Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 48495
Nr. : RA-000607-F0-306
Anlage-Nr. : 19
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Auftraggeber : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : DE807
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: DE807
Art des Rades: einteiliges Leichtmetall-Rad
Montageposition: Vorder-und Hinterachse
Radausführung: 112G
Radgröße: 8Jx17EH2+
Rad-Einpresstiefe: 45 mm
Lochkreisdurchmesser: 112 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 72,60 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: Ø72.5/Ø57.1
geprüfte Radlast: 800 kg
bei Reifenabrollumfang: 2250 mm
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Audi (D)
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
moment
4F, 4F1, 8J, 8P, 8PB, 8E, QB6, Radschraube, Kegel 60°, Gewinde 4670 120 Nm
8H, 8V M14x1,5, Schaftlänge 29 mm
8U, 8U1 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde 4670 140 Nm
M14x1,5, Schaftlänge 29 mm
4E Radschraube, Kegel 60°, Kalotte 4833 140 Nm
beweglich, Gewinde M14x1,5,
Schaftlänge 32 mm
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Nr. : RA-000607-F0-306
Anlage-Nr. : 19
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Auftraggeber : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : DE807
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
8P e1*2001/116*0217*..
8P e1*2001/116*0241*..
8P e1*2001/116*0456*..
8PB e13*2007/46*1082*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 147 Audi A3 205/50R17 A02) bis A10)
(3türig, 5türig, Cabrio, außer A01)K03)K04)K58)K59)M00)
S3, RS3)
215/45R17
A01)K03)
225/45R17
A01)K03)K04)K58)K59)
235/40R17
A01)K01)K04)K58)K59)
245/40R17
A01)K01)K04)K58)K59)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
205/50R17 225/45R17 A01) bis A10)
K03)M00) K04)K58)K59) V00)
215/45R17 235/40R17 A01) bis A10)
K03) K04)K58)K59) V00)
215/45R17 245/40R17 A01) bis A10)
K03) K04)K58)K59) V00)
225/45R17 245/40R17 A01) bis A10)
K03) K04)K58)K59) V00)
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Anlage-Nr. : 19
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Auftraggeber : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : DE807
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
8P e1*2001/116*0217*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
184 bis 195 Audi S3 225/45R17 A02) bis A10)
A01)K03)K04)K58)K59)
235/40R17
A01)K01)K04)K58)K59)
245/40R17
A01)K01)K04)K58)K59)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
225/45R17 245/40R17 A01) bis A10)
K03) K04)K58)K59) V00)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
4F e1*2001/116*0254*..
4F1 e13*2007/46*1080*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
89 bis 160 Audi A6 205/55R17 A02) bis A10)
(Ausführungen mit kleinsten M00) E44)E54)
Serienreifen 205/..)
215/50R17
M00)
225/50R17
235/45R17
245/45R17
255/45R17
A01)K64)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
225/50R17 245/45R17 A02) bis A10)
E44)E54)V00)
225/50R17 255/45R17 A01) bis A10)
K64) E44)E54)V00)
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Nr. : RA-000607-F0-306
Anlage-Nr. : 19
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Auftraggeber : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : DE807
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
4F e1*2001/116*0254*..
