GUTACHTEN NR.: 2013-TG-PSA-0121
TEILEGUTACHTEN NACH §19(3)StVZO
ANLAGE 2 Typ LXM1-20x10JJ GRÖSSE 10,0Jx20H2
HERSTELLER Volker Schmidt GmbH DATUM 15.04.2013
0588 AUDI AG
2091 BENTLEY MOTORS LTD (PASSENGER CAR)
0600 VOLKSWAGEN AG
HERSTELLER - vehicle maker 0603 VOLKSWAGEN AG
1913 VOLKSWAGEN DO BRASIL S/A
0600 Volkswagen de Mexico SA
0600 Volkswagen of America
1166 VOLKSWAGEN OF AMERICA
RADDATEN - wheel data
Radgröße nach Norm : 10,0Jx20H2 Einpress tiefe (mm) : 32
size + rim contour designation wheel inset
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 112/5 Zentrierart : Mittenzentrierung
PCD(mm)/hole(s) centered way
TECHNISCHE DATEN (Kurzfassung)
short specification
Einpress- zul. zul. gültig
Ausführungsbezeichnung tiefe wheel Rad- Abroll- ab
versions marking Lochkreis Zentrierring Mittenloch last Fertig.
inset umfang
Ausführung (mm) Werkstoff center- bore load rolling date of
version Kennzeichnung /-zahl center ring capacity circumference manufacture
PCD/ holes material
Rad Zentrierring (mm) (mm) (kg) (mm) Datum
wheel mark center ring
1020GA+30J- LXM1-
Ohne 112/5 -- 57,1 32 850 2275 04/13
30 20x10JJ
ART der Befestigung – wheel attachment:
BEFESTIGUNGSMITTEL wheel fixing : SC = SCHRAUBE; MU = MUTTERBefestigungsmittel; VS = SPEZIALSCHRAUBE
; OE = OE
Anzugsdrehmoment: z.B. 120/140 = 1.Wert-anziehen 2.Wert-nachziehen
Anzugs-
Hersteller Fz-Typ kW ART MASSE SCHAFT BUND
Drehmoment
Audi 4F 89-188 SC M14x1,5 28,3 60° 120/140
Audi 4F 89-188 SC M14x1,5 30 60° 120/140
Audi 4E 154-257 SC M14x1,5 30 60° 120/140
Audi D2 100-250 SC M14x1,5 28,3 60° 120/140
Bentley(GB) 3W 412 SC M14x1,5 28,3 60° 120
VW 3D 177-246 SC M14x1,5 30 60° 130
VERWENDUNGSBEREICH/HERSTELLER : 0588 AUDI
AG application range by maker
Verkaufsbezeichnung : A6, S6, ALLROAD QUATTRO sales designation
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
4F e1*2001/116*0254*.. 120-257 255/35R20 97 247; 24J; 51J; 53S; 573 Nur Allroad Quattro;
265/30R20 94 247; 24J; 51J; 53S; 573 10B; 11B; 11G; 11H;
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2013-TG-PSA-0121-0502-VW 161 2013-05-04
GUTACHTEN NR.: 2013-TG-PSA-0121
TEILEGUTACHTEN NACH §19(3)StVZO
ANLAGE 2 Typ LXM1-20x10JJ GRÖSSE 10,0Jx20H2
HERSTELLER Volker Schmidt GmbH DATUM 15.04.2013
275/30R20 97 248; 51J; 53S; 57F; 573 11K; 12A; 51A; 573;
71K; 723; 729; 73C;
740; 74A; 74H; 74P
4F e1*2001/116*0254*.. 320 - 426 255/35R20 97 247; 24J; 51J; 53S; 573 Nur AUDI S6; RS6
e1*2001/116*0276*.. Allradantrieb;
265/35R20 94Y 247; 24J; 24M; 365; Limousine u. Kombi;
275/35R20 94Y 5HI; 54A 10B; 11B; 11G; 11H;
11K; 12A; 51A; 573;
71K; 723; 729; 73C;
740; 74A; 74H; 74P
Verkaufsbezeichnung : A6, S6, ALLROAD QUATTRO sales designation
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
4F e1*2001/116*0254*.., 89 - 257 275/30R20 97Y 248; 51J; 53S; 57F; 573 Allradantrieb;
e1*2001/116*0276*.. Frontantrieb; Avant;
Limousine;
10B; 11B; 11G; 11H;
11K; 12A; 51A; 71K;
723; 729; 73C; 740;
74A; 74H; 74P; 76B;
919
4F e1*2001/116*0254*.. 89 - 188 265/30R20 94 247; 24J; 24M; 365; Limousine u. Kombi;
5HI; 54A Front- u.
