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							Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 50685 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000865-A0-021
Anlage-Nr. :                1
Seite :                     1 / 15                                                     Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  RB-8018


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                  RB-8018
Art des Rades:                                  einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                            BORBET
Montageposition:                                 Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                            Lk 112
Radgröße:                                                8Jx18H2
Rad-Einpresstiefe:                                        30 mm
Lochkreisdurchmesser:                                    112 mm
Lochzahl:                                                    5
Mittenlochdurchmesser:                                  66,50 mm
Zentrierart:                                         Mittenzentrierung
Zentrierring:                                         Ø66,45 / Ø57,1
geprüfte Radlast:                                         730 kg
bei Reifenabrollumfang:                                  2200 mm


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.


Verwendungsbereich

Fahrzeughersteller oder Marke : Audi (D), Quattro

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                   Beschreibung der Befestigungsteile      Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                      moment
4B, 4F, 4F1, 8E, 8H, B5, C4,      Radschraube, Kegel 60°, Gewinde                     120 Nm
D2, QB6, 8J, 8V                   M14x1,5, Schaftlänge 28,5 mm
4E                                Radschraube, Kegel 60°, Gewinde                    150 nm
                                  M14x1,5, Schaftlänge 33 mm
8U, 8U1                           Radschraube, Kegel 60°, Gewinde                    140 Nm
                                  M14x1,5, Schaftlänge 33 mm




RA-000865-A0-021-01~AU-5-112-57-ET30.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 50685 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000865-A0-021
Anlage-Nr. :                1
Seite :                     2 / 15                                                            Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  RB-8018


Typ(en):                           ABE / EG-Genehmigung(en):
8V                                 e1*2007/46*0607*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 bis 140      Audi A3, A3 Sportback       205/40R18                         A02) bis A10)
                (3-türig, 5-türig)          A01)K01)K04)K28)K68)N215)T86)



Typ(en):                           ABE / EG-Genehmigung(en):
8V                                 e1*2007/46*0607*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
206 bis 228     Audi A3, A3 Sportback, S3, 205/40R18 M+S                      A02) bis A10)
                S3 Sportback                A01)K01)K04)K28)K68)T86)
                (3-türig, 5-türig)


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
8V                               e1*2007/46*0607*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 bis 140      Audi A3 Stufenheck, A3    205/40R18                           A02) bis A10)
                Cabrio                    A01)K03)T86)                        E75)
                (Nur zulässig an
                Fahrzeugen die max. 18    205/45R18
                Zoll Räder verbaut oder   A01)K03)K25)K28)K71)K74)M00)T86)
                eingetragen haben)
                                           215/40R18
                                           A01)K03)K04)K28)K71)

                                           225/35R18
                                           A01)K01)K04)K28)K71)T87)

                                           235/35R18
                                           A01)K01)K04)K28)K71)




RA-000865-A0-021-01~AU-5-112-57-ET30.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 50685 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000865-A0-021
Anlage-Nr. :                1
Seite :                     3 / 15                                                           Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  RB-8018


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
8V                               e1*2007/46*0607*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 bis 140      Audi A3 Stufenheck, A3    205/40R18                          A02) bis A10)
                Cabrio                    A01)K03)T86)                       E76)
                (Nur zulässig an
                Fahrzeugen die            205/45R18
                serienmäßig 19 Zoll Räder A01)K03)K25)K28)K71)K74)M00)T86)
                verbaut und/oder
                eingetragen haben)        215/40R18
                                        A01)K03)K04)K28)K71)

                                        225/35R18
                                        A01)K01)K04)K28)K71)T87)

                                        235/35R18
                                        A01)K01)K04)K28)K71)



Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
8V                               e1*2007/46*0607*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
210 bis 228     Audi S3 Stufenheck, S3    205/40R18 M+S                      A02) bis A10)
                Cabrio                    A01)K03)T86)
                (Nur zulässig an
                Fahrzeugen die max. 18    205/45R18 M+S
                Zoll Räder verbaut oder   A01)K03)K25)K28)K71)K74)M00)T86)
                eingetragen haben)
                                        215/40R18 M+S
                                        A01)K03)K04)K28)K71)

                                        235/35R18
                                        A01)K01)K04)K28)K71)




RA-000865-A0-021-01~AU-5-112-57-ET30.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 50685 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000865-A0-021
Anlage-Nr. :                1
Seite :                     4 / 15                                                                  Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  RB-8018


