Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
Seite 5
Seite 6
Seite 7
Seite 8
Seite 9
Seite 10
Seite 11
Seite 12
Seite 13
							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 49284
Nr. :                      RA-000726-C0-015
Anlage-Nr. :               18
Seite :                    1 / 13                                                    Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 XRT-8519


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                XRT-8519
Art des Sonderrades:                        einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke:                                            Borbet
Radausführung:                                           LK112
Radgröße:                                              8½Jx19H2
Rad-Einpresstiefe:                                       40 mm
Lochkreisdurchmesser:                                   112 mm
Lochzahl:                                                   5
Mittenlochdurchmesser:                                 72,50 mm
Zentrierart:                                        Mittenzentrierung
Zentrierring:                                       BOØ72,5/Ø57,1
geprüfte Radlast:                                        730 kg
bei Reifenabrollumfang:                                2100 mm

Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.


Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Audi AG , Quattro GmbH

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile     Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                    moment
4F, 4F1, 8E, 8H, 8J, 8P, 8PB,    Radschraube, Kegel 60°, Gewinde                    120 Nm
QB6, 8V                          M14x1,5, Schaftlänge 28,5 mm
4E                               Radschraube, Kegel 60°, Kalotte                   140 Nm
                                 beweglich, Gewinde M14x1,5,
                                 Schaftlänge 33 mm
8U, 8U1                          Radschraube, Kegel 60°, Gewinde                   140 Nm
                                 M14x1,5, Schaftlänge 33 mm




RA-000726-C0-015-18~AU-5-112-57-ET40.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 49284
Nr. :                      RA-000726-C0-015
Anlage-Nr. :               18
Seite :                    2 / 13                                                           Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 XRT-8519


Typ:                           8E
ABE / EG-Genehmigung:          e1*98/14*0151*.., e1*2001/116*0151*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
 74 bis 188    Audi A4,                  225/35R19                          A02) bis A10)
               Audi A4 quattro           T88)                               B44)
               (Limousine, Avant)
                                         235/35R19
                                         T91)
 253          Audi S4                    235/35R19                          A02) bis A10)
              (Limousine, Avant)         T91)                               B44)

e1*2001/116*0151*23E   1230/1150(1195) -1250/1150(1195) –S4                 5/112/57



Typ:                           QB6
ABE / EG-Genehmigung:          e1*2001/116*0243*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
 162 bis 182  Audi A4,                   225/35R19                          A02) bis A10)
              Audi A4 quattro,           T88)                               B44)
              (Limousine, Avant, Cabrio)
                                         235/35R19
                                         T91)
 253          Audi A4,                   235/35R19                          A02) bis A10)
              Audi A4 quattro,           T91)                               B44)
              (Cabrio)

e1*2001/116*0243*06E   1165/1145 (1195) | 1250/1150(0)                      5/112/57



Typ:                            8H
ABE / EG-Genehmigung:           e1*98/14*0177*.., e1*2001/116*0177*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
 96 bis 188    Audi A4 Cabriolet,         225/35R19                         A02) bis A10)
               Audi A4 Cabriolet quattro T88)                               B44)

                                                   235/35R19
                                                   T91)
 253                     Audi S4 Cabriolet quattro 235/35R19                A02) bis A10)
                                                   T91)                     B44)

e1*2001/116*0177*10E   1250/1165                                            5/112/57




RA-000726-C0-015-18~AU-5-112-57-ET40.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 49284
Nr. :                      RA-000726-C0-015
Anlage-Nr. :               18
Seite :                    3 / 13                                                                  Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 XRT-8519


Typ(en):                            ABE / EG-Genehmigung(en):
8P                                  e1*2001/116*0217*..
8P                                  e1*2001/116*0241*..
8P                                  e1*2001/116*0456*..
8PB                                 e13*2007/46*1082*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen           zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                           vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 147      Audi A3                        215/35R19                           A02) bis A10)
                (3türig, 5türig, Cabrio, außer A01) K01)K04) K58) K59) T85)
                S3, RS3)
                                               225/35R19
                                               A01) G0S)K01) K04) K58) K59) T88)

                                           235/30R19
                                           A01) K01)K04) K58) K59) K60) T86)

                                           245/30R19
                                           A01) K01)K04) K58) K59) K60)

                                           zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                           vorne                hinten
                                           215/35R19            245/30R19          A01) bis A10)
                                           K01)T85)             K04)K58) K59) K60) V00)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
8P                             e1*2001/116*0217*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
184 bis 195     Audi S3                 225/35R19                                  A02) bis A10)
                                        A01) K01)K04) K58) K59) T88)

