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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 48935
Nr. :                      RA-000724-B0-104
Anlage-Nr. :               9
Seite :                    1/9                                                        Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 56R7705


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                 56R7705
Art des Sonderrades:                         einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke:                                            RONAL
Radausführung:                                         56R7705.27
Radgröße:                                                7Jx17H2
Rad-Einpresstiefe:                                        45 mm
Lochkreisdurchmesser:                                    112 mm
Lochzahl:                                                   5
Mittenlochdurchmesser:                                   76,0 mm
Zentrierart:                                        Mittenzentrierung
Zentrierring:                                          2 Ø76 Ø57
geprüfte Radlast:                                         755 kg
bei Reifenabrollumfang:                                 2260 mm

Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.


Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Audi (D)

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile      Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                     moment
4B, 4F, 4F1, 8E, 8H, 8J, 8P,     Serien-Radschraube, Kugel Ø26 mm,         ZP50704 120 Nm
8PB, 8V, QB6                     Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27 mm
8U, 8U1                          Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde        ZP50792 140 Nm
                                 M14x1,5, Schaftlänge 35 mm




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 48935
Nr. :                      RA-000724-B0-104
Anlage-Nr. :               9
Seite :                    2/9                                                                      Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 56R7705


Typ:                           4B
ABE / EG-Genehmigung:          e1*96/27*0051*.., e1*98/14*0051*.., e1*2001/116*0051*..
Motorleistung Handelsbezeichnung         zulässige Reifengrößen,                    Auflagen und Hinweise
(kW)                                     ggf. Auflagen
 81 bis 142   Audi A6, A6 quattro        205/50R17                                  A02) bis A10)
               (Limousine, Avant)        E53)                                       E07)E44)

                                                         225/45R17

e1*98/14*0051*25E      1230/1200(1230)                                             5/112/57



Typ:                            8E
ABE / EG-Genehmigung:           e1*98/14*0151*.., e1*2001/116*0151*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
 74 bis 188    Audi A4,                   205/50R17                                A02) bis A10)B44)
               Audi A4 quattro,           E53)                                     E07)
               Audi A4 Avant,
               Audi A4 Avant quattro      205/50R17 M+S

                                                         225/45R17
 253                    Audi S4 quattro                  225/45R17 M+S


e1*2001/116*0151*23E   1230/1150 (1195)| S4 1250/1150                              5/112/57



Typ:                           QB6
ABE / EG-Genehmigung:          e1*2001/116*0243*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 162 bis 182  Audi A4,                  205/50R17                                  A02) bis A10)B44)
              Audi A4 quattro,          E53)                                       E07)
              Audi A4 Avant,
              Audi A4 Avant quattro,    205/50R17 M+S
              Audi A4 Cabrio
                                                         225/45R17

253                     Audi A4/S4 quattro,              215/50R17 M+S
                        Audi A4/S4 Cabriolet
                                                         225/45R17 M+S
e1*2001/116*0243*06E   1165/1145 (1195) -1250/1150 –S4




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 48935
Nr. :                      RA-000724-B0-104
Anlage-Nr. :               9
Seite :                    3/9                                                                              Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 56R7705


Typ:                           8H
ABE / EG-Genehmigung:          e1*98/14*0177*.., e1*2001/116*0177*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen                             Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
 96 bis 188    Audi A4 Cabriolet         205/50R17                                          A02) bis A10)
                                         E53)                                               E07)

                                                    205/50R17 M+S

                                                    225/45R17

253                    Audi S4 quattro              215/50R17 M+S

                                                    225/45R17 M+S
e1*2001/116*0177*10E   1250/1165(0)                                                         5/112/57



Typ(en):                                   ABE / EG-Genehmigung(en):
8P                                         e1*2001/116*0217*..
8P                                         e1*2001/116*0241*..
8P                                         e1*2001/116*0456*..
8PB                                        e13*2007/46*1082*..
Motorleistung          Handelsbezeichnungen           zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 147             Audi A3                        205/50R17                             A02) bis A10)
                       (3türig, 5türig, Cabrio, außer
                       S3, RS3)                       215/45R17
                                                      A93)

                                                    225/45R17

                                                    zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                    vorne                hinten
                                                    205/50R17            225/45R17          A02) bis A10)
                                                                                            V00)



Typ(en):                              ABE / EG-Genehmigung(en):
8P                                    e1*2001/116*0217*..
Motorleistung          Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                       Auflagen und Hinweise
(kW)                                           vorne und hinten, ggf. Auflagen
184 bis 195            Audi S3                 205/45R17 M+S                                A02) bis A10)
                                               A93)T88)                                     EF0)

                                                    205/50R17 M+S

                                                    215/45R17 M+S
                                                    A93)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 48935
Nr. :                      RA-000724-B0-104
Anlage-Nr. :               9
Seite :                    4/9                                                                Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 56R7705


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
4F                                e1*2001/116*0254*..
4F1                               e13*2007/46*1080*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
89 bis 160      Audi A6                     205/55R17                         A02) bis A10)
                (Ausführungen mit kleinsten                                   E44)E54)
                Serienreifen 205/..)        215/50R17

                                           225/50R17




Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
4F                                e1*2001/116*0254*..
4F1                               e13*2007/46*1080*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 257     Audi A6                     225/50R17                         A02) bis A10)
                (Ausführungen mit kleinsten                                   E44)E54)
                Serienreifen 225/..)


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
8J                                e1*2001/116*0369*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
118 bis 155     Audi TT, Audi TT quattro   225/50R17 M+S                      A02) bis A10)
                (Coupe, Cabrio; Ausf. mit A93)
                kleinsten Sommer-
                Serienreifen 225/..)


