Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
ALLGEMEINE BETRIEBSERLAUBNIS (ABE)
nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 26.04.2012 (BGBl I S.679)
Nummer der ABE: 48269*10
Gerät: Sonderräder für Pkw
8 J x 19 H2
Typ: TRE9K
Inhaber der ABE und Alu-Design GmbH & Co. KG
Hersteller: DE-58809 Neuenrade-Küntrop
Für die oben bezeichneten reihenweise zu fertigenden oder gefertigten Geräte wird diese
Genehmigung mit folgender Maßgabe erteilt:
Die genehmigte Einrichtung erhält das Typzeichen
KBA 48269
Dieses von Amts wegen zugeteilte Zeichen ist auf jedem Stück der laufenden Fertigung in
der vorstehenden Anordnung dauerhaft und jederzeit von außen gut lesbar anzubringen.
Zeichen, die zu Verwechslungen mit einem amtlichen Typzeichen Anlass geben können,
dürfen nicht angebracht werden.
Kraftfahrt-Bundesamt
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Nummer der Genehmigung: 48269*10
Die ABE-Nr. 48269*10 erstreckt sich auf die Räder 8 J x 19 H2, Typ TRE9K, in den
Ausführungen wie im Gutachten Nr. 366-0073-10-WIRD/N10 vom 27.09.2016 beschrieben.
Die Räder dürfen nur zur Verwendung mit den in der/n Anlage/n
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des Gutachtens genannten Bereifungen unter den angegebenen Bedingungen an den dort
aufgeführten bzw. beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.
Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist die Berichtigung
der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß § 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung
(FZV) nicht erforderlich.
An jedem Gerät der laufenden Fertigung sind an den aus den Prüfunterlagen ersichtlichen
Stellen gut lesbar und dauerhaft,
der Name des Herstellers oder das Herstellerzeichen,
die Felgengröße,
der Typ und die Ausführung des Rades,
das Herstelldatum (Monat und Jahr),
das Typzeichen und
die Einpresstiefe anzubringen.
Sofern Mittenzentrierringe verwendet werden, sind diese mit dem Innen- und
Außendurchmesser zu kennzeichnen.
Im Übrigen gelten die im beiliegenden Gutachten nebst Anlagen des Technischen Dienstes
TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH, vom 27.09.2016 festgehaltenen Angaben.
Das geprüfte Muster ist so aufzubewahren, dass es noch fünf Jahre nach Erlöschen der ABE
in zweifelsfreiem Zustand vorgewiesen werden kann.
Flensburg, 21.10.2016
Im Auftrag
Kraftfahrt-Bundesamt
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Inhaltsverzeichnis zur Allgemeinen Betriebserlaubnis
Zur Allgemeinen Betriebserlaubnis Nr.: 48269*10
Ausgabedatum: 24.05.2011 letztes Änderungsdatum: 21.10.2016
1. Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
2. Beschreibungsbogen Nr.: Datum:
wie bisher
letztes Änderungsdatum:
3. Prüfbericht(e) Nr.: Datum:
366-0073-10-WIRD/N9 19.09.2015
366-0073-10-WIRD/N10 27.09.2016
4. Beschreibung der Änderungen:
Erweiterung des Verwendungsbereiches
Kraftfahrt-Bundesamt
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Nummer der Genehmigung: 48269*10
- Anlage -
Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
Nebenbestimmungen
Jede Einrichtung, die dem genehmigten Typ entspricht, ist gemäß der angewendeten
Vorschrift zu kennzeichnen.
Das Genehmigungszeichen lautet wie folgt:
KBA 48269
Die Einzelerzeugnisse der reihenweisen Fertigung müssen mit den Genehmigungs-
unterlagen genau übereinstimmen. Änderungen an den Einzelerzeugnissen sind nur mit
ausdrücklicher Zustimmung des Kraftfahrt-Bundesamtes gestattet.
Änderungen der Firmenbezeichnung, der Anschrift und der Fertigungsstätten sowie eines bei
der Erteilung der Genehmigung benannten Zustellungsbevollmächtigten oder
bevollmächtigten Vertreters sind dem Kraftfahrt-Bundesamt unverzüglich mitzuteilen.
