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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 29 zur ABE-Nr. 45810
Nr. :                      RA-000345-Z3-015
Anlage-Nr. :               12a
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Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 CA 70638


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                       CA 70638
Art des Rades:                                   einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke:                                                   Borbet
Radausführung:                                                Lk 112 A
Radgröße:                                                      7Jx16H2
Rad-Einpresstiefe:                                              38 mm
Lochkreisdurchmesser:                                          112 mm
Lochzahl:                                                          5
Mittenlochdurchmesser:                                        57,10 mm
Zentrierart:                                              Mittenzentrierung
Zentrierring:                                                 ohne Ring
geprüfte Radlast:                                               720 kg
bei Reifenabrollumfang:                                       2200 mm


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Audi (D)

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                     Beschreibung der Befestigungsteile        Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                          moment
44, 44Q, 4B, 4F, 4F1, 89Q, 8E, Serien-Radschraube,                                        120 Nm
8H, 8J, 8P, 8PB, 8V, B4, B5,   Kugelbund Ø26 mm,
C4, D2, QB6                    Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27 mm

Typ:                           44
ABE / EG-Genehmigung:          C727; C727/1
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 66 bis 147   Audi 100, Audi 200        205/55R16                              A02) bis A10)
              (Limousine u. Avant)

C727/1/NT09E    1070/980                                                      5/112/57




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 29 zur ABE-Nr. 45810
Nr. :                      RA-000345-Z3-015
Anlage-Nr. :               12a
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Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 CA 70638


Typ:                            44Q
ABE / EG-Genehmigung:           D403; D403/1
Motorleistung Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
 88 bis 147   Audi 100 Quattro,          205/55R16                         A02) bis A10)
              Audi 200 Quattro,
              Audi 100 Avant-Quattro,
              Audi 200 Avant-Quattro
 162          Audi 200 Quattro,          205/55R16                         A02) bis A10)
              Audi 200 Avant-Quattro
D403/1/04E      1120/1180                                                  5/112/57



Typ:                           89Q
ABE / EG-Genehmigung:          E399; E399/1
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 98 bis 128   Audi Coupe quattro        205/55R16                          A02) bis A10)
              (5-Loch)
                                        225/45R16
 162 bis 169  Audi S2,                  205/55R16                          A02) bis A10)
              Audi Coupe quattro
                                        225/45R16

E399/1/NT08E    1100/950                                                   5/112/57



Typ:                            C4
ABE / EG-Genehmigung:           F619; F619/1
Motorleistung Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
 60 bis 142   Audi 100,                  205/55R16                         A02) bis A10)
              Audi 100 Avant,
              Audi 100 quattro,
              Audi 100 Avant quattro,
              Audi A6,
              Audi A6 Avant,
              Audi A6 quattro,
              Audi A6 Avant quattro
169             Audi S4 ww. Audi S6,      225/50R16                        A02) bis A10)
                Audi S4 Avant ww.,
                Audi S6 Avant             225/50R16 M+S
206 bis 213     Audi S4 V8 ww.,
                Audi S4 4.2 ww,
                Audi S6 4.2,
                Audi Avant S4 V8 ww.,
                Audi Avant S4 4.2 ww.,
                Audi S6 4.2 Avant

F619/1/NT10E    1240/12001240/1200                                         5/112/57,1




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 29 zur ABE-Nr. 45810
Nr. :                      RA-000345-Z3-015
Anlage-Nr. :               12a
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Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 CA 70638


Typ:                           B4
ABE / EG-Genehmigung:          F889/1 ab NT 02
Motorleistung Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
 85 bis 128   Audi 80 quattro,           205/55R16                                A02) bis A10)
              Audi 80 Avant quattro
                                         225/45R16
                                         A01)K28)K32)
 169          Audi S2,                   205/55R16
              Audi Avant S2
                                         225/45R16
                                         A01)K28)K32)
F889/1/NT05E        1050/1120                                                     4/108/57



Typ:                         D2
ABE / EG-Genehmigung:        G850; e1*93/81*0005*.. , e1*98/14*0005*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 110 bis 250   Audi A8                225/60R16                                   A02) bis A10)
                                      E05)                                        E44)ER1)

                                            235/60R16
                                            E06)

                                            225/60R16 M+S
e1*98/14*0005*24E   1255/1230 | 1340/1225                                         5/112/57,1