4F1 e13*2007/46*1080*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 257 Audi A6 225/50R17 A02) bis A10)
(Ausführungen mit kleinsten E44)E54)
Serienreifen 225/..) 235/45R17
245/45R17
255/45R17
A01)K64)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
225/50R17 245/45R17 A02) bis A10)
E44)E54)V00)
225/50R17 255/45R17 A01) bis A10)
K64) E44)E54)V00)
Typ: 8E
ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0151*.. , e1*2001/116*0151*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
74 bis 188 Audi A4, 205/50R17 A02) bis A10)
Audi A4 Avant, E53)M00)
Audi A4 quattro,
Audi A4 Avant quattro 225/45R17
235/40R17
235/45R17
253 Audi S4 225/45R17 M+S A02) bis A10)
235/45R17 M+S
e1*2001/116*0151*23E 1230/1150 5/112/57
S4:1250/1150
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Nr. : RA-000607-F0-306
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Auftraggeber : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : DE807
Typ: QB6
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0243*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
162 bis 182 Audi A4, 205/50R17 A02) bis A10)
Audi A4 quattro, E53)M00)
Audi A4 Avant,
Audi A4 Avant quattro 225/45R17
235/40R17
235/45R17
253 Audi A4 quattro Cabrio, 225/45R17 M+S A02) bis A10)
Audi S4 Cabrio
235/45R17 M+S
e1*2001/116*0243*06E 1165/1145 (1195) | 1250/1150(0) 5/112/57
Typ: 8H
ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0177*.. , e1*2001/116*0177*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
96 bis 188 Audi A4 Cabriolet 205/50R17 A02) bis A10)
E53)M00)
225/45R17
235/40R17
235/45R17
253 Audi S4 Cabriolet 225/45R17 M+S A02) bis A10)
235/45R17 M+S
e1*2001/116*0177*10 1230/1165 -162 kW1250/1150-S4 5/112/57
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Nr. : RA-000607-F0-306
Anlage-Nr. : 19
Seite : 6 / 15 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : DE807
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
8J e1*2001/116*0369*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
118 bis 155 Audi TT, Audi TT quattro 225/50R17 A02) bis A10)
(Coupe, Cabrio; Baureihe A01)K68) E77)
8J; bis EG-Genehmigungs-
Nr e1*2001/116*0369*16; 235/45R17
Ausführungen mit kleinsten A93)
Sommer-Serienreifen
225/..) 245/45R17
A01)K68)
255/45R17
A01)K67)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
8J e1*2001/116*0369*..
8J e1*2001/116*0375*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
184 bis 200 Audi TT, Audi TT quattro 225/50R17 M+S A02) bis A10)
(Coupe, Cabrio; Baureihe A01)K68) E77)
8J; bis EG-Genehmigungs-
Nr e1*2001/116*0369*16; 235/45R17 M+S
Ausführungen mit kleinsten A93)
Sommer-Reifen 245/..)
245/45R17 M+S
A01)K68)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
8J e1*2001/116*0369*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
132 bis 169 Audi TT Coupe, Roadster 225/50R17 A02) bis A10)
(Baureihe 8S; ab EG- E77a)
Genehmigungs-Nr 235/45R17
e1*2001/116*0369*17)
245/45R17
255/45R17
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Nr. : RA-000607-F0-306
Anlage-Nr. : 19
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Auftraggeber : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : DE807
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
8J e1*2001/116*0369*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
210 bis 228 Audi TTS Coupe, Roadster 225/50R17 M+S A02) bis A10)B100)
(Baureihe 8S; ab EG- E77a)
Genehmigungs-Nr 235/45R17 M+S
e1*2001/116*0369*17)
245/45R17 M+S
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
8U e1*2007/46*0591*..
8U1 e13*2007/46*1163*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
88 bis 162 Audi Q3 215/60R17 A02) bis A10)
(mit Serienverbreiterung) M00)N225) EF0)
225/55R17
N235)
235/55R17
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
8U e1*2007/46*0591*..
8U1 e13*2007/46*1163*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
88 bis 162 Audi Q3 215/60R17 A02) bis A10)
(ohne Serienverbreiterung) M00)N225) EF0)
225/55R17
N235)
235/55R17
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Nr. : RA-000607-F0-306
Anlage-Nr. : 19
Seite : 8 / 15 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : DE807
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
4E e1*2001/116*0198*..
