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							Gutachten 366-0043-07-WIRD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46933
ANLAGE: 29 AUDI                                                      Radtyp: OMUS
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                               Stand: 09.01.2013
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Fahrzeughersteller                         : AUDI
Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 8 J X 17 EH2+               Einpreßtiefe (mm)       : 35
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 112/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung        Ausführungsbezeichnung                              Mitten Zentrierring-      zul.     zul.      gültig
                                                                      loch   werkstoff          Rad-     Abroll    ab
                       Kennzeichnung           Kennzeichnung          (mm)                      last     umf.      Fertig
                       Rad                     Zentrierring                                     (kg)     (mm)      datum
OMUS8BP35B571          LK112 ET35              Ø70.1 Ø57.1                 57,1    Kunststoff      700    2141      09/09
OMUS8BP35B571          LK112 ET35              Ø70.1 Ø57.1                 57,1    Kunststoff      715    2105      09/09
OMUS8BP35D571          LK112 ET35              Ø70.1 Ø57.1                 57,1    Kunststoff      715    2105      11/12
OMUS8BP35571           LK112 ET35              Ø70.1 Ø57.1                 57,1    Kunststoff      700    2141      02/07
OMUS8BP35571           LK112 ET35              Ø70.1 Ø57.1                 57,1    Kunststoff      715    2105      02/07
OMUS8KA35B571          LK112 ET35              Ø70.1 Ø57.1                 57,1    Kunststoff      715    2105      09/09
OMUS8KA35D571          LK112 ET35              Ø70.1 Ø57.1                 57,1    Kunststoff      715    2105      11/12
OMUS8KA35LB57          LK112 ET35              Ø70.1 Ø57.1                 57,1    Kunststoff      715    2105      09/09
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Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : AUDI
Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZJAE
Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 110 Nm für Typ : B5
                                             120 Nm für Typ : D2; 4B; 4E; 4F; 4F1; 8E; 8H; 8J; 8P; 8PA; 8PB; 8V
                                             200 Nm für Typ : 8U erhöhtes Anzugsmoment; 8U1 erhöhtes
                                             Anzugsmoment
Verkaufsbezeichnung:     AUDI A3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                     Auflagen zu Reifen          Auflagen
8V           e1*2007/46*0607*.. 77 - 132 215/45R17 91               11A; 245; 248; 26B; 26N;    2-türig;
                                                                    27H                         Frontantrieb;
                                                 225/45R17 91       11A; 24J; 244; 26B; 26N;    10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                    27H                         12A; 51A; 721; 725;
                                                 235/40R17 90       11A; 241; 244; 246; 26B;    73C; 74A; 74P; 76S
                                                                    26J; 27F
                                                 235/45R17 94       11A; 241; 244; 246; 26B;
                                                                    26J; 27F
                                                 245/40R17 91       11A; 241; 244; 246; 26B;
                                                                    26J; 27F; 681; 687




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0043-07-WIRD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46933
ANLAGE: 29 AUDI                                                   Radtyp: OMUS
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                            Stand: 09.01.2013
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Verkaufsbezeichnung:     AUDI A3 CABRIOLET
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                Auflagen zu Reifen          Auflagen
8P           e1*2001/116*0456*.. 75 - 147 215/45R17 91          11A; 21P; 22H; 22M; 24J;    Cabrio;
                                                                24M; 51J                    Frontantrieb;
                                              225/45R17 91      11A; 21P; 22H; 22M;         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                24C; 24D                    12A; 51A; 56C; 71E;
                                              235/40R17 90      11A; 21B; 22F; 22L; 24C;    721; 725; 73C; 74A;
                                                                24D                         74P
                                              235/45R17 94      11A; 21B; 22F; 22L; 24C;
                                                                24D; 54A
                                              245/40R17 91      11A; 22F; 22L; 24D; 57F;
                                                                681; 687

