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							Gutachten 366-0044-07-WIRD/N13
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46917
ANLAGE: 17 AUDI                                                      Radtyp: OMUG
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH                             Stand: 13.09.2014
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Fahrzeughersteller                          : AUDI
Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 8 J X 18 EH2+               Einpreßtiefe (mm)       : 35
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 112/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung       Ausführungsbezeichnung                               Mittenl Zentrierring-     zul.    zul.       gültig
                                                                      och     werkstoff         Rad-    Abroll     ab
                      Kennzeichnung            Kennzeichnung          (mm)                      last    umf.       Fertig
                      Rad                      Zentrierring                                     (kg)    (mm)       datum
OMUG8BP35B571         LK112 ET35               Ø70.1 Ø57.1                 57,1   Kunststoff      700     2095      08/09
OMUG8BP35B571         LK112 ET35               Ø70.1 Ø57.1                 57,1   Kunststoff      710     2065      08/09
OMUG8BP35D571         LK112 ET35               Ø70.1 Ø57.1                 57,1   Kunststoff      710     2065      11/12
OMUG8BP35O571         LK112 ET35               Ø70.1 Ø57.1                 57,1   Kunststoff      710     2065      11/12
OMUG8BP35571          LK112 ET35               Ø70.1 Ø57.1                 57,1   Kunststoff      695     2114      02/07
OMUG8BP35571          LK112 ET35               Ø70.1 Ø57.1                 57,1   Kunststoff      700     2095      02/07
OMUG8BP35571          LK112 ET35               Ø70.1 Ø57.1                 57,1   Kunststoff      710     2065      02/07
OMUG8KA35B571         LK112 ET35               Ø70.1 Ø57.1                 57,1   Kunststoff      710     2065      08/09
OMUG8KA35D571         LK112 ET35               Ø70.1 Ø57.1                 57,1   Kunststoff      710     2065      11/12
OMUG8KA35LB57         LK112 ET35               Ø70.1 Ø57.1                 57,1   Kunststoff      710     2065      08/09
1
OMUG8KA35O571 LK112 ET35                       Ø70.1    Ø57.1              57,1   Kunststoff      710      2065 11/12
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller            : AUDI
Befestigungsteile                           : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                     : AEZ Artikel-Nr. ZJAE
Anzugsmoment der Befestigungsteile          : 110 Nm für Typ : B5
                                              120 Nm für Typ : D2; 4B; 4F; 4F1; 8E; 8H; 8J; 8P; 8PA; 8PB; 8V
                                              200 Nm für Typ : 8U erhöhtes Anzugsmoment; 8U1 erhöhtes
                                              Anzugsmoment
Verkaufsbezeichnung:     AUDI A3 CABRIOLET
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                Auflagen zu Reifen             Auflagen
8P           e1*2001/116*0456*.. 75 - 118 215/40R18 89          11A; 21P; 22H; 22M;            Cabrio; Frontantrieb;
                                                                24J; 24M; 51J                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                  225/40R18 88W 11A; 21B; 22F; 22L;            12A; 51A; 56C; 71K;
                                                                24C; 24D; 5FE                  721; 725; 73C; 74A;
                                         75 - 147 215/40R18 89Y 11A; 21P; 22H; 22M;            74P; 77E
                                                                24J; 24M; 51J
                                                  225/40R18 92  11A; 21B; 22F; 22L;
                                                                24C; 24D
                                                  235/40R18 91  11A; 21B; 22F; 22L;
                                                                24C; 24D; 54A
                                                  245/35R18 92  11A; 22F; 22L; 24D;
                                                                57F; 68T