Verstöße gegen diese Bestimmungen können zum Widerruf der Genehmigung führen und
können überdies strafrechtlich verfolgt werden.
Die Genehmigung erlischt, wenn sie zurückgegeben oder entzogen wird, oder der
genehmigte Typ den Rechtsvorschriften nicht mehr entspricht. Der Widerruf kann
ausgesprochen werden, wenn die für die Erteilung und den Bestand der Genehmigung
geforderten Voraussetzungen nicht mehr bestehen, wenn der Genehmigungsinhaber gegen
die mit der Genehmigung verbundenen Pflichten - auch soweit sie sich aus den zu dieser
Genehmigung zugeordneten besonderen Auflagen ergeben - verstößt oder wenn sich
herausstellt, dass der genehmigte Typ den Erfordernissen der Verkehrssicherheit oder des
Umweltschutzes nicht entspricht.
Das Kraftfahrt-Bundesamt kann jederzeit die ordnungsgemäße Ausübung der durch diese
Genehmigung verliehenen Befugnisse, insbesondere die genehmigungsgerechte Fertigung
sowie die Maßnahmen zur Übereinstimmung der Produktion, nachprüfen. Es kann zu diesem
Zweck Proben entnehmen oder entnehmen lassen. Dem Kraftfahrt-Bundesamt und/oder
seinen Beauftragten ist ungehinderter Zutritt zu Produktions- und Lagerstätten zu gewähren.
Die mit der Erteilung der Genehmigung verliehenen Befugnisse sind nicht übertragbar.
Schutzrechte Dritter werden durch diese Genehmigung nicht berührt.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Genehmigung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch
erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16,
DE-24944 Flensburg, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
Kraftfahrt-Bundesamt
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Approval No.: 48269*10
- Attachment -
Collateral clauses and instruction on right to appeal
Collateral clauses
All equipment which corresponds to the approved type is to be identified according to the
applied regulation.
The approval identification is as follows: - see German version -
The individual production of serial fabrication must be in exact accordance with the approval
documents. Changes in the individual production are only allowed with express consent of
the Kraftfahrt-Bundesamt.
Changes in the name of the company, the address and the manufacturing plant as well as
one of the parties given the authority to delivery or authorised representative named when
the approval was granted is to be immediately disclosed to the Kraftfahrt-Bundesamt.
Breach of this regulation can lead to recall of the approval and moreover can be legally
prosecuted.
The approval expires if it is returned or withdrawn or if the type approved no longer complies
with the legal requirements. The revocation can be made if the demanded requirements for
issuance and the continuance of the approval no longer exist, if the holder of the approval
violates the duties involved in the approval, also to the extent that they result from the
assigned conditions to this approval, or if it is determined that the approved type does not
comply with the requirements of traffic safety or environmental protection.
The Kraftfahrt-Bundesamt may check the proper exercise of the conferred authority taken
from this approval at any time. In particular this means the compliant production as well as
the measures for conformity of production. For this purpose samples can be taken or have
taken. The employees or the representatives of the Kraftfahrt-Bundesamt may get
unhindered access to the production and storage facilities.
The conferred authority contained with issuance of this approval is not transferable. Trade
mark rights of third parties are not affected with this approval.
Instruction on right to appeal
This approval can be appealed within one month after notification. The appeal is to be filed in
writing or as a transcript at the Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16,
DE-24944 Flensburg.
TÜV AUSTRIA Deutschstraße 10 2016-AUTO-RD-EX-0-001032
AUTOMOTIVE GMBH A-1230 Wien
Räder- und Reifenprüfung
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GUTACHTEN ZUR ERTEIL UNG EINES NACHTRAGS ZUR
ABE 48 269
366-0073-10-WIRD/N10
Antragsteller: Alu-Design GmbH & Co. KG 400534/0000
58809 Neuenrade-Küntrop
Art: Sonderrad 8 J X 19 H2
Typ: TRE9K
Die in den Anlagen aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach erfolgter Umrüstung den heute
gültigen Vorschriften der StVZO. Das vorliegende Gutachten zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48269
verliert seine Gültigkeit, wenn sich durch Umrüstung berührte Bauvorschriften der StVZO ändern oder an
den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.
