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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 11 zur ABE-Nr. 46323
Nr. :                      RA-000567-C0-104
Anlage-Nr. :               30
Seite :                    1 / 11                                                              Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 46R6705


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                        46R6705
Art des Sonderrades:                              einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke:                                                    Ronal
Radausführung:                                                46R6705.27
Radgröße:                                                      7Jx16H2
Rad-Einpresstiefe:                                               45 mm
Lochkreisdurchmesser:                                           112 mm
Lochzahl:                                                           5
Mittenlochdurchmesser:                                         76,0 mm
Zentrierart:                                               Mittenzentrierung
Zentrierring:                                                 2 Ø76 Ø57
geprüfte Radlast:                                                710 kg
bei Reifenabrollumfang:                                        2100 mm


Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Audi (D)

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                      Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                    moment
4B, 4F, 4F1, 8E, 8H, 8J, 8P,         Serien-Radschraube, Kugel Ø 26 mm,   ZP50704 120 Nm
8PB, 8V, B5, C4, D2, QB6             Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27 mm
8U, 8U1                              Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde ZP50792 140 Nm
                                     M14x1,5, Schaftlänge 35 mm

Typ:                            C4
ABE / EG-Genehmigung:           F619; F619/1
Motorleistung Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
 60 bis 142   Audi 100,                  205/55R16                             A02) bis A10)
              Audi 100 Avant,
              Audi 100 quattro,
              Audi 100 Avant quattro,
              Audi A6,
              Audi A6 Avant,
              Audi A6 quattro,
              Audi A6 Avant quattro
F619/1/NT10E    1240/12001240/1200                                             5/112/57




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 11 zur ABE-Nr. 46323
Nr. :                      RA-000567-C0-104
Anlage-Nr. :               30
Seite :                    2 / 11                                                                   Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 46R6705


Typ:                         D2
ABE / EG-Genehmigung:        G850; e1*93/81*0005*.., e1*98/14*0005*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                       Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 110 bis 250   Audi A8                225/60R16                                    A02) bis A10)
                                      E05a)                                        E44)ER1)

                                                     235/60R16
                                                     E06)

                                                     225/60R16 M+S
e1*98/14*0005*23    1340/1225                                                      5/112/57



Typ:                            B5
ABE / EG-Genehmigung:           e1*93/81*0013*.., e1*98/14*0013*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
 55 bis 142    Audi A4,                   205/55R16                                A02) bis A10)
               Audi A4 quattro,                                                    B36)
               Audi A4 Avant,
               Audi A4 Avant quattro
 169          Audi A4 quattro,            205/55R16                                A02) bis A10)
              Audi A4 Avant quattro                                                B36)
                                          205/55R16 M+S
e1*98/14*0013*21E   1150/1130                                                      5/112/57



Typ:                           4B
ABE / EG-Genehmigung:          e1*96/27*0051*.., e1*98/14*0051*.., e1*2001/116*0051*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
 81 bis 142   Audi A6,                   205/55R16                                  A02) bis A10)B38)
              Audi A6 quattro,                                                      E44)
              Audi A6 Avant,             215/55R16
              Audi A6 Avant quattro

 162; 184           Audi A6,                         205/55R16 M+S                 A02) bis A10)B38)
                    Audi A6 quattro,                 ER2)                          E44)
                    Audi A6 Avant,
                    Audi A6 Avant quattro            215/55R16


e1*98/14*0051*25    1260(8Zyl)/12001230/1200(1230)                                 5/112/57




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 11 zur ABE-Nr. 46323
Nr. :                      RA-000567-C0-104
Anlage-Nr. :               30
Seite :                    3 / 11                                                           Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 46R6705


Typ:                            8E
ABE / EG-Genehmigung:           e1*98/14*0151*.. , e1*2001/116*0151*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
 74 bis 188    Audi A4,                   205/55R16 M+S                     A02) bis A10)A10Y)
               Audi A4 quattro,           A93)                              E06)
               Audi A4 Avant,
               Audi A4 Avant quattro      205/55R16
                                          A93)E05a)