Verkaufsbezeichnung:     AUDI A3,S3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                Auflagen zu Reifen          Auflagen
8P           e1*2001/116*0217*.. 66 - 110 215/45R17 87W         11A; 21B; 22L; 22Q; 24J;    Sportback (4-türig);
8PA          e1*2001/116*0418*..                                24M; 5ET                    Schrägheck 2-türig;
8PB          e13*2007/46*1082*.. 66 - 147 205/50R17             11A; 21B; 22L; 22Q; 24C;    10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                24D; 51G; 56G               12A; 51A; 56C; 573;
                                              215/45R17 91      11A; 21B; 22L; 22Q; 24J;    71E; 721; 725; 73C;
                                                                24M                         74A; 74P; 76U
                                              225/45R17 91      11A; 21B; 22L; 22Q; 24C;
                                                                24D
                                              235/40R17 90      11A; 21B; 22F; 22L; 22Q;
                                                                24C; 24D
                                              235/45R17 93      11A; 21B; 22F; 22L; 22Q;
                                                                24C; 24D
                                              245/40R17 91      Frontantrieb; 11A; 22F;
                                                                22L; 22Q; 24D; 57F; 681;
                                                                687

Verkaufsbezeichnung:     AUDI A4, AUDI S4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                Auflagen zu Reifen          Auflagen
B5           e1*93/81*0013*..,  81 - 92 215/45R17 87            11A; 21B; 24J; 5ET          Kombi; Limousine;
             e1*98/14*0013*..             225/45R17-90          11A; 21B; 22B; 24J; 24M     Allradantrieb;
                                          235/40R17-90          11A; 21B; 22B; 24J; 24M     10B; 11B; 11G; 11H;
                                110 - 132 215/45R17             nicht für TDI V6; 11A;      12A; 51A; 56C; 71E;
                                                                21B; 24J; 5ET; 631          721; 725; 73C; 74A;
                                    110 - 142 225/45R17         11A; 21B; 22B; 24J; 24M;    74P
                                                                631
                                              235/40R17         11A; 21B; 22B; 24J; 24M;
                                                                631
B5             e1*93/81*0013*..,    55 - 92   215/45R17 87      11A; 21B; 22B; 24J          Kombi; Limousine;
               e1*98/14*0013*..               225/45R17-90      11A; 21B; 22B; 24J; 24M     Frontantrieb;
                                              235/40R17-90      11A; 21B; 22B; 22F; 24J;    10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                24M; 684                    12A; 51A; 56C; 71E;
                                    110 - 132 215/45R17         nicht für TDI V6; 11A;      721; 725; 73C; 74A;
                                                                21B; 22B; 24J; 5ET; 631     74P
                                    110 - 142 225/45R17         11A; 21B; 22B; 24J; 24M;
                                                                631
                                              235/40R17         11A; 21B; 22B; 22F; 24J;
                                                                24M; 631; 684




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0043-07-WIRD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46933
ANLAGE: 29 AUDI                                                   Radtyp: OMUS
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                            Stand: 09.01.2013
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Verkaufsbezeichnung:     AUDI A4 CABRIOLET
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen               Auflagen zu Reifen          Auflagen
8H           e1*2001/116*0177*.., 96 - 162 225/45R17 91         11A; 21B; 22F; 24J; 24M;    Cabrio;
               e1*98/14*0177*..                                 51J                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                              235/40R17 90      11A; 21B; 22F; 24J; 24M;    12A; 51A; 56C; 573;
                                                                5GA                         71E; 721; 725; 73C;
                                              245/40R17 91      Frontantrieb; 11A; 22F;     74A; 74P; AFF; 4MN
                                                                24M; 5GG; 57F; 687
                                     96 - 188 225/45R17         11A; 21B; 22F; 24J; 24M;
                                                                51G; 51J; 52J
                                              235/45R17 93      11A; 21B; 22F; 24J; 24M

Verkaufsbezeichnung:     AUDI A4,S4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen        Auflagen zu Reifen                 Auflagen
8E           e1*2001/116*0151*.., 74 - 110 215/45R17 87W Frontantrieb; 5ET; 51J             nur bis
               e1*98/14*0151*..
                                     74 - 162 225/45R17 91  11A; 21B; 22F; 24J; 51J         e1*2001/116*0151*09;
                                              235/40R17 90  11A; 21B; 22F; 24J; 24M;        Kombi; Limousine;
                                                            5GA                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                              235/45R17     11A; 21B; 22F; 24J; 24M;        12A; 51A; 56C; 573;
                                                            51G                             71E; 721; 725; 73C;
                                              245/40R17 91 Frontantrieb; 11A; 22F;          74A; 74P; 76S; 4ML
                                                            24M; 57F; 687
8E             e1*2001/116*0151*..   75 - 110 215/45R17 87W Frontantrieb; 5ET; 51J          ab
                                     75 - 147 235/40R17 90 11A; 21B; 22F; 24J; 24M;         e1*2001/116*0151*10;
                                                            5GA                             Kombi; Limousine;
                                     75 - 188 225/45R17 91 AFI; 11A; 21B; 22F; 24J;         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            51J                             12A; 51A; 56C; 573;
                                              235/45R17     11A; 21B; 22F; 24J; 24M;        71E; 721; 725; 73C;
                                                            51G                             74A; 74P; 76S; AFF;
                                              245/40R17 91 Frontantrieb; 11A; 22F;          4BD
                                                            24M; 57F; 687

