2013-TG-PSA-0144
CP-112 ABRKZ-9400
TEILEGUTACHTEN
Nr. 2013-TG-PSA-0144
ZUR ABNAHME NACH §19(3) StVZO
Test report of a technical service according to annex XIX StVZO regarding the regularity
of a vehicle in case of a regular installation of parts.
mbDESIGN GmbH & Co. KG
Antragsteller : Im Steinigen Graben 18
manufactures´s representative
D-63571 Gelnhausen
Art : Leichtmetall-Sonderrad, einteilig
construction
Typ : KV1 20
wheel type
Radname : KV1
wheel name
Sonderrad-Größe : 9,0Jx20EH2+
wheel size
Umrüstung
Durch die vorgenommene Umrüstung erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges, wenn nicht
unverzüglich die gemäß StVZO § 19 Abs. 3 vorgeschriebene Änderungsabnahme durchgeführt und
bestätigt wird oder festgelegte Auflagen nicht eingehalten werden! Nach der Durchführung der
technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage dieses Teilegutachtens unverzüglich einem
amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer einer Technischen Prüfstelle oder einem
Prüfingenieur einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation zur Durchführung und Bestätigung
der vorgeschriebenen Änderungsabnahme vorzuführen.
Made by the conversion to use the vehicle in accordance with the Road Traffic Licensing Regulations § 19 (3) prescribed modification
performed and confirmed or if certain requirements expires if not immediately be adhered to! After the implementation of technical change,
the vehicle is promptly brought under this part approval submission to an officially recognized expert or auditor of a technical test or a test
engineer an officially recognized inspection organization to confirmation and acceptance of the required change.
Mitführen von Dokumenten
Nach der durchgeführten Abnahme ist der Nachweis mit der Bestätigung über die Änderungsabnahme
mit den Fahrzeugpapieren mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen vorzuzeigen; dies
entfällt nach erfolgter Berichtigung der Zulassungsbescheinigung Teil I + II.
After the acceptance procedure the evidence of the confirmation of the change is acceptance along with the vehicle and presented to
authorized persons on demand, which eliminates after rectification of the registration certificate Part I + II
Berichtigung der Fahrzeugpapiere
Die Berichtigung der Fahrzeugpapiere (Zulassungsbescheinigung Teil I + II, oder Fahrzeugbrief und
Fahrzeugschein, Betriebserlaubnis nach § 18 Abs. 5 StVZO oder Anhängerverzeichnis) durch die
zuständige Zulassungsbehörde ist durch den Fahrzeughalter entsprechend der Festlegung in der
Bestätigung der ordnungsgemäßen Änderung zu beantragen.
Which the vehicle documents (certificate part I + II, or vehicle registration and vehicle registration, approval according to § 18 paragraph 5
homologation or pendant directory) by the competent licensing authority to apply by the vehicle owner in accordance with the provisions of
the confirmation of the proper change.
Weitere Festlegungen sind der Bestätigung der ordnungsgemäßen Änderung zu entnehmen.
Prüflabor Süd GmbH · Tegelbarg 31a · D-24576 Bad Bramstedt
HRB 10912 KI · Registergericht Amtsgericht Kiel · Geschäftsführer Dipl.-Ing. Renato Rittel · Peter Kleingarn
Steuernummer-Nr. 11294WV · Umsatzsteuer-ID-Nr./VAT-ID DE267048415
BANK Raiffeisenbank eG · BLZ 200 691 30 · KONTO 332 461 · IBAN DE33200691300000332461 · BIC/SWIFT GENODEF1BBR
2013-TG-PSA-0144-E-4 177 2013-07-30
GUTACHTEN NR.: 2013-TG-PSA-0144
TEILEGUTACHTEN NACH §19(3)StVZO
FAHRZEUGTEIL Leichtmetall-Sonderrad Typ KV1 20 GRÖSSE 9,0Jx20EH2+
HERSTELLER mbDESIGN GmbH & Co. KG DATUM 30.07.2013
1. HINWEISE - SPECIAL REFERENCES
1.1. Kennzeichnungen - M andatory markings
Der Radtyp KV1 20 ist mit dem Radname KV1 für die Sonderrad-Größe 9,0Jx20EH2+
gekennzeichnet. Es können noch zusätzliche Kontrollkennzeichen angebracht sein!
The type of wheel KV1 20 is marked with the wheel name KV1 for special wheel-Size 9,0Jx20EH2+. There are additional control
flags may be attached!
Das Leichtmetall-Sonderrad KV1 in der Ausführung KV1 20 an ACHSE-1- ist zulässig mit Leichtmetall-
Sonderrad Achse -2-: KV1 20DCA in der Sonderrad-Größe: 9,0Jx20EH2+ und/oder KV1 20DC in der
Sonderradgröße: 10,5Jx20EH2+ und/oder KV1 20DCB in der Sonderrad-Größe: 12,0Jx20EH2+
Das Leichtmetall-Sonderad KV1 20 in der Sonderrad-Größe 9,0Jx20EH2+ ist auch an Achse -1- und -2-
zulässig. Andere Leichtmetall-Sonderrad Kombinationen mit dem Rad-Typ KV1 20 sind nicht zulässig.
Die einzelnen Kombinationsmöglichkeiten sind der Verwendungsbereichsanlage(n) zu entnehmen.
Andere Leichtmetall-Sonderrad Kombinationen sind nicht zulässig.
Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den
Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser
von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem
mit Druckmesssensor am/im Rad kann das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau
in das Leichtmetall-Sonderrad die Hinweise des Fahrzeugherstellers beachtet werden.
