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							Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 47983 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000519-A0-233
Anlage-Nr. :                14
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Auftraggeber :              CMS Trading Automotive GmbH
Teiletyp :                  C18 706


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                      C18 706
Art des Sonderrades:                         einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke:                                                 CMS
Radausführung:                                          CMS 607/10
Artikel- oder Katalog-Nr:                             C18 706 45 91S
Radgröße:                                               7Jx16EH2+
Rad-Einpresstiefe:                                           45 mm
Lochkreisdurchmesser:                                        112 mm
Lochzahl:                                                      5
Mittenlochdurchmesser:                                   66,60 mm
Zentrierart:                                         Mittenzentrierung
Zentrierring:                                         RKC 66,45 57,1
geprüfte Radlast:                                            710 kg
bei Reifenabrollumfang:                                  2205 mm




Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Audi (D)

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile      Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                     moment
4B, 4F, 8E, 8H, 8J, 8P, B5, C4, Serien-Radschraube, Kugel Ø26 mm,            Z95     120 Nm
QB6                             Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27 mm




RA-000519-A0-233-14~AU-5-112-57-66_6-45-C18_706_45_91S.doc
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 47983 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000519-A0-233
Anlage-Nr. :                14
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Auftraggeber :              CMS Trading Automotive GmbH
Teiletyp :                  C18 706


Typ:                            C4
ABE / EG-Genehmigung:           F619; F619/1
Motorleistung Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
 60 bis 142   Audi 100,                  205/55R16                                 A02) bis A10)
              Audi 100 Avant,
              Audi 100 quattro,
              Audi 100 Avant quattro,
              Audi A6,
              Audi A6 Avant,
              Audi A6 quattro,
              Audi A6 Avant quattro
F619/1/NT10E           1240/12001240/1200                                          5/112/57,1



Typ:                            B5
ABE / EG-Genehmigung:           e1*93/81*0013*.., e1*98/14*0013*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
 55 bis 142    Audi A4,                   205/55R16                                A02) bis A10)
               Audi A4 quattro,
               Audi A4 Avant,
               Audi A4 Avant quattro
e1*98/14*0013*21E      1150/1130                                                   5/112/57



Typ:                           4B
ABE / EG-Genehmigung:          e1*96/27*0051*.., e1*98/14*0051*.., e1*2001/116*0051*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
 81 bis 142   Audi A6,                   205/55R16                                  A02) bis A10)B41)
              Audi A6 quattro,                                                      E44)
              Audi A6 Avant,             215/55R16
              Audi A6 Avant quattro

e1*98/14*0051*25       1260(8Zyl)/12001230/1200(1230)                              5/112/57



Typ:                            8E
ABE / EG-Genehmigung:           e1*98/14*0151*.. , e1*2001/116*0151*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
 74 bis 188    Audi A4,                   205/55R16 M+S                            A02) bis A10)B44)
               Audi A4 quattro,           A93)                                     E06)
               Audi A4 Avant,
               Audi A4 Avant quattro      205/55R16
                                          A93)E05a)

                                                        215/55R16

e1*2001/116*0151*23E   1230/1150 | S4:1250/1150                                    5/112/57




RA-000519-A0-233-14~AU-5-112-57-66_6-45-C18_706_45_91S.doc
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 47983 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000519-A0-233
Anlage-Nr. :                14
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Auftraggeber :              CMS Trading Automotive GmbH
Teiletyp :                  C18 706


Typ:                           QB6
ABE / EG-Genehmigung:          e1*2001/116*0243*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 162 bis 182  Audi A4,                  205/55R16 M+S                             A02) bis A10)B44)
              Audi A4 quattro,          A93)                                      E06)
              Audi A4 Avant,
              Audi A4 Avant quattro,    215/55R16
              Audi A4 Cabrio
e1*2001/116*0243*06E   1165/1145 (1195)                                           5/112/57



Typ:                          8H
ABE / EG-Genehmigung:         e1*98/14*0177*.. , e1*2001/116*0177*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 96 bis 188    Audi A4 Cabrio           205/55R16 M+S                             A02) bis A10)B44)
                                                                                  E06)
                                          205/55R16
                                          E05a)

                                          215/55R16
e1*2001/116*0177*10E   1250/1165                                                  5/112/57



Typ:                            8P
ABE / EG-Genehmigung:           e1*2001/116*0217*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
 66 bis 147    Audi A3,                  205/55R16                                A02) bis A10)
               Audi A3 quattro           A93)                                     E06)
               (3- und 5-Türer)
                                         225/50R16
                                         A01)K03)
                                         zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen    Auflagen und Hinweise
                                         vorne                hinten
                                         205/55R16            225/50R16           A02) bis A10) E06)
                                                                                  V00n)
e1*2001/116*0217*27    1130/1080(0)                                               5/112/57



Typ:                         8P
ABE / EG-Genehmigung:        e1*2001/116*0241*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 110           Audi A3                205/55R16                                   A02) bis A10)
                                      A93)