Typ(en):                                ABE / EG-Genehmigung(en):
8V                                      e1*2007/46*0607*..
Motorleistung          Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                             vorne und hinten, ggf. Auflagen
206 bis 228            Audi S3 Stufenheck, S3    205/40R18 M+S                      A02) bis A10)
                       Cabrio                    A01)K03)T86)
                       (Nur zulässig an
                       Fahrzeugen die            205/45R18 M+S
                       serienmäßig 19 Zoll Räder A01)K03)K25)K28)K71)K74)M00)T86)
                       verbaut und/oder
                       eingetragen haben)        215/40R18 M+S
                                               A01)K03)K04)K28)K71)

                                               235/35R18
                                               A01)K01)K04)K28)K71)



Typ:                            B5
ABE / EG-Genehmigung:           e1*93/81*0013*.., e1*98/14*0013*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
 55 bis 142    Audi A4,                   225/40R18                                 A01) bis A10)
               Audi A4 quattro,                                                     K03)K04)K28)K39)
               Audi A4 Avant,
               Audi A4 Avant quattro
 169          Audi A4 quattro,            225/40R18                                 A01) bis A10)
              Audi A4 Avant quattro                                                 K03)K04)K28)K39)

 195                   Audi A4 quattro,        225/40R18                            A01) bis A10)
                       Audi A4 Avant quattro                                        K03)K04)K28)K39)

e1*98/14*0013*21E      1150/11 30(1100)                                             5/112/57



Typ:                           8E
ABE / EG-Genehmigung:          e1*98/14*0151*.., e1*2001/116*0151*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
 74 bis 188   Audi A4,                   225/40R18                                  A01) bis A10)
              Audi A4 quattro,                                                      K03)K35)
              Audi A4 Avant,             235/40R18
              Audi A4 Avant quattro      K28)

253                    Audi S4,                225/40R18 M+S
                       Audi S4 quattro,
                       Audi S4 Avant,          235/40R18
                       Audi S4 Avant quattro   K28)
e1*2001/116*0151*23E   1250/1150                                                    5/112/57




RA-000865-A0-021-01~AU-5-112-57-ET30.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 50685 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000865-A0-021
Anlage-Nr. :                1
Seite :                     5 / 15                                                         Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  RB-8018


Typ:                           8H
ABE / EG-Genehmigung:          e1*98/14*0177*.., e1*2001/116*0177*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
 96 bis 188   Audi A4 Cabriolet,         225/40R18                         A01) bis A10)
              Audi A4 Cabriolet quattro                                    K03)K04)K28)K55)K56)
                                         235/40R18

 253                    Audi S4 Cabriolet,          225/40R18 M+S
                        Audi S4 Cabriolet quattro
                                                    235/40R18

e1*2001/116*0177*10E   1250/1165                                           5/112/57



Typ:                           QB6
ABE / EG-Genehmigung:          e1*2001/116*0243*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 162 bis 182  Audi A4,                  225/40R18                          A01) bis A10)
              Audi A4 quattro,                                             K03)K04)K28)K55)K56)
              Audi A4 Avant,            235/40R18
              Audi A4 Avant quattro,
              Audi A4 Cabrio
 253          Audi A4 quattro Cabrio,   225/40R18 M+S
              Audi S4 Cabrio
                                        235/40R18

e1*2001/116*0243*06E   1250/1165(0)                                        5/112/57



Typ:                            C4
ABE / EG-Genehmigung:           F619; F619/1
Motorleistung Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
 60 bis 142   Audi 100,                  225/40R18                         A01) bis A10)
              Audi 100 Avant,                                              K03)K04)K13)K36)
              Audi 100 quattro,
              Audi 100 Avant quattro,
              Audi A6,
              Audi A6 Avant,
              Audi A6 quattro,
              Audi A6 Avant quattro

 169 bis 213           Audi S4 ww. Audi S6 ,        235/40R18              A01) bis A10)
                       Audi S4 Avant ww.,                                  K03)K04)
                       Audi S6 Avant
F619/1/NT10E           1240/1200                                           5/112/57,1




RA-000865-A0-021-01~AU-5-112-57-ET30.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 50685 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000865-A0-021
Anlage-Nr. :                1
Seite :                     6 / 15                                                                  Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  RB-8018


Typ:                           4B
ABE / EG-Genehmigung:          e1*96/27*0051*.., e1*98/14*0051*.., e1*2001/116*0051*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
 81 bis 142   Audi A6, A6 quattro        225/40R18                                  A01) bis A10)E44)
               (Limousine, Avant)                                                   K03)K28)K39)
                                         235/40R18
                                         K04)K53)

