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							Gutachten 366-0079-12-WIRD
zur Erteilung der ABE 49141
ANLAGE: 14 AUDI                                                       Radtyp: ARE7
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                                Stand: 21.01.2013
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Fahrzeughersteller                          : AUDI
Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 7 1/2 J X 17 H2             Einpreßtiefe (mm)       : 40
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 112/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung        Ausführungsbezeichnung                               Mitten Zentrierring-   zul.     zul.        gültig
                                                                       loch   werkstoff       Rad-     Abroll      ab
                       Kennzeichnung           Kennzeichnung           (mm)                   last     umf.        Fertig
                       Rad                     Zentrierring                                   (kg)     (mm)        datum
ARE78KP40571           PCD112 ET40             Ø70.1 Ø57.1                 57,1    Kunststoff    735    2260        12/12


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller            : AUDI
Befestigungsteile                           : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                     : AEZ Artikel-Nr. ZJAE
Anzugsmoment der Befestigungsteile          : 110 Nm für Typ : B5
                                              120 Nm für Typ : D2; 4B; 4E; 4F; 4F1; 8E; 8H; 8J; 8P; 8PA; 8PB; 8V
                                              200 Nm für Typ : 8U erhöhtes Anzugsmoment; 8U1 erhöhtes
                                              Anzugsmoment
Verkaufsbezeichnung:     AUDI A3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                      Auflagen zu Reifen         Auflagen
8V           e1*2007/46*0607*.. 77 - 132 205/50R17 93                11A; 245; 248; 26B         2-türig;
                                         215/45R17 91                11A; 248; 26P              Frontantrieb;
                                         225/45R17 91                11A; 245; 248; 26B         10B; 11B; 11G; 11H;
                                         235/45R17 94                11A; 245; 248; 26B; 26N;   12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                     27H                        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                74P; 76S

Verkaufsbezeichnung:     AUDI A3 CABRIOLET
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                Auflagen zu Reifen              Auflagen
8P           e1*2001/116*0456*.. 75 - 118 205/50R17 89          11A; 21P; 22H; 22M; 24J;        Cabrio;
                                                                24M; 51J                        Frontantrieb;
                                         75 - 147 205/50R17 89Y 11A; 21P; 22H; 22M; 24J;        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                24M; 51J                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                  215/45R17 91 11A; 21P; 22H; 22M; 24J;         721; 725; 73C; 74A;
                                                                24M; 51J                        74P
                                                  225/45R17 91 11A; 21P; 22H; 22M; 24J;
                                                                24M
                                                  235/45R17 94 11A; 21P; 22H; 22M; 24J;
                                                                24M; 54A




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0079-12-WIRD
zur Erteilung der ABE 49141
ANLAGE: 14 AUDI                                                   Radtyp: ARE7
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                            Stand: 21.01.2013
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Verkaufsbezeichnung:     AUDI A3,S3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW           Reifen       Auflagen zu Reifen               Auflagen
8P           e1*2001/116*0217*.. 66 - 110     205/50R17 89 11A; 21B; 22L; 22Q; 24J;         Sportback (4-türig);
8PA          e1*2001/116*0418*..                           24M                              Schrägheck 2-türig;
8PB          e13*2007/46*1082*..             215/45R17 87W 11A; 24J; 24M; 5ET               10B; 11B; 11G; 11H;
                                 66 - 147    205/50R17 93 11A; 21B; 22L; 22Q; 24J;          12A; 51A; 573; 71C;
                                                           24M                              71K; 721; 725; 73C;
                                             215/45R17 91 11A; 24J; 24M                     74A; 74P
                                    66 - 184 225/45R17 91 11A; 21B; 22L; 22Q; 24J;
                                                           24M
                                             235/45R17 93 11A; 21B; 22L; 22Q; 24C;
                                                           24M
                                    66 - 195 205/50R17     11A; 21B; 22L; 22Q; 24J;
                                                           24M; 51G; 52J
                                             225/45R17 91 11A; 21B; 22L; 22Q; 24J;
                                             M+S           24M; 52J
                                             235/45R17 93 11A; 21B; 22L; 22Q; 24C;
                                                           24M; 52J

