Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
Seite 5
Seite 6
Seite 7
							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 49666
Nr. :                      RA-000761-B0-015
Anlage-Nr. :               1
Seite :                    1/7                                                         Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 XRT-8520


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                  XRT-8520
Art des Rades:                                einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke:                                            BORBET
Radausführung:                                             LK112
Radgröße:                                                8½Jx20H2
Rad-Einpresstiefe:                                         30 mm
Lochkreisdurchmesser:                                     112 mm
Lochzahl:                                                    5
Mittenlochdurchmesser:                                   72,50 mm
Zentrierart:                                         Mittenzentrierung
Zentrierring:                                         BOØ72,5/Ø57,1
geprüfte Radlast:                                          730 kg
bei Reifenabrollumfang:                                  2100 mm

Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich und Auflagen
Fahrzeughersteller oder Marke       :   Audi AG

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                   Beschreibung der Befestigungsteile      Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                      moment
D2, 4F, 4F1                       Radschraube, Kegel 60°, Gewinde                     120 Nm
                                  M14x1,5, Schaftlänge 28,5 mm
4E                                Radschraube, Kegel 60°, Gewinde                    140 Nm
                                  M14x1,5, Schaftlänge 33 mm
8U, 8U1                           Radschraube, Kegel 60°, Gewinde                    140 Nm
                                  M14x1,5, Schaftlänge 33 mm




RA-000761-B0-015-01~AU-5-112-57-ET30.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 49666
Nr. :                      RA-000761-B0-015
Anlage-Nr. :               1
Seite :                    2/7                                                                  Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 XRT-8520


Typ:                         D2
ABE / EG-Genehmigung:        G850; e1*93/81*0005*.. , e1*98/14*0005*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 110 bis 265  Audi A8                 245/35R20                                 A01) bis A10)E44)ER1)
                                                                                K03)K04)K40)
                                               255/35R20

 309                  Audi S8                  255/35R20                        A01) bis A10)E44)
                                                                                K03)K04)K40)

e1*98/14*0005*24E     1380/1230                                                 5/112/57



Typ(en):                             ABE / EG-Genehmigung(en):
4E                                   e1*2001/116*0198*..
4E                                   e1*2001/116*0246*..
Motorleistung         Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                          vorne und hinten, ggf. Auflagen
154 bis 331           Audi A8                 235/35R20                         A02) bis A10)
                                              N245)T92)                         E44)

                                               245/35R20
                                               A01) K04)K35) N255) T95)

                                               245/40R20
                                               A01) K04)K35) N255)ER2)

                                               255/35R20
                                               A01) K03)K04) K35) N265)



Typ:                           4F
ABE / EG-Genehmigung:          e1*2001/116*0254*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 120 bis 257   Audi A6 Allroad          245/35R20                               A01) bis A10)
                                                                                K01)K04)K64)

e1*2001/116*0254*23   1350/1335(1385)                                           5/112/57



Typ:                          4F1
ABE / EG-Genehmigung:         e13*2007/46*1080*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 120 bis 257  Audi A6 Allroad          245/35R20                                A01) bis A10)
                                                                                K01)K04)K64)

e13*2007/46*1080*01   1350/1335 (1385)                                          5/112/57




RA-000761-B0-015-01~AU-5-112-57-ET30.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 49666
Nr. :                      RA-000761-B0-015
Anlage-Nr. :               1
Seite :                    3/7                                                                     Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 XRT-8520


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
8U                                e1*2007/46*0591*..
8U1                               e13*2007/46*1163*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 162     Audi Q3                    235/35R20                               A02) bis A10)
                (mit Serienverbreiterung) A93)

                                           245/35R20
                                           A93a)

                                           255/35R20




Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
8U                               e1*2007/46*0591*..
8U1                              e13*2007/46*1163*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 162     Audi Q3                    235/35R20                               A02) bis A10)
                (ohne Serienverbreiterung) A93)

                                           245/35R20
                                           A01) A93a)K03) K04)

                                           255/35R20
                                           A01) K03)K04)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
8U                             e1*2007/46*0590*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
228             Audi Q3 RS              235/35R20                                  A02) bis A10)
                                        A93)

                                           245/35R20
                                           A93a)

                                           255/35R20

                                           zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                           vorne                hinten
                                           245/35R20            255/35R20          A02) bis A10)
                                           A93a)                                   V00)




RA-000761-B0-015-01~AU-5-112-57-ET30.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 49666
Nr. :                      RA-000761-B0-015
Anlage-Nr. :               1
Seite :                    4/7                                                       Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 XRT-8520


Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
     mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.