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
8J                               e1*2001/116*0369*..
8J                               e1*2001/116*0375*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
184 bis 200     Audi TT, Audi TT quattro  225/50R17 M+S                       A02) bis A10)
                (Coupe, Cabrio; Ausf. mit A93)
                kleinsten Sommer-Reifen
                245/..)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 48935
Nr. :                      RA-000724-B0-104
Anlage-Nr. :               9
Seite :                    5/9                                                                     Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 56R7705


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
8U                                e1*2007/46*0591*..
8U1                               e13*2007/46*1163*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 155     Audi Q3                    215/60R17                               A02) bis A10)
                (mit Serienverbreiterung)
                                           225/55R17

                                           235/55R17

                                           245/50R17

                                           255/50R17




Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
8U                               e1*2007/46*0591*..
8U1                              e13*2007/46*1163*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 155     Audi Q3                    215/60R17                               A02) bis A10)
                (ohne Serienverbreiterung)
                                           225/55R17

                                           235/55R17

                                           245/50R17

                                           255/50R17




Typ(en):                           ABE / EG-Genehmigung(en):
8V                                 e1*2007/46*0607*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 bis 135      Audi A3, A3 Sportback       205/50R17                              A02) bis A10)
                (3-türig, 5-türig)          N215)

                                           215/45R17
                                           A93a)N225)

                                           225/45R17

                                           zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                           vorne                hinten
                                           205/50R17            225/45R17          A02) bis A10)
                                           N215)                                   V00)




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Anlage-Nr. :               9
Seite :                    6/9                                                                Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 56R7705


Typ(en):                           ABE / EG-Genehmigung(en):
8V                                 e1*2007/46*0607*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
206 bis 221     Audi A3, A3 Sportback, S3, 205/50R17 M+S                      A02) bis A10)
                S3 Sportback
                (3-türig, 5-türig)          215/45R17 M+S
                                            A93a)

                                           225/45R17 M+S




Typ(en):                           ABE / EG-Genehmigung(en):
8V                                 e1*2007/46*0607*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 bis 132      Audi A3 Stufenheck          205/45R17                         A02) bis A10)
                (Nur zulässig für Fahrzeuge A93)                              E75)
                die max. 18 Zoll Räder
                verbaut oder eingetragen 205/50R17
                haben)
                                           215/45R17
                                           A93a)

                                           215/50R17

                                           225/45R17




Typ(en):                           ABE / EG-Genehmigung(en):
8V                                 e1*2007/46*0607*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 bis 132      Audi A3 Stufenheck          205/45R17                         A02) bis A10)
                (Nur zulässig für Fahrzeuge A93)                              E76)
                die serienmäßig 19 Zoll
                Räder verbaut und oder      205/50R17
                eingetragen haben)
                                           215/45R17
                                           A93a)

                                           215/50R17

                                           225/45R17




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 48935
Nr. :                      RA-000724-B0-104
Anlage-Nr. :               9
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Auflagen und Hinweise
A01)    Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
        Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeug-
        sachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
        auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
        Muster bescheinigen zu lassen.

A02)    Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
        den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
        Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
        ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
        Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03)    Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
        verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
        der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
        Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
        Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04)    Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
        keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird
        gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen,
        so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu
        beurteilen.

A05)    Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
        müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
        und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06)    Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
        Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
        angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
        verwenden.

A07)    Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
        vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)    Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und
        nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem
        Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen
        mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen
        Befestigungsteile verwendet werden.

A09)    Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde,
        es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
        Gutachten erlaubt wird.

A10)    Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet
        werden.


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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 48935
Nr. :                      RA-000724-B0-104
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 56R7705


A93)    Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen,
        ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
        Fahrzeugherstellers).

A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen,
      ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
      Fahrzeugherstellers).

B44)    Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit folgender Bremsanlage an Achse 1
        - innenbelüftete Bremsscheibe Ø320x30 mm; Bremssattel ATE CN 4FF

E07)    Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit 18-Zoll-Bereifung
        und größer ausgerüstet sind oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
        Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
        Fahrzeuges zugelassen sind.

E44)    Nicht zulässig an der gepanzerten (beschußgesicherten) Versionen.

E53)    Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit (Sommer-)
        Reifengröße ab Nennbreite 215/.. ausgerüstet oder nur diese in den Fahrzeugpapieren
        (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-
        Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

E54)    Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen: Allroad

E75)    Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig maximal bis 18-Zoll-Bereifung
        ausgerüstet sind oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
        Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
        Fahrzeuges zugelassen sind.

E76)    Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit Reifen der Größe
        235/35R19 (dann auf 8x19 ET49) ausgerüstet sind oder diese in den Fahrzeugpapieren
        (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-
        Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

EF0)    Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an
        der Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
        Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
        Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
      Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und
      auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
      Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
      Fahrzeuges zugelassen sind.




RA-000724-B0-104-09~AU-5-112-57-ET45_56R7705.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 48935
Nr. :                      RA-000724-B0-104
Anlage-Nr. :               9
Seite :                    9/9                                                           Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 56R7705


N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
      Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und
      auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
      Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
      Fahrzeuges zugelassen sind.

T88)    Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1120 kg bei LI 88 .
        Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 560 kg betragen (Angaben stehen
        auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

V00)    Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der
        Vorder- und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen
        wurde. Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder
        Fahrzeugherstellers. Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt
        und diese ohne Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller
        freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.

Die Anlage Nr. 9 mit den Blättern 1 bis 9 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
die Sonderräder Typ 56R7705 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 16.04.2014




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