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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 48360
Nr. :                      RA-000598-B0-015
Anlage-Nr. :               1
Seite :                    1 / 18                                                     Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 BS5 75735


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                BS5 75735
Art des Sonderrades:                         einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke:                                             Borbet
Radausführung:                                           LK 112
Radgröße:                                               7½Jx17H2
Rad-Einpresstiefe:                                        35 mm
Lochkreisdurchmesser:                                    112 mm
Lochzahl:                                                   5
Mittenlochdurchmesser:                                  72,50 mm
Zentrierart:                                         Mittenzentrierung
Zentrierring:                                        BOØ72,5/Ø57,1
geprüfte Radlast:                                         720 kg
bei Reifenabrollumfang:                                 2200 mm

Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Audi AG, 85045 Ingolstadt

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                   Beschreibung der Befestigungsteile     Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                     moment
44, 44Q, 4B, 4F, 4F1, 89Q, 8E, Radschraube, Kegel 60°, Gewinde                       120 Nm
8H, 8J, 8P, 8PB, 8V, B4, B5,   M14x1,5, Schaftlänge 28,5 mm
C4, D11, D2, QB6
8U, 8U1                        Radschraube, Kegel 60°, Gewinde                      140 Nm
                               M14x1,5, Schaftlänge 28,5 mm
4E                             Radschraube, Kegel 60°, Gewinde                      150 Nm
                               M14x1,5, Schaftlänge 33 mm




RA-000598-B0-015-01~AU-5-112-57-ET35.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 48360
Nr. :                      RA-000598-B0-015
Anlage-Nr. :               1
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Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 BS5 75735


Typ:                            44
ABE / EG-Genehmigung:           C727; C727/1
Motorleistung Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
 88 bis 121   Audi 100 Quattro,          205/50R17                         A02) bis A10)
              Audi 200 Quattro,                                            E43)
              Audi 100 Avant-Quattro,    215/45R17
              Audi 200 Avant-Quattro
                                         225/45R17
                                         A01)K32)K38)

                                          235/45R17
                                          A01)K32)K38)
C727/1/NT09E    1070/980                                                   5/112/57



Typ:                            44Q
ABE / EG-Genehmigung:           D403; D403/1
Motorleistung Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
 88 bis 101   Audi 100 Quattro,          205/50R17                         A02) bis A10)
              Audi 200 Quattro,                                            E43)
              Audi 100 Avant-Quattro,    215/45R17
              Audi 200 Avant-Quattro
                                         225/45R17
                                         A01)K32)K38)

                                          235/45R17
                                          A01)K32)K38)
121 bis 147     Audi 100 Quattro,         225/45R17                        A01) bis A10)
                Audi 200 Quattro,                                          E43)K32)K38)
                Audi 100 Avant-Quattro,   235/45R17
                Audi 200 Avant-Quattro
162             Audi 200 Quattro,         225/45R17                        A01) bis A10)
                Audi 200 Avant-Quattro                                     K32)K38)
                                          235/45R17
D403/1/04E      1120/1180                                                  5/112/57



Typ:                           89Q
ABE / EG-Genehmigung:          E399; E399/1
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 98 bis 128   Audi Coupé quattro        205/50R17                          A02) bis A10)

                                          215/45R17
162 bis 169     Audi Coupé quattro ww.    215/45R17
                Audi S2
                                          225/45R17
                                          A01)K03a)K04a)K32)
E399/1/NT08E    1100/950                                                   5/112/57




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 48360
Nr. :                      RA-000598-B0-015
Anlage-Nr. :               1
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Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 BS5 75735


Typ:                         D11
ABE / EG-Genehmigung:        F127
Motorleistung Handelsbezeichnungen         zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
 180 bis 206   Audi V8                     245/40R17                         A02) bis A10)
                                           M00)

