Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
Seite 5
Seite 6
Seite 7
Seite 8
Seite 9
Seite 10
Seite 11
Seite 12
Seite 13
							Gutachten 366-0116-15-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50477
ANLAGE: 121 AUDI                                                     Radtyp: ASRG
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                        Stand: 04.12.2017
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                           Seite: 1 von 13

Fahrzeughersteller                         : AUDI
Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 8 J X 18 H2                 Einpreßtiefe (mm)       : 27
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 112/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung       Ausführungsbezeichnung                               Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.      gültig
                                                                      och     werkstoff        Rad-      Abroll    ab
                      Kennzeichnung            Kennzeichnung          (mm)                     last      umf.      Fertig
                      Rad                      Zentrierring                                    (kg)      (mm)      datum
ASRG8BP27571          PCD112 ET27              Ø70.1 Ø57.1                 57,1     Kunststoff     945     2360     11/17
ASRG8GA27571          PCD112 ET27              Ø70.1 Ø57.1                 57,1     Kunststoff     945     2360     11/17
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : AUDI
Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZJAE
Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 120 Nm für Typ : D2; 4B; 4F; 4F1; 8E; 8H; 8V
                                             140 Nm für Typ : GA; 8U; 8U1




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0116-15-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50477
ANLAGE: 121 AUDI                                                  Radtyp: ASRG
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 04.12.2017
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                     Seite: 2 von 13
Verkaufsbezeichnung:     AUDI A3, S3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen        Auflagen zu Reifen                Auflagen
8V           e1*2007/46*0607*.. 77 - 140 205/40R18 86Y 11A; 245; 248; 26P;                Cabrio; Limousine;
                                                        5EM                               Allradantrieb;
                                          215/40R18 89  11A; 24J; 248; 26P;               Frontantrieb;
                                                        27H                               10B; 11B; 11G; 11H;
                                          215/45R18 89  11A; 24J; 248; 26P;               12A; 51A; 71C; 71K;
                                                        27H                               721; 725; 73C; 74A;
                                          225/40R18 88W 11A; 24J; 248; 26B;               74P; 76O; 77E
                                                        26N; 27H
                                          235/35R18 86Y 11A; 241; 244; 246;
                                                        26B; 26N; 27F; 5EM
                                          245/35R18 88W 11A; 24C; 244; 247;
                                                        26B; 26J; 27F
                                77 - 228 235/40R18 91   11A; 241; 244; 246;
                                                        26B; 26N; 27F
                                          245/40R18 93  11A; 24C; 244; 247;
                                                        26B; 26J; 27F
                                206 - 228 205/40R18 M+S 11A; 245; 248; 26P;
                                                        52J
                                          215/40R18 M+S 11A; 24J; 248; 26P;
                                                        27H; 52J
                                          215/45R18 M+S 11A; 24J; 248; 26P;
                                                        27H; 52J
                                          225/40R18 89  11A; 24J; 248; 26B;
                                                        26N; 27H
                                          235/35R18 90  11A; 241; 244; 246;
                                                        26B; 26N; 27F
                                          245/35R18 92  11A; 24C; 244; 247;
                                                        26B; 26J; 27F

Verkaufsbezeichnung:     AUDI A4 CABRIOLET
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
8H           e1*2001/116*0177*.., 96 - 162 235/40R18 91          11A; 21B; 22F; 24C;      Cabrio;
               e1*98/14*0177*..                                  24D                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                     96 - 188 225/40R18 92       11A; 21B; 22F; 24J;      12A; 51A; 573; 7EB;
                                                                 24M; 51J                 71C; 71K; 721; 725;
                                              235/40R18 95       11A; 21B; 22F; 24C;      73C; 74A; 74P; 77E
                                                                 24D
8H             e1*2001/116*0177*..   253      235/40R18          11A; 21B; 22F; 24C;      Cabrio;
                                                                 24D; 51G                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                          71K; 721; 725; 73C;
                                                                                          74A; 74P; 77E




