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							Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 49547 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000771-A0-015
Anlage-Nr. :                35
Seite :                     1/7                                                       Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  BLX-9519


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                 BLX-9519
Art des Sonderrades:                         einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke:                                             Borbet
Montageposition:                                       Hinterachse
Radausführung:                                            LK112
Radgröße:                                               9½Jx19H2
Rad-Einpresstiefe:                                        40 mm
Lochkreisdurchmesser:                                    112 mm
Lochzahl:                                                   5
Mittenlochdurchmesser:                                  72,50 mm
Zentrierart:                                         Mittenzentrierung
Zentrierring:                                        BOØ72,5/Ø57,1
geprüfte Radlast:                                         720 kg
bei Reifenabrollumfang:                                 2100 mm

Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Audi AG, 85045 Ingolstadt

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                   Beschreibung der Befestigungsteile     Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                     moment
D2, Q2, 4F, 4F1, 8J               Radschraube, Kegel 60°, Gewinde                    120 Nm
                                  M14x1,5, Schaftlänge 28,5 mm
4E                                Radschraube, Kegel 60°, Gewinde                   140 Nm
                                  M14x1,5, Schaftlänge 33 mm




RA-000771-A0-015-35~AU-5-112-57-ET40.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 49547 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000771-A0-015
Anlage-Nr. :                35
Seite :                     2/7                                                                 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  BLX-9519


Typ:                         D2
ABE / EG-Genehmigung:        G850; e1*93/81*0005*.. , e1*98/14*0005*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zul. Rad-/Reifengrößen ggf . Auflagen      Auflagen und
(kW)                                  Vorderachse            Hinterachse         Hinweise
                                      8,5Jx19H2, ET35        9,5Jx19H2, ET40
 110 bis 265  Audi A8 , S8            245/35R19              245/35R19           A02) bis A10)E00H)
                                                                                 E44)E51)ER1)

                                         245/40R19           245/40R19           A02) bis A10)E00H)
                                                                                 E44) ER1)

                                         255/40R19           255/40R19           A02) bis A10)E00H)
                                                                                 E44) ER1)

                                         245/40R19           275/35R19           A02) bis A10)E00H)
                                                                                 E44) ER1)V00)

                                         255/40R19           285/35R19           A02) bis A10)E00H)
                                                                                 E44) ER1)V00)

                                         245/35R19           285/30R19           A02) bis A10)E00H)
                                                                                 E44)E51) ER1)V00)

e1*98/14*0005*24E   1340/1230                                                    5/112/66,5



Typ:                          Q2
ABE / EG-Genehmigung:         e1*95/54*0037*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zul. Rad-/Reifengrößen ggf . Auflagen    Auflagen und
(kW)                                    Vorderachse            Hinterachse       Hinweise
                                        8,5Jx19H2, ET35        9,5Jx19H2, ET40
 220 bis 250  Audi S8 Quattro           245/35R19              245/35R19         A02) bis A10)E00H)
                                                                                 E44)

                                         245/40R19           245/40R19           A02) bis A10)E00H)
                                                                                 E44)

                                         255/40R19           255/40R19           A02) bis A10)E00H)
                                                                                 E44)

                                         245/40R19           275/35R19           A02) bis A10)E00H)
                                                                                 E44)V00)

                                         255/40R19           285/35R19           A02) bis A10)E00H)
                                                                                 E44)V00)

                                         245/35R19           285/30R19           A02) bis A10)E00H)
                                                                                 E44)V00)

e1*95/54*0037*00E   1250/1230(0)                                                 5/112/66,5




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 49547 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000771-A0-015
Anlage-Nr. :                35
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Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  BLX-9519


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
4E                             e1*2001/116*0198*..
4E                             e1*2001/116*0246*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen     Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse          Hinterachse
                                        8.5x19,ET35          9.5x19,ET40
154 bis 331     Audi A8                 245/40R19            245/40R19            A02) bis A10)E00H)
                                                                                  E44)N255)

                                          245/40R19 M+S       245/40R19 M+S       A02) bis A10)E00H)
                                                                                  E44)

                                          245/45R19           245/45R19           A02) bis A10)E00H)
                                                              M00)                E44)N255)

                                          245/45R19 M+S       245/45R19 M+S       A02) bis A10)E00H)
                                                              M00)                E44)

                                          255/40R19           255/40R19           A02) bis A10)E00H)
                                                                                  E44)N265)

                                          255/40R19 M+S       255/40R19 M+S       A02) bis A10)E00H)
                                                                                  E44)

                                          235/45R19           265/40R19           A01) bis A10)E00H)
                                          N245)               K04)K35)            E44)V00)

                                          245/40R19           275/35R19           A01) bis A10)E00H)
                                          N255)               K04)K35)            E44)V00)

                                          245/40R19           285/35R19           A01) bis A10)E00H)
                                          N255)               K04)K35)            E44)V00)

                                          245/45R19           275/40R19           A01) bis A10)E00H)
                                          N255)               K04)K35)            E44)V00)

                                          255/40R19           285/35R19           A01) bis A10)E00H)
                                          N265)               K04)K35)            E44)V00)


Typ:                           4F
ABE / EG-Genehmigung:          e1*2001/116*0254*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zul. Rad-/Reifengrößen ggf . Auflagen     Auflagen und
(kW)                                    Vorderachse            Hinterachse        Hinweise
                                        8,5Jx19H2, ET35        9,5Jx19H2, ET40
 89 bis 257   Audi A6,                  245/35R19              245/35R19          A01) bis A10)E00H)
              Audi A6 quattro,                                 K04)K28)K63)K64)
              (Limousine, Avant)
e1*2001/116*0254*23




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 49547 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000771-A0-015
Anlage-Nr. :                35
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Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  BLX-9519


