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							Gutachten 366-0318-06-WIRD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46350
ANLAGE: 83 AUDI                                                       Radtyp: TVL
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                                  Stand: 08.04.2013
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Fahrzeughersteller                          : AUDI
Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 6 1/2 J X 15 H2              Einpreßtiefe (mm)      : 38
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 112/5                        Zentrierart            : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung        Ausführungsbezeichnung                                Mitten Zentrierring-     zul.     zul.     gültig
                                                                        loch   werkstoff         Rad-     Abroll   ab
                       Kennzeichnung           Kennzeichnung            (mm)                     last     umf.     Fertig
                       Rad                     Zentrierring                                      (kg)     (mm)     datum
TVL8A571               LK112 ET38              Ø70.1 Ø57.1                  57,1    Kunststoff      625    1985     02/11
TVL8BA571              LK112 ET38              Ø70.1 Ø57.1                  57,1    Kunststoff      625    1985     02/11
TVL8BW571              LK112 ET38              Ø70.1 Ø57.1                  57,1    Kunststoff      625    1985     06/07
TVL8B571               LK112 ET38              Ø70.1 Ø57.1                  57,1    Kunststoff      625    1985     06/06
TVL8W571               LK112 ET38              Ø70.1 Ø57.1                  57,1    Kunststoff      625    1985     06/07
TVL8571                LK112 ET38              Ø70.1 Ø57.1                  57,1    Kunststoff      625    1985     06/06


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller            : AUDI
Befestigungsteile                           : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                     : AEZ Artikel-Nr. ZJAE
Anzugsmoment der Befestigungsteile          : 110 Nm für Typ : B5
                                              120 Nm für Typ : 4B; 8E
Verkaufsbezeichnung:     AUDI A4, AUDI S4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                      Auflagen zu Reifen        Auflagen
B5           e1*93/81*0013*..,  55 - 128 185/65R15                   51G                       Kombi; Limousine;
             e1*98/14*0013*..   55 - 142 195/65R15                   51G                       Frontantrieb;
                                         205/60R15                   11A; 22B; 51G             10B; 10S; 11B; 11G;
                                         225/50R15-91                11A; 22B; 24J             11H; 12A; 51A; 71K;
                                         225/55R15-92                11A; 21B; 22B; 24J;       721; 725; 73C; 74A;
                                                                     367; 686                  74P; 76Q
B5             e1*93/81*0013*..,         81 - 128 185/65R15          51G                       Kombi; Limousine;
               e1*98/14*0013*..          81 - 142 195/65R15          51G                       Allradantrieb;
                                                  205/60R15          51G                       10B; 10S; 11B; 11G;
                                                  225/50R15-91       11A; 24J                  11H; 12A; 51A; 71K;
                                                  225/55R15-92       11A; 21B; 24J; 367        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                               74P; 76Q
B5             e1*93/81*0013*..,         55 - 128 185/65R15          12M; 51G                  Reifen mit
               e1*98/14*0013*..                                                                Schneeketten; Kombi;
                                                                                               Limousine;
                                                                                               Allradantrieb;
                                                                                               Frontantrieb;
                                                                                               10B; 10S; 11B; 11G;
                                                                                               11H; 51A; 71K; 721;
                                                                                               725; 73C; 74A; 74P;
                                                                                               76Q




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0318-06-WIRD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46350
ANLAGE: 83 AUDI                                                   Radtyp: TVL
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                              Stand: 08.04.2013
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Verkaufsbezeichnung:     AUDI A4,S4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
8E           e1*2001/116*0151*.., 74 - 110 195/65R15             12M; 51G                 Reifen mit
               e1*98/14*0151*..                                                           Schneeketten; nur bis
                                                                                          e1*2001/116*0151*09;
                                                                                          Kombi; Limousine;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          51A; 71K; 721; 725;
                                                                                          73C; 74A; 74P; 76Q;
                                                                                          76Z; 4ML
8E             e1*2001/116*0151*..   75 - 110 195/65R15          12M; 51G                 Reifen mit
                                                                                          Schneeketten; ab
                                                                                          e1*2001/116*0151*10;
                                                                                          Kombi; Limousine;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          51A; 71K; 721; 725;
                                                                                          73C; 74A; 74P; 76Q;
                                                                                          76Z; 4BD
8E             e1*2001/116*0151*.., 74 - 110 195/65R15           12M; 51G                 nur bis
               e1*98/14*0151*..              205/60R15           12K; 51G                 e1*2001/116*0151*09;
                                              205/65R15          12K; 51G                 Kombi; Limousine;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          51A; 71K; 721; 725;
                                                                                          73C; 74A; 74P; 76Q;
                                                                                          76Z; 4ML