                                          225/50R16
                                          A01)K03)
                                          zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                          vorne                hinten
                                          205/55R16            225/50R16          A02) bis A10)
                                                                                  V00n)
e1*2001/116*0241*00    1020/975(0)                                                5/112/57




RA-000519-A0-233-14~AU-5-112-57-66_6-45-C18_706_45_91S.doc
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 47983 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000519-A0-233
Anlage-Nr. :                14
Seite :                     4/7                                                                   Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              CMS Trading Automotive GmbH
Teiletyp :                  C18 706


Typ:                          8P
ABE / EG-Genehmigung:         e1*2001/116*0456*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 75 bis 147    Audi A3 Cabrio          205/55R16                                  A02) bis A10)
                                       A93)

                                          225/50R16
                                          A01)K03)
                                          zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                          vorne                hinten
                                          205/55R16            225/50R16          A02) bis A10)
                                                                                  V00n)
e1*2001/116*0456*08   1135/985(0)                                                 5/112/57



Typ:                            4F
ABE / EG-Genehmigung:           e1*2001/116*0254*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
 89 bis 188    Audi A6,                  205/60R16                                A02) bis A10)
               Audi A6 quattro,          E05a)                                    E06)E54)
               Audi A6 Avant,
               Audi A6 Avant quattro     205/60R16 M+S
              (außer Audi Allroad)       E05)

                                          225/55R16
                                          E05a) E18)

                                          225/55R16 M+S
e1*2001/116*0254*22   1305/1300(1350)                                             5/112/57


Typ:                            4F
ABE / EG-Genehmigung:           e13*2007/46*1080*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
 100 bis 176   Audi A6 Avant,            205/60R16                                A02) bis A10)
               Audi A6 Avant quattro     E05a)                                    E06)E54)
              (außer Audi Allroad)
                                         205/60R16 M+S
                                         E05)

                                          225/55R16
                                          E05a) E18)

                                          225/55R16 M+S
e13*2007/46*1080*00   1300/1300(1350)                                             5/112/57




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 47983 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000519-A0-233
Anlage-Nr. :                14
Seite :                     5/7                                                          Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              CMS Trading Automotive GmbH
Teiletyp :                  C18 706


Typ:                          8J
ABE / EG-Genehmigung:         e1*2001/116*0369*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 118 bis 147   Audi TT                 225/55R16 M+S                     A02) bis A10)
              (Coupe, Cabrio)          A93)

e1*2001/116*0369*09   1000 / 750(0)                                      5/112/57




Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Mus-
     ter bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu ver-
     wendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
     in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“
     zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind
     sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese
     und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahr-
     zeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders ange-
     geben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich gro-
     ßem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile ver-
     wendet werden.


RA-000519-A0-233-14~AU-5-112-57-66_6-45-C18_706_45_91S.doc
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Nr. :                       RA-000519-A0-233
Anlage-Nr. :                14
Seite :                     6/7                                                      Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              CMS Trading Automotive GmbH
Teiletyp :                  C18 706


A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutach-
     ten erlaubt wird.

A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausge-
     wuchtet werden.

A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

B38) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit folgender Bremsanlage an Achse 1:
     - innenbelüftete Bremsscheibe Ø322x30 mm , Festsattel

B41) Nur zulässig bei Fahrzeugen mit folgender Bremsanlage:
     - VA: belüftete Bremsscheibe Ø322x30 mm (Faustsattel),
       HA: unbelüftete Bremsscheibe Ø255x10 mm (Lucas).

B44) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit folgender Bremsanlage an Achse 1
     - innenbelüftete Bremsscheibe Ø320x30 mm; Bremssattel ATE CN 4FF

E05) Nur zulässig an Fahrzeugen, bei denen diese Reifengröße bereits serienmäßig eingetra-
     gen ist oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
     oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist.

E05a) Nur zulässig an Fahrzeugen, bei denen diese Reifengröße serienmäßig als Sommerbe-
     reifung eingetragen ist oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulas-
     sungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges
     zugelassen ist.

E06) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit 17-Zoll-Bereifung und
     größer ausgerüstet sind oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zu-
     lassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeu-
     ges zugelassen sind.

E18) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit Reifen der Größe
     205/60R16 ausgerüstet sind oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zu-
     lassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG- Genehmigung de Fahrzeu-
     ges zugelassen sind.

E44) Nicht zulässig an der gepanzerten Version.

E54) Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen Allroad

K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30 ° vor
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal-
     möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem
     oben genannten Bereich abgedeckt sein.

RA-000519-A0-233-14~AU-5-112-57-66_6-45-C18_706_45_91S.doc
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 47983 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000519-A0-233
Anlage-Nr. :                14
Seite :                     7/7                                                         Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              CMS Trading Automotive GmbH
Teiletyp :                  C18 706


V00n) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vor-
     der- und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wur-
     de. Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstel-
     lers.
     Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Ein-
     schränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die
     Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.


Die Anlage Nr. 14 mit den Blättern 1 bis 7 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ C18 706 des Auftraggebers CMS Trading Automotive GmbH.


Essen, 28.05.2010
RA-000519-A0-233-14~AU-5-112-57-66_6-45-C18_706_45_91S.doc




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