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0116-15-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50477
ANLAGE: 121 AUDI                                                  Radtyp: ASRG
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 04.12.2017
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                     Seite: 3 von 13
Verkaufsbezeichnung:     AUDI A4,S4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW           Reifen             Auflagen zu Reifen      Auflagen
8E           e1*2001/116*0151*.. 253          225/40R18 92       11A; 24J; 24M; 52J      AUDI S4; ab
                                              235/40R18          11A; 21B; 22Q; 24J;     e1*2001/116*0151*10;
                                                                 24M; 51G                Kombi; Limousine;
                                              245/40R18 93       11A; 21B; 22F; 22Q;     Allradantrieb;
                                                                 24C; 24D; 54A           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                         721; 725; 73C; 74A;
                                                                                         74P; 77E; 4AU
8E             e1*2001/116*0151*..   75 - 120 225/40R18 88W      11A; 21B; 22F; 24C;     ab
                                                                 24M; 5FE; 51J           e1*2001/116*0151*10;
                                              245/35R18 88W      Frontantrieb; 11A; 22F; Kombi; Limousine;
                                                                 24D; 5FE; 57F; 68T      10B; 11B; 11G; 11H;
                                     75 - 188 225/40R18 92       11A; 21B; 22F; 24C;     12A; 51A; 573; 71C;
                                                                 24M; 51J                71K; 721; 725; 73C;
                                              235/40R18 91       11A; 21B; 22F; 24C;     74A; 74P; 77E; 4AU
                                                                 24D
8E             e1*2001/116*0151*.., 253       225/40R18 92       11A; 24J; 24M; 52J      AUDI S4; nur bis
               e1*98/14*0151*..               235/40R18 91       11A; 21B; 22Q; 24J;     e1*2001/116*0151*09;
                                                                 24M                     Kombi; Limousine;
                                              245/40R18 93       11A; 21B; 22F; 22Q;     Allradantrieb;
                                                                 24C; 24D; 54A           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                         721; 725; 73C; 74A;
                                                                                         74P; 77E; 4AU
8E             e1*2001/116*0151*.., 74 - 110 225/40R18 88W       11A; 21B; 22F; 24C;     nur bis
               e1*98/14*0151*..                                  24M; 5FE; 51J           e1*2001/116*0151*09;
                                              245/35R18 88W      11A; 22F; 24D; 5FE;     Kombi; Limousine;
                                                                 57F; 68T                10B; 11B; 11G; 11H;
                                     74 - 162 225/40R18 92       11A; 21B; 22F; 24C;     12A; 51A; 573; 71C;
                                                                 24M; 51J                71K; 721; 725; 73C;
                                              235/40R18 91       11A; 21B; 22F; 24C;     74A; 74P; 77E; 4AU
                                                                 24D
                                              255/35R18 90       11A; 22F; 24D; 5GA;
                                                                 57F; 654; 68B

Verkaufsbezeichnung:     AUDI A6, S6, ALLROAD
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen        Auflagen zu Reifen              Auflagen
4B           e1*2001/116*0051*.., 191 - 250 245/40R18 93Y 11A; 21B; 22F; 24J;             nicht Allroad;
             e1*98/14*0051*..                             24M; 367; 52L                   Allradantrieb;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          74P; 4AT




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0116-15-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50477
ANLAGE: 121 AUDI                                                  Radtyp: ASRG
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 04.12.2017
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                     Seite: 4 von 13
Verkaufsbezeichnung:     AUDI A6,S6,ALLROAD QUATTRO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen        Auflagen zu Reifen              Auflagen
4F           e1*2001/116*0254*.., 120 - 257 245/40R18 97  11A; 21P; 22I; 24J;             Nur Allroad Quattro;
             e13*2007/46*1080*..                          24M                             10B; 11B; 11G; 11H;
4F1          e13*2007/46*1080*..            245/45R18 96  11A; 21B; 22I; 24J;             12A; 51A; 573; 71C;
                                                          24M                             71K; 721; 725; 73C;
                                            255/45R18 99  11A; 21B; 22B; 24J;             74A; 74P; 76O; 77E;
                                                          24M; 54A                        4BF
                                  155 - 257 245/40R18 93Y 11A; 21P; 22I; 24J;
                                                          24M; 5HA
4F           e1*2001/116*0254*.. 320        235/45R18 98  11A; 21P; 22H; 22P;             Nur AUDI S6;
                                                          24M; 51G; 52J                   Allradantrieb;
                                                                                          Limousine u. Kombi;
                                                                                          10B; 11G; 11H; 12A;
                                                                                          51A; 573; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          74P; 76Z; 77E; 4BF
4F             e1*2001/116*0254*.., 89 - 140 235/40R18 91Y 11A; 22F; 24D; 24J;            Limousine u. Kombi;
               e13*2007/46*1080*..                         5GG                            Front- u.
4F1            e13*2007/46*1080*..   89 - 257 245/40R18          11A; 21P; 22F; 24C;      Allradantrieb; Nicht
                                                                 24D; 51G                 Allroad Quattro;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                          71K; 721; 725; 73C;
                                                                                          74A; 74P; 77E; 4BF