                                                  215/55R16

e1*2001/116*0151*23E   1230/1150 | S4:1250/1150                             5/112/57



Typ:                            QB6
ABE / EG-Genehmigung:           e1*2001/116*0243*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
 162 bis 188   Audi A4,                  205/55R16 M+S                      A02) bis A10)A10Y)
               Audi A4 quattro,          A93)                               E06)
               Audi A4 Avant,
               Audi A4 Avant quattro,    215/55R16
               Audi A4 Cabrio
e1*2001/116*0243*06E   1165/1145(1195)                                      5/112/57



Typ:                          8H
ABE / EG-Genehmigung:         e1*98/14*0177*.., e1*2001/116*0177*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 96 bis 188    Audi A4 Cabrio           205/55R16 M+S                       A02) bis A10)A10Y)
                                                                            E06)
                                                  205/55R16
                                                  E05a)

                                                  215/55R16
e1*2001/116*0177*10E   1250/1165                                            5/112/57




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Anlage-Nr. :               30
Seite :                    4 / 11                                                                Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 46R6705


Typ(en):                            ABE / EG-Genehmigung(en):
8P                                  e1*2001/116*0217*..
8P                                  e1*2001/116*0241*..
8P                                  e1*2001/116*0456*..
8PB                                 e13*2007/46*1082*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen           zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                           vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 147      Audi A3                        195/55R16                         A02) bis A10)
                (3türig, 5türig, Cabrio, außer A93)ER3)N205)
                S3, RS3)
                                               195/55R16 M+S
                                               A93)ER3)W205)

                                             195/60R16
                                             ER3)G9G)N205)

                                             195/60R16 M+S
                                             ER3)G9G)W205)

                                             205/55R16
                                             A93)

                                             215/50R16
                                             A01)K03)

                                             215/55R16
                                             A01)G0X)K03)

                                             225/50R16
                                             A01)K01)K04)

                                             235/50R16
                                             A01)G0X)K01)K04)K58)K59)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 11 zur ABE-Nr. 46323
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 46R6705


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
4F                                e1*2001/116*0254*..
4F1                               e13*2007/46*1080*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
89 bis 160      Audi A6                     205/60R16                         A02) bis A10)
                (Ausführungen mit kleinsten                                   E44)E54)EF0)
                Serienreifen 205/..)        215/55R16

                                           215/60R16

                                           225/55R16

                                           235/50R16

                                           235/55R16




Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
4F                                e1*2001/116*0254*..
4F1                               e13*2007/46*1080*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 188     Audi A6                     225/55R16                         A02) bis A10)
                (Ausführungen mit kleinsten                                   E44)E54)EF0)
                Serienreifen 225/..)        235/50R16

                                           235/55R16




Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
8J                                e1*2001/116*0369*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
118 bis 155     Audi TT, Audi TT quattro   225/55R16 M+S                      A02) bis A10)
                (Coupe, Cabrio; Ausf. mit A93)
                kleinsten Sommer-
                Serienreifen 225/..)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 11 zur ABE-Nr. 46323
Nr. :                      RA-000567-C0-104
Anlage-Nr. :               30
Seite :                    6 / 11                                                            Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 46R6705


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
8U                                e1*2007/46*0591*..
8U1                               e13*2007/46*1163*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 155     Audi Q3                    215/65R16                         A02) bis A10)
                (mit Serienverbreiterung)
                                           225/60R16

                                           225/65R16
                                           G3R)

                                           235/60R16

                                           245/55R16

                                           245/60R16
                                           G3R)

                                           255/55R16




Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
8U                               e1*2007/46*0591*..
8U1                              e13*2007/46*1163*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 155     Audi Q3                    215/65R16                         A02) bis A10)
                (ohne Serienverbreiterung)
                                           225/60R16

                                           225/65R16
                                           G3R)

                                           235/60R16

                                           245/55R16

                                           245/60R16
                                           G3R)

                                           255/55R16




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 11 zur ABE-Nr. 46323
Nr. :                      RA-000567-C0-104
Anlage-Nr. :               30
Seite :                    7 / 11                                                             Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 46R6705