                                           235/45R17
F127/NT07E         1240/1200                                                 5/112/57



Typ:                            C4
ABE / EG-Genehmigung:           F619; F619/1
Motorleistung Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
 60 bis 142   Audi 100,                  215/45R17                           A01) bis A10)
              Audi 100 Avant,                                                K36)
              Audi 100 quattro,          225/45R17
              Audi 100 Avant quattro,
              Audi A6,
              Audi A6 Avant,
              Audi A6 quattro,
              Audi A6 Avant quattro
169 bis 213        Audi S4 ww. Audi S6,    245/40R17                         A01) bis A10)
                   Audi S4 Avant ww.       M00)                              K04a)
                   Audi S6 Avant

F619/1/NT10E       1240/1200 | 1240/1200                                     5/112/57,1



Typ:                           B4
ABE / EG-Genehmigung:          F889/1
Motorleistung Handelsbezeichnungen         zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
 85 bis 128   Audi 80 quattro,             215/45R17                         A01) bis A10)
              Audi 80 Avant quattro                                          K32)
                                           225/45R17
169                Audi S2,                K03a)K04a)
                   Audi Avant S2
F889/1/NT05E       1050/1120                                                 4/108/57



Typ:                         D2
ABE / EG-Genehmigung:        G850; e1*93/81*0005*.., e1*98/14*0005*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 110 bis 250  Audi A8                 225/55R17                              A02) bis A10) B24)
                                                                             E07)ER1)E44)
                                           245/50R17

e1*93/81*0005*24   1340/1230 (1280)                                          5/112/57




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 48360
Nr. :                      RA-000598-B0-015
Anlage-Nr. :               1
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Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 BS5 75735


Typ:                            B5
ABE / EG-Genehmigung:           e1*93/81*0013*.., e1*98/14*0013*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen                                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
 55 bis 142    Audi A4,                   205/50R17                                               A02) bis A10)
               Audi A4 quattro,
               Audi A4 Avant,             215/45R17
               Audi A4 Avant quattro
                                          225/45R17

                                                          235/40R17
                                                          M00)
                                                          zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und
                                                          Vorderachse          Hinterachse        Hinweise
                                                          215/45R17            245/40R17          A01) bis A10)
                                                                               M00)               K39)V00)
e1*93/81*0013*21E      1150/1130(1100)                                                            5/112/57



Typ:                           4B
ABE / EG-Genehmigung:          e1*96/27*0051*.., e1*98/14*0051*.., e1*2001/116*0051*..
Motorleistung Handelsbezeichnung         zulässige Reifengrößen,                    Auflagen und Hinweise
(kW)                                     ggf. Auflagen
 81 bis 142   Audi A6, A6 quattro        225/45R17                                  A01) bis A10)E07)E44)
               (Limousine, Avant)        E49)                                       E54)K39)

                                                          235/40R17
                                                          E49)M00)

                                                          235/45R17
                                                          K28)

                                                          245/40R17
                                                          K28)M00)
 162 bis 184           Audi A6 2.7 T,                     225/45R17                               A01) bis A10)E07)E44)
                       Audi A6 quattro 2.7 T                                                      E54)K39)
                       (Limousine, Avant)                 235/45R17
                                                          K28)

                                                          245/40R17
                                                          K28)M00)
 191 bis 250           Audi S6,                           235/45R17 M+S                           A02) bis A10)E44)E54)
                       Audi S6 Avant

e1*2001/116*0051*25E   1260(8Zyl)/1200//1230/1200(1230)                                           5/112/57




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 48360
Nr. :                      RA-000598-B0-015
Anlage-Nr. :               1
Seite :                    5 / 18                                                             Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 BS5 75735


Typ:                            8E
ABE / EG-Genehmigung:           e1*98/14*0151*.. , e1*2001/116*0151*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
 74 bis 188    Audi A4,                   205/50R17                           A02) bis A10)
               Audi A4 quattro,           E53)
               Audi A4 Avant,
               Audi A4 Avant quattro      225/45R17

                                                           235/45R17

                                                           245/40R17
                                                           A01)K03)K35)M00)
253                    Audi S4 quattro,                    225/45R17 M+S
                       Audi S4 Avant quattro
                                                           235/45R17 M+S
e1*2001/116*0151*23E   1250/1150(1195) | S4: 1250/1150                        5/112/57