 162 bis 184           Audi A6, A6 quattro       235/40R18
                       (Limousine, Avant)        K04)K53)

 191 bis 220           Audi A6, A6 quattro       245/40R18                         A02) bis A10)
                       (Limousine, Avant)
                                                 255/35R18
                                                 M00)
 250                   Audi S6                   255/35R18                         A02) bis A10)
                                                 M00)
e1*2001/116*0051*25E                                                               5/112/57



Typ:                           4B
ABE / EG-Genehmigung:          e1*98/14*0190*.., e1*2001/116*0190*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
 331 bis 353  Audi RS6 quattro           225/45R18 M+S                             A02) bis A10)

                                                 255/40R18
                                                 M00)
e1*2001/116*0190*03    1255/1200                                                   5/112/57



Typ(en):                                ABE / EG-Genehmigung(en):
4F                                      e1*2001/116*0254*..
4F1                                     e13*2007/46*1080*..
Motorleistung          Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                             vorne und hinten, ggf. Auflagen
 120 bis 257           Audi A6 Allroad quattro   225/45R18                         A02) bis A10)

                                                 245/45R18
                                                 A01)K03)K04)K63)
                                                                                   5/112/57




RA-000865-A0-021-01~AU-5-112-57-ET30.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 50685 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000865-A0-021
Anlage-Nr. :                1
Seite :                     7 / 15                                                                 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  RB-8018


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
4F                                e1*2001/116*0254*..
4F1                               e13*2007/46*1080*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
89 bis 160      Audi A6                     225/45R18                              A02) bis A10)
                (Ausführungen mit kleinsten A01)K04)K64)                           E44)E54)
                Serienreifen 205/..)
                                            235/40R18
                                            A01)K01)K04)K64)

                                           245/40R18
                                           A01)K01)K04)K28)K64)

                                           zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                           vorne                hinten
                                           225/45R18            245/40R18          A01) bis A10)
                                                                K04)K28)K64)       E44)E54)V00)



Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
4F                                e1*2001/116*0254*..
4F1                               e13*2007/46*1080*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 257     Audi A6                     225/45R18                              A02) bis A10)
                (Ausführungen mit kleinsten A01)K04)K64)                           E44)E54)
                Serienreifen 225/..)
                                            235/40R18
                                            A01)K01)K04)K64)

                                           245/40R18
                                           A01)K01)K04)K28)K64)

                                           zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                           vorne                hinten
                                           225/45R18            245/40R18          A01) bis A10)
                                                                K04)K28)K64)       E44)E54)V00)



Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
4F                                e1*2001/116*0254*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
320             Audi S6                    235/40R18 M+S                           A02) bis A10)
                (Serie ab 225/..)          A01)K01)K04)K64)                        E54)

                                           245/40R18 M+S
                                           A01)K01)K04)K28)K64)




RA-000865-A0-021-01~AU-5-112-57-ET30.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 50685 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000865-A0-021
Anlage-Nr. :                1
Seite :                     8 / 15                                                               Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  RB-8018


Typ:                         D2
ABE / EG-Genehmigung:        G850; e1*93/81*0005*.., e1*98/14*0005*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 110 bis 265   Audi A8, S8            235/50R18                                  A02) bis A10)
                                                                                 E44)ER1)
                                         245/45R18

                                         255/45R18
                                         A01)K03)
                                                                                 5/112/57,1



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
4E                             e1*2001/116*0198*..
4E                             e1*2001/116*0246*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
154 bis 331     Audi A8                 235/50R18                                A02) bis A10)
                                        A01)K04)N245)                            E44)EF0)

                                         235/50R18 M+S
                                         A01)K04)

                                         245/45R18
                                         N255)

                                         245/45R18 M+S

                                         245/50R18
                                         A01)K03)K04)K35)N255)

                                         245/50R18 M+S
                                         A01)K03)K04)K35)

                                         255/45R18
                                         A01)K04)N265)

                                         255/45R18 M+S
                                         A01)K04)

                                         zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                         vorne                hinten
                                         235/50R18            255/45R18          A01) bis A10)
                                         N245)                K04)N265)          E44)EF0)V00)




RA-000865-A0-021-01~AU-5-112-57-ET30.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 50685 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000865-A0-021
Anlage-Nr. :                1
Seite :                     9 / 15                                                           Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  RB-8018


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
8J                               e1*2001/116*0369*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
118 bis 155     Audi TT, Audi TT quattro   225/45R18                         A02) bis A10)
                (Coupe, Cabrio; Baureihe A01)K01)K04)K67)                    E77)
                8J; bis EG-Genehmigungs-
                Nr e1*2001/116*0369*16;
                Ausführungen mit kleinsten
                Sommer-Serienreifen
                225/..)