Verkaufsbezeichnung:     AUDI A4, AUDI S4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                Auflagen zu Reifen          Auflagen
B5           e1*93/81*0013*..,  55 - 92 215/45R17 87            11A; 22B; 367               Kombi; Limousine;
             e1*98/14*0013*..   110 - 132 215/45R17             nicht für TDI V6; 11A;      Frontantrieb;
                                                                22B; 367; 5ET; 631          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                            721; 725; 73C; 74A;
                                                                                            74P
B5             e1*93/81*0013*..,    81 - 92   215/45R17 87      5ET                         Kombi; Limousine;
               e1*98/14*0013*..               225/45R17-90      11A; 367                    Allradantrieb;
                                    110 - 132 215/45R17         nicht für TDI V6; 5ET;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                631                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                    110 - 142 225/45R17         11A; 367; 631               721; 725; 73C; 74A;
                                                                                            74P
B5             e1*93/81*0013*..,    195       225/45R17         51G                         Kombi; Limousine;
               e1*98/14*0013*..                                                             Allradantrieb;
                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                            721; 725; 73C; 74A;
                                                                                            74P

Verkaufsbezeichnung:     AUDI A4 CABRIOLET
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen        Auflagen zu Reifen                 Auflagen
8H           e1*2001/116*0177*.., 96 - 125 205/50R17 89W 5FM; 51J                           Cabrio;
               e1*98/14*0177*..
                                    96 - 162 225/45R17 91       51J                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                    96 - 188 225/45R17          51G; 51J; 52J               12A; 51A; 573; 71C;
                                             235/45R17 93                                   71K; 721; 725; 73C;
                                                                                            74A; 74P; 4MN




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0079-12-WIRD
zur Erteilung der ABE 49141
ANLAGE: 14 AUDI                                                   Radtyp: ARE7
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                            Stand: 21.01.2013
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Verkaufsbezeichnung:     AUDI A4,S4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen        Auflagen zu Reifen                 Auflagen
8E           e1*2001/116*0151*.., 74 - 110 215/45R17 87W Frontantrieb; 5ET; 51J             nur bis
               e1*98/14*0151*..
                                     74 - 125 205/50R17 89W 5FM; 51J                        e1*2001/116*0151*09;
                                     74 - 162 225/45R17 91 51J                              Kombi; Limousine;
                                              235/45R17     11A; 21B; 51G                   10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                            71K; 721; 725; 73C;
                                                                                            74A; 74P; 76S; 4ML
8E             e1*2001/116*0151*..   75 - 110 215/45R17 87W Frontantrieb; 5ET; 51J          ab
                                     75 - 120 205/50R17 89W 5FM; 51J                        e1*2001/116*0151*10;
                                     75 - 188 225/45R17 91 AFI; 51J                         Kombi; Limousine;
                                              235/45R17     11A; 21B; 51G                   10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                            71K; 721; 725; 73C;
                                                                                            74A; 74P; 76S; 4BD

Verkaufsbezeichnung:     AUDI A6, S6, ALLROAD
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen               Auflagen zu Reifen          Auflagen
4B           e1*2001/116*0051*.., 85 - 162 225/45R17 91                                     ab e1*98/14*0051*17;
               e1*98/14*0051*..
                                              235/45R17 93      11A; 24M                    Serienbereifung mit
                                                                                            215/55R16; schmale
                                                                                            Achsen;
                                                                                            Frontantrieb;
                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                            721; 725; 73C; 74A;
                                                                                            74P; AF6; AF8; 4KN
4B             e1*2001/116*0051*.., 110 - 184 225/45R17 91                                  nicht Allroad;
               e1*98/14*0051*..
                                              235/45R17 93      11A; 24M                    nicht für
                                                                                            gepanzerte Fz; ab
                                                                                            e1*98/14*0051*17;
                                                                                            Serienbereifung
                                                                                            ohne 215/55R16;
                                                                                            breite Achsen;
                                                                                            Allradantrieb;
                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                            721; 725; 73C; 74A;
                                                                                            74P; AF5; AF8; 4KN
4B             e1*2001/116*0051*.., 85 - 162 225/45R17 91       5GG                         ab e1*98/14*0051*17;
               e1*98/14*0051*..
                                              235/45R17 93      11A; 24M                    Serienbereifung
                                                                                            ohne 215/55R16;
                                                                                            breite Achsen;
                                                                                            Frontantrieb;
                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                            721; 725; 73C; 74A;
                                                                                            74P; AF5; AF8; 4KN




