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							Gutachten 366-0001-13-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49402
ANLAGE: 2                                                             Radtyp: HI8090
                                                                                                                TUV
Hersteller: MAK S.p.A.                                                Stand: 04.12.2015                          AUSTRIA
                                                                                                                           Seite: 1 von 4
Fahrzeughersteller                         : AUDI
Raddaten:
Radgröße nach Norm              :8JX19H2                      Einpreßtiefe (mm)           :30
Lochkreis (mm)/Lochzahl         : 112/5                       Zentrierart                 : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung           Ausführungsbezeichnung                             Mittenl | Zentrierring-        |zul.        zul.          gultig
                                                                       och         |werkstoff           Rad-        [Abroll       |ab
                     Kennzeichnung             Kennzeichnung            (mm)                            last        umf. | Fertig
                     Rad                       Zentrierring                                             (kg)        (mm)    |datum
112530571/WSX        |HIB090/WSX PCD 112       |@57.1-VE-066,45              571         Kunststoff            900]   2365|   12/13

Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) miissen nach Anbau der Sonderrader funktionsfahig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : AUDI
Befestigungsteile                          : Kugelbundschrauben     M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Durchm. 28 mm
Zubehor                                    : Nabenkappe: CAP C020; Serienschraube LM-Rad
Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 165 Nm
 Verkaufsbezeichnung:        AUDI Q3
 Fahrzeugtyp   [Betriebserlaubnis     |kW           Reifen           Auflagen zu Reifen               Auflagen
 8U            e1*2007/46*0591*..    |88-162        |225/45R1992     |11A;26P;27I;51J                 erhöhtes
                                                                                                      Anzugsmoment
 801              e13*2007/46*1163*..               235/40R1992      |Mit                             165 Nm;
                                                                     Radhausverbreiterung             |Kombilimousine;
                                                                     Serie
                                                    235/40R19 92     |Ohne                            Allradantrieb;
                                                                     Radhausverbreiterung;            |Frontantrieb;
                                                                     11A; 245
                                                    245/40R19 94     |Mit                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                     Radhausverbreiterung             |12A; 51A;71C; 721;
                                                                     Serie; 11A; 26P; 271
                                                    245/40R1994      |Ohne                            725;73A; 74D; 74P;
                                                                     Radhausverbreiterung;            |740; 745; 77E
                                                                     11A; 245; 248; 26P; 271


Auflagen
10B)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
       Berlicksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
       entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11A)   Der vorschriftsméaBige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverstandigen
       oder Prifer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Priifingenieur einer Uberwachungsorganisation oder
       einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIllb zur StVZO unter Angabe von
       FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
       Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veréffentlichten Muster bescheinigen zu
       lassen.
11B)   Wird eine in diesem Gutachten aufgefiihrte ReifengroBe verwendet, die nicht bereits in der
       Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausfiihrung genannt
       ist, so sind die Angaben über die ReifengréBen in den Fahrzeugpapieren bei der nachsten Befassung mit
       den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis


                                   Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0001-13-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49402                                                           TUV
ANLAGE: 2                                                           Radtyp: HI8090                    AUSTRIA
Hersteller:   MAK S.p.A.                                            Stand:   04.12.2015

                                                                                                        Seite: 2 von 4
       bzw. der Abnahmebestätigung nach $19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
       dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
       der Fahrzeugpapiere enthält.
11G)   Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
       sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
       Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
       gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
       gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
       ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
       erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
       Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
       nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A)   Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
       Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
       Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
       aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
245)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
       Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
       nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,    Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
       kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
       Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
       (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
       Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
       Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
       kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
       Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
       (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
26P)   Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
       der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
       bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
       beigefiigten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27))   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotfliigel ist die Freigangigkeit
       der Rad/Reifen-Kombination unter Berticksichtigung der maximal zuldssigen Betriebsbreite nach ETRTO
       bzw. WdK    (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen     MaBe / Bereiche sind dem
       beigefiigten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
51A)   Der vom    Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfiilldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
       Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfiilldruck ist zu beachten.
       Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
       Reifenfiilldruckiiberwachungssystem zuléssig.
51J)   Die Verwendung dieser ReifengréBe ist nur zulassig, wenn die Reifennennbreite, der in den
       Fahrzeugpapieren serienméBig eingetragenen Mindestreifengro
                                                                 Be, nicht unterschritten wird.
71C)   Zum Auswuchten der Sonderrader dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
       werden.
721)   Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Uberwurfmutter von
       auBen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die fiir einen
       Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulassig.
       Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
       Ventilherstellers zu beachten.