Allradantrieb; Nicht
Allroad Quattro;
10B; 11B; 11G; 11H;
11K; 12A; 51A; 573;
71K; 723; 729; 73C;
740; 74A; 74H; 74P;
76B; 919
Verkaufsbezeichnung : A8 / S8 sales designation
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
D2 e1*93/81*0005*.., 110-265 245/40R20 244; 247; 24J; 24M; Allradantrieb;
e1*98/14*0005*.. 54A; 56G Frontantrieb;
110-309 255/35R20 97W 244; 247; 24J; 24M; 10B; 11B; 11G; 11H;
53S; 573 11K; 12A; 51A; 71K;
723; 729; 73C; 740;
744; 74A; 74P; 76B;
919
4E e1*2001/116*0198*. 154-331 265/35R20 99 248; 24J; 24M; 51J; Allradantrieb;
53S; 573 Frontantrieb;
275/35R20 102 248; 51J; 53S; 57F; 573 10B; 11B; 11G; 11H;
11K; 12A; 51A; 71K;
723; 729; 73C; 740;
744; 74A; 74P; 76B;
919
Verkaufsbezeichnung : R8 sales designation
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
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2013-TG-PSA-0121-0502-VW 161 2013-05-04
GUTACHTEN NR.: 2013-TG-PSA-0121
TEILEGUTACHTEN NACH §19(3)StVZO
ANLAGE 2 Typ LXM1-20x10JJ GRÖSSE 10,0Jx20H2
HERSTELLER Volker Schmidt GmbH DATUM 15.04.2013
42 e1*2001/116*0399*.., 309 - 316 295/25R20 95W 51J; 52J; 56G; 57F; nicht in Verb. mit
e1*2001/116*0434*.. 573 Keramikbremse;
10B; 11B; 11G; 11H;
11K; 12A; 51A; 71C;
71K; 723; 729; 73C;
740; 744; 74A; 74P;
76B; 76T
VERWENDUNGSBEREICH/HERSTELLER : 2091 BENTLEY MOTORS LTD (PASSENGER CAR) application
range by maker
Verkaufsbezeichnung : CONTINENTAL GT/FLYING SPUR sales designation
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
3W e11*2001/116*0221*.. 412 275/35R20 M+S 53S; 573 Coupe; Cabrio;
275/35R20 101 53S; 573 Limousine;
10B; 11B; 11G; 11H;
11K; 12A; 51A; 71C;
71K; 723; 729; 73C;
740; 744; 74A; 74P;
919
: 0600 VOLKSWAGEN AG
0603 VOLKSWAGEN AG
VERWENDUNGSBEREICH/HERSTELLER 1913 VOLKSWAGEN DO BRASIL S/A
application range by maker 0600 Volkswagen de Mexico SA
0600 Volkswagen of America
1166 VOLKSWAGEN OF AMERICA
Verkaufsbezeichnung : PHAETON
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
3D e1*2001/116*0189*.., 177-246 255/35R20 97W 24J; 24M; 5IM nicht V10 Diesel; nicht
e1*98/14*0189*.. 275/35R20 102 248; 51J; 53S; 57F; langer Radstand; 10B;
573 11B; 11G; 11H;
285/30R20 99Y 248; 51J; 53S; 57F; 11K; 12A; 51A; 573;
573 71K; 723; 729; 73C;
740; 744; 74A; 74P;
295/30R20 101Y 244; 248; 51J; 53S;
76S; 919
57F; 573
Auflagen
10B)
Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11B)
Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung
für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über
die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die
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2013-TG-PSA-0121-0502-VW 161 2013-05-04
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ANLAGE 2 Typ LXM1-20x10JJ GRÖSSE 10,0Jx20H2
HERSTELLER Volker Schmidt GmbH DATUM 15.04.2013
Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs.
3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades
eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
11G)
Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern
diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
SonderFahrwerksfedern muss eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die
Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem
Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau
der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H)
Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich
gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, dass nur Reifen
mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
11K)
Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder
Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach
Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und
FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19
StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
12A)
Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp
eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte
Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
244)
Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite
der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04
fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. ð das Hinweisblatt ist zu
beachten!