Verkaufsbezeichnung:     AUDI A6, S6, ALLROAD
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
4B           e1*96/27*0051*..,  110 - 142 195/65R15              51G                      nicht Allroad; Kombi;
             e1*98/14*0051*..             205/60R15              51G                      Allradantrieb;
                                          215/60R15-93           11A; 24J                 10B; 10S; 11B; 11G;
                                          225/55R15-92           11A; 21B; 24J; 24M       11H; 12A; 51A; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          74P; 76Q
4B             e1*96/27*0051*..,     110 - 142 195/65R15         51G                      nicht Allroad;
               e1*98/14*0051*..                205/60R15         51G                      Limousine;
                                               215/60R15-93      11A; 24J; 24M            Allradantrieb;
                                               225/55R15-92      11A; 21B; 24J; 24M       10B; 10S; 11B; 11G;
                                                                                          11H; 12A; 51A; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          74P; 76Q
4B             e1*96/27*0051*..,     81 - 142 195/65R15          51G                      nicht Allroad;
               e1*98/14*0051*..               205/60R15          51G                      Limousine;
                                              215/60R15-93       11A; 24J; 24M            Frontantrieb;
                                              225/55R15-92       11A; 21B; 22B; 24J;      10B; 10S; 11B; 11G;
                                                                 24M; 686                 11H; 12A; 51A; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          74P; 76Q
4B             e1*96/27*0051*..,     81 - 142 195/65R15          12M; 51G                 Reifen mit
               e1*98/14*0051*..                                                           Schneeketten; nicht
                                                                                          Allroad;
                                                                                          10B; 10S; 11B; 11G;
                                                                                          11H; 51A; 71K; 721;
                                                                                          725; 73C; 74A; 74P;
                                                                                          76Q


                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0318-06-WIRD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46350
ANLAGE: 83 AUDI                                                   Radtyp: TVL
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                              Stand: 08.04.2013
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                                                                                                      Seite: 3 von 5
Verkaufsbezeichnung:     AUDI A6, S6, ALLROAD
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen       Auflagen
4B           e1*96/27*0051*..,  81 - 142 195/65R15               51G                      nicht Allroad; Kombi;
             e1*98/14*0051*..            205/60R15               51G                      Frontantrieb;
                                         215/60R15-93            11A; 21B; 22F; 24J       10B; 10S; 11B; 11G;
                                         225/55R15-92            11A; 21B; 22F; 24J;      11H; 12A; 51A; 71K;
                                                                 24M; 686                 721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          74P; 76Q

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
     Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
     FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
     dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
     Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).
12M) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 14 mm (einschließlich
     Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
     wird, möglich.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0318-06-WIRD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46350
ANLAGE: 83 AUDI                                                   Radtyp: TVL
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                              Stand: 08.04.2013
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                                                                                                      Seite: 4 von 5
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
     Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
4BD) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 4D0 601 361 ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden.
     Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem verwendet werden.
4ML) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 4D0 601 361 ( nur e1*2001/116*0151*..) ist zulässig. Das System muss gemäß den
     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem verwendet
     werden.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
     Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
     dieser Reifengröße zu beachten.
686) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          205/60R15
                    Hinterachse:                          225/55R15
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen


                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0318-06-WIRD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46350
ANLAGE: 83 AUDI                                                   Radtyp: TVL
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                              Stand: 08.04.2013
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                                                                                                      Seite: 5 von 5
      Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
      Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
      Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.
76Q) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     mindestens 16-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
76Z) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur in Verbindung mit M+S-Reifen zulässig.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
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