                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0001-13-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49402                                                           TUV
ANLAGE: 2                                                           Radtyp: HI8090
Hersteller:   MAK S.p.A.                                            Stand:   04.12.2015               AUSTRIA

                                                                                                           Seite: 3 von 4
725)   Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Hochstgeschwindigkeit tiber 210 km/h sind nur
       Metallschraubventile zulassig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73A)   Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen oder von Reifen mit Schlauch zulassig.
740)   Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Rader ist nur sichergestellt,
       wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen:
       1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmaBig mit der Hand ein.
       2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an.
       3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle
       Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhohten Anzugsdrehmoment fest.
       4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
       zu Uberprifen.
       5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
       nochmals zu Gberprifen.
745)   Es dürfen nur die serienmaBigen Radbefestigungsteile der Leichtmetallrdder vom Fahrzeughersteller
       verwendet werden.
74D)   Es durfen nur die serienmaBigen    Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
74P)   Radausfiihrungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zuldssig, wenn die im Gutachten beschriebenen
       Zentrierringe verwendet werden.
77E)   Das indirekte Reifendruckkontrollsystem    ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausfiihrungen der
       Bedienungsanleitung Folge zu leisten.




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0001-13-WIRD/N4
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                                                                                                             TUV
                                                                                                             AUSTRIA
Hersteller:     MAK S.p.A.                                                   Stand:    04.12.2015

                                                                                                               Seite: 4 von 4


Nacharbeitsprofile Fahrzeug

Fahrzeug:
            Hersteller:         AUDI
            Fahrzeugtyp:        8U
            Genehm.Nr.:         e1*2007/46*0591*..
            Handelsbez.:        AUDI Q3

            Variante(n):        Allradantrieb, Frontantrieb, Kombilimousine

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                          Auflagen                   Nacharbeit im Bereich                      Achse
                                              von [mm]                bis [mm]
                    26B                        x =290                  y =390                    VA
                    26P                        X =240                  y =340                    VA
                    271                        x =285                 y =355                     HA
                    27B                        x =335                 y =400                     HA

Aufweiten     R:     hi              hni    ntenbereich:

                          Auflagen               Im Bereich                  Aufweiten              Achse
                                           von [mm]       bis [mm]            um [mm]
                    26J                     x =290           y =390               30                  VA
                    26N                     x =290           y =390               10                  VA
                    27F                     x =335           y =400               30                  HA
                    27H                     x =335           y =400               10                  HA




                                         Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                          von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                     Kraftfahrt-Bundesamt
                                   DE-24932 Flensburg




                  ALLGEMEINE          BETRIEBSERLAUBNIS             (ABE)


nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 26.04.2012 (BGBI | S.679)




Nummer der ABE:              4940204



Gerat:                       Sonderrader fur Personenkraftwagen
                             8Jx 19 H2


Typ:                         HI8090



Inhaber der ABE              MAK S p.A.
und Hersteller:              IT-25013 Carpenedolo (BS)




Fur die oben bezeichneten reihenweise zu fertigenden oder gefertigten Gerate wird dieser
Nachtrag mit folgender MaRgabe erteilt:

Die sich aus der Allgemeinen Betriebserlaubnis ergebenden Pflichten gelten sinngeméan
auch fur den Nachtrag.

In den bisherigen Genehmigungsunterlagen treten die aus diesem Nachtrag ersichtlichen
Anderungen bzw. Ergéanzungen ein.
                           Kraftfahrt-Bundesamt
                                       DE-24932 Flensburg




Nummer der ABE: 49402*04

Die ABE-Nr.    49402 erstreckt sich nunmehr auf die Sonderräder 8 J x 19 H2 , Typ   HI8090, in
den Ausführungen wie im Nachtragsgutachten Nr. 366-0001-13-WIRD/N4 vom 04.12.2015
beschrieben.

Die Sonderräder dürfen auch zur Verwendung mit den in den Anlagen Nr. 1 bis 12 des
Nachtragsgutachtens genannten Bereifungen unter den angegebenen Bedingungen an den
dort aufgeführten bzw. beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.


Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist die Berichtigung
der Zulassungsbescheinigung Teil | gemäß 813 Fahrzeug-Zulassungsverordnung
(FZV) nicht erforderlich.


Im Übrigen gelten die im beiliegenden Nachtragsgutachten der TÜV AUSTRIA
AUTOMOTIVE        GMBH,    Wien, vom   04.12.2015 festgehaltenen Angaben.



Flensburg,    12.01.2016
Im Auftrag




      Jan Hendrik Schneider


Anlagen:

Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
Nachtragsgutachten Nr. 366-0001-13-WIRD/N4, zur Genehmigung vorgelegt am: 15.12.2015
                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                  DE-24932 Flensburg



Nummer der ABE: 49402*04


- Anlage -


Nebenbestimmungen     und Rechtsbehelfsbelehrung

Nebenbestimmungen

Die in der bisherigen Genehmigung enthaltenen Auflagen gelten auch für diesen Nachtrag.



Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Genehmigung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch
erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16,
24944 Flensburg, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
						
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