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
8J                               e1*2001/116*0369*..
8J                               e1*2001/116*0375*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
184 bis 265     Audi TT, Audi TT quattro   225/45R18 M+S                     A02) bis A10)
                (Coupe, Cabrio; Baureihe A01)K01)K04)K67)                    E77)
                8J; bis EG-Genehmigungs-
                Nr e1*2001/116*0369*16;
                Ausführungen mit kleinsten
                Sommer-Reifen 245/..)


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
8U                                e1*2007/46*0591*..
8U1                               e13*2007/46*1163*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
88 bis 162      Audi Q3                    215/55R18                         A02) bis A10)
                (mit Serienverbreiterung) A93a)M00)N225)

                                           225/50R18
                                           A93)N235)

                                           235/50R18

                                           245/45R18
                                           A93)

                                           255/45R18
                                           A93a)




RA-000865-A0-021-01~AU-5-112-57-ET30.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 50685 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000865-A0-021
Anlage-Nr. :                1
Seite :                     10 / 15                                                          Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  RB-8018


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
8U                               e1*2007/46*0591*..
8U1                              e13*2007/46*1163*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
88 bis 162      Audi Q3                    215/55R18                         A02) bis A10)
                (ohne Serienverbreiterung) A93a)M00)N225)

                                           225/50R18
                                           A01)A93)K03)N235)

                                           235/50R18
                                           A01)K03)K04)

                                           245/45R18
                                           A01)A93)K03)

                                           255/45R18
                                           A01)A93a)K03)K04)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
8U                             e1*2007/46*0590*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
228 bis 270     Audi Q3 RS              225/50R18 M+S                        A02) bis A10)
                                        A93)

                                           235/45R18
                                           A93)N245)

                                           235/50R18
                                           N245)

                                           245/45R18

                                           255/45R18
                                           A93a)




Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.




RA-000865-A0-021-01~AU-5-112-57-ET30.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 50685 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000865-A0-021
Anlage-Nr. :                1
Seite :                     11 / 15                                                   Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  RB-8018


A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
     mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.

E44) Nicht zulässig an der gepanzerten (beschußgesicherten) Versionen.

E54) Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen: Allroad




RA-000865-A0-021-01~AU-5-112-57-ET30.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 50685 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000865-A0-021
Anlage-Nr. :                1
Seite :                     12 / 15                                                    Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  RB-8018


ER1) Aufgrund der geprüften Radfestigkeit ist die Verwendung dieser Rad-Reifen-Kombination
     nur zulässig an Fahrzeugen mit zulässigen Achslasten bis max. 1460 kg.
     Bei Montage an Achse 2 gilt dies auch für die erhöhte zulässige Achslast bei
     Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1 – 8.3 in den
     Fahrzeugpapieren).
     Sofern nur diese höher ist als der oben genannte Wert gilt dieser als erhöhte zulässige
     Achslast bei Anhängerbetrieb für diese Rad-Reifen-Kombination.

K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
     Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K13) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
     Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend
     zu kürzen.

K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

K35) An Achse 2 ist vom Kunststoffinnenkotflügel im Bereich von ca. 45° vor und hinter der
     Radmitte ein Streifen von ca. 60 mm Breite (gemessen von der Radhausausschnittkante)
     abzutrennen, oder diesen Bereich vollkommen an das Blechradhaus anlegen.

K36) Zur Gewährleistung einer ausreichenden Freigängigkeit an Achse 2, sind bei Fahrzeugen
     mit Frontantrieb folgende Maßnahmen erforderlich:
     - vom Kunststoffinnenkotflügel ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur
         seitlichen Stoßleiste ein Streifen von ca. 50 mm Breite (gemessen von der
         Radhausausschnittkante) abzutrennen; von dem sich an der Stoßfängeroberkante
         anschließenden Kunststoffspritzschutz ist ein Streifen von ca. 100 mm Länge und 20
         mm Breite auszuschneiden; der obere Befestigungsniet ist dabei mit zu entfernen,
     - die Radhausausschnittkante ist im Bereich von ca. 100 mm vor und hinter der
         Radmitte aufzuweiten,
     - die im Bereich der Stoßfängeroberkante ins Radhaus ragende Blechkante ist um
         ca.10 mm zu kürzen.