Ergänzung - Stand: 30.07.2013 - die Ausführung(en) 5P1 - 112/5 - ET20 - NB 57,1mm -
Verwendungsbereichsanlage 14 kommt(en) hinzu.
Die Zentrierung des Leichtmetall-Sonderrades erfolgt über Zentrierringe ww. aus den
Werkstoffen Kunststoff oder Aluminium. Für Fahrzeuge mit einer Höchstgeschwindigkeit über
240km/h sind ausschließlich Zentrierringe aus dem Werkstoff Aluminium zu verwenden. Die
Radausführungen die fixgebohrt sind, und ohne Zentrierring auskommen sind hiervon
ausgenommen.
The centering of the light alloy wheel is special about the centering made from PVC or aluminum. For vehicles with a top speed
over 240km/h are to be used exclusively centering rings out of aluminum. The wheel which are designs fix bored, do not require
centering are excluded.
1.2. Zubehör - Accessories
Kennzeichnung
Radausführung Zentrierring Abmessungen Werkstoff
versions center ring Zentrierring center ring size center ring material
center ring marking
1 KV1 20 5B JA Ø75,00-Ø66,50 Ø66,50 Kunststoff ww. Aluminium
2 KV1 20 5B JA Ø75,00-Ø66,60 Ø66,60 Kunststoff ww. Aluminium
3 KV1 20 5B JA Ø75,00-Ø57,10 Ø57,10 Kunststoff ww. Aluminium
4 KV1 20 5R JA Ø75,00-Ø57,10 Ø57,10 Kunststoff ww. Aluminium
5 KV1 20 5R JA Ø75,00-Ø66,50 Ø66,50 Kunststoff ww. Aluminium
6 KV1 20 5G NEIN -- -- --
7 KV1 20 5G1 NEIN -- -- --
8 KV1 20 5S1 NEIN -- -- --
9 KV1 20 5C JA Ø75,00-Ø67,10 Ø67,10 Aluminium
10 KV1 20 5L1 NEIN -- -- --
11 KV1 20 5C2 JA Ø75,00-Ø66,10 Ø66,10 Aluminium
12 KV1 20 5E JA Ø75,00-Ø63,40 Ø63,40 Aluminium
13 KV1 20 5P1 JA Ø75,00-Ø66,50 Ø66,50 Aluminium
14 KV1 20 5P1 JA Ø75,00-Ø57,10 Ø57,10 Aluminium
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2013-TG-PSA-0144-E-4 177 2013-07-30 STAND: 2013-07-30
GUTACHTEN NR.: 2013-TG-PSA-0144
TEILEGUTACHTEN NACH §19(3)StVZO
FAHRZEUGTEIL Leichtmetall-Sonderrad Typ KV1 20 GRÖSSE 9,0Jx20EH2+
HERSTELLER mbDESIGN GmbH & Co. KG DATUM 30.07.2013
1.3. Befestigung - W heel fixing
Die Leichtmetall-Sonderräder KV1 20 werden mit Kegelbundschrauben/-muttern mit einem
Kegelwinkel 60° bzw. Kugelbundschrauben mit Radius 13 und Radius 14 u.a. auch mit
festem/beweglichem Kegel-/Kugelsitz in der DIN Maßen M12/M14/1/2UNF befestigt.
The light-alloy wheels KV1 20 are tapered with head bolts / nuts with a cone angle of 60 ° and spherical collar bolts with radius 13
and radius 14 even with fixed / mobile cone angle/spherical collar fixed in DIN sizes M12/M14/1/2UNF.
Das Anzugsdrehmoment der Leichtmetall-Sonderräder am Fahrzeug entspricht den Vorgaben
der im jeweiligen Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeughersteller.
The torque of the light-alloy wheels on the vehicle meets the requirements of the respective application area listed vehicle
manufacturer.
1.4. Kombination - Combina tion
ACHSE -1-: 9,0Jx20EH2+ Ausführung KV1 20 und/oder ACHSE -2-: 9,0Jx20EH2+ Ausführung KV1 20
und/oder ACHSE -2-: 9,0Jx20EH2+ Ausführung: KV1 20DCA und/oder ACHSE -2-: 10,5Jx20EH2+
Ausführung: KV1 20DC und/oder ACHSE -2-: 12,0Jx20EH2+ Ausführung KV1 20DCB
2. ÜBERSICHT - OVERVIEW
zul.
Ausführungsbezeichnung Loch- Mitten- Einpress- zul. Abroll- gültig ab
Rad-
versions marking kreis loch tiefe umfang Fertig.
