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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 49284
Nr. :                      RA-000726-D0-015
Anlage-Nr. :               18
Seite :                    1 / 13                                                    Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 XRT-8519


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                XRT-8519
Art des Rades:                              einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke:                                            Borbet
Radausführung:                                           LK112
Radgröße:                                              8½Jx19H2
Rad-Einpresstiefe:                                       40 mm
Lochkreisdurchmesser:                                   112 mm
Lochzahl:                                                   5
Mittenlochdurchmesser:                                 72,50 mm
Zentrierart:                                        Mittenzentrierung
Zentrierring:                                       BOØ72,5/Ø57,1
geprüfte Radlast:                                        730 kg
bei Reifenabrollumfang:                                2100 mm

Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Audi AG , Quattro GmbH

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile     Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                    moment
4F, 4F1, 8E, 8H, 8J, 8P, 8PB,    Radschraube, Kegel 60°, Gewinde                    120 Nm
QB6, 8V                          M14x1,5, Schaftlänge 28,5 mm
4E                               Radschraube, Kegel 60, Gewinde                    150 Nm
                                 M14x1,5, Schaftlänge 33 mm
8U, 8U1                          Radschraube, Kegel 60°, Gewinde                   140 Nm
                                 M14x1,5, Schaftlänge 33 mm




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 49284
Nr. :                      RA-000726-D0-015
Anlage-Nr. :               18
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Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 XRT-8519


Typ:                           8E
ABE / EG-Genehmigung:          e1*98/14*0151*.., e1*2001/116*0151*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
 74 bis 188    Audi A4,                  225/35R19                          A02) bis A10)
               Audi A4 quattro           T88)
               (Limousine, Avant)
                                         235/35R19
                                         T91)
 253          Audi S4                    235/35R19                          A02) bis A10)
              (Limousine, Avant)         T91)

e1*2001/116*0151*23E   1230/1150(1195) -1250/1150(1195) –S4                 5/112/57



Typ:                           QB6
ABE / EG-Genehmigung:          e1*2001/116*0243*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
 162 bis 182  Audi A4,                   225/35R19                          A02) bis A10)
              Audi A4 quattro,           T88)
              (Limousine, Avant, Cabrio)
                                         235/35R19
                                         T91)
 253          Audi A4,                   235/35R19                          A02) bis A10)
              Audi A4 quattro,           T91)
              (Cabrio)

e1*2001/116*0243*06E   1165/1145 (1195) | 1250/1150(0)                      5/112/57



Typ:                            8H
ABE / EG-Genehmigung:           e1*98/14*0177*.., e1*2001/116*0177*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
 96 bis 188    Audi A4 Cabriolet,         225/35R19                         A02) bis A10)
               Audi A4 Cabriolet quattro T88)

                                                   235/35R19
                                                   T91)
 253                     Audi S4 Cabriolet quattro 235/35R19                A02) bis A10)
                                                   T91)

e1*2001/116*0177*10E   1250/1165                                            5/112/57




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Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 XRT-8519


Typ(en):                            ABE / EG-Genehmigung(en):
8P                                  e1*2001/116*0217*..
8P                                  e1*2001/116*0241*..
8P                                  e1*2001/116*0456*..
8PB                                 e13*2007/46*1082*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen           zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                           vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 147      Audi A3                        215/35R19                           A02) bis A10)
                (3türig, 5türig, Cabrio, außer A01) K01)K04) K58) K59) T85)
                S3, RS3)
                                               225/35R19
                                               A01) G0S)K01) K04) K58) K59) T88)

                                           235/30R19
                                           A01) K01)K04) K58) K59) K60) T86)

                                           245/30R19
                                           A01) K01)K04) K58) K59) K60)

                                           zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                           vorne                hinten
                                           215/35R19            245/30R19          A01) bis A10)
                                           K01)T85)             K04)K58) K59) K60) V00)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
8P                             e1*2001/116*0217*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
184 bis 195     Audi S3                 225/35R19                                  A02) bis A10)
                                        A01) K01)K04) K58) K59) T88)

                                           245/30R19
                                           A01) K01)K04) K58) K59) K60)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 49284
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Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 XRT-8519


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
4E                             e1*2001/116*0198*..
4E                             e1*2001/116*0246*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
154 bis 331     Audi A8                 235/45R19                                  A02) bis A10) B53)
                                        N245)                                      E44)ER1)

                                           235/45R19 M+S

                                           245/40R19
                                           N255)

                                           245/40R19 M+S

                                           245/45R19
                                           N255)

                                           245/45R19 M+S

                                           255/40R19
                                           N265)

