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							Gutachten 366-0073-10-WIRD/N10
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48269
ANLAGE: 16 AUDI                                                      Radtyp: TRE9K
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                                 Stand: 27.09.2016
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Fahrzeughersteller                          : AUDI
Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 8 J X 19 H2                 Einpreßtiefe (mm)       : 45
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 112/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung       Ausführungsbezeichnung                               Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.     gültig
                                                                      och     werkstoff        Rad-      Abroll   ab
                      Kennzeichnung            Kennzeichnung          (mm)                     last      umf.     Fertig
                      Rad                      Zentrierring                                    (kg)      (mm)     datum
TRE9K8KA45571         PCD112 ET45              Ø70.1 Ø57.1                 57,1     Kunststoff     720     2144    12/10
TRE9K8SA45571         PCD112 ET45              Ø70.1 Ø57.1                 57,1     Kunststoff     720     2144    12/10
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller            : AUDI
Befestigungsteile                           : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                     : AEZ Artikel-Nr. ZJAE
Anzugsmoment der Befestigungsteile          : 120 Nm
Verkaufsbezeichnung:     AUDI A3 CABRIOLET
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW      Reifen                 Auflagen zu Reifen            Auflagen
8P           e1*2001/116*0456*.. 75 - 77 215/35R19 85           11A; 21P; 22H; 22M;           Cabrio; Frontantrieb;
                                                                24J; 24M; 5EG                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                         75 - 118 225/35R19 88W 11A; 21P; 22H; 22M;           12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                24J; 24M; 5FE                 721; 725; 73C; 74A;
                                         75 - 147 225/35R19 88Y 11A; 21P; 22H; 22M;           74P; 77E
                                                                24J; 24M; 5FE
                                                  235/35R19 91  11A; 21P; 22H; 22M;
                                                                24J; 24M; 54A

Verkaufsbezeichnung:     AUDI A3, S3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen        Auflagen zu Reifen                    Auflagen
8V           e1*2007/46*0607*.. 77 - 132 225/35R19 88W                                        Cabrio; Limousine;
                                          235/35R19 87W                                       Allradantrieb;
                                206 - 221 225/35R19 88Y                                       Frontantrieb;
                                          235/35R19 91                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                              12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                              721; 725; 73C; 74A;
                                                                                              74P; 77E
8V             e1*2007/46*0607*..        77 - 135 215/35R19 85W 11A; 26P; 5EG                 Sportback (4-türig);
                                         77 - 221 225/35R19 88Y 11A; 248; 26P; 27H            nicht e-tron; inkl.
                                                                                              S3; 2-türig;
                                                                                              Allradantrieb;
                                                                                              Frontantrieb;
                                                                                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                              12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                              721; 725; 73C; 74A;
                                                                                              74P; 77E




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0073-10-WIRD/N10
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48269
ANLAGE: 16 AUDI                                                   Radtyp: TRE9K
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                              Stand: 27.09.2016
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Verkaufsbezeichnung:     AUDI A3,S3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen            Auflagen zu Reifen            Auflagen
8P           e1*2001/116*0217*.. 66 - 110 215/35R19 85W     11A; 22L; 24J; 5EG            Sportback (4-türig);
8PA          e1*2001/116*0418*..          225/35R19 88W     11A; 22L; 24J; 24M;           Schrägheck 2-türig;
8PB          e13*2007/46*1082*..                            5FE                           10B; 11B; 11G; 11H;
                                          235/35R19 87W     11A; 21B; 22L; 22Q;           12A; 51A; 573; 71C;
                                                            24J; 24M; 5ET                 71K; 721; 725; 73C;
                                     66 - 147 225/35R19 88Y 11A; 22L; 24J; 24M;           74A; 74P; 77E
                                                            5FE
                                     66 - 195 235/35R19 91  11A; 21B; 22L; 22Q;
                                                            24J; 24M

Verkaufsbezeichnung:     AUDI A4,S4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW           Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
8E           e1*2001/116*0151*.. 253          235/35R19 91       5GG                      AUDI S4; ab
                                                                                          e1*2001/116*0151*10;
                                                                                          Kombi; Limousine;
                                                                                          Allradantrieb;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          74P; 77E; 4AU
8E             e1*2001/116*0151*.., 253       235/35R19 91                                AUDI S4; nur bis
               e1*98/14*0151*..                                                           e1*2001/116*0151*09;
                                                                                          Kombi; Limousine;
                                                                                          Allradantrieb;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          74P; 77E; 4AU
8E             e1*2001/116*0151*..   75 - 188 225/30R19 84       5EA                      ab
                                              225/35R19 84       5EA                      e1*2001/116*0151*10;
                                              235/35R19 91                                Kombi; Limousine;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                          71K; 721; 725; 73C;
                                                                                          74A; 74P; 77E; AFO;
                                                                                          4AU

Verkaufsbezeichnung:     AUDI A6,S6,ALLROAD QUATTRO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
4F           e1*2001/116*0254*.., 89 - 140 235/35R19 91Y 5GG                              Limousine u. Kombi;
             e13*2007/46*1080*.. 89 - 257 245/35R19 93Y 5HA                               Front- u.
4F1          e13*2007/46*1080*..                                                          Allradantrieb; Nicht
                                                                                          Allroad Quattro;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                          71K; 721; 725; 73C;
                                                                                          74A; 74P; 77E; 4BF




