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							Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 49284 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000726-A0-015
Anlage-Nr. :                1
Seite :                     1/9                                                        Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  XRT-8519


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                  XRT-8519
Art des Sonderrades:                          einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke:                                              Borbet
Radausführung:                                             LK112
Radgröße:                                                8½Jx19H2
Rad-Einpresstiefe:                                         30 mm
Lochkreisdurchmesser:                                     112 mm
Lochzahl:                                                    5
Mittenlochdurchmesser:                                   72,50 mm
Zentrierart:                                         Mittenzentrierung
Zentrierring:                                         BOØ72,5/Ø57,1
geprüfte Radlast:                                          730 kg
bei Reifenabrollumfang:                                  2100 mm


Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke      :   Audi (D)

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                   Beschreibung der Befestigungsteile      Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                      moment
4F, 4F1, 8E, 8H, 8J, D2, QB6      Radschraube, Kegel 60°, Gewinde                     120 Nm
                                  M14x1,5, Schaftlänge 28,5 mm
4E                                Radschraube, Kegel 60°, Gewinde                    140 Nm
                                  M14x1,5, Schaftlänge 33 mm
8U, 8U1                           Radschraube, Kegel 60°, Gewinde                    140 Nm
                                  M14x1,5, Schaftlänge 33 mm




RA-000726-A0-015-01~AU-5-112-57-ET30.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 49284 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000726-A0-015
Anlage-Nr. :                1
Seite :                     2/9                                                            Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  XRT-8519


Typ:                         D2
ABE / EG-Genehmigung:        G850 ; e1*93/81*0005*.. , e1*98/14*0005*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 110 bis 250  Audi A8                  255/40R19                           A01) bis A10)E44)ER1)
                                                                           K03a)K04a)K40)


 250 bis 265           Audi S8                           255/40R19         A01) bis A10)E44)ER1)
                                                                           K03a)K04a)K40)

G850/NT00              1255/1230                                           5/112/57
e1*93/81*0005*16       1340/1225
e1*98/14*0005*24E



Typ:                           8E
ABE / EG-Genehmigung:          e1*98/14*0151*.., e1*2001/116*0151*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
 74 bis 188    Audi A4,                  225/35R19                         A01) bis A10)
               Audi A4 quattro           T88)                              K03)K35)
               (Limousine, Avant)
                                         235/35R19
                                         K28)K04)T91)
 253          Audi S4                    235/35R19                         A01) bis A10)
              (Limousine, Avant)         T91)                              K03)K04)K28)K35)

e1*2001/116*0151*23E   1250/1150                                           5/112/57
                       S4:1250/1150



Typ:                           QB6
ABE / EG-Genehmigung:          e1*2001/116*0243*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
 162 bis 182  Audi A4,                   225/35R19                         A01) bis A10)
              Audi A4 quattro,           T88)                              K03)K04)K55)K56)
              (Limousine, Avant, Cabrio)
                                         235/35R19
                                         K28)T91)
 253          Audi A4,                   235/35R19                         A01) bis A10)
              Audi A4 quattro,           T91)                              K03)K04)K28)K55)K56)
              (Cabrio)
e1*2001/116*0243*06E   1165/1145 (1195) | 1250/1150(0)                     5/112/57




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 49284 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000726-A0-015
Anlage-Nr. :                1
Seite :                     3/9                                                                            Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  XRT-8519


Typ:                          8H
ABE / EG-Genehmigung:         e1*98/14*0177*.., e1*2001/116*0177*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen                       Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 96 bis 188   Audi A4 Cabriolet         225/35R19                                    A01) bis A10)
                                        T88)                                         K03)K04)K55)K56)

                                                             235/35R19
                                                             K28)T91)
 253                    Audi S4 Cabriolet                    235/35R19               A01) bis A10)
                                                             T91)                    K03)K04)K28)K55)K56)

e1*2001/116*0177*10E   1250/1165                                                                5/112/57



Typ:                           4F
ABE / EG-Genehmigung:          e1*2001/116*0254*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen                       Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 120 bis 257   Audi A6 Allroad          225/45R19                                    A01) bis A10)
                                                                                     K01)K64)
                                                             245/40R19

                                                             255/40R19
                                                             K04)
e1*2001/116*0254*22    1305/1300(1345) 1350/1335(1385) -S6                           5/112/57



