Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 04 zur ABE-Nr. 49981
Nr. : RA-000778-E0-306
Anlage-Nr. : 4
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Auftraggeber : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : AR4757
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: AR4757
Art des Rades: einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke: RH
Montageposition: Vorder-und Hinterachse
Radausführung: 112G
Radgröße: 7½Jx17H2
Rad-Einpresstiefe: 35 mm
Lochkreisdurchmesser: 112 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 72,60 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: Ø72.5/Ø57.1
geprüfte Radlast: 715 kg
bei Reifenabrollumfang: 2100 mm
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Audi AG, 85045 Ingolstadt
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
moment
44, 44Q, 4B, 4F, 4F1, 89Q, 8E, Radschraube, Kegel 60°, Gewinde 4723 120 Nm
8H, 8J, 8P, 8PB, 8V, B4, B5, M14x1,5, Schaftlänge 29 mm
C4, D11, D2, QB6
GA, 8U, 8U1 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde 4723 140 Nm
M14x1,5, Schaftlänge 29 mm
4E Radschraube, Kegel 60°, Kalotte 4833 140 Nm
beweglich, Gewinde M14x1,5,
Schaftlänge 32 mm
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Nr. : RA-000778-E0-306
Anlage-Nr. : 4
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Auftraggeber : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : AR4757
Typ: 44
ABE / EG-Genehmigung: C727; C727/1
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
88 bis 121 Audi 100 Quattro, 205/50R17 A02) bis A10)
Audi 200 Quattro, E43)
Audi 100 Avant-Quattro, 215/45R17
Audi 200 Avant-Quattro
225/45R17
A01)K32)K38)
235/45R17
A01)K32)K38)
C727/1/NT09E 1070/980 5/112/57
Typ: 44Q
ABE / EG-Genehmigung: D403; D403/1
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
88 bis 101 Audi 100 Quattro, 205/50R17 A02) bis A10)
Audi 200 Quattro, E43)
Audi 100 Avant-Quattro, 215/45R17
Audi 200 Avant-Quattro
225/45R17
A01)K32)K38)
235/45R17
A01)K32)K38)
121 bis 147 Audi 100 Quattro, 225/45R17 A01) bis A10)
Audi 200 Quattro, E43)K32)K38)
Audi 100 Avant-Quattro, 235/45R17
Audi 200 Avant-Quattro
162 Audi 200 Quattro, 225/45R17 A01) bis A10)
Audi 200 Avant-Quattro K32)K38)
235/45R17
D403/1/04E 1120/1180 5/112/57
Typ: 89Q
ABE / EG-Genehmigung: E399; E399/1
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
98 bis 128 Audi Coupé quattro 205/50R17 A02) bis A10)
215/45R17
162 bis 169 Audi Coupé quattro ww. 215/45R17
Audi S2
225/45R17
A01)K03a)K04a)K32)
E399/1/NT08E 1100/950 5/112/57
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Nr. : RA-000778-E0-306
Anlage-Nr. : 4
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Auftraggeber : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : AR4757
Typ: D11
ABE / EG-Genehmigung: F127
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
180 bis 206 Audi V8 245/40R17 A02) bis A10)
M00)
235/45R17
F127/NT07E 1240/1200 5/112/57
Typ: C4
ABE / EG-Genehmigung: F619; F619/1
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
60 bis 142 Audi 100, 215/45R17 A01) bis A10)
Audi 100 Avant, K36)
Audi 100 quattro, 225/45R17
Audi 100 Avant quattro,
Audi A6,
Audi A6 Avant,
Audi A6 quattro,
Audi A6 Avant quattro
169 bis 213 Audi S4 ww. Audi S6, 245/40R17 A01) bis A10)
Audi S4 Avant ww. M00) K04a)
Audi S6 Avant
F619/1/NT10E 1240/1200 | 1240/1200 5/112/57,1
Typ: B4
ABE / EG-Genehmigung: F889/1
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 128 Audi 80 quattro, 215/45R17 A01) bis A10)
Audi 80 Avant quattro K32)
225/45R17
169 Audi S2, K03a)K04a)
Audi Avant S2
F889/1/NT05E 1050/1120 4/108/57
Typ: D2
ABE / EG-Genehmigung: G850; e1*93/81*0005*.., e1*98/14*0005*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 250 Audi A8 225/55R17 A02) bis A10)B23)
E07)E44)ER1)
245/50R17
e1*93/81*0005*24 1340/1230 (1280) 5/112/57
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Anlage-Nr. : 4
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Auftraggeber : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : AR4757
Typ: B5
ABE / EG-Genehmigung: e1*93/81*0013*.., e1*98/14*0013*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 142 Audi A4, 205/50R17 A02) bis A10)
Audi A4 quattro,
Audi A4 Avant, 215/45R17
Audi A4 Avant quattro
225/45R17
235/40R17
M00)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und
Vorderachse Hinterachse Hinweise
215/45R17 245/40R17 A01) bis A10)
M00) K39)V00)
e1*93/81*0013*21E 1150/1130(1100) 5/112/57
Typ: 4B
ABE / EG-Genehmigung: e1*96/27*0051*.., e1*98/14*0051*.., e1*2001/116*0051*..
