Gutachten 366-0044-07-WIRD/N13 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46917 ANLAGE: 17 AUDI Radtyp: OMUG Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH Stand: 13.09.2014 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 14 Fahrzeughersteller : AUDI Raddaten: Radgröße nach Norm : 8 J X 18 EH2+ Einpreßtiefe (mm) : 35 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 112/5 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig och werkstoff Rad- Abroll ab Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig Rad Zentrierring (kg) (mm) datum OMUG8BP35B571 LK112 ET35 Ø70.1 Ø57.1 57,1 Kunststoff 700 2095 08/09 OMUG8BP35B571 LK112 ET35 Ø70.1 Ø57.1 57,1 Kunststoff 710 2065 08/09 OMUG8BP35D571 LK112 ET35 Ø70.1 Ø57.1 57,1 Kunststoff 710 2065 11/12 OMUG8BP35O571 LK112 ET35 Ø70.1 Ø57.1 57,1 Kunststoff 710 2065 11/12 OMUG8BP35571 LK112 ET35 Ø70.1 Ø57.1 57,1 Kunststoff 695 2114 02/07 OMUG8BP35571 LK112 ET35 Ø70.1 Ø57.1 57,1 Kunststoff 700 2095 02/07 OMUG8BP35571 LK112 ET35 Ø70.1 Ø57.1 57,1 Kunststoff 710 2065 02/07 OMUG8KA35B571 LK112 ET35 Ø70.1 Ø57.1 57,1 Kunststoff 710 2065 08/09 OMUG8KA35D571 LK112 ET35 Ø70.1 Ø57.1 57,1 Kunststoff 710 2065 11/12 OMUG8KA35LB57 LK112 ET35 Ø70.1 Ø57.1 57,1 Kunststoff 710 2065 08/09 1 OMUG8KA35O571 LK112 ET35 Ø70.1 Ø57.1 57,1 Kunststoff 710 2065 11/12 Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B. Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : AUDI Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJAE Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm für Typ : B5 120 Nm für Typ : D2; 4B; 4F; 4F1; 8E; 8H; 8J; 8P; 8PA; 8PB; 8V 200 Nm für Typ : 8U erhöhtes Anzugsmoment; 8U1 erhöhtes Anzugsmoment Verkaufsbezeichnung: AUDI A3 CABRIOLET Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 8P e1*2001/116*0456*.. 75 - 118 215/40R18 89 11A; 21P; 22H; 22M; Cabrio; Frontantrieb; 24J; 24M; 51J 10B; 11B; 11G; 11H; 225/40R18 88W 11A; 21B; 22F; 22L; 12A; 51A; 56C; 71K; 24C; 24D; 5FE 721; 725; 73C; 74A; 75 - 147 215/40R18 89Y 11A; 21P; 22H; 22M; 74P; 77E 24J; 24M; 51J 225/40R18 92 11A; 21B; 22F; 22L; 24C; 24D 235/40R18 91 11A; 21B; 22F; 22L; 24C; 24D; 54A 245/35R18 92 11A; 22F; 22L; 24D; 57F; 68T Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0044-07-WIRD/N13 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46917 ANLAGE: 17 AUDI Radtyp: OMUG Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH Stand: 13.09.2014 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 14 Verkaufsbezeichnung: AUDI A3, S3 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 8V e1*2007/46*0607*.. 77 - 132 215/40R18 89 Cabrio; Limousine; 215/45R18 89 Allradantrieb; 225/40R18 88W 11A; 245; 26P Frontantrieb; 235/35R18 86W 11A; 24J; 248; 26P; 10B; 11B; 11G; 11H; 27H; 5EM 12A; 51A; 56C; 71K; 245/35R18 88W 11A; 24J; 248; 26B; 721; 725; 73C; 74A; 26N; 27H 74P; 76O; 77E 77 - 221 235/40R18 91 11A; 24J; 248; 26P; 27H 245/40R18 93 11A; 24J; 248; 26B; 26N; 27H 8V e1*2007/46*0607*.. 77 - 135 215/40R18 89 11A; 245; 248; 26B; Sportback (4-türig); 26N; 27H 2-türig; 225/35R18 87 11A; 24J; 244; 26B; Allradantrieb; 26N; 27H Frontantrieb; 245/35R18 88 11A; 241; 244; 246; 10B; 11B; 11G; 11H; 26B; 26J; 27F 12A; 51A; 71K; 721; 77 - 221 225/35R18 87Y 11A; 24J; 244; 26B; 725; 73C; 74A; 74P; 26N; 27H 77E 225/40R18 92 11A; 24J; 244; 26B; 26N; 27H 235/35R18 90 11A; 241; 244; 246; 26B; 26J; 27F 235/40R18 91 11A; 241; 244; 246; 26B; 26J; 27F 245/35R18 92 11A; 241; 244; 246; 26B; 26J; 27F Verkaufsbezeichnung: AUDI A3,S3 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 8P e1*2001/116*0217*.. 66 - 85 215/40R18 85 11A; 21B; 22L; 22Q; Sportback (4-türig); 8PA e1*2001/116*0418*.. 24J; 24M; 5EG Schrägheck 2-türig; 8PB e13*2007/46*1082*.. 