Verkaufsbezeichnung:     AUDI A6, S6, ALLROAD
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen               Auflagen zu Reifen      Auflagen
4B           e1*2001/116*0051*.., 85 - 162 225/45R17 91         11A; 21B; 22B; 24J; 24M ab e1*98/14*0051*17;
               e1*98/14*0051*..
                                              235/40R17 90      11A; 21B; 22B; 24J; 24M;    Serienbereifung mit
                                                                5GA                         215/55R16; schmale
                                              235/45R17 93      11A; 21B; 22B; 24J; 24M     Achsen;
                                              245/40R17 91      11A; 22B; 24D; 57F; 687     Frontantrieb;
                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12K; 51A; 56C; 71E;
                                                                                            721; 725; 73C; 74A;
                                                                                            74P; AF6; AF8; 4KN




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0043-07-WIRD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46933
ANLAGE: 29 AUDI                                                   Radtyp: OMUS
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                            Stand: 09.01.2013
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Verkaufsbezeichnung:     AUDI A6, S6, ALLROAD
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen        Auflagen zu Reifen                Auflagen
4B           e1*2001/116*0051*.., 110 - 132 235/40R17 90W 11A; 21B; 22B; 24J; 24M;          nicht Allroad;
             e1*98/14*0051*..                             5GA                               nicht für
                                  110 - 184 225/45R17 91 11A; 21B; 24J; 24M                 gepanzerte Fz; ab
                                            235/45R17 93 11A; 21B; 22B; 24J; 24M            e1*98/14*0051*17;
                                                                                            Serienbereifung mit
                                                                                            215/55R16; schmale
                                                                                            Achsen;
                                                                                            Allradantrieb;
                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12A; 51A; 56C; 71E;
                                                                                            721; 725; 73C; 74A;
                                                                                            74P; AF6; AF8; 4KN
4B             e1*2001/116*0051*.., 110 - 132 235/40R17 90W 11A; 21B; 22B; 24J; 24M;        nicht Allroad;
               e1*98/14*0051*..                             5GA                             nicht für
                                    110 - 184 225/45R17 91      11A; 21B; 22B; 24J; 24M     gepanzerte Fz; ab
                                              235/45R17 93      11A; 21B; 22B; 24J; 24M     e1*98/14*0051*17;
                                                                                            Serienbereifung
                                                                                            ohne 215/55R16;
                                                                                            breite Achsen;
                                                                                            Allradantrieb;
                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12K; 51A; 56C; 71E;
                                                                                            721; 725; 73C; 74A;
                                                                                            74P; AF5; AF8; 4KN
4B             e1*2001/116*0051*.., 85 - 132 235/40R17 90W 11A; 21B; 22B; 24J; 24M;         ab e1*98/14*0051*17;
               e1*98/14*0051*..                            5GA                              Serienbereifung
                                    85 - 162 225/45R17 91       11A; 21B; 22B; 24J; 24M     ohne 215/55R16;
                                             235/45R17 93       11A; 21B; 22B; 24J; 24M     breite Achsen;
                                             245/40R17 91       11A; 22B; 24D; 57F; 687     Frontantrieb;
                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12K; 51A; 56C; 71E;
                                                                                            721; 725; 73C; 74A;
                                                                                            74P; AF5; AF8; 4KN
4B             e1*2001/116*0051*.., 191 - 250 235/45R17-94      52J                         nicht Allroad;
               e1*98/14*0051*..
                                              255/40R17         51G                         nicht höhergelegtes
                                                                                            Fahrwerk;
                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12A; 51A; 56C; 71E;
                                                                                            721; 725; 73C; 74A;
                                                                                            74P; 4KN
4B             e1*96/27*0051*..,    110 - 142 225/45R17 91      11A; 24J; 24M               nicht Allroad;
               e1*98/14*0051*..                                                             nicht für
                                                                                            gepanzerte Fz; nur
                                                                                            bis
                                                                                            e1*98/14*0051*16;
                                                                                            Kombi;
                                                                                            Allradantrieb;
                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12A; 51A; 56C; 71E;
                                                                                            721; 725; 73C; 74A;
                                                                                            74P