Verkaufsbezeichnung:     AUDI A8 / S8
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen            Auflagen zu Reifen            Auflagen
D2           e1*93/81*0005*..,  110 - 265 245/45R18         11A; 21B; 22B; 22F;           nicht für gepanzerte
               e1*98/14*0005*..                             24C; 24D; 51G                 Fz; Allradantrieb;
                                              245/45R18 96Y 11A; 21B; 22B; 22F;           Frontantrieb;
                                                            24C; 24D                      10B; 10S; 11B; 11G;
                                              255/45R18 99  11A; 21B; 22B; 22F;           11H; 12A; 51A; 71C;
                                                            24C; 24D                      71K; 721; 725; 73C;
                                                                                          74A; 74P
D2             e1*93/81*0005*..,     110 - 309 245/45R18    11A; 21B; 22B; 22F;           nicht für gepanzerte
               e1*98/14*0005*..                             24C; 24D; 51G                 Fz; Allradantrieb;
                                              245/45R18 96Y 11A; 21B; 22B; 22F;           Frontantrieb;
                                                            24C; 24D                      10B; 10S; 11B; 11G;
                                              255/45R18 99  11A; 21B; 22B; 22F;           11H; 12A; 51A; 71C;
                                                            24C; 24D                      71K; 721; 725; 73C;
                                                                                          74A; 74P




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0116-15-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50477
ANLAGE: 121 AUDI                                                  Radtyp: ASRG
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 04.12.2017
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                     Seite: 5 von 13
Verkaufsbezeichnung:     AUDI Q3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen        Auflagen
8U           e1*2007/46*0591*..  88 - 162 235/45R18 94           Mit                       Kombilimousine;
8U1          e13*2007/46*1163*..                                 Radhausverbreiterung      Allradantrieb;
                                                                 Serie
                                              235/45R18 94       Ohne                      Frontantrieb;
                                                                 Radhausverbreiterung;     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                 11A; 245; 248
                                              235/50R18 97       Mit                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                 Radhausverbreiterung      721; 725; 73C; 74A;
                                                                 Serie; 11A; 245; 248;     74P; 76O; 77E
                                                                 26B; 26N; 27B; 27H
                                              235/50R18 97       Ohne
                                                                 Radhausverbreiterung;
                                                                 11A; 241; 246; 248;
                                                                 26B; 26N; 27B; 27H
                                              245/45R18 96       Mit
                                                                 Radhausverbreiterung
                                                                 Serie; 11A; 26P; 27I
                                              245/45R18 96       Ohne
                                                                 Radhausverbreiterung;
                                                                 11A; 245; 248; 26P; 27I
                                              255/45R18 99       Mit
                                                                 Radhausverbreiterung
                                                                 Serie; 11A; 245; 248;
                                                                 26B; 26N; 27B; 27H
                                              255/45R18 99       Ohne
                                                                 Radhausverbreiterung;
                                                                 11A; 241; 246; 248;
                                                                 26B; 26N; 27B; 27H

Verkaufsbezeichnung:     Q2
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis       kW       Reifen              Auflagen zu Reifen        Auflagen
GA           e1*2007/46*1552*..     85 - 140 215/45R18 89        11A; 241; 244; 246        Allradantrieb;
                                             225/40R18 91        11A; 241; 244; 246        Frontantrieb;
                                             225/45R18 91        11A; 241; 244; 246        10B; 11B; 11G; 11H;
                                             225/50R18 95        11A; 24C; 24D             12A; 51A; 71C; 71K;
                                             235/40R18 91        11A; 24C; 244; 247        721; 725; 73C; 74A;
                                             235/45R18 94        11A; 24C; 244; 247        74P; 76O; 77E
                                             245/40R18 93        11A; 24C; 24D
                                             245/45R18 96        11A; 24C; 24D