0. Hinweise
Die Verwendungsbereiche wurden teilweise aktualisiert.
I. Übersicht
Ausführung Ausführungsbezeichnung Loch- Mittenl Ein- zul. zul. gültig
kreis och preß- Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) / (mm) tiefe last umf. Fertig.
Rad Zentrierring -zahl (mm) (kg) (mm) Datum
TRE9KHSA45601 PCD108 ET45 Ø70.1 Ø60.1 108/5 60,1 45 720 2144 12/10
TRE9KHSA45634 PCD108 ET45 Ø70.1 Ø63.4 108/5 63,4 45 720 2144 12/10
TRE9KHSA45651 PCD108 ET45 Ø70.1 Ø65.1 108/5 65,1 45 720 2144 12/10
TRE9K8KA35651 PCD112 ET35 Ø70.1 Ø65.1 112/5 65,1 35 720 2144 12/10
TRE9K8SA35651 PCD112 ET35 Ø70.1 Ø65.1 112/5 65,1 35 720 2144 12/10
TRE9K8KA35571 PCD112 ET35 Ø70.1 Ø57.1 112/5 57,1 35 720 2144 12/10
TRE9K8KA45571 PCD112 ET45 Ø70.1 Ø57.1 112/5 57,1 45 720 2144 12/10
TRE9K8SA35571 PCD112 ET35 Ø70.1 Ø57.1 112/5 57,1 35 720 2144 12/10
TRE9K8SA45571 PCD112 ET45 Ø70.1 Ø57.1 112/5 57,1 45 720 2144 12/10
TRE9K8KA35666 PCD112 ET35 Ø70.1 Ø66.6 112/5 66,6 35 720 2144 12/10
TRE9K8KA45666 PCD112 ET45 Ø70.1 Ø66.6 112/5 66,6 45 720 2144 12/10
TRE9K8SA35666 PCD112 ET35 Ø70.1 Ø66.6 112/5 66,6 35 685 2260 12/10
TRE9K8SA35666 PCD112 ET35 Ø70.1 Ø66.6 112/5 66,6 35 710 2175 12/10
TRE9K8SA35666 PCD112 ET35 Ø70.1 Ø66.6 112/5 66,6 35 720 2144 12/10
TRE9K8SA45666 PCD112 ET45 Ø70.1 Ø66.6 112/5 66,6 45 710 2175 12/10
TRE9K8SA45666 PCD112 ET45 Ø70.1 Ø66.6 112/5 66,6 45 720 2144 12/10
TRE9K0SA40561 PCD114 ET40 Ø71.6 Ø56.1 114,3/5 56,1 40 720 2144 12/10
TRE9K0SA50561 PCD114 ET50 Ø71.6 Ø56.1 114,3/5 56,1 50 720 2144 12/10
TRE9K0SA40601 PCD114 ET40 Ø71.6 Ø60.1 114,3/5 60,1 40 720 2144 12/10
TRE9K0SA40641 PCD114 ET40 Ø71.6 Ø64.1 114,3/5 64,1 40 720 2144 12/10
TRE9K0SA50641 PCD114 ET50 Ø71.6 Ø64.1 114,3/5 64,1 50 720 2144 12/10
TRE9K0SA40661 PCD114 ET40 Ø71.6 Ø66.1 114,3/5 66,1 40 668 2327 12/10
TRE9K0SA50661 PCD114 ET50 Ø71.6 Ø66.1 114,3/5 66,1 50 685 2260 12/10
TRE9K0SA40671 PCD114 ET40 Ø71.6 Ø67.1 114,3/5 67,1 40 720 2144 12/10
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0073-10-WIRD/N10
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48269
Fahrzeugteil: Sonderrad 8 J X 19 H2 Radtyp: TRE9K
Antragsteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Stand: 27.09.2016
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TRE9K0SA50671 PCD114 ET50 Ø71.6 Ø67.1 114,3/5 67,1 50 720 2144 12/10
TRE9K9KA35671 PCD120 ET35 Ø72.6 Ø67.1 120/5 67,1 35 720 2144 12/10
TRE9K9SA35671 PCD120 ET35 Ø72.6 Ø67.1 120/5 67,1 35 720 2144 12/10
TRE9K9KA35726 PCD120 ET35 ohne 120/5 72,6 35 720 2144 12/10
TRE9K9SA35726 PCD120 ET35 ohne 120/5 72,6 35 720 2144 12/10
I.1. Beschreibung der Sonderräder
Antragsteller : Alu-Design GmbH & Co. KG
58809 Neuenrade-Küntrop
Hersteller : Alu-Design GmbH & Co. KG
:
: 58809 Neuenrade-Küntrop
Handelsmarke : Dezent RE
Art der Sonderräder :LM-Sonderräder, einteilig, Mittenbohrung mit einer Kappe abgedeckt
Korrosionsschutz : Mehrschicht-Einbrennlackierung
Masse des Rades : ca. 12,1 kg
I.2. Radanschluß
siehe Anlage
I.3. Kennzeichnung der Sonderräder
An den Sonderrädern wird folgende Kennzeichnung an der Außen- bzw. Innenseite eingegossen bzw.