                                           255/40R19 M+S




Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
4F                                e1*2001/116*0254*..
4F1                               e13*2007/46*1080*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
89 bis 160      Audi A6                     225/40R19                              A02) bis A10)
                (Ausführungen mit kleinsten A01) K64)                              E44)E54)
                Serienreifen 205/..)
                                            235/35R19
                                            A01) K64)T91)

                                           245/35R19
                                           A01) K04)K64)

                                           255/35R19
                                           A01) K01)K04) K64)

                                           zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                           vorne                hinten
                                           225/40R19            255/35R19          A01) bis A10)
                                                                K04)K64)           E44)E54) V00)




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Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 XRT-8519


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
4F                                e1*2001/116*0254*..
4F1                               e13*2007/46*1080*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 257     Audi A6                     225/40R19                              A02) bis A10)
                (Ausführungen mit kleinsten A01) K64)T93)                          E44)E54)
                Serienreifen 225/..)
                                            235/35R19
                                            A01) K64)T91)

                                           245/35R19
                                           A01) K04)K64) T93)

                                           255/35R19
                                           A01) K01)K04) K64)

                                           zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                           vorne                hinten
                                           225/40R19            255/35R19          A01) bis A10)
                                           T93)                 K04)K64)           E44)E54) V00)



Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
4F                              e1*2001/116*0254*..
4F1                             e13*2007/46*1080*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
 120 bis 257    Audi A6 Allroad          225/45R19                                 A02) bis A10)

                                           235/40R19

                                           245/40R19

                                           255/35R19

                                           255/40R19
                                           A01)K64)
                                                                                   5/112/57




RA-000726-D0-015-18~AU-5-112-57-ET40.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 49284
Nr. :                      RA-000726-D0-015
Anlage-Nr. :               18
Seite :                    6 / 13                                                            Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 XRT-8519


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
8J                                e1*2001/116*0369*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
118 bis 155     Audi TT, Audi TT quattro   225/35R19                         A02) bis A10)
                (Coupe, Cabrio; Ausf. mit A93)                               E77)
                kleinsten Sommer-
                Serienreifen 225/..)       235/35R19
                                           A01) K67)

                                           245/35R19
                                           A01) K01)K04) K67)



Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
8J                               e1*2001/116*0369*..
8J                               e1*2001/116*0375*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
184 bis 200     Audi TT, Audi TT quattro  225/35R19 M+S                      A02) bis A10)
                (Coupe, Cabrio; Ausf. mit A93)                               E77) B65)
                kleinsten Sommer-Reifen
                245/..)                   235/35R19 M+S
                                          A01) K67)

                                           245/35R19
                                           A01) K01)K04) K67)



Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
8U                                e1*2007/46*0591*..
8U1                               e13*2007/46*1163*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 162     Audi Q3                    225/45R19                         A02) bis A10)
                (mit Serienverbreiterung) N235)

                                           235/45R19
                                           GAT)

                                           245/40R19

                                           255/40R19




RA-000726-D0-015-18~AU-5-112-57-ET40.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 49284
Nr. :                      RA-000726-D0-015
Anlage-Nr. :               18
Seite :                    7 / 13                                                               Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 XRT-8519


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
8U                               e1*2007/46*0591*..
8U1                              e13*2007/46*1163*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 162     Audi Q3                    225/45R19                            A02) bis A10)
                (ohne Serienverbreiterung) N235)

                                           235/45R19
                                           GAT)

                                           245/40R19

                                           255/40R19




Typ(en):                           ABE / EG-Genehmigung(en):
8V                                 e1*2007/46*0607*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 bis 132      Audi A3, A3 Sportback       215/35R19                           A02) bis A10)
                (3-türig, 5-türig)          A01)K03)K04)N225)T85)

                                           225/35R19
                                           A01)K01)K04)K20)K27)K28)K68)

                                           235/30R19
                                           A01)K01)K04)K27)K28)K68)



Typ(en):                           ABE / EG-Genehmigung(en):
8V                                 e1*2007/46*0607*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
206 bis 221     Audi A3, A3 Sportback, S3, 225/35R19                            A02) bis A10)
                S3 Sportback                A01) K01)K04) K20) K27) K28) K68)
                (3-türig, 5-türig)
                                            235/30R19
                                            A01) K01)K04) K27) K28) K68) T86)




RA-000726-D0-015-18~AU-5-112-57-ET40.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 49284
Nr. :                      RA-000726-D0-015
Anlage-Nr. :               18
Seite :                    8 / 13                                                           Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 XRT-8519


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
8V                               e1*2007/46*0607*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 bis 132      Audi A3 Stufenheck, A3    215/35R19                         A02) bis A10)
                Cabrio                    T85)                              E75)
                (Nur zulässig an
                Fahrzeugen die max. 18    225/35R19
                Zoll Räder verbaut oder
                eingetragen haben)        235/30R19
                                          A01) K03)K04) K28) K71) T86)



Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
8V                               e1*2007/46*0607*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 bis 132      Audi A3 Stufenheck, A3    215/35R19                         A02) bis A10)
                Cabrio                    T85)                              E76)
                (Nur zulässig an
                Fahrzeugen die            225/35R19
                serienmäßig 19 Zoll Räder
                verbaut und/oder          235/30R19
                eingetragen haben)        A01) K03)K04) K28) K71) T86)

                                          245/30R19
                                          A01) K01)K04) K28) K71)



Auflagen und Hinweise
A01)     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
         Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeug-
         sachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
         auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
         Muster bescheinigen zu lassen.

A02)     Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
         den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
         Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
         ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
         Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03)     Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
         verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
         der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
         Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
         Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.




RA-000726-D0-015-18~AU-5-112-57-ET40.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 49284
Nr. :                      RA-000726-D0-015
Anlage-Nr. :               18
Seite :                    9 / 13                                                        Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 XRT-8519


A04)     Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
         keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird
         gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen,
         so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu
         beurteilen.

A05)     Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei
         Fahrzeugen mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig.
         Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen
         möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06)     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
         Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
         angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
         verwenden.

A07)     Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
         vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)     Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und
         nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem
         Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen
         mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen
         Befestigungsteile verwendet werden.

A09)     Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde,
         es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
         Gutachten erlaubt wird.

A10)     Die Sonderräder dürfen an der Außen (Designseite) - und Innenseite nur mit
         Klebegewichten ausgewuchtet werden.

A93)     Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen,
         ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
         Fahrzeugherstellers).

B53)     Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, an denen die optionale 6- Kolben
         Festsattelbremse (Audi Ceramic Brembo) mit Kohlefaser- verstärkter
         Keramikbremsscheibe verbaut ist.

B65)     Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit folgender Bremsanlage:
       Achse1: innenbelüftete Bremsscheibe Ø370x32 mm

E44)     Nicht zulässig an der gepanzerten (beschußgesicherten) Versionen.

E54)     Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen: Allroad




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 49284
Nr. :                      RA-000726-D0-015
Anlage-Nr. :               18
Seite :                    10 / 13                                                       Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 XRT-8519


E75)    Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig maximal bis 18-Zoll-Bereifung
        ausgerüstet sind oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
        Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
        Fahrzeuges zugelassen sind.

E76)    Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit Reifen der Größe
        235/35R19 (dann auf 8x19 ET49) ausgerüstet sind oder diese in den Fahrzeugpapieren
        (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-
        Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

E77)    Nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis Modelljahr 2014:
       - Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0369* bis NT 16

ER1)    Aufgrund der geprüften Radfestigkeit ist die Verwendung dieser Rad-Reifen-
        Kombination nur zulässig an Fahrzeugen mit zulässigen Achslasten bis max. 1433 kg.
        Bei Montage an Achse 2 gilt dies auch für die erhöhte zulässige Achslast bei
        Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1 – 8.3 in den
        Fahrzeugpapieren).
        Sofern nur diese höher ist als der oben genannte Wert gilt dieser als erhöhte zulässige
        Achslast bei Anhängerbetrieb für diese Rad-Reifen-Kombination.

G01)    Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
        des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
        StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
        Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
        werden.

G0S)    Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R15,
        205/50R17, 225/40R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
        Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier)
        bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
        und G01) zu beachten.

GAT)    Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/60R17,
        235/50R18, 235/55R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
        Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier)
        bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
        und G01) zu beachten.

K01)    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des
        Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30°
        vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen.
        Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
        maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
        Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 49284
Nr. :                      RA-000726-D0-015
Anlage-Nr. :               18
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Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 XRT-8519


K03)       Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des
           Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0°
           bis 30° vor der Radmitte herzustellen.
           Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
           maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
           Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04)       Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
           oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50°
           hinter der Radmitte herzustellen.
           Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
           maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
           Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K20)       An Achse 2 ist die Befestigungslasche des Stoßfängers im Bereich der
           Stoßfängeroberkante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben
           zu biegen. Die Befestigungsschraube ist nach hinten zu versetzen.

K27)       An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

K28)       An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

K58)       An Achse 2 ist vom Kunststoffinnenkotflügel, im Bereich ab der seitlichen Stoßleiste bis
           ca. 120 mm unterhalb der Stoßfängeroberkante, ein Streifen von ca. 55 mm Breite
           (gemessen von der Radhausausschnittkante) abzutrennen.