                                           245/30R19
                                           A01) K01)K04) K58) K59) K60)




RA-000726-C0-015-18~AU-5-112-57-ET40.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 49284
Nr. :                      RA-000726-C0-015
Anlage-Nr. :               18
Seite :                    4 / 13                                                                  Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 XRT-8519


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
4E                             e1*2001/116*0198*..
4E                             e1*2001/116*0246*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
154 bis 331     Audi A8                 235/45R19                                  A02) bis A10)B53)
                                        N245)                                      E44)

                                           235/45R19 M+S

                                           245/40R19
                                           N255)

                                           245/40R19 M+S

                                           245/45R19
                                           N255)ER1)

                                           245/45R19 M+S
                                           ER1)

                                           255/40R19
                                           N265)

                                           255/40R19 M+S



Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
4F                                e1*2001/116*0254*..
4F1                               e13*2007/46*1080*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
89 bis 160      Audi A6                     225/40R19                              A02) bis A10)
                (Ausführungen mit kleinsten A01) K64)                              E44)E54)
                Serienreifen 205/..)
                                            235/35R19
                                            A01) K64)T91)

                                           245/35R19
                                           A01) K04)K64)

                                           255/35R19
                                           A01) K01)K04) K64)

                                           zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                           vorne                hinten
                                           225/40R19            255/35R19          A01) bis A10)
                                                                K04)K64)           E44)E54) V00)




RA-000726-C0-015-18~AU-5-112-57-ET40.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 49284
Nr. :                      RA-000726-C0-015
Anlage-Nr. :               18
Seite :                    5 / 13                                                                  Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 XRT-8519


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
4F                                e1*2001/116*0254*..
4F1                               e13*2007/46*1080*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 257     Audi A6                     225/40R19                              A02) bis A10)
                (Ausführungen mit kleinsten A01) K64)T93)                          E44)E54)
                Serienreifen 225/..)
                                            235/35R19
                                            A01) K64)T91)

                                           245/35R19
                                           A01) K04)K64) T93)

                                           255/35R19
                                           A01) K01)K04) K64)

                                           zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                           vorne                hinten
                                           225/40R19            255/35R19          A01) bis A10)
                                           T93)                 K04)K64)           E44)E54) V00)



Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
4F                              e1*2001/116*0254*..
4F1                             e13*2007/46*1080*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
 120 bis 257    Audi A6 Allroad          225/45R19                                 A02) bis A10)

                                           235/40R19

                                           245/40R19

                                           255/35R19

                                           255/40R19
                                           A01)K64)
                                                                                   5/112/57




RA-000726-C0-015-18~AU-5-112-57-ET40.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 49284
Nr. :                      RA-000726-C0-015
Anlage-Nr. :               18
Seite :                    6 / 13                                                            Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 XRT-8519


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
8J                                e1*2001/116*0369*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
118 bis 155     Audi TT, Audi TT quattro   225/35R19                         A02) bis A10)
                (Coupe, Cabrio; Ausf. mit A93)
                kleinsten Sommer-
                Serienreifen 225/..)       235/35R19
                                           A01) K67)

                                           245/35R19
                                           A01) K01)K04) K67)



Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
8J                               e1*2001/116*0369*..
8J                               e1*2001/116*0375*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
184 bis 265     Audi TT, Audi TT quattro  225/35R19 M+S                      A02) bis A10)
                (Coupe, Cabrio; Ausf. mit A93)                               B65)
                kleinsten Sommer-Reifen
                245/..)                   235/35R19 M+S
                                          A01) K67)

                                           245/35R19
                                           A01) K01)K04) K67)



Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
8U                                e1*2007/46*0591*..
8U1                               e13*2007/46*1163*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 155     Audi Q3                    225/45R19                         A02) bis A10)
                (mit Serienverbreiterung)
                                           235/45R19

                                           245/40R19

                                           255/40R19




RA-000726-C0-015-18~AU-5-112-57-ET40.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 49284
Nr. :                      RA-000726-C0-015
Anlage-Nr. :               18
Seite :                    7 / 13                                                               Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 XRT-8519


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
8U                               e1*2007/46*0591*..
8U1                              e13*2007/46*1163*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 155     Audi Q3                    225/45R19                            A02) bis A10)
                (ohne Serienverbreiterung)
                                           235/45R19

                                           245/40R19

                                           255/40R19




Typ(en):                           ABE / EG-Genehmigung(en):
8V                                 e1*2007/46*0607*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 bis 132      Audi A3, A3 Sportback       215/35R19                           A02) bis A10)
                (3-türig, 5-türig)          A01)K03)K04)N225)T85)