RA-000865-A0-021-01~AU-5-112-57-ET30.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 50685 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000865-A0-021
Anlage-Nr. :                1
Seite :                     13 / 15                                                    Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  RB-8018


K39) An Achse 2 ist vom Kunststoffinnenkotflügel im Bereich von ca. 45° vor und hinter der
     Radmitte ein Streifen von ca. 60 mm Breite (gemessen von der Radhausausschnittkante)
     abzutrennen.

K53) An Achse 1 ist die Radhauskante im Bereich des oberen Befestigungsniets aufzuweiten
     und der Kunststoffinnenkotflügel höher zu setzen.

K55) An Achse 2 ist vom Kunststoffinnenkotflügel im Bereich von Radmitte bis
     Stoßfängeroberkante ein Streifen von ca. 60 mm Breite (gemessen von der
     Radhausausschnittkante) abzutrennen, oder diesen Bereich vollkommen an das
     Blechradhaus anlegen.

K56) An Achse 2 ist die oberhalb der Stoßfängeroberkante befindliche Blechlasche/-kante eng
     an das Radhaus anzulegen und auszustellen.

K63) An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur
     Radmitte eng an das Blechradhaus anzulegen.

K64) An Achse 2 sind folgende Maßnahmen erforderlich:
     - die hinter dem Befestigungsniet des Filzinnenkotflügels befindliche Blechausbuchtung
        ist eng an das äußere Karosserieblech anzulegen,
     - vom Filzinnenkotflügel ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis ca. 200 mm vor
        der Radmitte ein Streifen von ca. 60 mm Breite (gemessen von der
        Radhausausschnittkante) abzutrennen und der Rest klebend neu zu befestigen.

M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
     Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete
     Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen
     Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.

V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
     und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde.
     Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers.
     Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne
     Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt
     die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.


A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

E75) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig maximal bis 18-Zoll-Bereifung
     ausgerüstet sind oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.


RA-000865-A0-021-01~AU-5-112-57-ET30.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 50685 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000865-A0-021
Anlage-Nr. :                1
Seite :                     14 / 15                                                      Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  RB-8018


E76) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit Reifen der Größe
     235/35R19 (dann auf 8x19 ET49) ausgerüstet sind oder diese in den Fahrzeugpapieren
     (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-
     Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

E77) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis Modelljahr 2014 (Modell 8J):
     - bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0369*16

EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
     Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
     Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
     Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

K25) An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um
     10 mm aufzuweiten.

K67) An Achse 2 sind folgende Maßnahmen erforderlich:
     - die an der Stoßfängeroberkante befindliche Blechlasche/-kante ist zu kürzen bzw. eng
        an das Radhaus anzulegen und der Stoßfänger entsprechend neu zu befestigen,
     - der Filzinnenkotflügel ist im Bereich von 100 mm unterhalb der Stoßfängeroberkante
        bis ca. 200 mm vor der Radmitte eng an das Blechradhaus anzulegen.

K68) An Achse 2 sind folgende Maßnahmen erforderlich:
     - der Filzinnenkotflügel ist im Bereich von 100 mm unterhalb der Stoßfängeroberkante
        bis ca. 200 mm vor der Radmitte eng an das Blechradhaus anzulegen oder entspre-
        chend zu kürzen.

K71) An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel, im Bereich von 45° vor bis 45° hinter der Radmitte,
     eng an das Blechradhaus anzulegen.

K74) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 1 zu
     gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich:
     - die Befestigungsschrauben an den Blechlaschen im Bereich 15° hinter der Radmitte
        sind zu entfernen,
     - die Radhauskante und die Blechlaschen sind im Bereich von Oberkante Stoßfänger
        bis 50°nach hinten umzulegen,
     - der Kunststoffinnenkotflügel ist in diesem Bereich nach oben warm einzuformen und
        hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen.

N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.


RA-000865-A0-021-01~AU-5-112-57-ET30.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 50685 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000865-A0-021
Anlage-Nr. :                1
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Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  RB-8018


N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

N265) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 265/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

T86) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1060 kg bei LI 86 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 530 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T87) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1090 kg bei LI 87 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 545 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

Die Anlage Nr. 1 mit den Blättern 1 bis 15 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ RB-8018 des Auftraggebers Borbet Vertriebs GmbH.

Geschäftsstelle Essen, 18.10.2016




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