eingeprägt, siehe Beispiel der Radausführung TRE9KHSA45651:
: Außenseite : Innenseite
Radtyp : -- : TRE9K
Radausführung : -- : PCD108 ET45
Radgröße : -- : 8 J X 19 H2
Typzeichen : KBA 48269 : --
Einpreßtiefe : -- : ET45
Herstellungsdatum : -- : Fertigungsmonat und -jahr
: z.B. 12.10
Herkunftsmerkmal : -- : made in Germany
Gießereikennzeichnung : -- : HS
Japan. Prüfwertzeichen : -- : JWL
Weitere Kennzeichnung : -- : DEZENT
Zusätzlich können an der Radinnenseite bzw. -außenseite verschiedene Kontrollzeichen angebracht sein.
I.4. Verwendungsbereich
Die Sonderräder sind für Personenkraftwagen und Geländefahrzeuge vorgesehen.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0073-10-WIRD/N10
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48269
Fahrzeugteil: Sonderrad 8 J X 19 H2 Radtyp: TRE9K
Antragsteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Stand: 27.09.2016
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II. Sonderradprüfung
Die hier beschriebenen Sonderräder wurden gemäß der "Richtlinien für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz
und ihre Anh. BMV/StV 13/36.25.07-20.01, VkBl S 1377" vom 25.11.1998 geprüft.
II.1. Felge
Die Maße und Toleranzen der Felgenkontur entsprechen der E.T.R.T.O. Norm.
Die nachgeprüften Muster stimmen in den wesentlichen Punkten mit den unter Ziffer V.1. aufgeführten
Unterlagen überein.
II.2. Werkstoff der Sonderräder:
Zusammensetzung, Festigkeitswerte und Korrosionsverhalten des Werkstoffes sind in der Beschreibung des
Herstellers aufgeführt; diese Angaben wurden durch uns nicht überprüft.
II.3. Festigkeitsprüfung:
Es liegen folgende Technischen Berichte/Nachweise vor:
Berichtart Berichtnummer Datum Technischer Dienst
Technischer Bericht RP-004151-A0-144 21.01.2011 TÜV NORD
III. Anbau- und Verwendungsprüfung:
III.1. Anbauuntersuchung am Fahrzeug:
Wenn die Auflagen und Hinweise in den Anlagen erfüllt sind, haben die Räder ausreichenden Abstand von
Brems- und Fahrwerksteilen, und die Freigängigkeit der Reifen ist bei den im Straßenverkehr üblichen
Bedingungen gewährleistet.
III.2. Fahrversuche:
Freigaben der Fahrzeughersteller über Felgengröße, Einpreßtiefe und Größen der Bereifung liegen teilweise
nicht vor.
Für die Verwendung der Sonderräder wurden Anbau-, Freigängigkeits und Handlingprüfungen durchgeführt.
Der Untersuchungsumfang entspricht den Kriterien der Richtlinie für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz und
ihre Anhänger (BMV/StV 13/36.25.07-20.01 vom 25.11.1998, VkBl S. 1377), Punkt 4.6.8 Anbauprüfung, und
des VdTÜV-Merkblattes Nr. 751 (Begutachtung von baulichen Veränderungen an M- und N-Fahrzeugen unter
besonderer Berücksichtigung der Betriebsfestigkeit, Ausgabe 08.2008 Anhang I). Bei den durchgeführten
Prüfungen ergaben sich im Vergleich zur serienmäßigen Ausrüstung der Fahrzeuge keine Beanstandungen.