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0044-07-WIRD/N13
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46917
ANLAGE: 17 AUDI                                                   Radtyp: OMUG
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH                          Stand: 13.09.2014
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Verkaufsbezeichnung:     AUDI A3, S3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen        Auflagen zu Reifen                  Auflagen
8V           e1*2007/46*0607*.. 77 - 132 215/40R18 89                                      Cabrio; Limousine;
                                         215/45R18 89                                      Allradantrieb;
                                         225/40R18 88W 11A; 245; 26P                       Frontantrieb;
                                         235/35R18 86W 11A; 24J; 248; 26P;                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                       27H; 5EM                            12A; 51A; 56C; 71K;
                                         245/35R18 88W 11A; 24J; 248; 26B;                 721; 725; 73C; 74A;
                                                       26N; 27H                            74P; 76O; 77E
                                77 - 221 235/40R18 91  11A; 24J; 248; 26P;
                                                       27H
                                         245/40R18 93  11A; 24J; 248; 26B;
                                                       26N; 27H
8V           e1*2007/46*0607*.. 77 - 135 215/40R18 89  11A; 245; 248; 26B;                 Sportback (4-türig);
                                                       26N; 27H                            2-türig;
                                         225/35R18 87  11A; 24J; 244; 26B;                 Allradantrieb;
                                                       26N; 27H                            Frontantrieb;
                                         245/35R18 88  11A; 241; 244; 246;                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                       26B; 26J; 27F                       12A; 51A; 71K; 721;
                                77 - 221 225/35R18 87Y 11A; 24J; 244; 26B;                 725; 73C; 74A; 74P;
                                                       26N; 27H                            77E
                                         225/40R18 92  11A; 24J; 244; 26B;
                                                       26N; 27H
                                         235/35R18 90  11A; 241; 244; 246;
                                                       26B; 26J; 27F
                                         235/40R18 91  11A; 241; 244; 246;
                                                       26B; 26J; 27F
                                         245/35R18 92  11A; 241; 244; 246;
                                                       26B; 26J; 27F

Verkaufsbezeichnung:     AUDI A3,S3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen        Auflagen
8P           e1*2001/116*0217*.. 66 - 85  215/40R18 85           11A; 21B; 22L; 22Q;       Sportback (4-türig);
8PA          e1*2001/116*0418*..                                 24J; 24M; 5EG             Schrägheck 2-türig;
8PB          e13*2007/46*1082*.. 66 - 110 215/40R18 89           11A; 21B; 22L; 22Q;       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                 24J; 24M                  12A; 51A; 56C; 573;
                                              225/40R18 88W      11A; 21B; 22L; 22Q;       71K; 721; 725; 73C;
                                                                 24C; 24M; 5FE             74A; 74P; 77E
                                              245/35R18 88W      Frontantrieb; 11A; 22F;
                                                                 22L; 22Q; 24D; 5FE;
                                                                 57F; 68T
                                    66 - 147 215/40R18 89Y       11A; 21B; 22L; 22Q;
                                                                 24J; 24M; 5FE
                                              225/40R18 88Y      11A; 21B; 22L; 22Q;
                                                                 24C; 24M; 5FE
                                              245/35R18 88Y      Frontantrieb; 11A; 22F;
                                                                 22L; 22Q; 24D; 5FE;
                                                                 57F; 68T
                                    66 - 195 225/40R18 92        11A; 21B; 22L; 22Q;
                                                                 24C; 24M
                                              235/40R18 91       11A; 21B; 22F; 22L;
                                                                 22Q; 24C; 24D




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0044-07-WIRD/N13
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46917
ANLAGE: 17 AUDI                                                   Radtyp: OMUG
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH                          Stand: 13.09.2014
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                                                                                                     Seite: 3 von 14
Verkaufsbezeichnung:     AUDI A4, AUDI S4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen        Auflagen zu Reifen                 Auflagen
B5           e1*93/81*0013*..,  55 - 121 225/40R18 88W 11A; 21B; 22B; 22F;                Kombi; Limousine;
             e1*98/14*0013*..                          24C; 24M; 5FE                      Frontantrieb;
                                55 - 142 225/40R18 88Y 11A; 21B; 22B; 22F;                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                       24C; 24M; 5FE                      12A; 51A; 56C; 71K;
                                         225/40R18 92Y 11A; 21B; 22B; 22F;                721; 725; 73C; 74A;
                                                       24C; 24M                           74P
                                         245/35R18 88Y 11A; 22B; 22F; 24M;
                                                       5FE; 57F; 68T
                                         245/35R18 92Y 11A; 22B; 22F; 24M;
                                                       57F; 68T
B5           e1*93/81*0013*..,  81 - 132 225/40R18     11A; 21B; 22B; 24C;                Kombi; Limousine;
             e1*98/14*0013*..                          24M; 5FE; 631                      Allradantrieb;
                                         245/35R18     11A; 21B; 22B; 24C;                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                       24M; 5FE; 631                      12A; 51A; 56C; 71K;
                                142      225/40R18-88Y 11A; 21B; 22B; 24C;                721; 725; 73C; 74A;
                                                       24M; 5FE                           74P