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0043-07-WIRD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46933
ANLAGE: 29 AUDI                                                   Radtyp: OMUS
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                            Stand: 09.01.2013
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Verkaufsbezeichnung:     AUDI A6, S6, ALLROAD
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
4B           e1*96/27*0051*..,  81 - 142 225/45R17 91           11A; 22B; 24J; 24M       nur bis
             e1*98/14*0051*..            235/40R17              nicht für TDI V6; 11A;   e1*98/14*0051*16;
                                                                21B; 22F; 24C; 24D; 367; Kombi; Frontantrieb;
                                                                631                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                              245/40R17-91      11A; 22F; 24D; 57F; 687  12A; 51A; 56C; 71E;
                                                                                         721; 725; 73C; 74A;
                                                                                         74P
4B             e1*96/27*0051*..,     110 - 142 225/45R17 91     11A; 24J; 24M            nicht Allroad;
               e1*98/14*0051*..                235/40R17        nicht für TDI V6; 11A;   nicht für
                                                                21B; 22B; 24C; 24D; 367; gepanzerte Fz; nur
                                                                631                      bis
                                                                                         e1*98/14*0051*16;
                                                                                         Limousine;
                                                                                         Allradantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 56C; 71E;
                                                                                         721; 725; 73C; 74A;
                                                                                         74P
4B             e1*96/27*0051*..,     81 - 142 225/45R17 91      11A; 22B; 24J; 24M       nur bis
               e1*98/14*0051*..               235/40R17         nicht für TDI V6; 11A;   e1*98/14*0051*16;
                                                                21B; 22B; 24C; 24D; 367; Limousine;
                                                                631                      Frontantrieb;
                                              245/40R17-91      11A; 22B; 24D; 57F; 687 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 56C; 71E;
                                                                                         721; 725; 73C; 74A;
                                                                                         74P

Verkaufsbezeichnung:     AUDI A6,S6,ALLROAD QUATTRO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen    Auflagen zu Reifen                    Auflagen
4F           e1*2001/116*0254*.., 120 - 257 215/55R17 51G; 52J; 56G                         Nur Allroad Quattro;
               e13*2007/46*1080*..
4F1            e13*2007/46*1080*..           225/55R17 97                                   10B; 11B; 11G; 11H;
                                             235/50R17 96                                   12A; 51A; 56C; 573;
                                             235/55R17 99 11A; 21P; 54A                     71E; 721; 725; 73C;
                                             245/45R17 95                                   74A; 74P; 76S; BE0;
                                             255/45R17 98                                   4BD
4F             e1*2001/116*0254*.., 89 - 140 235/45R17 94Y 11A; 24M                         Limousine u. Kombi;
               e13*2007/46*1080*..
4F1            e13*2007/46*1080*..   89 - 188 225/50R17         11A; 24J; 24M; 51G          Front- u.
                                              235/45R17 97      11A; 24M                    Allradantrieb;
                                              245/45R17         11A; 24J; 24M; 51G          Nicht Allroad
                                                                                            Quattro;
                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12A; 51A; 56C; 573;
                                                                                            71E; 721; 725; 73C;
                                                                                            74A; 74P; 76U; BE0;
                                                                                            4BD