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0079-12-WIRD
zur Erteilung der ABE 49141
ANLAGE: 14 AUDI                                                   Radtyp: ARE7
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                            Stand: 21.01.2013
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                                                                                                      Seite: 4 von 13
Verkaufsbezeichnung:     AUDI A6, S6, ALLROAD
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen              Auflagen zu Reifen          Auflagen
4B           e1*2001/116*0051*.., 110 - 184 225/45R17 91                                    nicht Allroad;
               e1*98/14*0051*..
                                              235/45R17 93                                  nicht für
                                                                                            gepanzerte Fz; ab
                                                                                            e1*98/14*0051*17;
                                                                                            Serienbereifung mit
                                                                                            215/55R16; schmale
                                                                                            Achsen;
                                                                                            Allradantrieb;
                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                            721; 725; 73C; 74A;
                                                                                            74P; AF6; AF8; 4KN
4B             e1*96/27*0051*..,    81 - 142 225/45R17 91       11A; 24J; 24M; 367          nur bis
               e1*98/14*0051*..                                                             e1*98/14*0051*16;
                                                                                            Kombi; Frontantrieb;
                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                            721; 725; 73C; 74A;
                                                                                            74P
4B             e1*96/27*0051*..,    110 - 142 225/45R17 91      11A; 24J; 24M; 367          nicht Allroad;
               e1*98/14*0051*..                                                             nicht für
                                                                                            gepanzerte Fz; nur
                                                                                            bis
                                                                                            e1*98/14*0051*16;
                                                                                            Limousine;
                                                                                            Allradantrieb;
                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                            721; 725; 73C; 74A;
                                                                                            74P
4B             e1*96/27*0051*..,    81 - 142 225/45R17 91       11A; 24J; 24M; 367          nur bis
               e1*98/14*0051*..                                                             e1*98/14*0051*16;
                                                                                            Limousine;
                                                                                            Frontantrieb;
                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                            721; 725; 73C; 74A;
                                                                                            74P
4B             e1*96/27*0051*..,    110 - 142 225/45R17 91      11A; 24J; 24M; 367          nicht Allroad;
               e1*98/14*0051*..                                                             nicht für
                                                                                            gepanzerte Fz; nur
                                                                                            bis
                                                                                            e1*98/14*0051*16;
                                                                                            Kombi;
                                                                                            Allradantrieb;
                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                            721; 725; 73C; 74A;
                                                                                            74P




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0079-12-WIRD
zur Erteilung der ABE 49141
ANLAGE: 14 AUDI                                                   Radtyp: ARE7
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                            Stand: 21.01.2013
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Verkaufsbezeichnung:     AUDI A6,S6,ALLROAD QUATTRO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen    Auflagen zu Reifen                    Auflagen
4F           e1*2001/116*0254*.., 120 - 257 215/55R17 51G; 52J                              Nur Allroad Quattro;
               e13*2007/46*1080*..
4F1            e13*2007/46*1080*..            225/55R17         51G; 52J                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                            71K; 721; 725; 73C;
                                                                                            74A; 74P; 76S; 76Z;
                                                                                            4BD
4F             e1*2001/116*0254*.., 89 - 140 235/45R17 94Y                                  Limousine u. Kombi;
               e13*2007/46*1080*..
4F1            e13*2007/46*1080*.. 89 - 188 235/45R17 97                                    Front- u.
                                     89 - 257 225/50R17         51G                         Allradantrieb;
                                              245/45R17         51G                         Nicht Allroad
                                                                                            Quattro;
                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                            71K; 721; 725; 73C;
                                                                                            74A; 74P; 76S; 4BD