Motorleistung Handelsbezeichnung zulässige Reifengrößen, Auflagen und Hinweise
(kW) ggf. Auflagen
81 bis 142 Audi A6, A6 quattro 225/45R17 A01) bis A10)B33)B62)
(Limousine, Avant) E49) E07)E44)E54)K39)
235/40R17
E49)M00)
235/45R17
K28)
245/40R17
K28)M00)
e1*2001/116*0051*25E 1260(8Zyl)/1200//1230/1200(1230) 5/112/57
Typ: 8E
ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0151*.. , e1*2001/116*0151*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
74 bis 188 Audi A4, 205/50R17 A02) bis A10)
Audi A4 quattro, E53)
Audi A4 Avant,
Audi A4 Avant quattro 225/45R17
235/45R17
245/40R17
A01)K03)K35)M00)
253 Audi S4 quattro, 225/45R17 M+S
Audi S4 Avant quattro
235/45R17 M+S
e1*2001/116*0151*23E 1250/1150(1195) | S4: 1250/1150 5/112/57
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Nr. : RA-000778-E0-306
Anlage-Nr. : 4
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Auftraggeber : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : AR4757
Typ: QB6
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0243*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
162 bis 182 Audi A4, 205/50R17 M+S A02) bis A10)
Audi A4 quattro,
Audi A4 Avant, 225/45R17
Audi A4 Avant quattro,
Audi A4 Cabrio 235/45R17
245/40R17
A01)K03)K35)M00)
253 Audi A4/S4 quattro, 225/45R17 M+S
Audi A4/S4 Cabriolet
235/45R17 M+S
e1*2001/116*0243*06E 1230/1155(1155) | S4:1250/1150(0) 5/112/57
Typ: 8H
ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0177*.. , e1*2001/116*0177*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
96 bis 188 Audi A4 Cabriolet 205/50R17 A02) bis A10)
E53)
225/45R17
235/40R17
A01)K55)M00)
235/45R17
A01)K55)K56)
245/40R17
A01)K03)K04)K55)K56)M00)
253 Audi S4 Cabriolet 225/45R17 M+S A02) bis A10)
235/45R17 M+S
A01)K55)K56)
e1*2001/116*0177*10E 1250/1165 5/112/57
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Nr. : RA-000778-E0-306
Anlage-Nr. : 4
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Auftraggeber : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : AR4757
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
8P e1*2001/116*0217*..
8P e1*2001/116*0241*..
8P e1*2001/116*0456*..
8PB e13*2007/46*1082*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 147 Audi A3 205/50R17 A02) bis A10)
(3türig, 5türig, Cabrio, außer A01)K01)K04)K58)K59)
S3, RS3)
215/45R17
A01)K01)K04)K58)K59)
225/45R17
A01)K01)K04)K58)K59)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
205/50R17 225/45R17 A01) bis A10)
K01) K04)K58)K59) V00)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
8P e1*2001/116*0217*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
184 bis 195 Audi S3 205/45R17 M+S A02) bis A10)
A01)A93)K03)K04)T88)
205/50R17 M+S
A01)K01)K04)K58)K59)
215/45R17 M+S
A01)K01)K04)K58)K59)
225/45R17
A01)K01)K04)K58)K59)
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Nr. : RA-000778-E0-306
Anlage-Nr. : 4
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Auftraggeber : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : AR4757
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
8V e1*2007/46*0607*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 bis 140 Audi A3, A3 Sportback 205/50R17 A02) bis A10)
(3-türig, 5-türig) A01)K01)K04)K27)K68)N215)
215/45R17
A01)K03)K04)N225)
225/45R17
A01)K01)K04)K27)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
205/50R17 225/45R17 A01) bis A10)
K01)K27)N215) K04) V00)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
8V e1*2007/46*0607*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
206 bis 228 Audi A3, A3 Sportback, S3, 205/50R17 M+S A02) bis A10)
S3 Sportback A01)K01)K04)K27)K68)
(3-türig, 5-türig)
215/45R17 M+S
A01)K03)K04)
225/45R17
A01)K01)K04)K27)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
8V e1*2007/46*0607*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 bis 140 Audi A3 Stufenheck, A3 205/45R17 A02) bis A10)
Cabrio E75)
(Nur zulässig an 205/50R17
Fahrzeugen die max. 18
Zoll Räder verbaut oder 215/45R17
eingetragen haben)
225/45R17
235/45R17
A01)K03)K04)K25)K28)K71)K74)