Ausführung last
(mm) center- wheel
load
rolling date of
version Kennzeichnung /-zahl bore inset
capacity
circumference manufacture
PCD/
Rad Zentrierring holes (mm) (mm) (kg) (mm) Datum
wheel mark center ring
KV1 20 5B KV1 20 Ø75,0-Ø66,5 112/5 Ø66,50 35 780 2196 04/13
KV1 20 5B KV1 20 Ø75,0-Ø66,6 112/5 Ø66,60 35 780 2196 04/13
KV1 20 5B KV1 20 Ø75,0-Ø57,1 112/5 Ø57,10 35 780 2196 04/13
KV1 20 5R KV1 20 Ø75,0-Ø57,1 112/5 Ø57,10 42 780 2196 04/13
KV1 20 5R KV1 20 Ø75,0-Ø66,5 112/5 Ø66,50 42 780 2196 04/13
KV1 20 5G KV1 20 Ohne 120/5 Ø72,55 28 780 2196 04/13
KV1 20 5G1 KV1 20 Ohne 120/5 Ø72,55 35 780 2196 04/13
KV1 20 5S1 KV1 20 Ohne 130/5 Ø71,55 45 800 2196 04/13
KV1 20 5C KV1 20 Ø75,0-Ø67,1 114,3/5 Ø67,10 35 780 2196 04/13
KV1 20 5L1 KV1 20 Ohne 120/5 Ø65,10 42 788 2196 04/13
KV1 20 5C2 KV1 20 Ø75,0-Ø66,1 114,3/5 Ø66,1 40 780 2196 04/13
KV1 20 5E KV1 20 Ø75,0-Ø63,4 108/5 Ø63,4 42 780 2196 04/13
KV1 20 5P1 KV1 20 Ø75,0-Ø66,5 112/5 Ø66,5 20 780 2196 04/13
KV1 20 5P1 KV1 20 Ø75,0-Ø57,1 112/5 Ø57,1 20 780 2196 04/13
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2013-TG-PSA-0144-E-4 177 2013-07-30 STAND: 2013-07-30
GUTACHTEN NR.: 2013-TG-PSA-0144
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FAHRZEUGTEIL Leichtmetall-Sonderrad Typ KV1 20 GRÖSSE 9,0Jx20EH2+
HERSTELLER mbDESIGN GmbH & Co. KG DATUM 30.07.2013
3. BESCHREIBUNG DER SONDERRÄDER – DESCRIPTION OF WHEEL
mbDESIGN GmbH & Co. KG
Antragsteller : Im Steinigen Graben 18
manufactures´s representative
D-63571 Gelnhausen
mbDESIGN GmbH & Co. KG
Fertigungsstätte mbdesign® Leichtmetallräder
manufacturing site
: Im Steinigen Graben 18
D-63571 Gelnhausen
Handelsmarke : mbdesign®
trade mark
Art der Sonderräder
type of wheel
: Leichtmetall-Sonderrad, einteilig
Felgenbettkontur : Doppelhump EH2+ - Extend Hump
basic contours
Produktionsverfahren
production
: ND-Kokillenguss
Werkstoff : AlSI7(Mg)-T6
material
Rohteilbearbeitung
blank processing
: CNC gedreht + gefräst
Einteilges Aluminiumgussrad mit 5 Speichen mit
Beschreibung des Design erhabenen Steg zum Felgenhorn auslaufend, mit
description of design
: Nabenabdeckung
Oberflächen Vorbehandlung strahlen bzw. Sandstrahlen und/oder sonstige
surface pretreatment
: Vorbehandlungsmethoden
3-4 schichtiger Pulverlackaufbau mit
Korrosionsschutz
corrosion protection
: Oberflächenversiegelung.
Korrossionsbeständigkeit nach SS DIN 50021
Radgewicht
weight of wheel
: 12,900kg (unlackiert)
Radbefestigung : siehe Verwendungsbereichsanlage(n)
Wheel fixing
Zentrierung
Center
: Mittenzentrierung -mit- Zentrierringsystem
Hinweis zum Leichtmetall-Sonderrad für Kraftfahrzeuge zur Personenbeförderung der Klasse(n)
M1, M2 - Wheel references
Radausführungen mit unterschiedlicher Farbgebung werden nicht zusätzlich gekennzeichnet.
3.1. RADANSCHLUSS DER SONDERRÄDER - Wheel attachment
siehe Anlage(n)
Anlage 1 - 8 Seite(n)
Anlage 2 - 11 Seite(n)
Anlage 3 - 13 Seite(n)
Anlage 4 - 6 Seite(n)
Anlage 5 - 13 Seite(n)
Anlage 6 - 7 Seite(n)
Anlage 7 - 8 Seite(n)
Anlage 8 - 5 Seite(n)
Anlage 9 - 11 Seite(n)
Anlage 10 - 5 Seite(n)
Anlage 11 - 7 Seite(n)
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2013-TG-PSA-0144-E-4 177 2013-07-30 STAND: 2013-07-30
GUTACHTEN NR.: 2013-TG-PSA-0144
TEILEGUTACHTEN NACH §19(3)StVZO
FAHRZEUGTEIL Leichtmetall-Sonderrad Typ KV1 20 GRÖSSE 9,0Jx20EH2+
HERSTELLER mbDESIGN GmbH & Co. KG DATUM 30.07.2013
Anlage 12 - 10 Seite(n)
Anlage 13 - 8 Seite(n)
Anlage 14 - 7 Seite(n)
3.2. KENNZEICHNUNG DER SONDERRÄDER - W heel marking
An den Sonderrädern wird folgende Kennzeichnung an der Außen- bzw. Innenseite graviert, ein-
gegossen bzw. geprägt: (siehe Beispiel)
The special wheels following labeling is poured on the outside or inside or impressed: (see example)
RADAUSSENSEITE RADINNENSEITE
Outside Inside
KBA-Typzeichen : -entfällt- : --
German type approval
Japanisches Prüfwertzeichen : -- : --
japanese approval mark
Handelsbezeichnung /-marke : -- : mbdesign®
trade mark
Typ : -- : KV1 20
type
Ausführung z.B. KV1 20 5BKV1 20
: -- :
version 5S1
Hersteller : -- : MB
maker
Sonderrad-Größe : -- : 9,0Jx20EH2+
wheel size
Lochkreis (mm) : -- : z.B. 112
PCD
Einpresstiefe (mm) : -- : z.B. ET50
wheel inset
Herkunftsmerkmal DESIGNED IN
: -- :
origin feature GERMANY
Herstellungsdatum : -- : Datumsgitter
date of manufacture
Die Kennzeichnung des Leichtmetall-Sonderrades ist auf dem inneren Felgenstern erhaben eingegossen
und eingeschlagen bzw. graviert angebracht. Zusätzlich werden weitere Kontrollzeichen am äußeren
Felgenhorn graviert angebracht.
