GUTACHTEN zur ABE Nr. 50823 nach §22 StVZO
Anlage 9 zum Gutachten Nr. 55011016 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 9,0Jx20EH2+ Typ B37-9020
Hersteller Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
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Auftraggeber Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Schleidener Straße 32
53919 Weilerswist - Derkum
QM-Nr. 49 02 0400809
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad
Modell B37
Typ B37-9020
Radgröße 9,0Jx20EH2+
Zentrierart Mittenzentrierung
Aus- Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Einpress- Rad- Abrollumfang
führung Lochkreis- (mm)/ tiefe last (mm)
Mittenloch-ø (mm) (mm) (kg)
D3 B37-9020 D3 / B25 Ø66,6-Ø57,1 5/112/57,1 48 920 2350
Kennzeichnungen
KBA-Nummer 50823
Herstellerzeichen BROCK ALLOY WHEELS
Radtyp und Ausführung B37-9020 (s.o.)
Radgröße 9,0Jx20EH2+
Einpresstiefe ET (s.o.)
Herstelldatum Monat und Jahr
Befestigungsmittel
Nr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm)
S02 Schraube M14x1,5 Kegel 60° 120 28
Prüfungen
Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
fungen durchgeführt.
Verwendungsbereich
Hersteller Audi
Spurverbreiterung innerhalb 2%
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Anlage 9 zum Gutachten Nr. 55011016 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 9,0Jx20EH2+ Typ B37-9020
Hersteller Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
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Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und
Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Audi TT 118-200 245/30R20 K46 K56 A01 A12 A14
8J 118-200 255/30R20 K1a K1b K46 K56 A18 A57 Cbo
e1*2001/116* Cpe S02
0369*00-16;
0374*00-01;
0375*00
Audi TT 132-169 245/30R20 A12 A14 A18
8J 132-169 255/30R20 A01 K6g A57 Cbo Cpe
e1*2001/116* S02
0369*17-..
ab MJ 2015 (8S)
Allgemeine Hinweise
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z. B. Reifendruckkon-
trollsysteme) müssen nach Anbau der Räder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt wer-
den.
Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeug-
papieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die
Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbe-
scheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht
erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
Fahrzeugpapiere enthält.
Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag-
fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu-
lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.
Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Verände-
rungen ist gesondert zu beurteilen.
Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollum-
fang verwendet werden.
Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.
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Spezielle Auflagen und Hinweise
A01 Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegen-
den ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahr-
zeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage
VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsab-
nahme vorzuführen.
A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.
A14 Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Fel-
genbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.
A18 Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen-
det, sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN,
E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für
den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die
Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.
A57 Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)
Cbo Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Cabriolet,
Roadster.
Cpe Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupé.
K1a Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustel-
len. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
K1b Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.
K46 An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
K56 Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine ausrei-
chende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
K6g An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur Radhausaus-
schnittkante um 5 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.
S02 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
Seite 1) verwendet werden.
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Prüfort und Prüfdatum
Die Verwendungsprüfung fand am 15. Februar 2016 in Lambsheim statt.
Prüfergebnis
Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.
Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
Begutachtungspunkte beeinflussen.
Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 4 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Januar 2016.
Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.
Lambsheim, 15. Februar 2016
Bohlander 00242635.DOC
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
Herstellerempfehlung
Aftermarkt RDKS/TPMS
Radtyp B37-9020
KBA / ECE 50823 / 001105
Hersteller RDKS/TPMS Ventilart Montierbar
Aftermarkt Sensoren
Alligator RS3 Sens It Metall ja
Continental / VDO Redi ja
CUB Universal Metall ja
CUB Snap In VS69U011 Gummi ja
CUB Clamp In Ultra Light Sensor Gummi ja
Cub Snap In Ultra Light Sensor Metall nein
Huf Intelli Sens G2,4 mit Ventil 590690 (43mm) Metall ja
Huf Intelli Sens G2,4 mit Ventil 590691 (48mm) Metall ja
Huf Intelli Sens G2,4 mit Ventil 590692 (49mm) Metall ja
Huf Intelli Sens G2,4 mit Ventil 590694 (51mm) Metall ja
Huf Intelli Sens G2,4 mit Ventil 590693 (56mm) Metall ja
Huf Intelli Sens G3,4 mit Ventil 590690 (43mm) Metall ja
Huf Intelli Sens G3,4 mit Ventil 590691 (48mm) Metall ja
Huf Intelli Sens G3,4 mit Ventil 590692 (49mm) Metall ja
Huf Intelli Sens G3,4 mit Ventil 590694 (51mm) Metall ja
Huf Intelli Sens G3,4 mit Ventil 590693 (56mm) Metall ja
Orange Universal Clamp In Metall ja
Schrader EZ Snap In Gummi ja
Schrader EZ Snap In 2.0 1210 Gummi ja
Schrader EZ Clamp-In EZ 2000 vor KW 35/2014 Metall ja
Schrader EZ Clamp-In EZ 2020 nach KW 35/2014 Metall ja
Schrader EZ Clamp-In 2.0 2210 Metall ja
Schrader EZ Clamp-In 2.0 2200 Metall ja
Tech / Baolong 3901B.1 Metall ja
Alcar T-Pro Clamp In Metall ja
mSens T-Pro Clamp-In Metall ja
OEM Sensoren
Continental / VDO TG1A Clamp In Metall ja
Continental / VDO TG1B Clamp In Metall ja
Continental / VDO TG1Ba Clamp In Metall ja
Continental / VDO TG1C Clamp In Metall ja
Continental / VDO TG1D Snap-In Gummi ja
Pacific 1LA0D Nissan Clamp In Metall ja
Pacific 1LL0C Nissan Clamp In Metall ja
Pacific Toyota/Lexus Clamp In Metall ja
Schrader Gen Alpha Clamp In Metall ja
Schrader Gen Alpha WAL II Clamp In Metall ja
Schrader Gen Gamma A II Clamp In Metall ja
Schrader Gen 2/3 10 LP SG Clamp In Metall ja
Schrader Gen 2/3 20 LP CS Clamp In Metall ja
Schrader Gen 2/3 20 STD HSG 3.3 Clamp In Metall nein
Schrader Faraday 20 Grad (3070) Metall ja
Schrader Gen 4 Clamp In Metall ja
Schrader Gen 4 Snap In Gummi ja
Schrader High Speed 20Grad Snap In Gummi ja
Schrader High Speed 10Grad Snap In Gummi ja
Schrader Hybrid Alloy Snap In Gummi ja
Schrader Hybrid Steel Snap In Gummi ja
Schrader Farady 10Grad Snap In Gummi ja
Schrader Farady 20Grad Snap In Gummi ja
Schrader Rev 4.5 Alloy Snap In Gummi ja
Schrader Rev 4.5 Steel Snap In Gummi ja
TRW Gen 3 Clamp In Metall ja
TRW LCCI Clamp In Metall ja
*zulässige Höchstgeschwindigkeit lt. Hersteller 185km/h
Die angegebenen RDK Sensoren sind auf der oben genannten Felge freigegeben.
Für die Bereitstellung der Software sind die einzelnen Hersteller verantwortlich.