66 - 110 215/40R18 89 11A; 21B; 22L; 22Q; 10B; 11B; 11G; 11H; 24J; 24M 12A; 51A; 56C; 573; 225/40R18 88W 11A; 21B; 22L; 22Q; 71K; 721; 725; 73C; 24C; 24M; 5FE 74A; 74P; 77E 245/35R18 88W Frontantrieb; 11A; 22F; 22L; 22Q; 24D; 5FE; 57F; 68T 66 - 147 215/40R18 89Y 11A; 21B; 22L; 22Q; 24J; 24M; 5FE 225/40R18 88Y 11A; 21B; 22L; 22Q; 24C; 24M; 5FE 245/35R18 88Y Frontantrieb; 11A; 22F; 22L; 22Q; 24D; 5FE; 57F; 68T 66 - 195 225/40R18 92 11A; 21B; 22L; 22Q; 24C; 24M 235/40R18 91 11A; 21B; 22F; 22L; 22Q; 24C; 24D Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0044-07-WIRD/N13 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46917 ANLAGE: 17 AUDI Radtyp: OMUG Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH Stand: 13.09.2014 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 14 Verkaufsbezeichnung: AUDI A4, AUDI S4 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen B5 e1*93/81*0013*.., 55 - 121 225/40R18 88W 11A; 21B; 22B; 22F; Kombi; Limousine; e1*98/14*0013*.. 24C; 24M; 5FE Frontantrieb; 55 - 142 225/40R18 88Y 11A; 21B; 22B; 22F; 10B; 11B; 11G; 11H; 24C; 24M; 5FE 12A; 51A; 56C; 71K; 225/40R18 92Y 11A; 21B; 22B; 22F; 721; 725; 73C; 74A; 24C; 24M 74P 245/35R18 88Y 11A; 22B; 22F; 24M; 5FE; 57F; 68T 245/35R18 92Y 11A; 22B; 22F; 24M; 57F; 68T B5 e1*93/81*0013*.., 81 - 132 225/40R18 11A; 21B; 22B; 24C; Kombi; Limousine; e1*98/14*0013*.. 24M; 5FE; 631 Allradantrieb; 245/35R18 11A; 21B; 22B; 24C; 10B; 11B; 11G; 11H; 24M; 5FE; 631 12A; 51A; 56C; 71K; 142 225/40R18-88Y 11A; 21B; 22B; 24C; 721; 725; 73C; 74A; 24M; 5FE 74P Verkaufsbezeichnung: AUDI A4 CABRIOLET Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 8H e1*2001/116*0177*.., 96 - 162 235/40R18 91 11A; 21P; 22H; 24J; Cabrio; e1*98/14*0177*.. 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 96 - 188 225/40R18 92 11A; 21P; 22H; 24J; 12A; 51A; 56C; 573; 24M; 51J 7EB; 71K; 721; 725; 235/40R18 95 11A; 21P; 22H; 24J; 73C; 74A; 74P; 77E; 24M AFF 8H e1*2001/116*0177*.. 253 235/40R18 11A; 21P; 22H; 24J; Cabrio; 24M; 51G 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 56C; 573; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 77E Verkaufsbezeichnung: AUDI A4,S4 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 8E e1*2001/116*0151*.. 253 225/40R18 92 52J AUDI S4; ab 235/40R18 11A; 24J; 24M; 51G e1*2001/116*0151*10; 245/40R18 93 11A; 24J; 24M; 54A Kombi; Limousine; Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 56C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 77E; 4AU 8E e1*2001/116*0151*.., 253 225/40R18 92 52J AUDI S4; nur bis e1*98/14*0151*.. 235/40R18 91 11A; 24J; 24M e1*2001/116*0151*09; 245/40R18 93 11A; 24J; 24M; 54A Kombi; Limousine; Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 56C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 77E; 4AU Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0044-07-WIRD/N13 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46917 ANLAGE: 17 AUDI Radtyp: OMUG Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH Stand: 13.09.2014 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 14 Verkaufsbezeichnung: AUDI A4,S4 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 8E e1*2001/116*0151*.. 75 - 120 225/40R18 88W 11A; 21B; 22F; 24J; ab 5FE; 51J e1*2001/116*0151*10; 75 - 188 225/40R18 92 11A; 21B; 22F; 24J; Kombi; Limousine; 51J 10B; 11B; 11G; 11H; 235/40R18 91 11A; 21B; 22F; 24J; 12A; 51A; 56C; 573; 24M 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 77E; AFF; 4AU 8E e1*2001/116*0151*.., 74 - 110 225/40R18 88W 11A; 21B; 22F; 24J; nur bis e1*98/14*0151*.. 5FE; 51J e1*2001/116*0151*09; 74 - 162 225/40R18 92 11A; 21B; 22F; 24J; Kombi; Limousine; 51J 10B; 11B; 11G; 11H; 235/40R18 91 11A; 21B; 22F; 24J; 12A; 51A; 56C; 573; 24M 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 77E; 4AU Verkaufsbezeichnung: AUDI A6, S6, ALLROAD Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 4B e1*2001/116*0051*.., 110 - 184 225/40R18 92 11A; 21B; 24J nicht Allroad; nicht e1*98/14*0051*.. 235/40R18 91 11A; 21B; 24J; 24M für gepanzerte Fz; ab e1*98/14*0051*17; Serienbereifung mit 215/55R16; schmale Achsen; Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 56C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; AF6; AF8; 4AT 4B e1*2001/116*0051*.., 110 - 184 225/40R18 92 11A; 21B; 24J nicht Allroad; nicht e1*98/14*0051*.. 