Typ(en):                           ABE / EG-Genehmigung(en):
8V                                 e1*2007/46*0607*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 bis 132      Audi A3, A3 Sportback       205/55R16                         A02) bis A10)
                (3-türig, 5-türig)                                            EF0)
                                            215/50R16
                                            A93a)

                                           215/55R16

                                           225/50R16
                                           A01)K03)K04)

                                           235/50R16
                                           A01)K01)K04)K27)



Auflagen und Hinweise
A01)     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
         Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeug-
         sachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
         auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
         Muster bescheinigen zu lassen.

A02)     Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
         den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
         Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
         ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
         Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03)     Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
         verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
         der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
         Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
         Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04)     Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
         keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird
         gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen,
         so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu
         beurteilen.

A05)     Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei
         Fahrzeugen mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig.
         Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen
         möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 11 zur ABE-Nr. 46323
Nr. :                      RA-000567-C0-104
Anlage-Nr. :               30
Seite :                    8 / 11                                                          Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 46R6705


A06)       Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
           Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
           angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
           verwenden.

A07)       Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
           vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)       Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und
           nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem
           Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen
           mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen
           Befestigungsteile verwendet werden.

A09)       Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde,
           es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
           Gutachten erlaubt wird.

A10)       Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten
           ausgewuchtet werden.

A10Y) In Abhängigkeit von der am Fahrzeug verbauten Bremsanlage kann die Montage von
      Klebewuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und der Felgenschulter nicht
      möglich sein.

A93)       Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen,
           ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
           Fahrzeugherstellers).

A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen,
      ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
      Fahrzeugherstellers).

B36)      Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit folgender Bremsanlage an Achse 1 :
       - innenbelüftete Bremsscheibe Ø321x30 mm.

B38)       Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit folgender Bremsanlage an Achse 1:
       -    innenbelüftete Bremsscheibe Ø322x30 mm , Festsattel

E05a) Nur zulässig an Fahrzeugen, bei denen diese Reifengröße serienmäßig als
      Sommerbereifung eingetragen ist oder diese in den Fahrzeugpapieren
      (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-
      Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist.

E06)       Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit 17-Zoll-Bereifung
           und größer ausgerüstet sind oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
           Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
           Fahrzeuges zugelassen sind.

E44)       Nicht zulässig an der gepanzerten (beschußgesicherten) Versionen.


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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 11 zur ABE-Nr. 46323
Nr. :                      RA-000567-C0-104
Anlage-Nr. :               30
Seite :                    9 / 11                                                        Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 46R6705


E54)    Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen: Allroad

EF0)    Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an
        der Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
        Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
        Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

ER1)    Aufgrund der geprüften Radfestigkeit ist die Verwendung dieser Rad-Reifen-
        Kombination nur zulässig an Fahrzeugen mit zulässigen Achslasten bis max. 1420 kg.
        Bei Montage an Achse 2 gilt dies auch für die erhöhte zulässige Achslast bei
        Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1 – 8.3 in den
        Fahrzeugpapieren).
        Sofern nur diese höher ist als der oben genannte Wert gilt dieser als erhöhte zulässige
        Achslast bei Anhängerbetrieb für diese Rad-Reifen-Kombination.

ER2)    Aufgrund der geprüften Radfestigkeit ist die Verwendung dieser Rad-Reifen-
        Kombination nur zulässig an Fahrzeugen mit zulässigen Achslasten bis max. 1340 kg.
        Bei Montage an Achse 2 gilt dies auch für die erhöhte zulässige Achslast bei
        Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1 – 8.3 in den
        Fahrzeugpapieren).
        Sofern nur diese höher ist als der oben genannte Wert gilt dieser als erhöhte zulässige
        Achslast bei Anhängerbetrieb für diese Rad-Reifen-Kombination.