3.3. VERWENDUNGSBREICH - W heel range applicat ion
Die Sonderräder sind für Personenkraftwagen und Geländewagen vorgesehen.
The special wheels are designed for passenger cars and SUVs.
4. SONDERRADPRÜFUNG - WHEEL TEST PROCEDURE
Prüfgrundlage ist das VdTÜV-Merkblatt Nr. 751 "Begutachtung von baulichen Veränderungen an
M- und N-Fahrzeugen unter besonderer Berücksichtigung der Betriebsfestigkeit" (Stand
08/2008).
Das Leichtmetall-Sonderrad entspricht den „Richtlinien für die Prüfung von Sonderrädern für
Personenkraftwagen und Krafträdern“ §30 StVZO i. d. g. F. /Erläuterung 42, (der Richtlinie für die
Prüfung von Sonderrädern für KFZ und ihre Anhänger BMV/StV 13/36.25.07-20.01 vom
25.11.1998). Die verwendeten Prüfmuster waren im Hinblick auf das erforderliche
Leistungsniveau für den zu genehmigenden Typ repräsentativ.
Sonderradprüfungen siehe Bericht-Nummer: 2013-TB-PSA-21-13029,
PRÜFLABOR Süd GmbH, Tegelbarg 31A, D-24576 Bad Bramstedt, 4/24/2013
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2013-TG-PSA-0144-E-4 177 2013-07-30 STAND: 2013-07-30
GUTACHTEN NR.: 2013-TG-PSA-0144
TEILEGUTACHTEN NACH §19(3)StVZO
FAHRZEUGTEIL Leichtmetall-Sonderrad Typ KV1 20 GRÖSSE 9,0Jx20EH2+
HERSTELLER mbDESIGN GmbH & Co. KG DATUM 30.07.2013
5. UNTERLAGEN UND ANLAGEN - DOCUMENTS AND APPENDICES
5.1. Verwendungsbereichsanlagen - Descripti on of application range
Folgender Verwendungsbereich wurde festgelegt:
Allg.
Anlage Ausführung Einpresstiefe erstellt am
Annex version Wheel inset date Hinweise
notes
1 0588 AUDI AG KV1 20 5B 35 12.06.2013 liegt bei
0708 MERCEDES-BENZ AG
0710 MERCEDES-BENZ AG
1313 Daimler AG
0708 DAIMLER-BENZ AG
0710 DAIMLER-BENZ AG
2 0009 DAIMLER BENZ AG (ALLE FZ-ARTEN)
0709 DAIMLER BENZ AG KV1 20 5B 35 12.06.2013 liegt bei
(PERSONENWAGEN)
0708 DAIMLERCHRYSLER AG
(PERSONEN,NUTZFAHRZEUGE)
0999DAIMLERCHRYSLER AG (ALLE
FAHRZEUGARTEN)
0588 AUDI AG
2091 BENTLEY MOTORS LTD (PASSENGER
CAR)
7593 SEAT S.A.
8002 AUTOMOBILOVE ZAVODY NARODNI
PODNIK
8004 ZKL ZAVODY NA VALIVA LOZISKA A
3 TRAKTORY NP LIBERECKE
AUTOMOBILOVE ZAVODY (SKODA-LKW) KV1 20 5R 42 12.06.2013 liegt bei
8004 SKODA AUTO A.S.
0600 VOLKSWAGEN AG
0603 VOLKSWAGEN AG
1913 VOLKSWAGEN DO BRASIL S/A
0600 Volkswagen de Mexico SA
0600 Volkswagen of America
1166 VOLKSWAGEN OF AMERICA
4 0588 AUDI AG KV1 20 5R 42 12.06.2013 liegt bei
0588 AUDI AG
0600 VOLKSWAGEN AG
0603 VOLKSWAGEN AG
5 1913 VOLKSWAGEN DO BRASIL S/A KV1 20 5B 35 12.06.2013 liegt bei
0600 Volkswagen de Mexico SA
0600 Volkswagen of America
1166 VOLKSWAGEN OF AMERICA
0005 BAYERISCHE MOTORENWERKE AG
6 (PERSONENWAGEN)
7909 BMW M GMBH GESELLSCHAFT KV1 20 5G 28 12.06.2013 liegt bei
F.INDIVIDUELLE AUTOMOBILE
0005 BAYERISCHE MOTORENWERKE AG
7 (PERSONENWAGEN)
7909 BMW M GMBH GESELLSCHAFT KV1 20 5G1 35 12.06.2013 liegt bei
F.INDIVIDUELLE AUTOMOBILE
0583 DR.ING.H.C.F.PORSCHE AG
8 (PERSONENWAGEN) KV1 20 5S1 45 12.06.2013 liegt bei
7601 SOCIETE ANONYME AUTOMOBILES
CITROEN
3001 AUTOMOBILES CITROEN
1349 Hyundai Motor Manufacturing Czech s.r.o.
5984 HYUNDAI ASSAN OTOMOTIV SANAYI
VE TICARET A.S.
8357 HYUNDAI MOTOR INDIA LTD.
8258 HYUNDAI PRECISION & IND.CO.LTD
1260 KIA Motors Slovakia s.r.o.
8253 KIA MOTORS CORPORATION
1427 KIA MOTORS Deutschland GmbH
9 4014 MASERATI SPA AUTOMOBILFABRIK KV1 20 5C 35 30.06.2013 liegt bei
5003 MAZDA MOTOR LOGISTICS EUROPE
N.V.