Verkaufsbezeichnung:     AUDI A4 CABRIOLET
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
8H           e1*2001/116*0177*.., 96 - 162 235/40R18 91          11A; 21P; 22H; 24J;      Cabrio;
               e1*98/14*0177*..                                  24M                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                     96 - 188 225/40R18 92       11A; 21P; 22H; 24J;      12A; 51A; 56C; 573;
                                                                 24M; 51J                 7EB; 71K; 721; 725;
                                              235/40R18 95       11A; 21P; 22H; 24J;      73C; 74A; 74P; 77E;
                                                                 24M                      AFF
8H             e1*2001/116*0177*..   253      235/40R18          11A; 21P; 22H; 24J;      Cabrio;
                                                                 24M; 51G                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 56C; 573;
                                                                                          71K; 721; 725; 73C;
                                                                                          74A; 74P; 77E

Verkaufsbezeichnung:     AUDI A4,S4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW           Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
8E           e1*2001/116*0151*.. 253          225/40R18 92       52J                      AUDI S4; ab
                                              235/40R18          11A; 24J; 24M; 51G       e1*2001/116*0151*10;
                                              245/40R18 93       11A; 24J; 24M; 54A       Kombi; Limousine;
                                                                                          Allradantrieb;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 56C; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          74P; 77E; 4AU
8E             e1*2001/116*0151*.., 253       225/40R18 92       52J                      AUDI S4; nur bis
               e1*98/14*0151*..               235/40R18 91       11A; 24J; 24M            e1*2001/116*0151*09;
                                              245/40R18 93       11A; 24J; 24M; 54A       Kombi; Limousine;
                                                                                          Allradantrieb;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 56C; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          74P; 77E; 4AU




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0044-07-WIRD/N13
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46917
ANLAGE: 17 AUDI                                                   Radtyp: OMUG
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH                          Stand: 13.09.2014
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                                                                                                     Seite: 4 von 14
Verkaufsbezeichnung:     AUDI A4,S4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen        Auflagen zu Reifen                Auflagen
8E           e1*2001/116*0151*.. 75 - 120 225/40R18 88W 11A; 21B; 22F; 24J;               ab
                                                        5FE; 51J                          e1*2001/116*0151*10;
                                 75 - 188 225/40R18 92  11A; 21B; 22F; 24J;               Kombi; Limousine;
                                                        51J                               10B; 11B; 11G; 11H;
                                          235/40R18 91  11A; 21B; 22F; 24J;               12A; 51A; 56C; 573;
                                                        24M                               71K; 721; 725; 73C;
                                                                                          74A; 74P; 77E; AFF;
                                                                                          4AU
8E             e1*2001/116*0151*.., 74 - 110 225/40R18 88W 11A; 21B; 22F; 24J;            nur bis
               e1*98/14*0151*..                            5FE; 51J                       e1*2001/116*0151*09;
                                    74 - 162 225/40R18 92        11A; 21B; 22F; 24J;      Kombi; Limousine;
                                                                 51J                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                              235/40R18 91       11A; 21B; 22F; 24J;      12A; 51A; 56C; 573;
                                                                 24M                      71K; 721; 725; 73C;
                                                                                          74A; 74P; 77E; 4AU