RA-000761-B0-015-01~AU-5-112-57-ET30.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 49666
Nr. :                      RA-000761-B0-015
Anlage-Nr. :               1
Seite :                    5/7                                                         Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 XRT-8520


A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

E44) Nicht zulässig an der gepanzerten (beschußgesicherten) Versionen.

ER1) Aufgrund der geprüften Radfestigkeit ist die Verwendung dieser Rad-Reifen-Kombination
     nur zulässig an Fahrzeugen mit zulässigen Achslasten bis max. 1460 kg.
     Bei Montage an Achse 2 gilt dies auch für die erhöhte zulässige Achslast bei
     Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1 – 8.3 in den
     Fahrzeugpapieren).
     Sofern nur diese höher ist als der oben genannte Wert gilt dieser als erhöhte zulässige
     Achslast bei Anhängerbetrieb für diese Rad-Reifen-Kombination.

ER2) Aufgrund der geprüften Radfestigkeit ist die Verwendung dieser Rad-Reifen-Kombination
     nur zulässig an Fahrzeugen mit zulässigen Achslasten bis max. 1430 kg.
     Bei Montage an Achse 2 gilt dies auch für die erhöhte zulässige Achslast bei
     Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1 – 8.3 in den
     Fahrzeugpapieren).
     Sofern nur diese höher ist als der oben genannte Wert gilt dieser als erhöhte zulässige
     Achslast bei Anhängerbetrieb für diese Rad-Reifen-Kombination.

K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
     Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K35) An Achse 2 ist vom Kunststoffinnenkotflügel im Bereich von ca. 45° vor und hinter der
     Radmitte ein Streifen von ca. 60 mm Breite (gemessen von der Radhausausschnittkante)
     abzutrennen, oder diesen Bereich vollkommen an das Blechradhaus anlegen.


RA-000761-B0-015-01~AU-5-112-57-ET30.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 49666
Nr. :                      RA-000761-B0-015
Anlage-Nr. :               1
Seite :                    6/7                                                         Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 XRT-8520


K40) An Achse 2 sind folgende Maßnahmen erforderlich:
     - die ins Radhaus ragende Radlaufkante des Stoßfängers ist ab der Oberkante auf
        einer Länge von ca. 100 mm nach unten zu kürzen,
     - der Kunststoffinnenkotflügel ist im Bereich der Stoßfängeroberkante durch Erwärmung
        an das Radhaus anzulegen,
     - die in diesem Bereich befindliche Befestigungsschraube des Kunststoffinnenkotflügels
        ist zu entfernen.

K64) An Achse 2 sind folgende Maßnahmen erforderlich:
     - die hinter dem Befestigungsniet des Filzinnenkotflügels befindliche Blechausbuchtung
        ist eng an das äußere Karosserieblech anzulegen,
     - vom Filzinnenkotflügel ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis ca. 200 mm vor
        der Radmitte ein Streifen von ca. 60 mm Breite (gemessen von der
        Radhausausschnittkante) abzutrennen und der Rest klebend neu zu befestigen.

N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

N265) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 265/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

T92) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1260 kg bei LI 92 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 630 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T95) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1380 kg bei LI 95 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 690 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
     und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde.
     Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers.
     Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne
     Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt
     die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.




RA-000761-B0-015-01~AU-5-112-57-ET30.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 49666
Nr. :                      RA-000761-B0-015
Anlage-Nr. :               1
Seite :                    7/7                                                           Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 XRT-8520




Die Anlage Nr. 1 mit den Blättern 1 bis 7 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
die Sonderräder Typ XRT-8520 des Auftraggebers Borbet GmbH.

Geschäftsstelle Essen, 24.02.2015




RA-000761-B0-015-01~AU-5-112-57-ET30.docx