Kriterien des Fahrkomforts lagen der Beurteilung nicht zugrunde. Der Kraftstoffverbrauch mit den von der Serie
abweichenden Rad/Reifen-Kombinationen wurde nicht gemessen.
III.3. Fahrwerksfestigkeit:
Die Spurverbreiterung wurde gemäß den "Richtlinien für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz und ihre Anh.
BMV/StV 13/36.25.07-20.01, VkBl S 1377" vom 25.11.1998" geprüft.
IV. Zusammenfassung:
Gegen die Erteilung einer Allgemeinen Betriebserlaubnis nach §22 StVZO bestehen keine technischen
Bedenken.
Die Prüfungen wurden entsprechend den relevanten Anforderungen der EN ISO/IEC 17025:2005 durchgeführt.
Der Gutachteninhaber muß eine gleichmäßige und reihenweise Fertigung der Räder gewährleisten.
Er hat darüberhinaus dafür zu sorgen, daß dieses Gutachten sowie dessen Anlagen durch Nachtrag ergänzt
werden, wenn
- sich am Sonderrad Änderungen in maßlicher, werkstofflicher oder fertigungstechnischer Hinsicht ergeben.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0073-10-WIRD/N10
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48269
Fahrzeugteil: Sonderrad 8 J X 19 H2 Radtyp: TRE9K
Antragsteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Stand: 27.09.2016
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- sich berührte Bau- und Betriebsvorschriften der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) bzw. hierzu
ergangene Richtlinien und Anweisungen ändern.
- ein Verwendungsbereich definiert ist und sich in diesem anbau-, freigängigkeits- oder
fahrzeugfunktionsrelevante Daten ändern.
V. Unterlagen und Anlagen:
V.1. Verwendungsbereichsanlagen:
Folgende Verwendungsbereiche in den bestehenden Anlagen werden aktualisiert und ggf. um neue Anlagen
ergänzt:
Anl Hersteller Ausführung ET erstellt am Allg.
age Hinweise
1 RENAULT TRE9KHSA45601 45 27.09.2016 liegt bei
3 FORD, FORD MOTOR TRE9KHSA45634 45 27.09.2016 liegt bei
5 JAGUAR TRE9KHSA45634 45 27.09.2016 liegt bei
2 JAGUAR LAND ROVER LIMITED (GB), TRE9KHSA45634 45 27.09.2016 liegt bei
LAND ROVER (GB)
4 VOLVO TRE9KHSA45634 45 27.09.2016 liegt bei
50 CITROEN TRE9KHSA45651 45 27.09.2016 liegt bei
6 PEUGEOT TRE9KHSA45651 45 27.09.2016 liegt bei
7 VOLVO TRE9KHSA45651 45 27.09.2016 liegt bei
52 CHRYSLER (USA) TRE9K8KA35651; 35 27.09.2016 liegt bei
TRE9K8SA35651
9 FIAT TRE9K8KA35651; 35 27.09.2016 liegt bei
TRE9K8SA35651
8 OPEL, OPEL / VAUXHALL TRE9K8KA35651; 35 27.09.2016 liegt bei
TRE9K8SA35651
10 SAAB TRE9K8KA35651; 35 27.09.2016 liegt bei