Typ:                            QB6
ABE / EG-Genehmigung:           e1*2001/116*0243*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
 162 bis 182   Audi A4,                  205/50R17 M+S                        A02) bis A10)
               Audi A4 quattro,
               Audi A4 Avant,            225/45R17
               Audi A4 Avant quattro,
               Audi A4 Cabrio            235/45R17

                                                           245/40R17
                                                           A01)K03)K35)M00)
253                    Audi A4/S4 quattro,                 225/45R17 M+S
                       Audi A4/S4 Cabriolet
                                                           235/45R17 M+S
e1*2001/116*0243*06E   1230/1155(1155) | S4:1250/1150(0)                      5/112/57




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 48360
Nr. :                      RA-000598-B0-015
Anlage-Nr. :               1
Seite :                    6 / 18                                                                           Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 BS5 75735


Typ:                           8H
ABE / EG-Genehmigung:          e1*98/14*0177*.. , e1*2001/116*0177*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen                             Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
 96 bis 188    Audi A4 Cabriolet         205/50R17                                          A02) bis A10)
                                         E53)

                                                    225/45R17

                                                    235/40R17
                                                    A01)K55)M00)

                                                    235/45R17
                                                    A01)K55)K56)

                                                    245/40R17
                                                    A01)K03)K04)K55)K56)M00)
253                    Audi S4 Cabriolet            225/45R17 M+S                           A02) bis A10)

                                                    235/45R17 M+S
                                                    A01)K55)K56)
e1*2001/116*0177*10E   1250/1165                                                            5/112/57



Typ(en):                                   ABE / EG-Genehmigung(en):
8P                                         e1*2001/116*0217*..
8P                                         e1*2001/116*0241*..
8P                                         e1*2001/116*0456*..
8PB                                        e13*2007/46*1082*..
Motorleistung          Handelsbezeichnungen           zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 147             Audi A3                        205/50R17                             A02) bis A10)
                       (3türig, 5türig, Cabrio, außer A01) K01)K04) K58) K59)
                       S3, RS3)
                                                      215/45R17
                                                      A01) K01)K04) K58) K59)

                                                    225/45R17
                                                    A01) K01)K04) K58) K59)

                                                    zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                    vorne                hinten
                                                    205/50R17            225/45R17          A01) bis A10)
                                                    K01)                 K04)K58) K59)      V00)




RA-000598-B0-015-01~AU-5-112-57-ET35.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 48360
Nr. :                      RA-000598-B0-015
Anlage-Nr. :               1
Seite :                    7 / 18                                                         Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 BS5 75735


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
8P                             e1*2001/116*0217*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
184 bis 195     Audi S3                 205/45R17 M+S                     A02) bis A10)
                                        A01) A93)K03) K04) T88)

                                         205/50R17 M+S
                                         A01) K01)K04) K58) K59)

                                         215/45R17 M+S
                                         A01) K01)K04) K58) K59)

                                         225/45R17
                                         A01) K01)K04) K58) K59)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
4E                             e1*2001/116*0198*..
4E                             e1*2001/116*0246*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
154 bis 331     Audi A8                 235/55R17                         A02) bis A10)
                                        N245)                             E44)EF0)

                                         235/55R17 M+S

                                         245/50R17
                                         N255)

                                         245/50R17 M+S

                                         245/55R17
                                         N255)

                                         245/55R17 M+S

                                         255/50R17
                                         A01) K04)




RA-000598-B0-015-01~AU-5-112-57-ET35.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 48360
Nr. :                      RA-000598-B0-015
Anlage-Nr. :               1
Seite :                    8 / 18                                                                  Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 BS5 75735


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
4F                                e1*2001/116*0254*..
4F1                               e13*2007/46*1080*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
89 bis 160      Audi A6                     205/55R17                              A02) bis A10)
                (Ausführungen mit kleinsten                                        E44)E54)
                Serienreifen 205/..)        215/50R17
                                            A01) K63)

                                           225/50R17
                                           A01) K04)K64)

                                           235/45R17
                                           A01) K63)

                                           245/45R17
                                           A01) K04)K64)

                                           zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                           vorne                hinten
                                           225/50R17            245/45R17          A01) bis A10)
                                                                K04)K64)           E44)E54) V00)



Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
4F                                e1*2001/116*0254*..
4F1                               e13*2007/46*1080*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 257     Audi A6                     225/50R17                              A02) bis A10)
                (Ausführungen mit kleinsten A01) K04)K64)                          E44)E54)
                Serienreifen 225/..)
                                            235/45R17
                                            A01) K63)

                                           245/45R17
                                           A01) K04)K64)

                                           zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                           vorne                hinten
                                           225/50R17            245/45R17          A01) bis A10)
                                                                K04)K64)           E44)E54) V00)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 48360
Nr. :                      RA-000598-B0-015
Anlage-Nr. :               1
Seite :                    9 / 18                                                            Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 BS5 75735


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
4F                              e1*2001/116*0254*..
4F1                             e13*2007/46*1080*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 257     Audi A6 Allroad          215/55R17 M+S                       A02) bis A10)
                                         A93)

                                           225/55R17 M+S
                                           A93)

                                           235/50R17 M+S



Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
8J                                e1*2001/116*0369*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
118 bis 155     Audi TT, Audi TT quattro   225/50R17                         A02) bis A10)
                (Coupe, Cabrio; Ausf. mit A01) K01)K04) K67)
                kleinsten Sommer-
                Serienreifen 225/..)       235/45R17
                                           A01) K67)

                                           245/45R17
                                           A01) K01)K04) K67)



Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
8J                               e1*2001/116*0369*..
8J                               e1*2001/116*0375*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
184 bis 200     Audi TT, Audi TT quattro  225/50R17 M+S                      A02) bis A10)
                (Coupe, Cabrio; Ausf. mit A01) K01)K04) K67)
                kleinsten Sommer-Reifen
                245/..)                   235/45R17 M+S
                                          A01) K67)

                                           245/45R17 M+S
                                           A01) K01)K04) K67)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 48360
Nr. :                      RA-000598-B0-015
Anlage-Nr. :               1
Seite :                    10 / 18                                                           Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 BS5 75735


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
8U                               e1*2007/46*0591*..
8U1                              e13*2007/46*1163*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 155     Audi Q3                    215/60R17                         A02) bis A10)
                (ohne Serienverbreiterung) A93)

                                           225/55R17
                                           A93)

                                           235/55R17
                                           A93a)

                                           245/50R17
                                           A01) A93a)K03)

                                           255/50R17
                                           A01) K03)K04)



Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
8U                                e1*2007/46*0591*..
8U1                               e13*2007/46*1163*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 155     Audi Q3                    215/60R17                         A02) bis A10)
                (mit Serienverbreiterung) A93)

                                           225/55R17
                                           A93)

                                           235/55R17
                                           A93a)

                                           245/50R17
                                           A93a)

                                           255/50R17




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 48360
Nr. :                      RA-000598-B0-015
Anlage-Nr. :               1
Seite :                    11 / 18                                                                 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 BS5 75735


Typ(en):                           ABE / EG-Genehmigung(en):
8V                                 e1*2007/46*0607*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 bis 135      Audi A3, A3 Sportback       205/50R17                              A02) bis A10)
                (3-türig, 5-türig)          A01) K01)K04) K27) K68) N215)

                                           215/45R17
                                           A01) K03)K04) N225)

                                           225/45R17
                                           A01) K01)K04) K27)

                                           zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                           vorne                hinten
                                           205/50R17            225/45R17          A01) bis A10)
                                           K01)K27) N215)       K04)               V00)



Typ(en):                           ABE / EG-Genehmigung(en):
8V                                 e1*2007/46*0607*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
206 bis 221     Audi A3, A3 Sportback, S3, 205/50R17 M+S                           A02) bis A10)
                S3 Sportback                A01) K01)K04) K27) K68)
                (3-türig, 5-türig)
                                            215/45R17 M+S
                                            A01) K03)K04)

                                           225/45R17 M+S
                                           A01) K01)K04) K27)