Typ:                           4F1
ABE / EG-Genehmigung:          e13*2007/46*1080*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen                       Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 120 bis 257   Audi A6 Allroad          225/45R19                                    A01) bis A10)
                                                                                     K01)K64)
                                                             245/40R19

                                                             255/40R19
                                                             K04)
e13*2007/46*1080*00    1305/1295(1345)          S6=320kW:                            5/112/57
                       1350/1335 (1385)



Typ(en):                                 ABE / EG-Genehmigung(en):
4F                                       e1*2001/116*0254*..
4F1                                      e13*2007/46*1080*..
Motorleistung          Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                               vorne und hinten, ggf. Auflagen
89 bis 160             Audi A6                     225/40R19                         A02) bis A10)
                       (Ausführungen mit kleinsten A01)K01)K04)K64)                  E44)E54)
                       Serienreifen 205/..)
                                                   235/35R19
                                                   A01)K01)K04)K28)K64)T91)




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 49284 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000726-A0-015
Anlage-Nr. :                1
Seite :                     4/9                                                               Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  XRT-8519


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
4F                                e1*2001/116*0254*..
4F1                               e13*2007/46*1080*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 257     Audi A6                     225/40R19                         A02) bis A10)
                (Ausführungen mit kleinsten A01)K01)K04)K64)T93)              E44)E54)
                Serienreifen 225/..)
                                            235/35R19
                                            A01)K01)K04)K28)K64)T91)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
4E                             e1*2001/116*0198*..
4E                             e1*2001/116*0246*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
154 bis 331     Audi A8                 235/45R19                             A02) bis A10)
                                        N245)                                 E44)

                                           235/45R19 M+S

                                           245/40R19
                                           A01)K04)N255)

                                           245/40R19 M+S
                                           A01)K04)

                                           245/45R19
                                           A01)K04)K35)N255)

                                           245/45R19 M+S
                                           A01)K04)K35)

                                           255/40R19
                                           A01)K03)K04)K35)N265)

                                           255/40R19 M+S
                                           A01)K03)K04)K35)



Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
8J                                e1*2001/116*0369*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
118 bis 155     Audi TT, Audi TT quattro   225/35R19                          A02) bis A10)
                (Coupe, Cabrio; Ausf. mit A01)K01)K04)K67)
                kleinsten Sommer-
                Serienreifen 225/..)




RA-000726-A0-015-01~AU-5-112-57-ET30.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 49284 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000726-A0-015
Anlage-Nr. :                1
Seite :                     5/9                                                              Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  XRT-8519


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
8J                               e1*2001/116*0369*..
8J                               e1*2001/116*0375*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
184 bis 265     Audi TT, Audi TT quattro  225/35R19 M+S                      A02) bis A10)
                (Coupe, Cabrio; Ausf. mit A01)K01)K04)K67)
                kleinsten Sommer-Reifen
                245/..)


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
8U                               e1*2007/46*0591*..
8U1                              e13*2007/46*1163*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 155     Audi Q3                    225/45R19                         A02) bis A10)
                (ohne Serienverbreiterung) A93a)

                                           235/45R19

                                           245/40R19
                                           A01)A93)K03)K04)

                                           255/40R19
                                           A01)K03)K04)



Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
8U                                e1*2007/46*0591*..
8U1                               e13*2007/46*1163*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 155     Audi Q3                    225/45R19                         A02) bis A10)
                (mit Serienverbreiterung) A93a)

                                           235/45R19

                                           245/40R19
                                           A93)

                                           255/40R19




RA-000726-A0-015-01~AU-5-112-57-ET30.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 49284 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000726-A0-015
Anlage-Nr. :                1
Seite :                     6/9                                                      Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  XRT-8519


Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
     mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Sonderräder dürfen an der Außen (Designseite) - und Innenseite nur mit
     Klebegewichten ausgewuchtet werden.


RA-000726-A0-015-01~AU-5-112-57-ET30.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 49284 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000726-A0-015
Anlage-Nr. :                1
Seite :                     7/9                                                        Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  XRT-8519


A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

E44) Nicht zulässig an der gepanzerten (beschußgesicherten) Versionen.