Verkaufsbezeichnung:     AUDI A8 / S8
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                Auflagen zu Reifen          Auflagen
D2           e1*93/81*0005*..,  110 - 250 225/55R17-97                                      nicht für
             e1*98/14*0005*..   110 - 265 225/55R17             51G                         gepanzerte Fz;
                                                                                            Allradantrieb;
                                                                                            Frontantrieb;
                                                                                            10B; 10S; 11B; 11G;
                                                                                            11H; 12A; 51A; 71C;
                                                                                            71K; 721; 725; 73C;
                                                                                            74A; 74P
4E             e1*2001/116*0198*..   154 - 171 235/55R17        51G; 51S                    nicht für Fz. m.
                                     154 - 257 235/55R17        51G; 52J                    Keramikbremse;
                                                                                            nicht für
                                                                                            gepanzerte Fz;
                                                                                            10B; 11G; 11H; 12T;
                                                                                            51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                            725; 73C; 74A; 74P;
                                                                                            76S

Verkaufsbezeichnung:     AUDI Q3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen          Auflagen
8U           e1*2007/46*0591*..  100 - 155 215/60R17            12I; 51G                    erhöhtes
8U1          e13*2007/46*1163*..           225/55R17 97         12A; 51J                    Anzugsmoment 200
                                                                                            Nm;
                                              235/55R17 99      11A; 12A; 26P; 27I          Kombilimousine;
                                                                                            Allradantrieb;
                                                                                            Frontantrieb;
                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                            725; 73C; 74A; 74P;
                                                                                            740; 76S




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0079-12-WIRD
zur Erteilung der ABE 49141
ANLAGE: 14 AUDI                                                   Radtyp: ARE7
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                            Stand: 21.01.2013
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Verkaufsbezeichnung:     AUDI TT
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW           Reifen            Auflagen zu Reifen          Auflagen
8J           e1*2001/116*0369*.. 200          225/50R17         11A; 22M; 24J; 24M;         Cabrio; Coupe;
                                                                51G; 52J                    Allradantrieb;
                                                                                            10B; 11G; 11H; 12A;
                                                                                            51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                            725; 73C; 74A; 74P;
                                                                                            76Z
8J             e1*2001/116*0369*.., 118 - 147 235/45R17 93                                  Cabrio; Coupe;
               e1*2001/116*0374*..
                                              245/45R17 95      11A; 22M; 24J; 24M      10B; 11B; 11G; 11H;
                                    118 - 184 225/50R17         11A; 22M; 24J; 24M; 51G 12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                        74P; 76T

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
     Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
     FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
     dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12I)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm (einschließlich
       Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
       wird, möglich.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0079-12-WIRD
zur Erteilung der ABE 49141
ANLAGE: 14 AUDI                                                   Radtyp: ARE7
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                            Stand: 21.01.2013
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12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
     Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
     Fahrzeuges genannt wird, möglich.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
     der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
     herzustellen.
22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
22Q) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
     Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
     nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad


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                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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ANLAGE: 14 AUDI                                                   Radtyp: ARE7
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                            Stand: 21.01.2013
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       hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
       Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
       gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
       abgedeckt sein.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
       der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
       bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
       beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
     Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
4BD) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 4D0 601 361 ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden.
     Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem verwendet werden.
4KN) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 4D0 907 275 C ( nur e1*2001/116*0051*..) ist zulässig. Das System muss gemäß den
     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem verwendet
     werden.
4ML) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 4D0 601 361 ( nur e1*2001/116*0151*..) ist zulässig. Das System muss gemäß den
     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem verwendet
     werden.
4MN) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 4D0 601 361 ( nur e1*2001/116*0177*..) ist zulässig. Das System muss gemäß den
     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem verwendet
     werden.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der




