfängeroberkante befindliche Blechlasche/-kante ist zu kürzen bzw. eng
         an das Radhaus anzulegen und der Stoßfänger entsprechend neu zu befestigen,
       - der Filzinnenkotflügel ist im Bereich von 100 mm unterhalb der Stoßfängeroberkante
         bis ca. 200 mm vor der Radmitte eng an das Blechradhaus anzulegen.

K68)       An Achse 2 sind folgende Maßnahmen erforderlich:
       -    der Filzinnenkotflügel ist im Bereich von 100 mm unterhalb der Stoßfängeroberkante
            bis ca. 200 mm vor der Radmitte eng an das Blechradhaus anzulegen oder entspre-
            chend zu kürzen.

M00)       Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
           Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete
           Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen
           Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.

N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
      Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und
      auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
      Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
      Fahrzeuges zugelassen sind.

N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
      Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und
      auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
      Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
      Fahrzeuges zugelassen sind.

N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
      Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und
      auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
      Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
      Fahrzeuges zugelassen sind.

N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
      Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und
      auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
      Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
      Fahrzeuges zugelassen sind.




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 49282 nach § 22 STVZO
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Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  XRT-8018


N265) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
      Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 265/ .. oder größer ausgerüstet sind und
      auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
      Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
      Fahrzeuges zugelassen sind.

T86)    Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1060 kg bei LI 86 .
        Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 530 kg betragen (Angaben stehen
        auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T87)    Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1090 kg bei LI 87 .
        Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 545 kg betragen (Angaben stehen
        auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

V00)    Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der
        Vorder- und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen
        wurde. Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder
        Fahrzeugherstellers. Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt
        und diese ohne Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller
        freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.


Die Anlage Nr. 20 mit den Blättern 1 bis 12 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ XRT-8018 des Auftraggebers Borbet GmbH.

Geschäftsstelle Essen, 09.05.2013




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