7118 MAZDA MOTOR CORP
1032 MAZDA (NORTH AMERICA),INC.
7107 MITSUBISHI MOTORS CORP
9758 MITSUBISHI MOTORS EUROPE B.V.
7431 Mitsubishi Motors (Thailand)Co.Ltd.,
1012 MITSUBISHI MOTOR MANUFACT.OF
AMERICA INC
3003 SOCIETE ANONYME DES
AUTOMOBILES PEUGEOT
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2013-TG-PSA-0144-E-4 177 2013-07-30 STAND: 2013-07-30
GUTACHTEN NR.: 2013-TG-PSA-0144
TEILEGUTACHTEN NACH §19(3)StVZO
FAHRZEUGTEIL Leichtmetall-Sonderrad Typ KV1 20 GRÖSSE 9,0Jx20EH2+
HERSTELLER mbDESIGN GmbH & Co. KG DATUM 30.07.2013
Allg.
Anlage Ausführung Einpresstiefe erstellt am
Annex version Wheel inset date Hinweise
notes
0600 VOLKSWAGEN AG
0603 VOLKSWAGEN AG
10 1913 VOLKSWAGEN DO BRASIL S/A
0600 Volkswagen de Mexico SA KV1 20 5L1 42 30.06.2013 liegt bei
0600 Volkswagen of America
1166 VOLKSWAGEN OF AMERICA
7529 MOTOR IBERICA SA
7503 NISSAN MOTOR IBERICA SA
1329 Nissan International S.A.
7606 NISSAN MOTOR IBERICA SA
2125 NISSAN MOTOR MANUFACTURING
11 (UK) LTD
7105 NISSAN DIESEL MOTOR CO LTD KV1 20 5C2 40 30.06.2013 liegt bei
7105 NISSAN MOTOR COMPANY LTD
3144 NISSAN EUROPE S.A.S.
9648 NISSAN EUROPE NV
3333 RENAULT
3026 RENAULT SPORT
1005 FORD-WERKE AG
1908 FORD MOTOR COMP OF CANADA
0928 FORD-WERKE AG
8566 FORD WERKE AG
7528 FORD ESPANA SA
1005 FORD FRANKREICH
3028 FORD FRANCE SA
1005 FORD MOTOR COMPANY LTD
2028 FORD MOTOR COMPANY LIMITED
1005 FORD ITALIEN
1005 FORD NEDERLAND NV 9628 XLC
FORD NEDERLANDE NV
7628 FORD LUSITANA SARL
1928 FORD MOTOR ARGENTINA SA
12 1005 FORD MOTOR COMPANY
1028 FORD MOTOR COMPANY KV1 20 5E 42 23.07.2013 liegt bei
2051 JAGUAR CARS LTD
(DAIMLER/PASSENGER CAR)
2051 JAGUAR CARS LTD
(JAGUAR/PASSENGER CAR)
1590 Jaguar Land Rover Limited
2108 LAND ROVER UK LTD
2143 SAL LAND ROVER
2140 SAL LAND ROVER GROUP LTD
7604 METALURGICA DE SANTA ANA SA
(LAND ROVER)
1263 Volvo Car Germany GmbH
9629 AUTODIVISIE VOLVO CAR BV
9101 VOLVO CAR CORPORATION
9108 VOLVO BM AB
13 0588 AUDI AG KV1 20 5P1 20 24.07.2013 liegt bei
14 0588 AUDI AG KV1 20 5P1 20 30.07.2013 liegt bei
5.2. Allgemeine Hinweise - Remarks and Appendices
- siehe Anlage:
Radabdeckung – 1 Seite(n)
Karosserie Fahrzeug – 1 Seite(n)
5.3. Technische Unterlagen - Tecnical Appendices
- siehe Anlage:
Technische Unterlagen – 2 Seite(n)
6. QUALITY MANAGEMENT SYSTEM
Der Nachweis eines QM Systems gemäß Anlage XIX zum §19 StVZO liegt vor.
( FAKT Certification Services - Register-Nr. 01 06 004 - Erstzertifizierung 20.07.2006 -
Gültig bis 03.11.2013 )
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2013-TG-PSA-0144-E-4 177 2013-07-30 STAND: 2013-07-30
GUTACHTEN NR.: 2013-TG-PSA-0144
TEILEGUTACHTEN NACH §19(3)StVZO
FAHRZEUGTEIL Leichtmetall-Sonderrad Typ KV1 20 GRÖSSE 9,0Jx20EH2+
HERSTELLER mbDESIGN GmbH & Co. KG DATUM 30.07.2013
7. ANMERKUNGEN - NOTES
Dieses Gutachten umfasst die Seiten 1 bis 8. Dieses Gutachten darf nur vom Auftraggeber und
nur in vollem Wortlaut und Umfang vervielfältigt und weitergegeben werden. Eine auszugsweise
Vervielfältigung und Veröffentlichung des Gutachtens ist nur nach schriftlicher Genehmigung des
Prüflaboratoriums zulässig.