Typ:                         4F
ABE / EG-Genehmigung:        e1*2001/116*0276*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zul. Rad-/Reifengrößen ggf . Auflagen        Auflagen und
(kW)                                  Vorderachse            Hinterachse           Hinweise
                                      8,5Jx19H2, ET35        9,5Jx19H2, ET40
 246          Audi A6                 245/35R19              245/35R19             A01) bis A10)E00H)
                                                             K04)K28)K63)K64)

e1*2001/116*0276*04   1270/1205(1255)



Typ:                           4F1
ABE / EG-Genehmigung:          e13*2007/46*1080*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zul. Rad-/Reifengrößen ggf . Auflagen      Auflagen und
(kW)                                    Vorderachse            Hinterachse         Hinweise
                                        8,5Jx19H2, ET35        9,5Jx19H2, ET40
 100 bis 257  Audi A6,                  245/35R19              245/35R19           A01) bis A10)E00H)
              Audi A6 quattro,                                 K04)K28)K63)K64)
              (Limousine, Avant)
e13*2007/46*1080*01



Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
8J                                e1*2001/116*0369*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
(kW)                                       Vorderachse          Hinterachse
                                           8.5x19,ET35          9.5x19,ET40
118 bis 155     Audi TT, Audi TT quattro   235/35R19            235/35R19          A01) bis A10)E00H)
                (Coupe, Cabrio; Ausf. mit K01)                  K04)K67)
                kleinsten Sommer-
                Serienreifen 225/..)


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
8J                               e1*2001/116*0369*..
8J                               e1*2001/116*0375*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen    Auflagen und Hinweise
(kW)                                      Vorderachse          Hinterachse
                                          8.5x19,ET35          9.5x19,ET40
184 bis 265     Audi TT, Audi TT quattro  225/35R19 M+S        225/35R19 M+S       A01) bis A10)E00H)
                (Coupe, Cabrio; Ausf. mit K03)                 K04)K67) M00)
                kleinsten Sommer-Reifen
                245/..)                   235/35R19 M+S        235/35R19 M+S       A01) bis A10)E00H)
                                          K01)                 K04)K67)


Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.




RA-000771-A0-015-35~AU-5-112-57-ET40.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 49547 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000771-A0-015
Anlage-Nr. :                35
Seite :                     5/7                                                      Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  BLX-9519


A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
     mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.

E44) Nicht zulässig an der gepanzerten (beschußgesicherten) Versionen.

E51) Nicht zulässig an Fahrzeugausführung 165 kW (V8-TDI) mit zul. Achslast vorn von 1340
     kg.




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 49547 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000771-A0-015
Anlage-Nr. :                35
Seite :                     6/7                                                        Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  BLX-9519


ER1) Aufgrund der geprüften Radfestigkeit ist die Verwendung dieser Rad-Reifen-Kombination
     nur zulässig an Fahrzeugen mit zulässigen Achslasten bis max. 1440 kg.
     Bei Montage an Achse 2 gilt dies auch für die erhöhte zulässige Achslast bei
     Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1 – 8.3 in den
     Fahrzeugpapieren).
     Sofern nur diese höher ist als der oben genannte Wert gilt dieser als erhöhte zulässige
     Achslast bei Anhängerbetrieb für diese Rad-Reifen-Kombination.


E00H) Die Verwendung des Rades BLX-9519 ist nur an der Hinterachse zulässig. Die
    Kombination ist nur mit dem Radtyp BLX-8519 (KBA 49548) an der Vorderachse zulässig.
    Die hier für die Vorderachse genannten Auflagen und Hinweise sind nur zur besseren
    Darstellung als Hinweis gedacht.
    Die verbindlichen radspezifischen Auflagen und Hinweise für die Vorderachse sind dem
    separaten Gutachten für den Radtyp BLX-8519 zu entnehmen.

K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
     Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

K35) An Achse 2 ist vom Kunststoffinnenkotflügel im Bereich von ca. 45° vor und hinter der
     Radmitte ein Streifen von ca. 60 mm Breite (gemessen von der Radhausausschnittkante)
     abzutrennen, oder diesen Bereich vollkommen an das Blechradhaus anlegen.

K63) An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur
     Radmitte eng an das Blechradhaus anzulegen.




RA-000771-A0-015-35~AU-5-112-57-ET40.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 49547 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000771-A0-015
Anlage-Nr. :                35
Seite :                     7/7                                                         Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  BLX-9519


K64) An Achse 2 sind folgende Maßnahmen erforderlich:
     - die hinter dem Befestigungsniet des Filzinnenkotflügels befindliche Blechausbuchtung
        ist eng an das äußere Karosserieblech anzulegen,
     - vom Filzinnenkotflügel ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis ca. 200 mm vor
        der Radmitte ein Streifen von ca. 60 mm Breite (gemessen von der
        Radhausausschnittkante) abzutrennen und der Rest klebend neu zu befestigen.

K67) An Achse 2 sind folgende Maßnahmen erforderlich:
     - die an der Stoßfängeroberkante befindliche Blechlasche/-kante ist zu kürzen bzw. eng
        an das Radhaus anzulegen und der Stoßfänger entsprechend neu zu befestigen,
     - der Filzinnenkotflügel ist im Bereich von 100 mm unterhalb der Stoßfängeroberkante
        bis ca. 200 mm vor der Radmitte eng an das Blechradhaus anzulegen.

M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
     Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete
     Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen
     Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.

N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

N265) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 265/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
     und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde.
     Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers.
     Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne
     Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt
     die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.




Die Anlage Nr. 35 mit den Blättern 1 bis 7 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ BLX-9519 des Auftraggebers Borbet GmbH.

Geschäftsstelle Essen, 23.05.2014


RA-000771-A0-015-35~AU-5-112-57-ET40.docx