Typ(en):                           ABE / EG-Genehmigung(en):
8V                                 e1*2007/46*0607*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 bis 132      Audi A3 Stufenheck          205/45R17                              A02) bis A10)
                (Nur zulässig für Fahrzeuge                                        E75)
                die max. 18 Zoll Räder      205/50R17
                verbaut oder eingetragen
                haben)                      215/45R17

                                           225/45R17

                                           235/45R17
                                           A01) K03)K04) K25) K28) K71) K74)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 48360
Nr. :                      RA-000598-B0-015
Anlage-Nr. :               1
Seite :                    12 / 18                                                             Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 BS5 75735


Typ(en):                           ABE / EG-Genehmigung(en):
8V                                 e1*2007/46*0607*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 bis 132      Audi A3 Stufenheck          205/45R17                          A02) bis A10)
                (Nur zulässig für Fahrzeuge                                    E76)
                die serienmäßig 19 Zoll     205/50R17
                Räder verbaut und oder
                eingetragen haben)          215/45R17

                                           225/45R17

                                           235/45R17
                                           A01) K03)K04) K25) K28) K71) K74)



Auflagen und Hinweise
A01)     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
         Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeug-
         sachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
         auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
         Muster bescheinigen zu lassen.

A02)     Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
         den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
         Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
         ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
         Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03)     Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
         verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
         der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
         Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
         Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04)     Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
         keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird
         gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen,
         so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu
         beurteilen.

A05)     Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
         müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
         und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06)     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
         Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
         angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
         verwenden.


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Nr. :                      RA-000598-B0-015
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A07)    Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
        vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)    Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und
        nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem
        Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen
        mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen
        Befestigungsteile verwendet werden.

A09)    Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde,
        es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
        Gutachten erlaubt wird.

A10)    Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet
        werden.

A93)    Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen,
        ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
        Fahrzeugherstellers).

A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen,
      ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
      Fahrzeugherstellers).

B24)    Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit folgender Bremsanlage (Bremsfreigang):

        - VA: - innenbelüftete Bremsscheibe Ø345x30 mm mit Bremssattel Kennz. Brembo
        - HA: - innenbelüftete Bremsscheibe Ø280x22 mm mit Bremssattel Kennz. Lucas

E07)    Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit 18-Zoll-Bereifung
        und größer ausgerüstet sind oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
        Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
        Fahrzeuges zugelassen sind.

E43)    Nur zulässig an Fahrzeugen die serienmäßig mit Rädern der Größe 7Jx15H2 ET35
        (Stahl) bzw. 7½Jx15H2 ET35 (Leichtmetall) und der Bereifungsgröße 215/60R15
        ausgerüstet sind.

E44)    Nicht zulässig an der gepanzerten (beschußgesicherten) Versionen.

E49)    Nicht zulässig an Fahrzeugausführung 142 kW in Verbindung mit Achslast hinten 1200
        kg.

E53)    Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit (Sommer-)
        Reifengröße ab Nennbreite 215/.. ausgerüstet oder nur diese in den Fahrzeugpapieren
        (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-
        Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

E54)    Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen: Allroad



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E75)    Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig maximal bis 18-Zoll-Bereifung
        ausgerüstet sind oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
        Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
        Fahrzeuges zugelassen sind.

E76)    Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit Reifen der Größe
        235/35R19 (dann auf 8x19 ET49) ausgerüstet sind oder diese in den Fahrzeugpapieren
        (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-
        Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

EF0)    Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an
        der Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
        Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
        Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

ER1)    Aufgrund der geprüften Radfestigkeit ist die Verwendung dieser Rad-Reifen-
        Kombination nur zulässig an Fahrzeugen mit zulässigen Achslasten bis max. 1440 kg.
        Bei Montage an Achse 2 gilt dies auch für die erhöhte zulässige Achslast bei
        Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1 – 8.3 in den
        Fahrzeugpapieren).
        Sofern nur diese höher ist als der oben genannte Wert gilt dieser als erhöhte zulässige
        Achslast bei Anhängerbetrieb für diese Rad-Reifen-Kombination.