ER3)    Aufgrund der geprüften Radfestigkeit ist die Verwendung dieser Rad-Reifen-
        Kombination nur zulässig an Fahrzeugen mit zulässigen Achslasten bis max. 1090 kg.
        Bei Montage an Achse 2 gilt dies auch für die erhöhte zulässige Achslast bei
        Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1 – 8.3 in den
        Fahrzeugpapieren).
        Sofern nur diese höher ist als der oben genannte Wert gilt dieser als erhöhte zulässige
        Achslast bei Anhängerbetrieb für diese Rad-Reifen-Kombination.

G01)    Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
        des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
        StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
        Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
        werden.

G0X)    Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/50R17,
        225/40R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
        Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier)
        bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
        und G01) zu beachten.

G3R)    Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 235/50R18
        ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
        Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
        Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.




RA-000567-C0-104-30~AU-5-112-57-ET45_46R6705.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 11 zur ABE-Nr. 46323
Nr. :                      RA-000567-C0-104
Anlage-Nr. :               30
Seite :                    10 / 11                                                       Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 46R6705


G9G)    Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R15,
        205/50R17, 225/40R18, 225/45R17 ausgerüstet oder min. einer dieser
        Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
        Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
        Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

K01)    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des
        Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30°
        vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen.
        Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
        maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
        Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K03)    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des
        Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0°
        bis 30° vor der Radmitte herzustellen.
        Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
        maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
        Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04)    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
        oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50°
        hinter der Radmitte herzustellen.
        Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
        maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
        Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K27)    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

K58)    An Achse 2 ist vom Kunststoffinnenkotflügel, im Bereich ab der seitlichen Stoßleiste bis
        ca. 120 mm unterhalb der Stoßfängeroberkante, ein Streifen von ca. 55 mm Breite
        (gemessen von der Radhausausschnittkante) abzutrennen.




RA-000567-C0-104-30~AU-5-112-57-ET45_46R6705.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 11 zur ABE-Nr. 46323
Nr. :                      RA-000567-C0-104
Anlage-Nr. :               30
Seite :                    11 / 11                                                      Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 46R6705


K59)       An Achse 2 sind folgende Maßnahmen erforderlich:
           3-Türer:
       -    die ins Radhaus ragende Kunststoffkante des Stoßfängers ist ab der Oberkante auf
            einer Länge von ca. 120 mm nach unten auf eine Restbreite von 3-4 mm zu kürzen,
       -    der obere Teil des Kunststoffhalters für den Stoßfänger ist ab dem oberen
            Befestigungspunkt bis ca. 70 mm nach unten schräg abzutrennen, der obere
            Befestigungspunkt (die ins Radhaus ragende Blechlasche) ist nach oben umzulegen;
            der obere Befestigungspunkt für den Stoßfänger entfällt,
       -    die waagerecht ins Radhaus ragende Kunststoffkante ist ab dem Radausschnitt bis
            ca. 60 mm nach hinten schräg auslaufend zu kürzen; die darüber befindliche
            Blechkante ist ganz nach oben umzulegen (vorher quer einsägen).
           5- Türer:
       -    die ins Radhaus ragende Kunststoffkante des Stoßfängers ist ab der Oberkante auf
            einer Länge von ca. 60 mm nach unten auf eine Restbreite von 3-4 mm zu kürzen,
       -    der obere Teil des Kunststoffhalters für den Stoßfänger ist ab dem oberen
            Befestigungspunkt bis ca. 70 mm nach unten schräg abzutrennen, der obere
            Befestigungspunkt für den Stoßfänger entfällt,
       -    die waagerecht ins Radhaus ragende Kunststoffkante ist ab dem Radausschnitt bis
            ca. 60 mm nach hinten schräg auslaufend zu kürzen; die darüber befindliche
            Blechkante ist ganz nach oben umzulegen (vorher quer einsägen).

N205) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
      Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 205/ .. oder größer ausgerüstet sind und
      auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
      Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
      Fahrzeuges zugelassen sind.

W205) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
      Hinterachse nur mit Winter-Reifengrößen der Größen 205/ .. oder größer ausgerüstet
      sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren
      (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-
      Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.


Die Anlage Nr. 30 mit den Blättern 1 bis 11 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 46R6705 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 20.03.2013




RA-000567-C0-104-30~AU-5-112-57-ET45_46R6705.docx
						
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