235/40R18 91 11A; 21B; 22B; 24J; für gepanzerte Fz; ab 24M e1*98/14*0051*17; Serienbereifung ohne 215/55R16; breite Achsen; Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 56C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; AF5; AF8; 4AT 4B e1*2001/116*0051*.., 85 - 162 225/40R18 92 11A; 21B; 22B; 24J; ab e1*98/14*0051*17; e1*98/14*0051*.. 24M Frontantrieb; 235/40R18 91 11A; 21B; 22B; 24J; 10B; 11B; 11G; 11H; 24M 12A; 51A; 56C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; AF8; 4AT Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0044-07-WIRD/N13 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46917 ANLAGE: 17 AUDI Radtyp: OMUG Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH Stand: 13.09.2014 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 5 von 14 Verkaufsbezeichnung: AUDI A6, S6, ALLROAD Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 4B e1*96/27*0051*.., 110 - 142 225/40R18 11A; 21B; 21J; 22F; nicht Allroad; nicht e1*98/14*0051*.. 24J; 24M; 51W; 53S für gepanzerte Fz; 235/40R18 91 11A; 21B; 21J; 22B; nur bis 22F; 24C; 24D; 367 e1*98/14*0051*16; Kombi; Limousine; Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 56C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 4AT 4B e1*96/27*0051*.., 81 - 142 225/40R18 11A; 21B; 21J; 22F; nur bis e1*98/14*0051*.. 24J; 24M; 51W; 53S e1*98/14*0051*16; 235/40R18 91 11A; 21B; 21J; 22B; Kombi; Limousine; 22F; 24C; 24D; 367 Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 56C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 4AT Verkaufsbezeichnung: AUDI A6,S6,ALLROAD QUATTRO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 4F e1*2001/116*0254*.., 89 - 140 235/40R18 91Y 11A; 22H; 24M; 5GG Limousine u. Kombi; e13*2007/46*1080*.. 89 - 257 245/40R18 11A; 22H; 24J; 24M; Front- u. 4F1 e13*2007/46*1080*.. 51G Allradantrieb; Nicht Allroad Quattro; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 56C; 573; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 77E; 4BF 4F e1*2001/116*0254*.., 120 - 257 245/40R18 97 Nur Allroad Quattro; e13*2007/46*1080*.. 245/45R18 96 11A; 21P 10B; 11B; 11G; 11H; 4F1 e13*2007/46*1080*.. 255/45R18 99 11A; 21P; 22I; 54A 12A; 51A; 56C; 573; 155 - 257 245/40R18 93Y 5HA 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76O; 77E; 4BF Verkaufsbezeichnung: AUDI A8 / S8 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen D2 e1*93/81*0005*.., 110 - 309 245/45R18 11A; 22B; 24M; 51G nicht für gepanzerte e1*98/14*0005*.. 245/45R18 96Y 11A; 22B; 24M Fz; Allradantrieb; 255/45R18 99 11A; 21B; 22B; 24J; Frontantrieb; 24M 10B; 10S; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 56C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0044-07-WIRD/N13 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46917 ANLAGE: 17 AUDI Radtyp: OMUG Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH Stand: 13.09.2014 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 6 von 14 Verkaufsbezeichnung: AUDI Q3 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 8U e1*2007/46*0591*.. 100 - 155 235/45R18 94 erhöhtes Anzugsmoment 8U1 e13*2007/46*1163*.. 235/50R18 97 Mit 200 Nm; Radhausverbreiterung Kombilimousine; Serie; 11A; 26B; 27B 235/50R18 97 Ohne Allradantrieb; Radhausverbreiterung; Frontantrieb; 11A; 245; 248; 26B; 10B; 11B; 11G; 11H; 27B 245/45R18 96 12A; 51A; 56C; 71K; 255/45R18 99 Mit 721; 725; 73C; 74A; Radhausverbreiterung 74P; 740; 76O; 77E Serie; 11A; 26B; 27B 255/45R18 99 Ohne Radhausverbreiterung; 11A; 245; 248; 26B; 27B Verkaufsbezeichnung: AUDI TT Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 8J e1*2001/116*0369*.. 200 235/40R18 91 11A; 22M; 22P; 24J; Cabrio; Coupe; 24M; 52J Allradantrieb; 245/40R18 93 11A; 22H; 22M; 22P; 10B; 11B; 11G; 11H; 24J; 24M; 52J 12A; 51A; 56C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76T; 76Z; 77E 8J e1*2001/116*0369*.., 118 - 147 225/40R18 92 11A; 22M; 24J; 24M Cabrio; Coupe; M+S e1*2001/116*0374*.. 235/40R18 91 11A; 22M; 22P; 24J; 10B; 11B; 11G; 11H; 24M 12A; 51A; 56C; 71K; 245/40R18 93 11A; 22H; 22M; 22P; 721; 725; 73C; 74A; 24J; 24M 74P; 76T; 77E Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. 