K01)    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des
        Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30°
        vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen.
        Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
        maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
        Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K03)    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des
        Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0°
        bis 30° vor der Radmitte herzustellen.
        Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
        maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
        Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K03a) Durch geeignete Maßnahmen ist für eine ausreichende Radabdeckung an Achse 1
      nach vorne zu sorgen (z.B. durch Ausstellen des Stoßfängers, des Kotflügels, durch
      Tieferlegung oder durch Anbau von Karosserieteilen). Es können eine oder auch
      mehrere Maßnahmen erforderlich sein.

K04)    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
        oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50°
        hinter der Radmitte herzustellen.
        Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
        maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
        Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.




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K04a) Durch geeignete Maßnahmen ist für eine ausreichende Radabdeckung an Achse 2
      nach hinten zu sorgen (z.B. durch Ausstellen des Stoßfängers, des Kotflügels, durch
      Tieferlegung oder durch Anbau von Karosserieteilen z.B. Schmutzfänger, soweit sie
      serienmäßig noch nicht vorhanden sind). Es können eine oder auch mehrere
      Maßnahmen erforderlich sein.

K25)    An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten
        um 10 mm aufzuweiten.

K27)    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

K28)    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

K32)    An Achse 2 ist die am Außenkotflügel anliegende Wulst des Kunststoffinnenkotflügels
        im Bereich von 45° vor und hinter der Radmitte komplett abzutrennen.

K35)    An Achse 2 ist vom Kunststoffinnenkotflügel im Bereich von ca. 45° vor und hinter der
        Radmitte ein Streifen von ca. 60 mm Breite (gemessen von der
        Radhausausschnittkante) abzutrennen, oder diesen Bereich vollkommen an das
        Blechradhaus anlegen.

K36)    Zur Gewährleistung einer ausreichenden Freigängigkeit an Achse 2, sind bei
        Fahrzeugen mit Frontantrieb folgende Maßnahmen erforderlich:
       - vom Kunststoffinnenkotflügel ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur
         seitlichen Stoßleiste ein Streifen von ca. 50 mm Breite (gemessen von der
         Radhausausschnittkante) abzutrennen; von dem sich an der Stoßfängeroberkante
         anschließenden Kunststoffspritzschutz ist ein Streifen von ca. 100 mm Länge und 20
         mm Breite auszuschneiden; der obere Befestigungsniet ist dabei mit zu entfernen,
       - die Radhausausschnittkante ist im Bereich von ca. 100 mm vor und hinter der
         Radmitte aufzuweiten,
       - die im Bereich der Stoßfängeroberkante ins Radhaus ragende Blechkante ist um
         ca.10 mm zu kürzen.

K38)    An Achse 2 ist die im Bereich der Stoßfängeroberkante ins Radhaus ragende
        Kunststoffkante zu kürzen.

K39)    An Achse 2 ist vom Kunststoffinnenkotflügel im Bereich von ca. 45° vor und hinter der
        Radmitte ein Streifen von ca. 60 mm Breite (gemessen von der
        Radhausausschnittkante) abzutrennen.

K55)    An Achse 2 ist vom Kunststoffinnenkotflügel im Bereich von Radmitte bis
        Stoßfängeroberkante ein Streifen von ca. 60 mm Breite (gemessen von der
        Radhausausschnittkante) abzutrennen, oder diesen Bereich vollkommen an das
        Blechradhaus anlegen.

K56)    An Achse 2 ist die oberhalb der Stoßfängeroberkante befindliche Blechlasche/-kante
        eng an das Radhaus anzulegen und auszustellen.




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 48360
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K58)       An Achse 2 ist vom Kunststoffinnenkotflügel, im Bereich ab der seitlichen Stoßleiste bis
           ca. 120 mm unterhalb der Stoßfängeroberkante, ein Streifen von ca. 55 mm Breite
           (gemessen von der Radhausausschnittkante) abzutrennen.