The Test Report comprises pages 1 to 8.The Test Report shall be reproduced and published in full incl. Annexes only and by the client
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Bad Bramstedt, 30.07.2013
Prüflabor Süd GMBH
Akkreditiert von der Benennungsstelle
des Kraf tf ahrt -Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland
Accredited by accreditation authority of Kraftfahrt-Bundesamt,
Federal Republic of Germany
KBA-P 00081-09
Der Sachverständige
Chr. P f e i l
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2013-TG-PSA-0144-E-4 177 2013-07-30 STAND: 2013-07-30
GUTACHTEN NR.: 2013-TG-PSA-0144
TEILEGUTACHTEN NACH §19(3)StVZO
ANLAGE 14 Typ KV1 20 GRÖSSE 9,0Jx20EH2+
HERSTELLER mbDESIGN GmbH & Co. KG DATUM 30.08.2013
HERSTELLER - vehicle maker 0588 AUDI AG
RADDATEN - wheel data
Radgröße nach Norm : 9,0Jx20EH2+ Einpresstiefe (mm) : 20
size + rim contour designation wheel inset
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 112/5 Zentrierart : Mittenzentrierung
PCD(mm)/hole(s) centered way
TECHNISCHE DATEN (Kurzfassung)
short specification
Ein- zul. zul. gültig
Ausführungsbezeichnung Loch- Mitten-
press- Rad- Abroll- ab
versions marking kreis Zentrierring loch
Ausführung tiefe last umfang Fertig.
(mm) Werkstoff center-
wheel load rolling date of
bore
version Kennzeichnung /-zahl center ring inset capacity circumference manufacture
PCD/ material
Rad Zentrierring holes (mm) (mm) (kg) (mm) Datum
wheel mark center ring
KV1 20 5P1 KV1 20 Ø75,0-Ø57,1 112/5 Aluminium Ø57,1 20 730 2196 04/13
ART der Befestigung – wheel attachment:
BEFESTIGUNGSMITTEL :
SC = SCHRAUBE; MU = MUTTER; VS = SPEZIALSCHRAUBE; OE = OE
wheel fixing Befestigungsmittel
Anzugsdrehmoment: z.B. 120/140 = 1.Wert-anziehen 2.Wert-nachziehen
Anzugs-
Hersteller Typ Karosserie BefArt Kopfform Kopf Gewinde Länge Schlüsselweite
Drehmoment
Audi QB6 Limousine VS KeBu 60° M14 1,5 27 17 120/140
Audi B5 Kombi VS KeBu 60° M14 1,5 27 17 120/140
Audi QB6 Kombi VS KeBu 60° M14 1,5 27 17 120/140
Audi QB6 Cabrio VS KeBu 60° M14 1,5 27 17 120/140
Audi 4B Limousine VS KeBu 60° M14 1,5 27 17 120/130
Audi 4F Limousine VS KeBu 60° M14 1,5 27 17 120/140
Audi 4B Kombi VS KeBu 60° M14 1,5 27 17 120/140
Audi 4F Kombi VS KeBu 60° M14 1,5 27 17 120/140
VERWENDUNGSBEREICH/HERSTELLER : 0588 AUDI AG
application range by maker
Verkaufsbezeichnung : RS4
sales designation
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
QB6 e1*2001/116*0243*.. 309 255/30R20 92Y 242; 244; 24C; 24D; Limousine;
53S; 56G Allradantrieb;
von
e1*2001/116*0243*04
bis
e1*2001/116*0243*06;
nicht Vmax 280km/h;
10B; 11B; 11G; 11H;
11K; 12A; 51A; 51E;
55M, 573; 71K; 723;
729; 730; 73C; 740;
742; 744; 74C; 74O
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2013-TG-PSA-0144-E-4-514-AUDI-20 165 2013-07-30
GUTACHTEN NR.: 2013-TG-PSA-0144
TEILEGUTACHTEN NACH §19(3)StVZO
ANLAGE 14 Typ KV1 20 GRÖSSE 9,0Jx20EH2+
HERSTELLER mbDESIGN GmbH & Co. KG DATUM 30.08.2013
Verkaufsbezeichnung : RS4
sales designation
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
QB6 e1*2001/116*0243*.. 309 255/30R20 92Y 242; 244; 24C; 24D; Avant;
53S; 56G Allradantrieb;
von
e1*2001/116*0243*03
bis
e1*2001/116*0243*06;
nicht Vmax 280km/h;
10B; 11B; 11G; 11H;
11K; 12A; 51A; 51E;
55M, 71K; 723; 729;
730; 73C; 740; 742;
744; 74C; 74O; RRO
QB6 e1*2001/116*0243*.. 309 255/30R20 92Y 242; 244; 24C; 24D; Cabrio;
53S; 56G Allradantrieb;
von
e1*2001/116*0243*05
bis
e1*2001/116*0243*06;
10B; 11B; 11G; 11H;
11K; 12A; 51A; 51E;
55M, 573; 71K; 723;
729; 730; 73C; 740;
742; 744; 74C; 74O
Verkaufsbezeichnung : RS6
sales designation
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
4B e1*98/14*0190*..; 331 255/30R20 92Y 24M; 24J; 51J; 53S; Limousine;
e1*2001/116*0190*.. 56G Allradantrieb;
255/30R20 92W 24M; 24J; 51J; 52J; 10B; 11B; 11G; 11H;
53S 11K; 12A; 51A; 51E;
275/30R20 93Y 245; 247; 24M; 24J; 55M, 573; 71K; 723;
53S; 54A; 56G 729; 730; 73C; 740;
742; 744; 74C; 74O;
835
4B e1*98/14*0190*..; 331 255/30R20 92Y 24M; 24J; 53S; 56G Avant;
e1*2001/116*0190*.. 255/30R20 92W 24M; 24J; 52J; 53S Allradantrieb;
275/30R20 93Y 245; 247; 24M; 24J; 10B; 11B; 11G; 11H;
53S; 54A; 56G 11K; 12A; 51A; 51E;
55M, 573; 71K; 723;
729; 730; 73C; 740;
742; 744; 74C; 74O;
835
Verkaufsbezeichnung : RS6/RS6 AVANT
sales designation
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
4F e1*2001/116/0276*.. 426 265/35R20 99V 51G; 52J; 56G Kombi;
275/35R20 102Y 24M; 24J; 51G; 52J; Limousine;
53S Allradantrieb;
nicht Vmax 303km/h;
10B; 11B; 11G; 11H;
11K; 12A; 51A; 51E;
383; 384; 573; 578;
71K; 723; 729; 73C;
740; 742; 744; 74C;
74H; 74O; 76A; 835;
918; 919
Auflagen
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2013-TG-PSA-0144-E-4-514-AUDI-20 165 2013-07-30
GUTACHTEN NR.: 2013-TG-PSA-0144
TEILEGUTACHTEN NACH §19(3)StVZO
ANLAGE 14 Typ KV1 20 GRÖSSE 9,0Jx20EH2+
HERSTELLER mbDESIGN GmbH & Co. KG DATUM 30.08.2013
10B)
Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11B)
Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so
sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der
Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht
erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
Fahrzeugpapiere enthält.