TRE9K8SA35651
14 AUDI TRE9K8KA35571; 35 27.09.2016 liegt bei
TRE9K8SA35571
16 AUDI TRE9K8KA45571; 45 27.09.2016 liegt bei
TRE9K8SA45571
11 QUATTRO GmbH TRE9K8KA35571; 35 27.09.2016 liegt bei
TRE9K8SA35571
48 QUATTRO GmbH TRE9K8KA45571; 45 27.09.2016 liegt bei
TRE9K8SA45571
12 SEAT, SEAT, S.A. TRE9K8KA35571; 35 27.09.2016 liegt bei
TRE9K8SA35571
17 SEAT, SEAT, S.A. TRE9K8KA45571; 45 27.09.2016 liegt bei
TRE9K8SA45571
13 SKODA TRE9K8KA35571; 35 27.09.2016 liegt bei
TRE9K8SA35571
18 SKODA TRE9K8KA45571; 45 27.09.2016 liegt bei
TRE9K8SA45571
15 VOLKSWAGEN TRE9K8KA35571; 35 27.09.2016 liegt bei
TRE9K8SA35571
19 VOLKSWAGEN TRE9K8KA45571; 45 27.09.2016 liegt bei
TRE9K8SA45571
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0073-10-WIRD/N10
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48269
Fahrzeugteil: Sonderrad 8 J X 19 H2 Radtyp: TRE9K
Antragsteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Stand: 27.09.2016
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 5 von 6
21 AUDI TRE9K8KA35666; 35 27.09.2016 liegt bei
TRE9K8SA35666;
TRE9K8SA35666;
TRE9K8SA35666
22 AUDI TRE9K8KA45666; 45 27.09.2016 liegt bei
TRE9K8SA45666;
TRE9K8SA45666
53 BMW AG TRE9K8KA35666; 35 27.09.2016 liegt bei
TRE9K8SA35666;
TRE9K8SA35666;
TRE9K8SA35666
54 BMW AG TRE9K8KA45666; 45 27.09.2016 liegt bei
TRE9K8SA45666;
TRE9K8SA45666
20 DAIMLER BENZ, DAIMLER (D), TRE9K8KA35666; 35 27.09.2016 liegt bei
MERCEDES-AMG, TRE9K8SA35666;
MERCEDES-BENZ TRE9K8SA35666;
TRE9K8SA35666
23 DAIMLER (D), MERCEDES-AMG, TRE9K8KA45666; 45 27.09.2016 liegt bei
MERCEDES-BENZ TRE9K8SA45666;
TRE9K8SA45666
55 Nissan International S. A. TRE9K8KA35666; 35 27.09.2016 liegt bei
TRE9K8SA35666;
TRE9K8SA35666;
TRE9K8SA35666
56 Nissan International S. A. TRE9K8KA45666; 45 27.09.2016 liegt bei
TRE9K8SA45666;
TRE9K8SA45666
24 FUJI HEAVY IND.(J) TRE9K0SA40561 40 27.09.2016 liegt bei
25 FUJI HEAVY IND.(J) TRE9K0SA50561 50 27.09.2016 liegt bei
26 SUZUKI TRE9K0SA40601 40 27.09.2016 liegt bei
27 TOYOTA, TRE9K0SA40601 40 27.09.2016 liegt bei
TOYOTA MOTOR EUROPE
NV/SA
28 HONDA TRE9K0SA40641 40 27.09.2016 liegt bei
29 HONDA TRE9K0SA50641 50 27.09.2016 liegt bei
30 AUTOMOBILES DACIA S.A. TRE9K0SA40661 40 27.09.2016 liegt bei
32 NISSAN, NISSAN EUROPE (F), TRE9K0SA40661 40 27.09.2016 liegt bei
Nissan International S. A.
31 RENAULT TRE9K0SA40661 40 27.09.2016 liegt bei
33 NISSAN EUROPE (F), TRE9K0SA50661 50 27.09.2016 liegt bei
Nissan International S. A.