Typ:                            B5
ABE / EG-Genehmigung:           e1*93/81*0013*.., e1*98/14*0013*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
 55 bis 169    Audi A4,                   205/55R16                               A02) bis A10)
               Audi A4 quattro,
               Audi A4 Avant,             225/45R16
               Audi A4 Avant quattro
                                          225/50R16
                                          zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                          vorne                hinten
                                          205/55R16            225/50R16          A02) bis A10)
                                                                                  V00)
e1*98/14*0013*21E   1150/1130                                                     5/112/57




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 29 zur ABE-Nr. 45810
Nr. :                      RA-000345-Z3-015
Anlage-Nr. :               12a
Seite :                    4 / 12                                                                   Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 CA 70638


Typ:                           4B
ABE / EG-Genehmigung:          e1*96/27*0051*.., e1*98/14*0051*.., e1*2001/116*0051*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
 81 bis 142   Audi A6,                   205/55R16                                  A02) bis A10)
              Audi A6 quattro,                                                      E44)
              Audi A6 Avant,             215/55R16
              Audi A6 Avant quattro
                                         225/50R16
                                         zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen      Auflagen und Hinweise
                                         vorne                hinten
                                         205/55R16            225/50R16             A02) bis A10)
                                                                                    E44)V00)
e1*98/14*0051*25E      1260(8Zyl)/1200 | 1230/1200(1230)                           5/112/57



Typ:                            8E
ABE / EG-Genehmigung:           e1*98/14*0151*.., e1*2001/116*0151*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
 74 bis 188    Audi A4,                   205/55R16 M+S                            A02) bis A10)B44)
               Audi A4 quattro,           A93)                                     E06)
               Audi A4 Avant,
               Audi A4 Avant quattro      205/55R16
                                          A93)E05a)

                                                           215/55R16

                                                           225/50R16

                                                           235/50R16
e1*2001/116*0151*23E   1230/1150 | S4:1250/1150                                    5/112/57



Typ:                           8H
ABE / EG-Genehmigung:          e1*98/14*0177*.. , e1*2001/116*0177*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
 96 bis 188    Audi A4 Cabriolet         205/55R16 M+S                             A02) bis A10)B44)
                                                                                   A93) E06)
                                                           205/55R16
                                                           E05a)

                                                           215/55R16

                                                           225/50R16
e1*2001/116*0177*10E   1250/1165(0)                                                5/112/57




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 29 zur ABE-Nr. 45810
Nr. :                      RA-000345-Z3-015
Anlage-Nr. :               12a
Seite :                    5 / 12                                                                       Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 CA 70638


Typ:                           QB6
ABE / EG-Genehmigung:          e1*2001/116*0243*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen                          Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 162 bis 182  Audi A4,                  205/55R16 M+S                                   A02) bis A10) B44)
              Audi A4 quattro,          A93)                                            E06)
              Audi A4 Avant,
              Audi A4 Avant quattro,    215/55R16
              Audi A4 Cabrio
                                                   225/50R16

                                                   235/50R16
e1*2001/116*0243*06E   1165/1145 (1195)                                                 5/112/57



Typ(en):                                   ABE / EG-Genehmigung(en):
8P                                         e1*2001/116*0217*..
8P                                         e1*2001/116*0241*..
8P                                         e1*2001/116*0456*..
8PB                                        e13*2007/46*1082*..
Motorleistung          Handelsbezeichnungen           zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 147             Audi A3                        195/55R16                         A02) bis A10)
                       (3türig, 5türig, Cabrio, außer A01)A93)K03)N205)
                       S3, RS3)
                                                      195/55R16 M+S
                                                      A01)A93)K03)W205)

                                                    205/55R16
                                                    A01)A93)K01)K04)K59)

                                                    215/50R16
                                                    A01)K01)K04)K58)

                                                    215/55R16
                                                    A01)G0X)K01)K04)K58)K59)

                                                    225/50R16
                                                    A01)K01)K04)K58)K59)

                                                    235/50R16
                                                    A01)G0X)K01)K04)K58)K59)K60)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 29 zur ABE-Nr. 45810
Nr. :                      RA-000345-Z3-015
Anlage-Nr. :               12a
Seite :                    6 / 12                                                             Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 CA 70638


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
4F                                e1*2001/116*0254*..
4F1                               e13*2007/46*1080*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
89 bis 160      Audi A6                     205/60R16                         A02) bis A10)
                (Ausführungen mit kleinsten                                   E44)E54)EF0)
                Serienreifen 205/..)        215/55R16