11G)
Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern
diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-
Fahrwerksfedern muss eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die
Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem
Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau
der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H)
Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich
gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, dass nur Reifen
mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
11K)
Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder
Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach
Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und
FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19
StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
12A)
Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp
eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte
Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
242)
Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten
Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache
der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
das Hinweisblatt ist zu beachten!
244)
Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite
der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04
fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
das Hinweisblatt ist zu beachten!
245)
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2013-TG-PSA-0144-E-4-514-AUDI-20 165 2013-07-30
GUTACHTEN NR.: 2013-TG-PSA-0144
TEILEGUTACHTEN NACH §19(3)StVZO
ANLAGE 14 Typ KV1 20 GRÖSSE 9,0Jx20EH2+
HERSTELLER mbDESIGN GmbH & Co. KG DATUM 30.08.2013
Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die
Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten
Bereich abgedeckt sein.
das Hinweisblatt ist zu beachten!
247)
Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten
Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B.
Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung
ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
das Hinweisblatt ist zu beachten!
24C)
Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
das Hinweisblatt ist zu beachten!
24D)
Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
das Hinweisblatt ist zu beachten!
24M)
Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte
herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung,
usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache
der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
das Hinweisblatt ist zu beachten!
24J)
Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte
herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung,
usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache
der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
das Hinweisblatt ist zu beachten!
383)
Die maximal zulässige Achs- und Stützlast sowie das maximal zulässige Gesamt und Gespanngewicht des
Fahrzeuges im Anhängerbetrieb ist beachten. Ein Überschreiten der fahrzeugspezifischen Gewichtsgrenzen ist
unzulässig. Die Bedienungsanleitung des Fahrzeuges ist beachten.
384)
Bei optionaler Ausrüstung des Fahrzeuges mit einer Anhängerkupplung bzw. Trailer-Option und kein Anhänger
angekuppelt ist und sind, gleichzeitig ein Stecker in der Anhängersteckdose z.B. ein Fahrradträger mit Beleuchtung
angeschlossen ist, kann es in extremen Fahrsituationen automatisch zu plötzlichen Bremsvorgängen kommen. Die
Bedienungsanleitung des Fahrzeuges ist zu beachten.
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2013-TG-PSA-0144-E-4-514-AUDI-20 165 2013-07-30
GUTACHTEN NR.: 2013-TG-PSA-0144
TEILEGUTACHTEN NACH §19(3)StVZO
ANLAGE 14 Typ KV1 20 GRÖSSE 9,0Jx20EH2+
HERSTELLER mbDESIGN GmbH & Co. KG DATUM 30.08.2013
51A)
Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit
Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51E)
Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie an Achse 1 und
Achse 2 zulässig.
51G)
Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den Fahrzeugpapieren
bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der Loadindex, das
Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der Fahrzeugpapiere, die Hinweise und
die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
51J)
Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den Fahrzeugpapieren
serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
53S)
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße mit Angabe
des Mindestreifenfülldruckes erforderlich; der Nachweis der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
54A)
Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und Wegstreckenzähler
innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der
Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu berücksichtigen.
55M)
Es sind nur die vom Fahrzeughersteller freigegebenen Reifenfabrikate zulässig. Die entsprechenden Hinweise in
der Betriebsanleitung des Fahrzeugs sind zu beachten. Besondere Freigaben sind vom Fahrzeughersteller zu
bestätigen. Ein Nachweis ist mit den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
56G)
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifengröße auf dieser Felge
erforderlich; der Nachweis der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
573)
Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers
über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung mit den
Fahrzeugpapieren mitzuführen. Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer
Geschwindigkeitskategorie zulässig.
578)
Die Verwendung der Rad/Reifenkombination ist nur für Fahrzeugausführungen mit serienmäßig verbauten
Kunststoffverbreiterungen / Kotflügelverbreiterungen / Radlaufleisten bzw. Radlaufverbreiterungen an Vorder- und
Hinterachse zulässig.
71C)
Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht werden.
71K)
Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts
angebracht werden.