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                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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zur Erteilung der ABE 49141
ANLAGE: 14 AUDI                                                   Radtyp: ARE7
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                            Stand: 21.01.2013
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      Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
      dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
51S) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     16-Zoll-Reifen ausgerüstet sind.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
     Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
     wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
     berücksichtigen.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
5ET) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1090kg.
5FM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1160kg.
5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1230kg.
631) Die Eignung von "ZR"-Reifen ist durch eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende
     Tragfähigkeit der Reifengröße sicherzustellen. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
     Fahrzeugpapieren mitzuführen.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
     werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt,
     wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen:
     1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein.
     2. Ziehen Sie die Radschrauben über Kreuz an.
     3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle
     Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest.
     4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
     zu überprüfen.
     5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
     nochmals zu überprüfen.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0079-12-WIRD
zur Erteilung der ABE 49141
ANLAGE: 14 AUDI                                                   Radtyp: ARE7
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                            Stand: 21.01.2013
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74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.
76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     mindestens 18-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
76T) Die Verwendung dieser Felgengröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Felgen, nicht unterschritten wird.
76Z) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur in Verbindung mit M+S-Reifen zulässig.
AF5) Die Verwendung dieser Rad/Reifenkombination ist "nur zulässig" an Fahrzeugausführungen, wenn die
     Reifengröße 215/55R16 (breite Hinterachse) nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller in den
     Fahrzeugpapieren bereits eingetragen ist, es sei denn dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine
     weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
AF6) Die Verwendung dieser Rad/Reifenkombination ist "nur zulässig" an Fahrzeugausführungen, wenn die
     Reifengröße 215/55R16 (schmale Hinterachse) serienmäßig vom Fahrzeughersteller in den
     Fahrzeugpapieren bereits eingetragen ist, es sei denn dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine
     weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
AF8) Die Verwendung der Sonderräder ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibe an der
     Vorderachse (Durchmesser 320 mm, Dicke 30 mm) in Verbindung mit dem Bremssattel Typ HP2 16".
AFI) Die Verwendung dieser Reifengröße ist an Fahrzeugen mit 6-Zylinder-Motoren nur mit M+S-Profil
     zulässig.




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                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0079-12-WIRD
zur Erteilung der ABE 49141
ANLAGE: 14 AUDI                                                   Radtyp: ARE7
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                            Stand: 21.01.2013
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:     AUDI
       Fahrzeugtyp:    8U
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*0591*..
       Handelsbez.:    AUDI Q3

       Variante(n):    Allradantrieb, Frontantrieb, Kombilimousine

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26P                      x = 240             y = 340                    VA
             27B                      x = 335             y = 400                    HA
             27I                      x = 285             y = 355                    HA
             26B                      x = 290             y = 390                    VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             26N                   x = 290       y = 390             10                VA
             27F                   x = 335       y = 400             30                HA
             27H                   x = 335       y = 400             10                HA
             26J                   x = 290       y = 390             30                VA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0079-12-WIRD
zur Erteilung der ABE 49141
ANLAGE: 14 AUDI                                                   Radtyp: ARE7
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                            Stand: 21.01.2013
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                    Seite: 12 von 13

Fahrzeug:

       Hersteller:     AUDI
       Fahrzeugtyp:    8V
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*0607*..
       Handelsbez.:    AUDI A3

       Variante(n):    Frontantrieb, 2-türig

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 400             y = 400                    VA
             26P                      x = 400             y = 400                    VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             26J                   x = 400       y = 400             24                VA
             27H                   x = 400       y = 400              8                HA
             27F                   x = 400       y = 400             30                HA
             26N                   x = 400       y = 400              8                VA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0079-12-WIRD
zur Erteilung der ABE 49141
ANLAGE: 14 AUDI                                                   Radtyp: ARE7
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                            Stand: 21.01.2013
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                    Seite: 13 von 13

Fahrzeug:

       Hersteller:     AUDI
       Fahrzeugtyp:    8U1
       Genehm.Nr.:     e13*2007/46*1163*..
       Handelsbez.:    AUDI Q3

       Variante(n):    Allradantrieb, Frontantrieb, Kombilimousine

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26P                      x = 240             y = 340                    VA
             27B                      x = 335             y = 400                    HA
             27I                      x = 285             y = 355                    HA
             26B                      x = 290             y = 390                    VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             26N                   x = 290       y = 390             10                VA
             27F                   x = 335       y = 400             30                HA
             27H                   x = 335       y = 400             10                HA
             26J                   x = 290       y = 390             30                VA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
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