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0073-10-WIRD/N10
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48269
ANLAGE: 16 AUDI                                                   Radtyp: TRE9K
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                              Stand: 27.09.2016
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Verkaufsbezeichnung:     AUDI A8 / S8
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
4E           e1*2001/116*0198*.. 154 - 257 245/40R19 94Y 5HI                              nicht für gepanzerte
                                                                                          Fz;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          74P; 765; 4AT

Verkaufsbezeichnung:     AUDI TT
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW           Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
8J           e1*2001/116*0369*.. 200          235/35R19 87       52J                      bis
                                              245/35R19 89       11A; 22M; 22P; 52J       e1*2001/116*0369*16;
                                                                                          Cabrio; Coupe;
                                                                                          Allradantrieb;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 7BN; 71C;
                                                                                          71K; 721; 725; 73C;
                                                                                          74A; 74P; 76T; 76Z;
                                                                                          77E
8J             e1*2001/116*0369*.., 118 - 155 235/35R19 91                                bis
               e1*2001/116*0374*..            245/35R19 93       11A; 22M; 22P            e1*2001/116*0369*16;
                                    184       235/35R19 87       52J                      Cabrio; Coupe;
                                              245/35R19 89       11A; 22M; 22P; 52J       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 7FD; 71C;
                                                                                          71K; 721; 725; 73C;
                                                                                          74A; 74P; 76T; 77E

Verkaufsbezeichnung:     TT Coupe, TTS Coupe, TT Roadster, TTS Roadster
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen       Auflagen zu Reifen                Auflagen
8J           e1*2001/116*0369*.. 132 - 228 225/40R19 89                                   ab
                                           235/35R19 91                                   e1*2001/116*0369*17;
                                           235/40R19 92 11A; 26P                          Cabrio; Coupe;
                                           245/35R19 89 11A; 26P                          Allradantrieb;
                                                                                          Frontantrieb;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 7BN; 71C;
                                                                                          71K; 721; 725; 73C;
                                                                                          74A; 74P; 77E

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0073-10-WIRD/N10
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48269
ANLAGE: 16 AUDI                                                   Radtyp: TRE9K
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                              Stand: 27.09.2016
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      den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
      bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
      dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
      der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
     der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
     herzustellen.
22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
22P) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
     Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
22Q) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
     Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,


                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0073-10-WIRD/N10
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48269
ANLAGE: 16 AUDI                                                   Radtyp: TRE9K
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                              Stand: 27.09.2016
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                                                                                                      Seite: 5 von 9
      Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
      gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
      Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
      abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
4AT) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 4D0 907 275 C (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem verwendet
     werden.
4AU) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 4F0 907 275 B (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem verwendet
     werden.
4BF) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 4F0 907 275 D (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem verwendet
     werden.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so
     konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
     Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
     wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
     berücksichtigen.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
5EA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1000kg.
5EG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1030kg.


                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0073-10-WIRD/N10
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48269
ANLAGE: 16 AUDI                                                   Radtyp: TRE9K
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                              Stand: 27.09.2016
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5ET) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1090kg.
5FE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1120kg.
5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1230kg.
5HA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1300kg.
5HI) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1340kg, im Anhängerbetrieb bis 100km/h ist eine Erhöhung der Reifentragfähigkeit bis zu
     10% nach ETRTO zulässig.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
     werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.
765) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     mindestens 20-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
76T) Die Verwendung dieser Felgengröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Felgen, nicht unterschritten wird.
76Z) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur in Verbindung mit M+S-Reifen zulässig.
77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
     Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
7BN) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 5Q0 907 275 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
     werden.
7FD) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 5Q0 907 275 ( nur e1*2001/116*0369*..) (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System
     muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes
     Nachrüstkontrollsystem verwendet werden.
AFO) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit geänderter Lenkanlage,
     diese Fahrzeuge sind serienmäßig mit 18-Zoll-Rädern ausgerüstet.



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48269
ANLAGE: 16 AUDI                                                   Radtyp: TRE9K
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                              Stand: 27.09.2016
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                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48269
ANLAGE: 16 AUDI                                                   Radtyp: TRE9K
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                              Stand: 27.09.2016
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:     AUDI
       Fahrzeugtyp:    8V
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*0607*..
       Handelsbez.:    AUDI A3, S3

       Variante(n):    Frontantrieb, 2-türig

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26P                      x = 400             y = 400                    VA
             26B                      x = 400             y = 400                    VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             26N                   x = 400       y = 400              8                VA
             26J                   x = 400       y = 400             24                VA
             27H                   x = 400       y = 400              8                HA
             27F                   x = 400       y = 400             30                HA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0073-10-WIRD/N10
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48269
ANLAGE: 16 AUDI                                                   Radtyp: TRE9K
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                              Stand: 27.09.2016
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Fahrzeug:

       Hersteller:     AUDI
       Fahrzeugtyp:    8J
       Genehm.Nr.:     e1*2001/116*0369*..
       Handelsbez.:    TT Coupe, TTS Coupe, TT Roadster, TTS Roadster

       Variante(n):    Allradantrieb, Cabrio, Coupe, Frontantrieb

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 350             y = 290                    VA
             26P                      x = 330             y = 240                    VA
             27U                       y = 40             y = 140                    HA
             27V                       y = 40             y = 140                    HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             27H                   x = 280       y = 350              8                HA
             27F                   x = 280       y = 350             21                HA
             26N                   x = 350       y = 290              8                VA
             26J                   x = 350       y = 290             30                VA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
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