K59)       An Achse 2 sind folgende Maßnahmen erforderlich:
           3-Türer:
       -    die ins Radhaus ragende Kunststoffkante des Stoßfängers ist ab der Oberkante auf
            einer Länge von ca. 120 mm nach unten auf eine Restbreite von 3-4 mm zu kürzen,
       -    der obere Teil des Kunststoffhalters für den Stoßfänger ist ab dem oberen
            Befestigungspunkt bis ca. 70 mm nach unten schräg abzutrennen, der obere
            Befestigungspunkt (die ins Radhaus ragende Blechlasche) ist nach oben umzulegen;
            der obere Befestigungspunkt für den Stoßfänger entfällt,
       -    die waagerecht ins Radhaus ragende Kunststoffkante ist ab dem Radausschnitt bis
            ca. 60 mm nach hinten schräg auslaufend zu kürzen; die darüber befindliche
            Blechkante ist ganz nach oben umzulegen (vorher quer einsägen).
           5- Türer:
       -    die ins Radhaus ragende Kunststoffkante des Stoßfängers ist ab der Oberkante auf
            einer Länge von ca. 60 mm nach unten auf eine Restbreite von 3-4 mm zu kürzen,
       -    der obere Teil des Kunststoffhalters für den Stoßfänger ist ab dem oberen
            Befestigungspunkt bis ca. 70 mm nach unten schräg abzutrennen, der obere
            Befestigungspunkt für den Stoßfänger entfällt,
       -    die waagerecht ins Radhaus ragende Kunststoffkante ist ab dem Radausschnitt bis
            ca. 60 mm nach hinten schräg auslaufend zu kürzen; die darüber befindliche
            Blechkante ist ganz nach oben umzulegen (vorher quer einsägen).

K63)       An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur
           Radmitte eng an das Blechradhaus anzulegen.

K64)    An Achse 2 sind folgende Maßnahmen erforderlich:
       - die hinter dem Befestigungsniet des Filzinnenkotflügels befindliche Blechausbuchtung
         ist eng an das äußere Karosserieblech anzulegen,
       - vom Filzinnenkotflügel ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis ca. 200 mm vor
         der Radmitte ein Streifen von ca. 60 mm Breite (gemessen von der
         Radhausausschnittkante) abzutrennen und der Rest klebend neu zu befestigen.

K67)    An Achse 2 sind folgende Maßnahmen erforderlich:
       - die an der Stoßfängeroberkante befindliche Blechlasche/-kante ist zu kürzen bzw. eng
         an das Radhaus anzulegen und der Stoßfänger entsprechend neu zu befestigen,
       - der Filzinnenkotflügel ist im Bereich von 100 mm unterhalb der Stoßfängeroberkante
         bis ca. 200 mm vor der Radmitte eng an das Blechradhaus anzulegen.

K68)    An Achse 2 sind folgende Maßnahmen erforderlich:
       - der Filzinnenkotflügel ist im Bereich von 100 mm unterhalb der Stoßfängeroberkante
         bis ca. 200 mm vor der Radmitte eng an das Blechradhaus anzulegen oder entspre-
         chend zu kürzen.

K71)       An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel, im Bereich von 45° vor bis 45° hinter der
           Radmitte, eng an das Blechradhaus anzulegen.




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 48360
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K74)    Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 1 zu
        gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich:
       - die Befestigungsschrauben an den Blechlaschen im Bereich 15° hinter der Radmitte
         sind zu entfernen,
       - die Radhauskante und die Blechlaschen sind im Bereich von Oberkante Stoßfänger
         bis 50°nach hinten umzulegen,
       - der Kunststoffinnenkotflügel ist in diesem Bereich nach oben warm einzuformen und
         hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen.

M00)    Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
        Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete
        Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen
        Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.

N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
      Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und
      auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
      Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
      Fahrzeuges zugelassen sind.

N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
      Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und
      auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
      Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
      Fahrzeuges zugelassen sind.

N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
      Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und
      auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
      Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
      Fahrzeuges zugelassen sind.

N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
      Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und
      auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
      Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
      Fahrzeuges zugelassen sind.

T88)    Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1120 kg bei LI 88 .
        Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 560 kg betragen (Angaben stehen
        auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

V00)    Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der
        Vorder- und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen
        wurde. Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder
        Fahrzeugherstellers. Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt
        und diese ohne Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller
        freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.




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Die Anlage Nr. 1 mit den Blättern 1 bis 18 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ BS5 75735 des Auftraggebers Borbet GmbH.

Geschäftsstelle Essen, 30.06.2014




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