                                           225/35R19
                                           A01)K01)K04)K20)K27)K28)K68)

                                           235/30R19
                                           A01)K01)K04)K27)K28)K68)



Typ(en):                           ABE / EG-Genehmigung(en):
8V                                 e1*2007/46*0607*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
206 bis 221     Audi A3, A3 Sportback, S3, 225/35R19                            A02) bis A10)
                S3 Sportback                A01) K01)K04) K20) K27) K28) K68)
                (3-türig, 5-türig)
                                            235/30R19
                                            A01) K01)K04) K27) K28) K68) T86)




RA-000726-C0-015-18~AU-5-112-57-ET40.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 49284
Nr. :                      RA-000726-C0-015
Anlage-Nr. :               18
Seite :                    8 / 13                                                             Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 XRT-8519


Typ(en):                           ABE / EG-Genehmigung(en):
8V                                 e1*2007/46*0607*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 bis 132      Audi A3 Stufenheck          215/35R19                         A02) bis A10)
                (Nur zulässig für Fahrzeuge T85)                              E75)
                die max. 18 Zoll Räder
                verbaut oder eingetragen 225/35R19
                haben)
                                           235/30R19
                                           A01) K03)K04) K28) K71)



Typ(en):                           ABE / EG-Genehmigung(en):
8V                                 e1*2007/46*0607*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 bis 132      Audi A3 Stufenheck          215/35R19                         A02) bis A10)
                (Nur zulässig für Fahrzeuge T85)                              E76)
                die serienmäßig 19 Zoll
                Räder verbaut und oder      225/35R19
                eingetragen haben)
                                           235/30R19
                                           A01) K03)K04) K28) K71)

                                           245/30R19
                                           A01) K01)K04) K28) K71)



Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.




RA-000726-C0-015-18~AU-5-112-57-ET40.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 49284
Nr. :                      RA-000726-C0-015
Anlage-Nr. :               18
Seite :                    9 / 13                                                    Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 XRT-8519


A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
     mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Sonderräder dürfen an der Außen (Designseite) - und Innenseite nur mit
     Klebegewichten ausgewuchtet werden.

A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

B44) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit folgender Bremsanlage an Achse 1
     - innenbelüftete Bremsscheibe Ø320x30 mm; Bremssattel ATE CN 4FF

B53) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, an denen die optionale 6- Kolben
     Festsattelbremse (Audi Ceramic Brembo) mit Kohlefaser- verstärkter
     Keramikbremsscheibe verbaut ist.

B65) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit folgender Bremsanlage:
     Achse1: innenbelüftete Bremsscheibe Ø370x32 mm

E44) Nicht zulässig an der gepanzerten (beschußgesicherten) Versionen.

E54) Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen: Allroad




RA-000726-C0-015-18~AU-5-112-57-ET40.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 49284
Nr. :                      RA-000726-C0-015
Anlage-Nr. :               18
Seite :                    10 / 13                                                     Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 XRT-8519


E75) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig maximal bis 18-Zoll-Bereifung
     ausgerüstet sind oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

E76) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit Reifen der Größe
     235/35R19 (dann auf 8x19 ET49) ausgerüstet sind oder diese in den Fahrzeugpapieren
     (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-
     Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

ER1) Aufgrund der geprüften Radfestigkeit ist die Verwendung dieser Rad-Reifen-Kombination
     nur zulässig an Fahrzeugen mit zulässigen Achslasten bis max. 1433 kg.
     Bei Montage an Achse 2 gilt dies auch für die erhöhte zulässige Achslast bei
     Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1 – 8.3 in den
     Fahrzeugpapieren).
     Sofern nur diese höher ist als der oben genannte Wert gilt dieser als erhöhte zulässige
     Achslast bei Anhängerbetrieb für diese Rad-Reifen-Kombination.

G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
     des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
     StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
     Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
     werden.

G0S) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R15,
     205/50R17, 225/40R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
     in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und
     G01) zu beachten.

K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
     Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.


RA-000726-C0-015-18~AU-5-112-57-ET40.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 49284
Nr. :                      RA-000726-C0-015
Anlage-Nr. :               18
Seite :                    11 / 13                                                       Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 XRT-8519


K20) An Achse 2 ist die Befestigungslasche des Stoßfängers im Bereich der
     Stoßfängeroberkante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu
     biegen. Die Befestigungsschraube ist nach hinten zu versetzen.

K27) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

K58) An Achse 2 ist vom Kunststoffinnenkotflügel, im Bereich ab der seitlichen Stoßleiste bis
     ca. 120 mm unterhalb der Stoßfängeroberkante, ein Streifen von ca. 55 mm Breite
     (gemessen von der Radhausausschnittkante) abzutrennen.