10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden. 11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0044-07-WIRD/N13 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46917 ANLAGE: 17 AUDI Radtyp: OMUG Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH Stand: 13.09.2014 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 7 von 14 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 21J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 21P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22P) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22Q) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0044-07-WIRD/N13 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46917 ANLAGE: 17 AUDI Radtyp: OMUG Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH Stand: 13.09.2014 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 8 von 14 gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0044-07-WIRD/N13 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46917 ANLAGE: 17 AUDI Radtyp: OMUG Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH Stand: 13.09.2014 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 9 von 14 26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 4AT) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 4D0 907 275 C (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem verwendet werden. 4AU) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 4F0 907 275 B (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem verwendet werden. 4BF) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 4F0 907 275 D (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem verwendet werden. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0044-07-WIRD/N13 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46917 ANLAGE: 17 AUDI Radtyp: OMUG Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH Stand: 13.09.2014 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 10 von 14 51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird. 51W) Der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten, dieser vorgeschriebene Reifenfülldruck darf nicht größer sein als der vom Fahrzeughersteller genannte Reifenfülldruck. 52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. 53S) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße erforderlich. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. 54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu berücksichtigen. 56C) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß die Montage der Reifen wegen der Felgenbettform nur von der Radinnenseite erfolgen darf. 573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig. 5EG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1030kg. 5EM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1060kg. 5FE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1120kg. 5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1230kg. 5HA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1300kg. 631) Die Eignung von "ZR"-Reifen ist durch eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße sicherzustellen. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. 68T) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 225/40R18 Hinterachse: 245/35R18 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts angebracht werden. 721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0044-07-WIRD/N13 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46917 ANLAGE: 17 AUDI Radtyp: OMUG Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH Stand: 13.09.2014 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 11 von 14 Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt, wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen: 1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein. 2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an. 3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest. 4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile zu überprüfen. 