K59)       An Achse 2 sind folgende Maßnahmen erforderlich:
           3-Türer:
       -    die ins Radhaus ragende Kunststoffkante des Stoßfängers ist ab der Oberkante auf
            einer Länge von ca. 120 mm nach unten auf eine Restbreite von 3-4 mm zu kürzen,
       -    der obere Teil des Kunststoffhalters für den Stoßfänger ist ab dem oberen
            Befestigungspunkt bis ca. 70 mm nach unten schräg abzutrennen, der obere
            Befestigungspunkt (die ins Radhaus ragende Blechlasche) ist nach oben umzulegen;
            der obere Befestigungspunkt für den Stoßfänger entfällt,
       -    die waagerecht ins Radhaus ragende Kunststoffkante ist ab dem Radausschnitt bis
            ca. 60 mm nach hinten schräg auslaufend zu kürzen; die darüber befindliche
            Blechkante ist ganz nach oben umzulegen (vorher quer einsägen).
           5- Türer:
       -    die ins Radhaus ragende Kunststoffkante des Stoßfängers ist ab der Oberkante auf
            einer Länge von ca. 60 mm nach unten auf eine Restbreite von 3-4 mm zu kürzen,
       -    der obere Teil des Kunststoffhalters für den Stoßfänger ist ab dem oberen
            Befestigungspunkt bis ca. 70 mm nach unten schräg abzutrennen, der obere
            Befestigungspunkt für den Stoßfänger entfällt,
       -    die waagerecht ins Radhaus ragende Kunststoffkante ist ab dem Radausschnitt bis
            ca. 60 mm nach hinten schräg auslaufend zu kürzen; die darüber befindliche
            Blechkante ist ganz nach oben umzulegen (vorher quer einsägen).

K60)       An Achse 2 ist der Blechbereich des Radhausausschnitts direkt über dem Stoßfänger
           um min. 4 mm nach außen aufzuweiten und im weiteren Verlauf bis zur Radmitte um
           ca. 3 mm.


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Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 XRT-8519


K64)    An Achse 2 sind folgende Maßnahmen erforderlich:
       - die hinter dem Befestigungsniet des Filzinnenkotflügels befindliche Blechausbuchtung
         ist eng an das äußere Karosserieblech anzulegen,
       - vom Filzinnenkotflügel ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis ca. 200 mm vor
         der Radmitte ein Streifen von ca. 60 mm Breite (gemessen von der
         Radhausausschnittkante) abzutrennen und der Rest klebend neu zu befestigen.

K67)    An Achse 2 sind folgende Maßnahmen erforderlich:
       - die an der Stoßfängeroberkante befindliche Blechlasche/-kante ist zu kürzen bzw. eng
         an das Radhaus anzulegen und der Stoßfänger entsprechend neu zu befestigen,
       - der Filzinnenkotflügel ist im Bereich von 100 mm unterhalb der Stoßfängeroberkante
         bis ca. 200 mm vor der Radmitte eng an das Blechradhaus anzulegen.

K68)       An Achse 2 sind folgende Maßnahmen erforderlich:
       -    der Filzinnenkotflügel ist im Bereich von 100 mm unterhalb der Stoßfängeroberkante
            bis ca. 200 mm vor der Radmitte eng an das Blechradhaus anzulegen oder entspre-
            chend zu kürzen.

K71)       An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel, im Bereich von 45° vor bis 45° hinter der
           Radmitte, eng an das Blechradhaus anzulegen.

N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
      Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und
      auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
      Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
      Fahrzeuges zugelassen sind.

N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
      Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und
      auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
      Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
      Fahrzeuges zugelassen sind.

N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
      Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und
      auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
      Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
      Fahrzeuges zugelassen sind.

N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
      Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und
      auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
      Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
      Fahrzeuges zugelassen sind.

N265) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
      Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 265/ .. oder größer ausgerüstet sind und
      auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
      Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
      Fahrzeuges zugelassen sind.


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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 49284
Nr. :                      RA-000726-D0-015
Anlage-Nr. :               18
Seite :                    13 / 13                                                      Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 XRT-8519


T85)    Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1030 kg bei LI 85 .
        Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 515 kg betragen (Angaben stehen
        auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T86)    Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1060 kg bei LI 86 .
        Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 530 kg betragen (Angaben stehen
        auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T88)    Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1120 kg bei LI 88 .
        Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 560 kg betragen (Angaben stehen
        auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T91)    Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1230 kg bei LI 91 .
        Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 615 kg betragen (Angaben stehen
        auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T93)    Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1300 kg bei LI 93 .
        Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 650 kg betragen (Angaben stehen
        auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

V00)    Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der
        Vorder- und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen
        wurde. Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder
        Fahrzeugherstellers. Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt
        und diese ohne Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller
        freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.



Die Anlage Nr. 18 mit den Blättern 1 bis 13 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ XRT-8519 des Auftraggebers Borbet GmbH.

Geschäftsstelle Essen, 19.02.2015




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