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten.
10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder


                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0116-15-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50477
ANLAGE: 121 AUDI                                                  Radtyp: ASRG
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 04.12.2017
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                     Seite: 6 von 13
       einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
       FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
       Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
       lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
     über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
     unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
     Nennbreite des Reifens) herzustellen.
22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
     die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
     herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
22I)   Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
       die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
       Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
       des Reifens) herzustellen.
22P) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
     Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0116-15-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50477
ANLAGE: 121 AUDI                                                  Radtyp: ASRG
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 04.12.2017
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                     Seite: 7 von 13
22Q) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
     Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
     nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
     des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
     Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,


                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0116-15-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50477
ANLAGE: 121 AUDI                                                  Radtyp: ASRG
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 04.12.2017
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                     Seite: 8 von 13
       Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
       gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
       abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
       der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
       bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
       beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
     Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
4AT) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 4D0 907 275 C (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem verwendet
     werden.
4AU) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 4F0 907 275 B (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0116-15-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50477
ANLAGE: 121 AUDI                                                  Radtyp: ASRG
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 04.12.2017
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                     Seite: 9 von 13
      Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem verwendet
      werden.
4BF) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 4F0 907 275 D (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem verwendet
     werden.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
     des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so
     konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
52L) Werden andere Reifenfabrikate verwendet, die nicht vom Fahrzeughersteller auf diesem Fahrzeug
     freigegeben sind bzw. die nicht von uns geprüft worden sind, können sich die Eigenschaften des
     Fahrzeuges bezüglich des Fahrverhaltens nachteilig verändern.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
     Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
     wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
     berücksichtigen.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
5EM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1060kg.
5FE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1120kg.
5GA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1200kg.
5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1230kg.
5HA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1300kg.
654) Sofern Reifen der Größe 255/35 R 18 auf der Felge 8 J x 18 verwendet werden, ist eine Freigabe des
     Reifenherstellers erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren
     mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0116-15-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50477
ANLAGE: 121 AUDI                                                  Radtyp: ASRG
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 04.12.2017
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                    Seite: 10 von 13
68B) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          225/40R18
                    Hinterachse:                          255/35R18
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
68T) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          225/40R18
                    Hinterachse:                          245/35R18
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
     werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.
76O) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     mindestens 19-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
76Z) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur in Verbindung mit M+S-Reifen zulässig.
77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
     Bedienungsanleitung Folge zu leisten.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0116-15-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50477
ANLAGE: 121 AUDI                                                  Radtyp: ASRG
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 04.12.2017
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                    Seite: 11 von 13
7EB) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 4F0 907 275 D ( nur e1*98/14*0177*..) (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System
     muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes
     Nachrüstkontrollsystem verwendet werden.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0116-15-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50477
ANLAGE: 121 AUDI                                                  Radtyp: ASRG
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 04.12.2017
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                    Seite: 12 von 13


Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:     AUDI
       Fahrzeugtyp:    8U
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*0591*..
       Handelsbez.:    AUDI Q3

       Variante(n):    Allradantrieb, Frontantrieb, Kombilimousine

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             27B                      x = 335             y = 400                    HA
             27I                      x = 285             y = 355                    HA
             26B                      x = 290             y = 390                    VA
             26P                      x = 240             y = 340                    VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             27F                   x = 335       y = 400             30                HA
             27H                   x = 335       y = 400             10                HA
             26J                   x = 290       y = 390             30                VA
             26N                   x = 290       y = 390             10                VA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0116-15-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50477
ANLAGE: 121 AUDI                                                  Radtyp: ASRG
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 04.12.2017
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                    Seite: 13 von 13

Fahrzeug:

       Hersteller:     AUDI
       Fahrzeugtyp:    8V
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*0607*..
       Handelsbez.:    AUDI A3, S3

       Variante(n):    Frontantrieb, Limousine

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26P                      x = 350             y = 250                    VA
             26B                      x = 400             y = 300                    VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             27H                   x = 350       y = 350              8                HA
             27F                   x = 350       y = 350             20                HA
             26N                   x = 400       y = 400              8                VA
             26J                   x = 400       y = 400             20                VA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
Original-Gutachten kaufen Felge suchen