Verkaufsbezeichnung:     AUDI A6, S6, ALLROAD
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
4B           e1*2001/116*0051*.., 110 - 184 225/40R18 92         11A; 21B; 24J            nicht Allroad; nicht
             e1*98/14*0051*..               235/40R18 91         11A; 21B; 24J; 24M       für gepanzerte Fz; ab
                                                                                          e1*98/14*0051*17;
                                                                                          Serienbereifung mit
                                                                                          215/55R16; schmale
                                                                                          Achsen; Allradantrieb;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 56C; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          74P; AF6; AF8; 4AT
4B             e1*2001/116*0051*.., 110 - 184 225/40R18 92       11A; 21B; 24J            nicht Allroad; nicht
               e1*98/14*0051*..               235/40R18 91       11A; 21B; 22B; 24J;      für gepanzerte Fz; ab
                                                                 24M                      e1*98/14*0051*17;
                                                                                          Serienbereifung ohne
                                                                                          215/55R16; breite
                                                                                          Achsen; Allradantrieb;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 56C; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          74P; AF5; AF8; 4AT
4B             e1*2001/116*0051*.., 85 - 162 225/40R18 92        11A; 21B; 22B; 24J;      ab e1*98/14*0051*17;
               e1*98/14*0051*..                                  24M                      Frontantrieb;
                                              235/40R18 91       11A; 21B; 22B; 24J;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                 24M                      12A; 51A; 56C; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          74P; AF8; 4AT




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0044-07-WIRD/N13
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46917
ANLAGE: 17 AUDI                                                   Radtyp: OMUG
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH                          Stand: 13.09.2014
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Verkaufsbezeichnung:     AUDI A6, S6, ALLROAD
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
4B           e1*96/27*0051*..,  110 - 142 225/40R18              11A; 21B; 21J; 22F;      nicht Allroad; nicht
               e1*98/14*0051*..                                  24J; 24M; 51W; 53S       für gepanzerte Fz;
                                              235/40R18 91       11A; 21B; 21J; 22B;      nur bis
                                                                 22F; 24C; 24D; 367       e1*98/14*0051*16;
                                                                                          Kombi; Limousine;
                                                                                          Allradantrieb;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 56C; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          74P; 4AT
4B             e1*96/27*0051*..,    81 - 142 225/40R18           11A; 21B; 21J; 22F;      nur bis
               e1*98/14*0051*..                                  24J; 24M; 51W; 53S       e1*98/14*0051*16;
                                              235/40R18 91       11A; 21B; 21J; 22B;      Kombi; Limousine;
                                                                 22F; 24C; 24D; 367       Frontantrieb;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 56C; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          74P; 4AT

Verkaufsbezeichnung:     AUDI A6,S6,ALLROAD QUATTRO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
4F           e1*2001/116*0254*.., 89 - 140 235/40R18 91Y 11A; 22H; 24M; 5GG               Limousine u. Kombi;
             e13*2007/46*1080*.. 89 - 257 245/40R18      11A; 22H; 24J; 24M;              Front- u.
4F1          e13*2007/46*1080*..                         51G                              Allradantrieb; Nicht
                                                                                          Allroad Quattro;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 56C; 573;
                                                                                          71K; 721; 725; 73C;
                                                                                          74A; 74P; 77E; 4BF
4F             e1*2001/116*0254*.., 120 - 257 245/40R18 97                                Nur Allroad Quattro;
               e13*2007/46*1080*..            245/45R18 96  11A; 21P                      10B; 11B; 11G; 11H;
4F1            e13*2007/46*1080*..            255/45R18 99  11A; 21P; 22I; 54A            12A; 51A; 56C; 573;
                                    155 - 257 245/40R18 93Y 5HA                           71K; 721; 725; 73C;
                                                                                          74A; 74P; 76O; 77E;
                                                                                          4BF

Verkaufsbezeichnung:     AUDI A8 / S8
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
D2           e1*93/81*0005*..,  110 - 309 245/45R18              11A; 22B; 24M; 51G       nicht für gepanzerte
             e1*98/14*0005*..             245/45R18 96Y          11A; 22B; 24M            Fz; Allradantrieb;
                                          255/45R18 99           11A; 21B; 22B; 24J;      Frontantrieb;
                                                                 24M                      10B; 10S; 11B; 11G;
                                                                                          11H; 12A; 51A; 56C;
                                                                                          71K; 721; 725; 73C;
                                                                                          74A; 74P




