Gutachten 366-0001-13-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49402
ANLAGE: 2 Radtyp: HI8090
TUV
Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 04.12.2015 AUSTRIA
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Fahrzeughersteller : AUDI
Raddaten:
Radgröße nach Norm :8JX19H2 Einpreßtiefe (mm) :30
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 112/5 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl | Zentrierring- |zul. zul. gultig
och |werkstoff Rad- [Abroll |ab
Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. | Fertig
Rad Zentrierring (kg) (mm) |datum
112530571/WSX |HIB090/WSX PCD 112 |@57.1-VE-066,45 571 Kunststoff 900] 2365| 12/13
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) miissen nach Anbau der Sonderrader funktionsfahig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : AUDI
Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Durchm. 28 mm
Zubehor : Nabenkappe: CAP C020; Serienschraube LM-Rad
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 165 Nm
Verkaufsbezeichnung: AUDI Q3
Fahrzeugtyp [Betriebserlaubnis |kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
8U e1*2007/46*0591*.. |88-162 |225/45R1992 |11A;26P;27I;51J erhöhtes
Anzugsmoment
801 e13*2007/46*1163*.. 235/40R1992 |Mit 165 Nm;
Radhausverbreiterung |Kombilimousine;
Serie
235/40R19 92 |Ohne Allradantrieb;
Radhausverbreiterung; |Frontantrieb;
11A; 245
245/40R19 94 |Mit 10B; 11B; 11G; 11H;
Radhausverbreiterung |12A; 51A;71C; 721;
Serie; 11A; 26P; 271
245/40R1994 |Ohne 725;73A; 74D; 74P;
Radhausverbreiterung; |740; 745; 77E
11A; 245; 248; 26P; 271
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
Berlicksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11A) Der vorschriftsméaBige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverstandigen
oder Prifer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Priifingenieur einer Uberwachungsorganisation oder
einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIllb zur StVZO unter Angabe von
FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veréffentlichten Muster bescheinigen zu
lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgefiihrte ReifengroBe verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausfiihrung genannt
ist, so sind die Angaben über die ReifengréBen in den Fahrzeugpapieren bei der nachsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0001-13-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49402 TUV
ANLAGE: 2 Radtyp: HI8090 AUSTRIA
Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 04.12.2015
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bzw. der Abnahmebestätigung nach $19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefiigten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27)) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotfliigel ist die Freigangigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berticksichtigung der maximal zuldssigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen MaBe / Bereiche sind dem
beigefiigten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfiilldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfiilldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfiilldruckiiberwachungssystem zuléssig.
51J) Die Verwendung dieser ReifengréBe ist nur zulassig, wenn die Reifennennbreite, der in den
Fahrzeugpapieren serienméBig eingetragenen Mindestreifengro
Be, nicht unterschritten wird.
71C) Zum Auswuchten der Sonderrader dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Uberwurfmutter von
auBen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die fiir einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulassig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Hochstgeschwindigkeit tiber 210 km/h sind nur
Metallschraubventile zulassig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73A) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen oder von Reifen mit Schlauch zulassig.
740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Rader ist nur sichergestellt,
wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen:
1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmaBig mit der Hand ein.
2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an.
3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle
Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhohten Anzugsdrehmoment fest.
4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
zu Uberprifen.
5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
nochmals zu Gberprifen.
745) Es dürfen nur die serienmaBigen Radbefestigungsteile der Leichtmetallrdder vom Fahrzeughersteller
verwendet werden.
74D) Es durfen nur die serienmaBigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
74P) Radausfiihrungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zuldssig, wenn die im Gutachten beschriebenen
Zentrierringe verwendet werden.
77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausfiihrungen der
Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0001-13-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49402
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TUV
AUSTRIA
Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 04.12.2015
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: AUDI
Fahrzeugtyp: 8U
Genehm.Nr.: e1*2007/46*0591*..
Handelsbez.: AUDI Q3
Variante(n): Allradantrieb, Frontantrieb, Kombilimousine
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x =290 y =390 VA
26P X =240 y =340 VA
271 x =285 y =355 HA
27B x =335 y =400 HA
Aufweiten R: hi hni ntenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x =290 y =390 30 VA
26N x =290 y =390 10 VA
27F x =335 y =400 30 HA
27H x =335 y =400 10 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
ALLGEMEINE BETRIEBSERLAUBNIS (ABE)
nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 26.04.2012 (BGBI | S.679)
Nummer der ABE: 4940204
Gerat: Sonderrader fur Personenkraftwagen
8Jx 19 H2
Typ: HI8090
Inhaber der ABE MAK S p.A.
und Hersteller: IT-25013 Carpenedolo (BS)
Fur die oben bezeichneten reihenweise zu fertigenden oder gefertigten Gerate wird dieser
Nachtrag mit folgender MaRgabe erteilt:
Die sich aus der Allgemeinen Betriebserlaubnis ergebenden Pflichten gelten sinngeméan
auch fur den Nachtrag.
In den bisherigen Genehmigungsunterlagen treten die aus diesem Nachtrag ersichtlichen
Anderungen bzw. Ergéanzungen ein.
Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
Nummer der ABE: 49402*04
Die ABE-Nr. 49402 erstreckt sich nunmehr auf die Sonderräder 8 J x 19 H2 , Typ HI8090, in
den Ausführungen wie im Nachtragsgutachten Nr. 366-0001-13-WIRD/N4 vom 04.12.2015
beschrieben.
Die Sonderräder dürfen auch zur Verwendung mit den in den Anlagen Nr. 1 bis 12 des
Nachtragsgutachtens genannten Bereifungen unter den angegebenen Bedingungen an den
dort aufgeführten bzw. beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.
Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist die Berichtigung
der Zulassungsbescheinigung Teil | gemäß 813 Fahrzeug-Zulassungsverordnung
(FZV) nicht erforderlich.
Im Übrigen gelten die im beiliegenden Nachtragsgutachten der TÜV AUSTRIA
AUTOMOTIVE GMBH, Wien, vom 04.12.2015 festgehaltenen Angaben.
Flensburg, 12.01.2016
Im Auftrag
Jan Hendrik Schneider
Anlagen:
Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
Nachtragsgutachten Nr. 366-0001-13-WIRD/N4, zur Genehmigung vorgelegt am: 15.12.2015
Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
Nummer der ABE: 49402*04
- Anlage -
Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
Nebenbestimmungen
Die in der bisherigen Genehmigung enthaltenen Auflagen gelten auch für diesen Nachtrag.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Genehmigung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch
erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16,
24944 Flensburg, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.