5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile nochmals zu überprüfen. 74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. 74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen Zentrierringe verwendet werden. 76O) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit mindestens 19-Zoll-Rädern ausgerüstet sind. 76T) Die Verwendung dieser Felgengröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite, der in den Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Felgen, nicht unterschritten wird. 76Z) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur in Verbindung mit M+S-Reifen zulässig. 77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der Bedienungsanleitung Folge zu leisten. 7EB) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 4F0 907 275 D ( nur e1*98/14*0177*..) (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. AF5) Die Verwendung dieser Rad/Reifenkombination ist "nur zulässig" an Fahrzeugausführungen, wenn die Reifengröße 215/55R16 (breite Hinterachse) nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller in den Fahrzeugpapieren bereits eingetragen ist, es sei denn dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. AF6) Die Verwendung dieser Rad/Reifenkombination ist "nur zulässig" an Fahrzeugausführungen, wenn die Reifengröße 215/55R16 (schmale Hinterachse) serienmäßig vom Fahrzeughersteller in den Fahrzeugpapieren bereits eingetragen ist, es sei denn dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. AF8) Die Verwendung der Sonderräder ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibe an der Vorderachse (Durchmesser 320 mm, Dicke 30 mm) in Verbindung mit dem Bremssattel Typ HP2 16". AFF) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 320 mm (Dicke 30mm) und Bremssattel Typ FNRG-60 16" (Kennz. z. B. ATE E187) an der Vorderachse nicht zulässig. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0044-07-WIRD/N13 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46917 ANLAGE: 17 AUDI Radtyp: OMUG Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH Stand: 13.09.2014 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 12 von 14 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: AUDI Fahrzeugtyp: 8V Genehm.Nr.: e1*2007/46*0607*.. Handelsbez.: AUDI A3, S3 Variante(n): Frontantrieb, Limousine Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 350 y = 250 VA 26B x = 400 y = 300 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 27F x = 350 y = 350 20 HA 27H x = 350 y = 350 8 HA 26N x = 400 y = 400 8 VA 26J x = 400 y = 400 20 VA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0044-07-WIRD/N13 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46917 ANLAGE: 17 AUDI Radtyp: OMUG Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH Stand: 13.09.2014 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 13 von 14 Fahrzeug: Hersteller: AUDI Fahrzeugtyp: 8V Genehm.Nr.: e1*2007/46*0607*.. Handelsbez.: AUDI A3, S3 Variante(n): Frontantrieb, 2-türig Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 400 y = 400 VA 26P x = 400 y = 400 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 400 y = 400 8 VA 26J x = 400 y = 400 24 VA 27H x = 400 y = 400 8 HA 27F x = 400 y = 400 30 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0044-07-WIRD/N13 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46917 ANLAGE: 17 AUDI Radtyp: OMUG Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH Stand: 13.09.2014 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 14 von 14 Fahrzeug: Hersteller: AUDI Fahrzeugtyp: 8U Genehm.Nr.: e1*2007/46*0591*.. Handelsbez.: AUDI Q3 Variante(n): Allradantrieb, Frontantrieb, Kombilimousine Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 290 y = 390 VA 26P x = 240 y = 340 VA 27B x = 335 y = 400 HA 27I x = 285 y = 355 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 290 y = 390 30 VA 26N x = 290 y = 390 10 VA 27H x = 335 y = 400 10 HA 27F x = 335 y = 400 30 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.