4E e1*2001/116*0246*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
154 bis 331 Audi A8 235/55R17 A02) bis A10)
N245) E44)EF0)
235/55R17 M+S
245/50R17
N255)
245/50R17 M+S
245/55R17
N255)
245/55R17 M+S
255/50R17
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Nr. : RA-000607-F0-306
Anlage-Nr. : 19
Seite : 9 / 15 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : DE807
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
8V e1*2007/46*0607*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 bis 135 Audi A3, A3 Sportback 205/50R17 A02) bis A10)
(3-türig, 5-türig) A01)K27)M00)N215)
215/45R17
N225)
225/45R17
A01)K04)
235/40R17
A01)K03)K04)
245/40R17
A01)K01)K04)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
205/50R17 225/45R17 A01) bis A10)
K27)M00)N215) K04) V00)
215/45R17 235/40R17 A01) bis A10)
N225) K04) V00)
225/45R17 245/40R17 A01) bis A10)
K04) V00)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
8V e1*2007/46*0607*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
206 bis 221 Audi A3, A3 Sportback, S3, 205/50R17 M+S A02) bis A10)
S3 Sportback A01)K27)M00)
(3-türig, 5-türig)
215/45R17 M+S
225/45R17 M+S
A01)K04)
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Nr. : RA-000607-F0-306
Anlage-Nr. : 19
Seite : 10 / 15 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : DE807
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
8V e1*2007/46*0607*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 bis 135 Audi A3 Stufenheck, A3 205/45R17 A02) bis A10)
Cabrio A93a)M00) E75)
(Nur zulässig an
Fahrzeugen die max. 18 205/50R17
Zoll Räder verbaut oder M00)
eingetragen haben)
215/45R17
225/45R17
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
8V e1*2007/46*0607*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 bis 135 Audi A3 Stufenheck, A3 205/45R17 A02) bis A10)
Cabrio A93a)M00) E76)
(Nur zulässig an
Fahrzeugen die 205/50R17
serienmäßig 19 Zoll Räder M00)
verbaut und/oder
eingetragen haben) 215/45R17
215/50R17
M00)
225/45R17
235/40R17
235/45R17
245/40R17
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Anlage-Nr. : 19
Seite : 11 / 15 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : DE807
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
8V e1*2007/46*0607*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
210 bis 221 Audi S3 Stufenheck, S3 205/50R17 M+S A02) bis A10)
Cabrio M00)
(Nur zulässig an
Fahrzeugen die max. 18 215/45R17 M+S
Zoll Räder verbaut oder
eingetragen haben)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
8V e1*2007/46*0607*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
206 bis 221 Audi S3 Stufenheck, S3 205/50R17 M+S A02) bis A10)
Cabrio M00)
(Nur zulässig an
Fahrzeugen die 215/45R17 M+S
serienmäßig 19 Zoll Räder
verbaut und/oder 215/50R17 M+S
eingetragen haben) M00)
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
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Teiletyp : DE807
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
verwendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
Gutachten erlaubt wird.
A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.
Aufgrund unterschiedlicher Bremsanlagen, je nach Fahrzeugtyp, ist es möglich, dass
unterhalb des Felgentiefbetts keine Klebegewichte montiert werden können.
A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist
nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
B100) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit folgender Bremsanlage:
Achse1: innenbelüftete Bremsscheibe Ø340x30 mm, 4-Kolben-Festsattel
E44) Nicht zulässig an der gepanzerten (beschußgesicherten) Versionen.
E53) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit (Sommer-)
Reifengröße ab Nennbreite 215/.. ausgerüstet oder nur diese in den Fahrzeugpapieren
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-
Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
E54) Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen: Allroad
RA-000607-F0-306-19~AU-5-112-57-ET45.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 48495
Nr. : RA-000607-F0-306
Anlage-Nr. : 19
Seite : 13 / 15 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : DE807
E75) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig maximal bis 18-Zoll-Bereifung
ausgerüstet sind oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
E76) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit Reifen der Größe
235/35R19 (dann auf 8x19 ET49) ausgerüstet sind oder diese in den Fahrzeugpapieren
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-
Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
E77) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis Modelljahr 2014 (Modell 8J):
- bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0369*16
E77a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab Modelljahr 2015 (Modell 8S):
- ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0369*17
EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.