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2013-TG-PSA-0144-E-4-514-AUDI-20 165 2013-07-30
GUTACHTEN NR.: 2013-TG-PSA-0144
TEILEGUTACHTEN NACH §19(3)StVZO
ANLAGE 14 Typ KV1 20 GRÖSSE 9,0Jx20EH2+
HERSTELLER mbDESIGN GmbH & Co. KG DATUM 30.08.2013
723)
Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen
(DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm
geeignet sind, zulässig. Das Metallschraubventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die
Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
729)
Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann das
serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
730)
Für Kraftfahrzeuge zur Personenbeförderung der Klasse(n) M1 und M2 die unter die EU-Verordnung 661/2009/EG
fallen, ist die Verwendung des Leichtmetall-Sonderrades unzulässig, wenn die Rad-/Reifenkombination ohne das
serienmäßige verbaute Reifendruckkontrollsystem nach ECE-R 64 verbaut werden. Eine Deaktivierung des OEM-
Reifendruckkontrollsystems führt zu einer Nicht-Vorschriftsmäßigkeit des gesamten Fahrzeugs.
73C)
Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
740)
Das Festsitzen der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt, wenn Sie die u. g. Hinweise
befolgen:
1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein.
2. Ziehen Sie die Radschrauben über Kreuz an.
3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle Radbefestigungsteile mit
dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest.
4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile zu
überprüfen.
5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile nochmals
zu überprüfen.
742)
Die Verwendung der Sonderräder ist nur zulässig, wenn mindestens 7,5 Umdrehungen bei der Befestigung mit
Radschrauben bzw. -muttern für M12x1,5 oder M12x1,25 oder M14x1,5 oder M14x1,25 und 8 Umdrehungen für
Gewinde ½UNF erreicht werden.
744)
Das Anzugsmoment der Befestigungsteile der Räder ist der Betriebsanleitung des Fahrzeuges zu entnehmen.
74C)
Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller bzw. die vom Radhersteller
mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen
Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem
Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten.
74H)
Die Leichtmetall-Sonderräder müssen an der Radanschlussfläche plan anliegen. Überstehende Teile die dieses
verhindern, wie z.B. Sicherungsschrauben der Bremsscheibe oder Zentrierstifte für Stahlräder auf der
Auflagefläche, müssen entfernt werden.
74O)
Es sind nur Zentrierringe im Mittenloch aus Aluminium oder einem dem Leichtmetall-Sonderrad ähnlichem
Material zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen Zentrierringe verwendet werden. Auf die
Korrosionsbeständigkeit und Materialverträglichkeit ist achten.
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2013-TG-PSA-0144-E-4-514-AUDI-20 165 2013-07-30
GUTACHTEN NR.: 2013-TG-PSA-0144
TEILEGUTACHTEN NACH §19(3)StVZO
ANLAGE 14 Typ KV1 20 GRÖSSE 9,0Jx20EH2+
HERSTELLER mbDESIGN GmbH & Co. KG DATUM 30.08.2013
76S)
Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit mindestens
18-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
835)
Die Verwendung der Rad/Reifenkombination an Fahrzeugausführungen mit Karbon-Keramikbremsanlage ist
nicht zulässig.
919)
Die Verwendung der Sonderräder / Rad-Reifenkombination an Sonderschutzfahrzeuge(n) der
Widerstandsklasse(n) VR1 / VR2 / VR3 VR5 / VR6 / VR7 / VRSG1 sowie der Widerstandklassen VR9 bis VR14,
oder an geländegängige(n) Fahrzeuge(n) der Schutzstufe B6/B7 ist unzulässig.
RRO)
Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Reifenkombinationen,
sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:
Vorderachse Hinterachse
1 225/35R20 255/30R20
2 235/30R20 265/25R20 275/25R20 285/25R20
3 235/45R20 255/40R20
4 245/30R20 285/25R20 295/25R20
5 245/35R20 275/30R20 285/30R20 295/30R20
6 245/40R20 275/35R20 285/35R20
7 245/45R20 275/40R20
8 255/30R20 295/25R20 305/25R20
9 255/35R20 285/30R20 295/30R20
10 255/40R20 285/35R20 295/35R20
11 255/45R20 285/40R20
12 265/30R20 305/25R20 325/25R20
13 265/35R20 295/30R20
14 265/45R20 295/40R20
15 275/35R20 305/30R20
16 275/40R20 315/35R20
Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist nur zulässig, wenn deren
Abrollumfänge gleich sind. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge
erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung mit den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Am Fahrzeug
sind nur Reifen achsweise eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig.
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2013-TG-PSA-0144-E-4-514-AUDI-20 165 2013-07-30
GUTACHTEN NR.: 2013-TG-PSA-0144
TEILEGUTACHTEN NACH §19(3)StVZO
ANLAGE KAROSSERIE Typ KV1 20 GRÖSSE 9,0Jx20EH2+
HERSTELLER mbDESIGN GmbH & Co. KG DATUM 12.06.2013
Hinweisblatt zu Ziff. 7.2. Allgemeine Hinweise
Zu den im Gutachten 2013-TG-PSA-0144 genannten Karosserieauflagen Nr. 250 ff. für Achse -1- und
260 ff. für Achse -2-. Die nachfolgenden Bilder stellen die Hilfsmittel zur Erfüllung der Radabdeckung
dar, die in den Karosserieauflagen beschrieben sind.
Into the expert report 2013-TG-PSA-0144 said body runs No. 250 for axle -1 – ff. and 260 for axle -2 -. The following pictures are the means
to fulfill the mudguards the pads are described in the body.
Grafik Darstellung - GRAPHIC REPRESENTATION
Vorderachse - FRONT
Auflage Wert „X“ in mm Wert „Y“ in mm Wert „Z“ in mm
250 200 200 --
251 200 200 15
252 100 150 10
Hinterachse- REAR
Auflage Wert „X“ in mm Wert „Y“ in mm Wert „Z“ in mm
260 200 200 --
261 200 200 15
262 100 150 10
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2013-TG-PSA-0144-E-1-601-K 342 2013-06-13 STAND: 30.06.2013