                                           215/60R16

                                           225/55R16

                                           235/50R16
                                           A01)K04)K63)

                                           235/55R16
                                           A01)K04)K63)



Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
4F                                e1*2001/116*0254*..
4F1                               e13*2007/46*1080*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 188     Audi A6                     225/55R16                         A02) bis A10)
                (Ausführungen mit kleinsten                                   E44)E54)EF0)
                Serienreifen 225/..)        235/50R16
                                            A01)K04)K63)

                                           235/55R16
                                           A01)K04)K63)



Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
8J                                e1*2001/116*0369*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
118 bis 155     Audi TT, Audi TT quattro   225/55R16 M+S                      A02) bis A10)
                (Coupe, Cabrio; Ausf. mit A01)K68)
                kleinsten Sommer-
                Serienreifen 225/..)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 29 zur ABE-Nr. 45810
Nr. :                      RA-000345-Z3-015
Anlage-Nr. :               12a
Seite :                    7 / 12                                                             Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 CA 70638


Typ(en):                           ABE / EG-Genehmigung(en):
8V                                 e1*2007/46*0607*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 bis 135      Audi A3, A3 Sportback       205/55R16                         A02) bis A10)
                (3-türig, 5-türig)          A01)K03)K04)                      EF0)

                                           215/50R16
                                           A01)K01)K04)

                                           215/55R16
                                           A01)G0X)K01)K04)K27)

                                           225/50R16
                                           A01)K01)K04)



Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
8V                               e1*2007/46*0607*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 bis 132      Audi A3 Stufenheck, A3    205/55R16                           A02) bis A10)
                Cabrio                                                        E75)
                (Nur zulässig an          205/60R16
                Fahrzeugen die max. 18
                Zoll Räder verbaut oder   215/50R16
                eingetragen haben)
                                           215/55R16

                                           225/50R16
                                           A01)K03)

                                           235/50R16
                                           A01)K03)K04)K28)K71)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 29 zur ABE-Nr. 45810
Nr. :                      RA-000345-Z3-015
Anlage-Nr. :               12a
Seite :                    8 / 12                                                           Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 CA 70638


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
8V                               e1*2007/46*0607*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 bis 132      Audi A3 Stufenheck, A3    205/55R16                         A02) bis A10)
                Cabrio                                                      E76)
                (Nur zulässig an          205/60R16
                Fahrzeugen die
                serienmäßig 19 Zoll Räder 215/50R16
                verbaut und/oder
                eingetragen haben)        215/55R16

                                          225/50R16
                                          A01)K03)

                                          235/50R16
                                          A01)K03)K04)K28)K71)




Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
     werden.

RA-000345-Z3-015-12a~AU-5-112-57-ET38.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 29 zur ABE-Nr. 45810
Nr. :                      RA-000345-Z3-015
Anlage-Nr. :               12a
Seite :                    9 / 12                                                    Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 CA 70638


A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten
     ausgewuchtet werden.

A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

B44) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit folgender Bremsanlage an Achse 1:
     - innenbelüftete Bremsscheibe Ø320x30 mm; Bremssattel ATE CN 4FF

E05) Nur zulässig an Fahrzeugen, bei denen diese Reifengröße bereits serienmäßig
     eingetragen ist oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen ist.

E05a) Nur zulässig an Fahrzeugen, bei denen diese Reifengröße serienmäßig als
     Sommerbereifung eingetragen ist oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen ist.

E06) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit 17-Zoll-Bereifung und
     größer ausgerüstet sind oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

E44) Nicht zulässig an der gepanzerten (beschußgesicherten) Versionen.

E54) Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen: Allroad

E75) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig maximal bis 18-Zoll-Bereifung
     ausgerüstet sind oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.




RA-000345-Z3-015-12a~AU-5-112-57-ET38.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 29 zur ABE-Nr. 45810
Nr. :                      RA-000345-Z3-015
Anlage-Nr. :               12a
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Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 CA 70638


E76) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit Reifen der Größe
     235/35R19 (dann auf 8x19 ET49) ausgerüstet sind oder diese in den Fahrzeugpapieren
     (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-
     Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
     Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
     Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
     Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

ER1) Aufgrund der geprüften Radfestigkeit ist die Verwendung dieser Rad-Reifen-Kombination
     nur zulässig an Fahrzeugen mit zulässigen Achslasten bis max.1440 kg.
     Bei Montage an Achse 2 gilt dies auch für die erhöhte zulässige Achslast bei
     Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1 – 8.3 in den
     Fahrzeugpapieren).
     Sofern nur diese höher ist als der oben genannte Wert gilt dieser als erhöhte zulässige
     Achslast bei Anhängerbetrieb für diese Rad-Reifen-Kombination.