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0044-07-WIRD/N13
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46917
ANLAGE: 17 AUDI                                                   Radtyp: OMUG
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH                          Stand: 13.09.2014
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                                                                                                     Seite: 6 von 14
Verkaufsbezeichnung:     AUDI Q3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
8U           e1*2007/46*0591*.. 100 - 155 235/45R18 94                                    erhöhtes
                                                                                          Anzugsmoment
8U1            e13*2007/46*1163*..            235/50R18 97       Mit                      200 Nm;
                                                                 Radhausverbreiterung     Kombilimousine;
                                                                 Serie; 11A; 26B; 27B
                                              235/50R18 97       Ohne                  Allradantrieb;
                                                                 Radhausverbreiterung; Frontantrieb;
                                                                 11A; 245; 248; 26B;   10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                 27B
                                              245/45R18 96                             12A; 51A; 56C; 71K;
                                              255/45R18 99       Mit                   721; 725; 73C; 74A;
                                                                 Radhausverbreiterung 74P; 740; 76O; 77E
                                                                 Serie; 11A; 26B; 27B
                                              255/45R18 99       Ohne
                                                                 Radhausverbreiterung;
                                                                 11A; 245; 248; 26B;
                                                                 27B

Verkaufsbezeichnung:     AUDI TT
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW           Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
8J           e1*2001/116*0369*.. 200          235/40R18 91       11A; 22M; 22P; 24J;      Cabrio; Coupe;
                                                                 24M; 52J                 Allradantrieb;
                                              245/40R18 93       11A; 22H; 22M; 22P;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                 24J; 24M; 52J            12A; 51A; 56C; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          74P; 76T; 76Z; 77E
8J             e1*2001/116*0369*.., 118 - 147 225/40R18 92       11A; 22M; 24J; 24M       Cabrio; Coupe;
                                              M+S
               e1*2001/116*0374*..            235/40R18 91       11A; 22M; 22P; 24J;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                 24M                      12A; 51A; 56C; 71K;
                                              245/40R18 93       11A; 22H; 22M; 22P;      721; 725; 73C; 74A;
                                                                 24J; 24M                 74P; 76T; 77E

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.


                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0044-07-WIRD/N13
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46917
ANLAGE: 17 AUDI                                                   Radtyp: OMUG
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH                          Stand: 13.09.2014
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                                                                                                     Seite: 7 von 14
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
     der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
     herzustellen.
22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
22I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
       Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
       der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
       herzustellen.
22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
22P) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
     Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
22Q) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
     Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die


                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46917
ANLAGE: 17 AUDI                                                   Radtyp: OMUG
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH                          Stand: 13.09.2014
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                                                                                                     Seite: 8 von 14
      gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
      Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
      abgedeckt sein.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
     nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
     des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH                          Stand: 13.09.2014
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26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
     Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
4AT) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 4D0 907 275 C (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem verwendet
     werden.
4AU) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 4F0 907 275 B (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem verwendet
     werden.
4BF) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 4F0 907 275 D (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem verwendet
     werden.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
     Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
     dieser Reifengröße zu beachten.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0044-07-WIRD/N13
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46917
ANLAGE: 17 AUDI                                                   Radtyp: OMUG
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH                          Stand: 13.09.2014
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                                                                                                    Seite: 10 von 14
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
51W) Der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten, dieser vorgeschriebene
     Reifenfülldruck darf nicht größer sein als der vom Fahrzeughersteller genannte Reifenfülldruck.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig.
53S) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße
     erforderlich. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
     Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
     wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
     berücksichtigen.
56C) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß die Montage der Reifen wegen der
     Felgenbettform nur von der Radinnenseite erfolgen darf.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
5EG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1030kg.
5EM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1060kg.
5FE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1120kg.
5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1230kg.
5HA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1300kg.
631) Die Eignung von "ZR"-Reifen ist durch eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende
     Tragfähigkeit der Reifengröße sicherzustellen. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
     Fahrzeugpapieren mitzuführen.
68T) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          225/40R18
                    Hinterachse:                          245/35R18
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen


                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0044-07-WIRD/N13
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46917
ANLAGE: 17 AUDI                                                   Radtyp: OMUG
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH                          Stand: 13.09.2014
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                                                                                                    Seite: 11 von 14
      Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
      Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
      Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt,
     wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen:
     1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein.
     2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an.
     3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle
     Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest.
     4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
     zu überprüfen.
     5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
     nochmals zu überprüfen.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.
76O) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     mindestens 19-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
76T) Die Verwendung dieser Felgengröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Felgen, nicht unterschritten wird.
76Z) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur in Verbindung mit M+S-Reifen zulässig.
77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
     Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
7EB) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 4F0 907 275 D ( nur e1*98/14*0177*..) (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System
     muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes
     Nachrüstkontrollsystem verwendet werden.
AF5) Die Verwendung dieser Rad/Reifenkombination ist "nur zulässig" an Fahrzeugausführungen, wenn die
     Reifengröße 215/55R16 (breite Hinterachse) nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller in den
     Fahrzeugpapieren bereits eingetragen ist, es sei denn dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine
     weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
AF6) Die Verwendung dieser Rad/Reifenkombination ist "nur zulässig" an Fahrzeugausführungen, wenn die
     Reifengröße 215/55R16 (schmale Hinterachse) serienmäßig vom Fahrzeughersteller in den
     Fahrzeugpapieren bereits eingetragen ist, es sei denn dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine
     weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
AF8) Die Verwendung der Sonderräder ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibe an der
     Vorderachse (Durchmesser 320 mm, Dicke 30 mm) in Verbindung mit dem Bremssattel Typ HP2 16".
AFF) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 320 mm
     (Dicke 30mm) und Bremssattel Typ FNRG-60 16" (Kennz. z. B. ATE E187) an der Vorderachse nicht
     zulässig.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0044-07-WIRD/N13
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46917
ANLAGE: 17 AUDI                                                   Radtyp: OMUG
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH                          Stand: 13.09.2014
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                                                                                                    Seite: 12 von 14


Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:     AUDI
       Fahrzeugtyp:    8V
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*0607*..
       Handelsbez.:    AUDI A3, S3

       Variante(n):    Frontantrieb, Limousine

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26P                      x = 350             y = 250                    VA
             26B                      x = 400             y = 300                    VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             27F                   x = 350       y = 350             20                HA
             27H                   x = 350       y = 350              8                HA
             26N                   x = 400       y = 400              8                VA
             26J                   x = 400       y = 400             20                VA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0044-07-WIRD/N13
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46917
ANLAGE: 17 AUDI                                                   Radtyp: OMUG
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH                          Stand: 13.09.2014
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                                                                                                    Seite: 13 von 14

Fahrzeug:

       Hersteller:     AUDI
       Fahrzeugtyp:    8V
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*0607*..
       Handelsbez.:    AUDI A3, S3

       Variante(n):    Frontantrieb, 2-türig

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 400             y = 400                    VA
             26P                      x = 400             y = 400                    VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             26N                   x = 400       y = 400              8                VA
             26J                   x = 400       y = 400             24                VA
             27H                   x = 400       y = 400              8                HA
             27F                   x = 400       y = 400             30                HA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0044-07-WIRD/N13
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46917
ANLAGE: 17 AUDI                                                   Radtyp: OMUG
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH                          Stand: 13.09.2014
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                    Seite: 14 von 14

Fahrzeug:

       Hersteller:     AUDI
       Fahrzeugtyp:    8U
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*0591*..
       Handelsbez.:    AUDI Q3

       Variante(n):    Allradantrieb, Frontantrieb, Kombilimousine

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 290             y = 390                    VA
             26P                      x = 240             y = 340                    VA
             27B                      x = 335             y = 400                    HA
             27I                      x = 285             y = 355                    HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             26J                   x = 290       y = 390             30                VA
             26N                   x = 290       y = 390             10                VA
             27H                   x = 335       y = 400             10                HA
             27F                   x = 335       y = 400             30                HA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.