K59) An Achse 2 sind folgende Maßnahmen erforderlich:
     3-Türer:
     - die ins Radhaus ragende Kunststoffkante des Stoßfängers ist ab der Oberkante auf
         einer Länge von ca. 120 mm nach unten auf eine Restbreite von 3-4 mm zu kürzen,
     - der obere Teil des Kunststoffhalters für den Stoßfänger ist ab dem oberen
         Befestigungspunkt bis ca. 70 mm nach unten schräg abzutrennen, der obere
         Befestigungspunkt (die ins Radhaus ragende Blechlasche) ist nach oben umzulegen;
         der obere Befestigungspunkt für den Stoßfänger entfällt,
     - die waagerecht ins Radhaus ragende Kunststoffkante ist ab dem Radausschnitt bis
         ca. 60 mm nach hinten schräg auslaufend zu kürzen; die darüber befindliche
         Blechkante ist ganz nach oben umzulegen (vorher quer einsägen).
     5- Türer:
     - die ins Radhaus ragende Kunststoffkante des Stoßfängers ist ab der Oberkante auf
         einer Länge von ca. 60 mm nach unten auf eine Restbreite von 3-4 mm zu kürzen,
     - der obere Teil des Kunststoffhalters für den Stoßfänger ist ab dem oberen
         Befestigungspunkt bis ca. 70 mm nach unten schräg abzutrennen, der obere
         Befestigungspunkt für den Stoßfänger entfällt,
     - die waagerecht ins Radhaus ragende Kunststoffkante ist ab dem Radausschnitt bis
         ca. 60 mm nach hinten schräg auslaufend zu kürzen; die darüber befindliche
         Blechkante ist ganz nach oben umzulegen (vorher quer einsägen).

K60) An Achse 2 ist der Blechbereich des Radhausausschnitts direkt über dem Stoßfänger um
     min. 4 mm nach außen aufzuweiten und im weiteren Verlauf bis zur Radmitte um ca. 3
     mm.

K64) An Achse 2 sind folgende Maßnahmen erforderlich:
     - die hinter dem Befestigungsniet des Filzinnenkotflügels befindliche Blechausbuchtung
        ist eng an das äußere Karosserieblech anzulegen,
     - vom Filzinnenkotflügel ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis ca. 200 mm vor
        der Radmitte ein Streifen von ca. 60 mm Breite (gemessen von der
        Radhausausschnittkante) abzutrennen und der Rest klebend neu zu befestigen.

K67) An Achse 2 sind folgende Maßnahmen erforderlich:
     - die an der Stoßfängeroberkante befindliche Blechlasche/-kante ist zu kürzen bzw. eng
        an das Radhaus anzulegen und der Stoßfänger entsprechend neu zu befestigen,
     - der Filzinnenkotflügel ist im Bereich von 100 mm unterhalb der Stoßfängeroberkante
        bis ca. 200 mm vor der Radmitte eng an das Blechradhaus anzulegen.



RA-000726-C0-015-18~AU-5-112-57-ET40.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 49284
Nr. :                      RA-000726-C0-015
Anlage-Nr. :               18
Seite :                    12 / 13                                                       Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 XRT-8519


K68) An Achse 2 sind folgende Maßnahmen erforderlich:
     - der Filzinnenkotflügel ist im Bereich von 100 mm unterhalb der Stoßfängeroberkante
        bis ca. 200 mm vor der Radmitte eng an das Blechradhaus anzulegen oder entspre-
        chend zu kürzen.

K71) An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel, im Bereich von 45° vor bis 45° hinter der Radmitte,
     eng an das Blechradhaus anzulegen.

N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

N265) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 265/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

T85) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1030 kg bei LI 85 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 515 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T86) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1060 kg bei LI 86 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 530 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T88) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1120 kg bei LI 88 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 560 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T91) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1230 kg bei LI 91 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 615 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.




RA-000726-C0-015-18~AU-5-112-57-ET40.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 49284
Nr. :                      RA-000726-C0-015
Anlage-Nr. :               18
Seite :                    13 / 13                                                      Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 XRT-8519


T93) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1300 kg bei LI 93 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 650 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
     und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde.
     Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers.
     Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne
     Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt
     die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.


Die Anlage Nr. 18 mit den Blättern 1 bis 13 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ XRT-8519 des Auftraggebers Borbet GmbH.

Geschäftsstelle Essen, 07.05.2014




RA-000726-C0-015-18~AU-5-112-57-ET40.docx