K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K27) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.
K58) An Achse 2 ist vom Kunststoffinnenkotflügel, im Bereich ab der seitlichen Stoßleiste bis
ca. 120 mm unterhalb der Stoßfängeroberkante, ein Streifen von ca. 55 mm Breite
(gemessen von der Radhausausschnittkante) abzutrennen.
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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 48495
Nr. : RA-000607-F0-306
Anlage-Nr. : 19
Seite : 14 / 15 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : DE807
K59) An Achse 2 sind folgende Maßnahmen erforderlich:
3-Türer:
- die ins Radhaus ragende Kunststoffkante des Stoßfängers ist ab der Oberkante auf
einer Länge von ca. 120 mm nach unten auf eine Restbreite von 3-4 mm zu kürzen,
- der obere Teil des Kunststoffhalters für den Stoßfänger ist ab dem oberen
Befestigungspunkt bis ca. 70 mm nach unten schräg abzutrennen, der obere
Befestigungspunkt (die ins Radhaus ragende Blechlasche) ist nach oben umzulegen;
der obere Befestigungspunkt für den Stoßfänger entfällt,
- die waagerecht ins Radhaus ragende Kunststoffkante ist ab dem Radausschnitt bis
ca. 60 mm nach hinten schräg auslaufend zu kürzen; die darüber befindliche
Blechkante ist ganz nach oben umzulegen (vorher quer einsägen).
5- Türer:
- die ins Radhaus ragende Kunststoffkante des Stoßfängers ist ab der Oberkante auf
einer Länge von ca. 60 mm nach unten auf eine Restbreite von 3-4 mm zu kürzen,
- der obere Teil des Kunststoffhalters für den Stoßfänger ist ab dem oberen
Befestigungspunkt bis ca. 70 mm nach unten schräg abzutrennen, der obere
Befestigungspunkt für den Stoßfänger entfällt,
- die waagerecht ins Radhaus ragende Kunststoffkante ist ab dem Radausschnitt bis
ca. 60 mm nach hinten schräg auslaufend zu kürzen; die darüber befindliche
Blechkante ist ganz nach oben umzulegen (vorher quer einsägen).
K64) An Achse 2 sind folgende Maßnahmen erforderlich:
- die hinter dem Befestigungsniet des Filzinnenkotflügels befindliche Blechausbuchtung
ist eng an das äußere Karosserieblech anzulegen,
- vom Filzinnenkotflügel ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis ca. 200 mm vor
der Radmitte ein Streifen von ca. 60 mm Breite (gemessen von der
Radhausausschnittkante) abzutrennen und der Rest klebend neu zu befestigen.
K67) An Achse 2 sind folgende Maßnahmen erforderlich:
- die an der Stoßfängeroberkante befindliche Blechlasche/-kante ist zu kürzen bzw. eng
an das Radhaus anzulegen und der Stoßfänger entsprechend neu zu befestigen,
- der Filzinnenkotflügel ist im Bereich von 100 mm unterhalb der Stoßfängeroberkante
bis ca. 200 mm vor der Radmitte eng an das Blechradhaus anzulegen.
K68) An Achse 2 sind folgende Maßnahmen erforderlich:
- der Filzinnenkotflügel ist im Bereich von 100 mm unterhalb der Stoßfängeroberkante
bis ca. 200 mm vor der Radmitte eng an das Blechradhaus anzulegen oder entspre-
chend zu kürzen.
M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete
Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen
Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.
N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
RA-000607-F0-306-19~AU-5-112-57-ET45.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 48495
Nr. : RA-000607-F0-306
Anlage-Nr. : 19
Seite : 15 / 15 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : DE807
N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde.
Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers.
Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne
Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt
die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.
Die Anlage Nr. 19 mit den Blättern 1 bis 15 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ DE807 des Auftraggebers RH-ALURAD GmbH.
Geschäftsstelle Essen, 15.09.2016
RA-000607-F0-306-19~AU-5-112-57-ET45.docx