G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
     des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
     StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
     Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
     werden.

G0X) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/50R17,
     225/40R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
     in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und
     G01) zu beachten.

K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
     Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.


RA-000345-Z3-015-12a~AU-5-112-57-ET38.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 29 zur ABE-Nr. 45810
Nr. :                      RA-000345-Z3-015
Anlage-Nr. :               12a
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Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 CA 70638


K27) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

K32) An Achse 2 ist die am Außenkotflügel anliegende Wulst des Kunststoffinnenkotflügels im
     Bereich von 45° vor und hinter der Radmitte komplett abzutrennen.

K58) An Achse 2 ist vom Kunststoffinnenkotflügel, im Bereich ab der seitlichen Stoßleiste bis
     ca. 120 mm unterhalb der Stoßfängeroberkante, ein Streifen von ca. 55 mm Breite
     (gemessen von der Radhausausschnittkante) abzutrennen.

K59) An Achse 2 sind folgende Maßnahmen erforderlich:
     3-Türer:
     - die ins Radhaus ragende Kunststoffkante des Stoßfängers ist ab der Oberkante auf
         einer Länge von ca. 120 mm nach unten auf eine Restbreite von 3-4 mm zu kürzen,
     - der obere Teil des Kunststoffhalters für den Stoßfänger ist ab dem oberen
         Befestigungspunkt bis ca. 70 mm nach unten schräg abzutrennen, der obere
         Befestigungspunkt (die ins Radhaus ragende Blechlasche) ist nach oben umzulegen;
         der obere Befestigungspunkt für den Stoßfänger entfällt,
     - die waagerecht ins Radhaus ragende Kunststoffkante ist ab dem Radausschnitt bis
         ca. 60 mm nach hinten schräg auslaufend zu kürzen; die darüber befindliche
         Blechkante ist ganz nach oben umzulegen (vorher quer einsägen).
     5- Türer:
     - die ins Radhaus ragende Kunststoffkante des Stoßfängers ist ab der Oberkante auf
         einer Länge von ca. 60 mm nach unten auf eine Restbreite von 3-4 mm zu kürzen,
     - der obere Teil des Kunststoffhalters für den Stoßfänger ist ab dem oberen
         Befestigungspunkt bis ca. 70 mm nach unten schräg abzutrennen, der obere
         Befestigungspunkt für den Stoßfänger entfällt,
     - die waagerecht ins Radhaus ragende Kunststoffkante ist ab dem Radausschnitt bis
         ca. 60 mm nach hinten schräg auslaufend zu kürzen; die darüber befindliche
         Blechkante ist ganz nach oben umzulegen (vorher quer einsägen).

K60) An Achse 2 ist der Blechbereich des Radhausausschnitts direkt über dem Stoßfänger um
     min. 4 mm nach außen aufzuweiten und im weiteren Verlauf bis zur Radmitte um ca. 3
     mm.

K63) An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur
     Radmitte eng an das Blechradhaus anzulegen.

K68) An Achse 2 sind folgende Maßnahmen erforderlich:
     - der Filzinnenkotflügel ist im Bereich von 100 mm unterhalb der Stoßfängeroberkante
        bis ca. 200 mm vor der Radmitte eng an das Blechradhaus anzulegen oder entspre-
        chend zu kürzen.

K71) An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel, im Bereich von 45° vor bis 45° hinter der Radmitte,
     eng an das Blechradhaus anzulegen.




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 29 zur ABE-Nr. 45810
Nr. :                      RA-000345-Z3-015
Anlage-Nr. :               12a
Seite :                    12 / 12                                                      Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 CA 70638


N205) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 205/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
     und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde.
     Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers.
     Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne
     Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt
     die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.

W205) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
    Hinterachse nur mit Winter-Reifengrößen der Größen 205/ .. oder größer ausgerüstet sind
    und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
    Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
    Fahrzeuges zugelassen sind.


       -
Die Anlage Nr. 12a mit den Blättern 1 bis 12 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ CA 70638 des Auftraggebers Borbet GmbH.

Geschäftsstelle Essen, 10.10.2014




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