35 CHRYSLER (USA) TRE9K0SA40671 40 27.09.2016 liegt bei
40 CITROEN TRE9K0SA40671 40 27.09.2016 liegt bei
41 HYUNDAI, Hyundai Motor Company, TRE9K0SA40671 40 27.09.2016 liegt bei
HYUNDAI Motor Company,
HYUNDAI MOTOR (CZ), HYUNDAI
MOTOR EUROPE
47 HYUNDAI, Hyundai Motor Company, TRE9K0SA50671 50 27.09.2016 liegt bei
HYUNDAI Motor Company,
HYUNDAI MOTOR EUROPE
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0073-10-WIRD/N10
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48269
Fahrzeugteil: Sonderrad 8 J X 19 H2 Radtyp: TRE9K
Antragsteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Stand: 27.09.2016
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34 KIA TRE9K0SA40671 40 27.09.2016 liegt bei
42 KIA TRE9K0SA50671 50 27.09.2016 liegt bei
39 KIA MOTORS (SK) TRE9K0SA40671 40 27.09.2016 liegt bei
51 KIA MOTORS (SK) TRE9K0SA50671 50 27.09.2016 liegt bei
38 MAZDA, Mazda Motor Corporation TRE9K0SA40671 40 27.09.2016 liegt bei
43 MAZDA, Mazda Motor Corporation TRE9K0SA50671 50 27.09.2016 liegt bei
37 MITSUBISHI TRE9K0SA40671 40 27.09.2016 liegt bei
36 PEUGEOT TRE9K0SA40671 40 27.09.2016 liegt bei
49 GM KOREA (ROK) TRE9K9KA35671; 35 27.09.2016 liegt bei
TRE9K9SA35671
45 OPEL TRE9K9KA35671; 35 27.09.2016 liegt bei
TRE9K9SA35671
44 SAAB TRE9K9KA35671; 35 27.09.2016 liegt bei
TRE9K9SA35671
46 BMW, BMW AG TRE9K9KA35726; 35 27.09.2016 liegt bei
TRE9K9SA35726
V.2. Allgemeine Hinweise:
siehe Anlage: Allgemeine Hinweise
V.3. Technische Unterlagen:
siehe Anlage: Technische Unterlagen
Cinibulk
Sachverständiger
Prüflabor DIN EN ISO/IEC 17025
Wien, 27.09.2016
KUB
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0073-10-WIRD/N10
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48269
ANLAGE: 48 QUATTRO Radtyp: TRE9K
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Stand: 27.09.2016
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Fahrzeughersteller : QUATTRO GmbH
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 8 J X 19 H2 Einpreßtiefe (mm) : 45
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 112/5 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig
och werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig
Rad Zentrierring (kg) (mm) datum
TRE9K8KA45571 PCD112 ET45 Ø70.1 Ø57.1 57,1 Kunststoff 720 2144 12/10
TRE9K8SA45571 PCD112 ET45 Ø70.1 Ø57.1 57,1 Kunststoff 720 2144 12/10
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : QUATTRO GmbH
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJAE
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm
Verkaufsbezeichnung: AUDI RS3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
8P e1*2007/46*0615*.. 250 225/35R19 11A; 22P; 27H; 51G; Kombi; Allradantrieb;
57F; 575 10B; 11B; 11G; 11H;
235/35R19 91 11A; 21T; 22Q; 26P; 12A; 51A; 71C; 71K;
27H 721; 725; 73C; 74A;
74P; 77E
Verkaufsbezeichnung: RS 3 Sportback
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
8V e1*2007/46*0608*.. 270 235/35R19 11A; 27H; 51G ab
e1*2007/46*0608*01;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; 77E
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0073-10-WIRD/N10
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48269
ANLAGE: 48 QUATTRO Radtyp: TRE9K
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Stand: 27.09.2016
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bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
21T) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die vorderen Radhäuser über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22P) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
22Q) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
575) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0073-10-WIRD/N10
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48269
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Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Stand: 27.09.2016
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71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
Zentrierringe verwendet werden.
77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0073-10-WIRD/N10
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48269
ANLAGE: 48 QUATTRO Radtyp: TRE9K
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Stand: 27.09.2016
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: QUATTRO
Fahrzeugtyp: 8V
Genehm.Nr.: e1*2007/46*0608*..
Handelsbez.: RS 3 Sportback
Variante(n): ab e1*2007/46*0608*01
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 200 y = 250 VA
26B x = 250 y = 300 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 250 y = 300 8 VA
26J x = 250 y = 300 19 VA
27H x = 210 y = 270 8 HA
27F x = 260 y = 320 15 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0073-10-WIRD/N10
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48269
ANLAGE: 48 QUATTRO Radtyp: TRE9K
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Stand: 27.09.2016
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Fahrzeug:
Hersteller: QUATTRO
Fahrzeugtyp: 8P
Genehm.Nr.: e1*2007/46*0615*..
Handelsbez.: AUDI RS3
Variante(n): Allradantrieb, Kombi
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 310 y = 320 VA
26P x = 260 y = 270 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 310 y = 320 17 VA
26N x = 310 y = 320 8 VA
27F x = 280 y = 240 25 HA
27H x = 280 y = 240 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.