E54) Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen: Allroad

ER1) Aufgrund der geprüften Radfestigkeit ist die Verwendung dieser Rad-Reifen-Kombination
     nur zulässig an Fahrzeugen mit zulässigen Achslasten bis max. 1460 kg.
     Bei Montage an Achse 2 gilt dies auch für die erhöhte zulässige Achslast bei
     Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1 – 8.3 in den
     Fahrzeugpapieren).
     Sofern nur diese höher ist als der oben genannte Wert gilt dieser als erhöhte zulässige
     Achslast bei Anhängerbetrieb für diese Rad-Reifen-Kombination.

K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
     Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K03a) Durch geeignete Maßnahmen ist für eine ausreichende Radabdeckung an Achse 1 nach
     vorne zu sorgen (z.B. durch Ausstellen des Stoßfängers, des Kotflügels, durch
     Tieferlegung oder durch Anbau von Karosserieteilen). Es können eine oder auch mehrere
     Maßnahmen erforderlich sein.

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.




RA-000726-A0-015-01~AU-5-112-57-ET30.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 49284 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000726-A0-015
Anlage-Nr. :                1
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Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  XRT-8519


K04a) Durch geeignete Maßnahmen ist für eine ausreichende Radabdeckung an Achse 2 nach
     hinten zu sorgen (z.B. durch Ausstellen des Stoßfängers, des Kotflügels, durch
     Tieferlegung oder durch Anbau von Karosserieteilen z.B. Schmutzfänger, soweit sie
     serienmäßig noch nicht vorhanden sind). Es können eine oder auch mehrere Maßnahmen
     erforderlich sein.

K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

K35) An Achse 2 ist vom Kunststoffinnenkotflügel im Bereich von ca. 45° vor und hinter der
     Radmitte ein Streifen von ca. 60 mm Breite (gemessen von der Radhausausschnittkante)
     abzutrennen, oder diesen Bereich vollkommen an das Blechradhaus anlegen.

K40) An Achse 2 sind folgende Maßnahmen erforderlich:
     - die ins Radhaus ragende Radlaufkante des Stoßfängers ist ab der Oberkante auf
        einer Länge von ca. 100 mm nach unten zu kürzen,
     - der Kunststoffinnenkotflügel ist im Bereich der Stoßfängeroberkante durch Erwärmung
        an das Radhaus anzulegen,
     - die in diesem Bereich befindliche Befestigungsschraube des Kunststoffinnenkotflügels
        ist zu entfernen.

K55) An Achse 2 ist vom Kunststoffinnenkotflügel im Bereich von Radmitte bis
     Stoßfängeroberkante ein Streifen von ca. 60 mm Breite (gemessen von der
     Radhausausschnittkante) abzutrennen, oder diesen Bereich vollkommen an das
     Blechradhaus anlegen.

K56) An Achse 2 ist die oberhalb der Stoßfängeroberkante befindliche Blechlasche/-kante eng
     an das Radhaus anzulegen und auszustellen.

K64) An Achse 2 sind folgende Maßnahmen erforderlich:
     - die hinter dem Befestigungsniet des Filzinnenkotflügels befindliche Blechausbuchtung
        ist eng an das äußere Karosserieblech anzulegen,
     - vom Filzinnenkotflügel ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis ca. 200 mm vor
        der Radmitte ein Streifen von ca. 60 mm Breite (gemessen von der
        Radhausausschnittkante) abzutrennen und der Rest klebend neu zu befestigen.

K67) An Achse 2 sind folgende Maßnahmen erforderlich:
     - die an der Stoßfängeroberkante befindliche Blechlasche/-kante ist zu kürzen bzw. eng
        an das Radhaus anzulegen und der Stoßfänger entsprechend neu zu befestigen,
     - der Filzinnenkotflügel ist im Bereich von 100 mm unterhalb der Stoßfängeroberkante
        bis ca. 200 mm vor der Radmitte eng an das Blechradhaus anzulegen.

N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 49284 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000726-A0-015
Anlage-Nr. :                1
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Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  XRT-8519


N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

N265) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 265/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

T88) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1120 kg bei LI 88 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 560 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T91) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1230 kg bei LI 91 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 615 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T93) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1300 kg bei LI 93 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 650 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.



Die Anlage Nr. 1 mit den Blättern 1 bis 9 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
die Sonderräder Typ XRT-8519 des Auftraggebers Borbet GmbH.

Geschäftsstelle Essen, 22.03.2013




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