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0043-07-WIRD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46933
ANLAGE: 29 AUDI                                                   Radtyp: OMUS
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                            Stand: 09.01.2013
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Verkaufsbezeichnung:     AUDI A8 / S8
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                Auflagen zu Reifen          Auflagen
D2           e1*93/81*0005*..,  110 - 250 225/55R17-97          11A; 22B                    nicht für
             e1*98/14*0005*..             245/50R17 99          11A; 22B; 24J; 24M          gepanzerte Fz;
                                          255/45R17-97          11A; 22B; 24M               Allradantrieb;
                                                                                            Frontantrieb;
                                                                                            10B; 10S; 11B; 11G;
                                                                                            11H; 12A; 51A; 56C;
                                                                                            71E; 721; 725; 73C;
                                                                                            74A; 74P; 76U
4E             e1*2001/116*0198*..   154 - 171 235/55R17 99                                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                               255/45R17 98                                 12A; 51A; 56C; 71E;
                                                                                            721; 725; 73C; 74A;
                                                                                            74P; 76U

Verkaufsbezeichnung:     AUDI Q3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen      Auflagen
8U           e1*2007/46*0591*..  100 - 155 225/55R17 97         51J                     erhöhtes
8U1          e13*2007/46*1163*..           235/55R17 99         Mit RadhausverbreiterungAnzugsmoment 200
                                                                Serie; 11A; 26B; 27B    Nm;
                                                                                        Kombilimousine;
                                              235/55R17 99      Ohne                    Allradantrieb;
                                                                Radhausverbreiterung;   Frontantrieb;
                                                                11A; 245; 248; 26B; 27B 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 56C; 71E;
                                                                                        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                        74P; 740; 76S

Verkaufsbezeichnung:     AUDI TT
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen              Auflagen zu Reifen          Auflagen
8J           e1*2001/116*0369*.., 118 - 147 225/50R17           11A; 22M; 22P; 24J;         Cabrio; Coupe;
               e1*2001/116*0374*..                              24M; 51G                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                              235/45R17 93      11A; 22M; 22P; 24J; 24M     12A; 51A; 56C; 71E;
                                              245/45R17 95      11A; 22M; 22P; 24J; 24M     721; 725; 73C; 74A;
                                                                                            74P; 76T; 76U

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
     Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
     FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
     dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0043-07-WIRD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46933
ANLAGE: 29 AUDI                                                   Radtyp: OMUS
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                            Stand: 09.01.2013
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                                                                                                     Seite: 7 von 15
      dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
      der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
     Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
     der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
     herzustellen.
22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
22P) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
     Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
22Q) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
     Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0043-07-WIRD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46933
ANLAGE: 29 AUDI                                                   Radtyp: OMUS
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                            Stand: 09.01.2013
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      Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
      abgedeckt sein.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
     nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
     des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.


                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46933
ANLAGE: 29 AUDI                                                   Radtyp: OMUS
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                            Stand: 09.01.2013
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26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
     Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
4BD) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 4D0 601 361 ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden.
     Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem verwendet werden.
4KN) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 4D0 907 275 C ( nur e1*2001/116*0051*..) ist zulässig. Das System muss gemäß den
     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem verwendet
     werden.
4ML) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 4D0 601 361 ( nur e1*2001/116*0151*..) ist zulässig. Das System muss gemäß den
     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem verwendet
     werden.
4MN) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 4D0 601 361 ( nur e1*2001/116*0177*..) ist zulässig. Das System muss gemäß den
     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem verwendet
     werden.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
     Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
     dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
     Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt


                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0043-07-WIRD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46933
ANLAGE: 29 AUDI                                                   Radtyp: OMUS
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                            Stand: 09.01.2013
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                                                                                                    Seite: 10 von 15
      wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
      berücksichtigen.
56C) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß die Montage der Reifen wegen der
     Felgenbettform nur von der Radinnenseite erfolgen darf.
56G) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifengröße auf dieser Felge
     erforderlich. Es wird empfohlen, den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
5ET) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1090kg.
5GA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1200kg.
5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1230kg.
631) Die Eignung von "ZR"-Reifen ist durch eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende
     Tragfähigkeit der Reifengröße sicherzustellen. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
     Fahrzeugpapieren mitzuführen.
681) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          215/45R17
                    Hinterachse:                          245/40R17
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
684) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          215/45R17
                    Hinterachse:                          235/40R17
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
687) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                        Reifengröße:
                    Vorderachse:                        225/45R17
                    Hinterachse:                        245/40R17
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0043-07-WIRD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46933
ANLAGE: 29 AUDI                                                   Radtyp: OMUS
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                            Stand: 09.01.2013
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                    Seite: 11 von 15
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71E) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte angebracht
     werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt,
     wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen:
     1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein.
     2. Ziehen Sie die Radschrauben über Kreuz an.
     3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle
     Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest.
     4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
     zu überprüfen.
     5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
     nochmals zu überprüfen.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.
76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     mindestens 18-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
76T) Die Verwendung dieser Felgengröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Felgen, nicht unterschritten wird.
76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     mindestens 17-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
AF5) Die Verwendung dieser Rad/Reifenkombination ist "nur zulässig" an Fahrzeugausführungen, wenn die
     Reifengröße 215/55R16 (breite Hinterachse) nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller in den
     Fahrzeugpapieren bereits eingetragen ist, es sei denn dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine
     weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
AF6) Die Verwendung dieser Rad/Reifenkombination ist "nur zulässig" an Fahrzeugausführungen, wenn die
     Reifengröße 215/55R16 (schmale Hinterachse) serienmäßig vom Fahrzeughersteller in den
     Fahrzeugpapieren bereits eingetragen ist, es sei denn dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine
     weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
AF8) Die Verwendung der Sonderräder ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibe an der
     Vorderachse (Durchmesser 320 mm, Dicke 30 mm) in Verbindung mit dem Bremssattel Typ HP2 16".



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0043-07-WIRD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46933
ANLAGE: 29 AUDI                                                   Radtyp: OMUS
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                            Stand: 09.01.2013
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                                                                                                    Seite: 12 von 15
AFF) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 320 mm
     (Dicke 30mm) und Bremssattel Typ FNRG-60 16" (Kennz. z. B. ATE E187) an der Vorderachse nicht
     zulässig.
AFI) Die Verwendung dieser Reifengröße ist an Fahrzeugen mit 6-Zylinder-Motoren nur mit M+S-Profil
     zulässig.
BE0) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 343-348
     mm (Dicke 30mm bzw. 32mm bzw. 36mm bzw. 44mm) an der Vorderachse nicht zulässig.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0043-07-WIRD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46933
ANLAGE: 29 AUDI                                                   Radtyp: OMUS
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                            Stand: 09.01.2013
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                                                                                                    Seite: 13 von 15


Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:     AUDI
       Fahrzeugtyp:    8U
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*0591*..
       Handelsbez.:    AUDI Q3

       Variante(n):    Allradantrieb, Frontantrieb, Kombilimousine

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 290             y = 390                    VA
             26P                      x = 240             y = 340                    VA
             27B                      x = 335             y = 400                    HA
             27I                      x = 285             y = 355                    HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             26J                   x = 290       y = 390             30                VA
             26N                   x = 290       y = 390             10                VA
             27F                   x = 335       y = 400             30                HA
             27H                   x = 335       y = 400             10                HA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0043-07-WIRD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46933
ANLAGE: 29 AUDI                                                   Radtyp: OMUS
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                            Stand: 09.01.2013
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                    Seite: 14 von 15

Fahrzeug:

       Hersteller:     AUDI
       Fahrzeugtyp:    8V
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*0607*..
       Handelsbez.:    AUDI A3

       Variante(n):    Frontantrieb, 2-türig

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26P                      x = 400             y = 400                    VA
             26B                      x = 400             y = 400                    VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             26N                   x = 400       y = 400              8                VA
             26J                   x = 400       y = 400             24                VA
             27H                   x = 400       y = 400              8                HA
             27F                   x = 400       y = 400             30                HA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0043-07-WIRD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46933
ANLAGE: 29 AUDI                                                   Radtyp: OMUS
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                            Stand: 09.01.2013
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                    Seite: 15 von 15

Fahrzeug:

       Hersteller:     AUDI
       Fahrzeugtyp:    8U1
       Genehm.Nr.:     e13*2007/46*1163*..
       Handelsbez.:    AUDI Q3

       Variante(n):    Allradantrieb, Frontantrieb, Kombilimousine

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 290             y = 390                    VA
             26P                      x = 240             y = 340                    VA
             27B                      x = 335             y = 400                    HA
             27I                      x = 285             y = 355                    HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             26J                   x = 290       y = 390             30                VA
             26N                   x = 290       y = 390             10                VA
             27F                   x = 335       y = 400             30                HA
             27H                   x = 335       y = 400             10                HA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
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