247)
Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten
Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B.
Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung
ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
ð das Hinweisblatt ist zu beachten!
248)
Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die
Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
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2013-TG-PSA-0121-0502-VW 161 2013-05-04
GUTACHTEN NR.: 2013-TG-PSA-0121
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ANLAGE 2 Typ LXM1-20x10JJ GRÖSSE 10,0Jx20H2
HERSTELLER Volker Schmidt GmbH DATUM 15.04.2013
maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten
Bereich abgedeckt sein.
ð das Hinweisblatt ist zu beachten!
24D)
Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
ð das Hinweisblatt ist zu beachten!
24J)
Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte
herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung,
usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache
der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. ð das Hinweisblatt ist zu beachten!
24M)
Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte
herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung,
usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache
der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. ð das Hinweisblatt ist zu beachten!
365)
Durch Begrenzen des Lenkeinschlages, ausschließlich mittels vom Fahrzeughersteller angebotenen
OriginalErsatzteilen, ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen, sofern die
serienmäßige Lenkeinschlagbegrenzung nicht vorhanden ist. Die serienmäßige Lenkeinschlagbegrenzung ist bei
Fahrzeugausführungen bereits eingebaut, wenn die Reifengrößen in 19" bzw. 20" in den Fahrzeugpapieren
bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben sind. Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige
Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der
Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und
FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19
StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
51A)
Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit
Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51J)
Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den Fahrzeugpapieren
serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
52J)
Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig.
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2013-TG-PSA-0121-0502-VW 161 2013-05-04
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53S)
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße mit Angabe
des Mindestreifenfülldruckes erforderlich; der Nachweis der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
54A)
Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und Wegstreckenzähler
innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der
Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu berücksichtigen.
56G)
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifengröße auf dieser Felge
erforderlich; der Nachweis der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
573)
Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit Allradantrieb
nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung mit den
Fahrzeugpapieren mitzuführen. Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer
Geschwindigkeitskategorie zulässig.
57F)
Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
5HI)
Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast
von 1340kg, im Anhängerbetrieb bis 100km/h ist eine Erhöhung der Reifentragfähigkeit bis zu 10% nach ETRTO
zulässig.
5IM)
Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast
von 1460kg.
71C)
Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht werden.
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2013-TG-PSA-0121-0502-VW 161 2013-05-04
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71K)
Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts
angebracht werden.
723)
Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen
(DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm
geeignet sind, zulässig. Das Metallschraubventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die
Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
729)
Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann das
serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C)
Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
740)
Das Festsitzen der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt, wenn Sie die u. g. Hinweise
befolgen:
1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein.
2. Ziehen Sie die Radschrauben über Kreuz an.
3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle Radbefestigungsteile mit
dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest.
4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile zu
überprüfen.
5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile nochmals
zu überprüfen.
744)
Das Anzugsmoment der Befestigungsteile der Räder ist der Betriebsanleitung des Fahrzeuges zu entnehmen.
74A)
Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die
Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in
der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten.
74H)
Die Leichtmetall-Sonderräder müssen an der Radanschlussfläche plan anliegen. Überstehende Teile die dieses
verhindern, wie z.B. Sicherungsschrauben der Bremsscheibe oder Zentrierstifte für Stahlräder auf der
Auflagefläche, müssen entfernt werden.
74P)
Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
Zentrierringe verwendet werden.
76B)
Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Hinterachse zulässig und nur in Verbindung mit den unter
Gliederungspunkt "1. Hinweise" genannten Sonderrädern für die Vorderachse.
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HERSTELLER Volker Schmidt GmbH DATUM 15.04.2013
76T)
Die Verwendung dieser Felgengröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite, der in den Fahrzeugpapieren
serienmäßig eingetragenen Felgen, nicht unterschritten wird.
2013-TG-PSA-0121-0502-VW 161 2013-05-04
919)
Die Verwendung der Sonderräder / Rad-Reifenkombination an Sonderschutzfahrzeuge(n) der
Widerstandsklasse(n) VR1 / VR2 / VR3 VR5 / VR6 / VR7 / VRSG1 sowie der Widerstandklassen VR9 bis VR14,
oder an geländegängige(n) Fahrzeuge(n) der Schutzstufe B6/B7 ist unzulässig.
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HERSTELLER Volker Schmidt GmbH DATUM 15.04.2013
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