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Anlage-Nr. : 4
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Auftraggeber : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : AR4757
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
8V e1*2007/46*0607*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 bis 140 Audi A3 Stufenheck, A3 205/45R17 A02) bis A10)
Cabrio E76)
(Nur zulässig an 205/50R17
Fahrzeugen die
serienmäßig 19 Zoll Räder 215/45R17
verbaut und/oder
eingetragen haben) 225/45R17
235/45R17
A01)K03)K04)K25)K28)K71)K74)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
8V e1*2007/46*0607*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
210 bis 228 Audi S3 Stufenheck, S3 205/50R17 M+S A02) bis A10)
Cabrio
(Nur zulässig an 215/45R17 M+S
Fahrzeugen die max. 18
Zoll Räder verbaut oder
eingetragen haben)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
8V e1*2007/46*0607*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
206 bis 228 Audi S3 Stufenheck, S3 205/50R17 M+S A02) bis A10)
Cabrio
(Nur zulässig an 215/45R17 M+S
Fahrzeugen die
serienmäßig 19 Zoll Räder
verbaut und/oder
eingetragen haben)
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Nr. : RA-000778-E0-306
Anlage-Nr. : 4
Seite : 9 / 21 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : AR4757
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
4F e1*2001/116*0254*..
4F1 e13*2007/46*1080*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
89 bis 160 Audi A6 205/55R17 A02) bis A10)
(Ausführungen mit kleinsten E44)E54)
Serienreifen 205/..) 215/50R17
A01)K63)
225/50R17
A01)K04)K64)
235/45R17
A01)K63)
245/45R17
A01)K04)K64)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
225/50R17 245/45R17 A01) bis A10)
K04)K64) E44)E54)V00)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
4F e1*2001/116*0254*..
4F1 e13*2007/46*1080*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 257 Audi A6 225/50R17 A02) bis A10)
(Ausführungen mit kleinsten A01)K04)K64) E44)E54)
Serienreifen 225/..)
235/45R17
A01)K63)
245/45R17
A01)K04)K64)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
225/50R17 245/45R17 A01) bis A10)
K04)K64) E44)E54)V00)
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Nr. : RA-000778-E0-306
Anlage-Nr. : 4
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Auftraggeber : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : AR4757
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
4F e1*2001/116*0254*..
4F1 e13*2007/46*1080*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 257 Audi A6 Allroad 215/55R17 M+S A02) bis A10)
A93)
225/55R17 M+S
A93)
235/50R17 M+S
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
4E e1*2001/116*0198*..
4E e1*2001/116*0246*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
154 bis 331 Audi A8 235/55R17 A02) bis A10)
N245) E44)EF0)ER1)
235/55R17 M+S
245/50R17
N255)
245/50R17 M+S
245/55R17
N255)
245/55R17 M+S
255/50R17
A01)K04)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
8J e1*2001/116*0369*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
118 bis 155 Audi TT, Audi TT quattro 225/50R17 A02) bis A10)
(Coupe, Cabrio; Baureihe A01)K01)K04)K67) E77)
8J; bis EG-Genehmigungs-
Nr e1*2001/116*0369*16; 235/45R17
Ausführungen mit kleinsten A01)K67)
Sommer-Serienreifen
225/..) 245/45R17
A01)K01)K04)K67)
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Nr. : RA-000778-E0-306
Anlage-Nr. : 4
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Auftraggeber : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : AR4757
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
8J e1*2001/116*0369*..
8J e1*2001/116*0375*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
184 bis 200 Audi TT, Audi TT quattro 225/50R17 M+S A02) bis A10)
(Coupe, Cabrio; Baureihe A01)K01)K04)K67) E77)
8J; bis EG-Genehmigungs-
Nr e1*2001/116*0369*16; 235/45R17 M+S
Ausführungen mit kleinsten A01)K67)
Sommer-Reifen 245/..)
245/45R17 M+S
A01)K01)K04)K67)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
8J e1*2001/116*0369*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
132 bis 169 Audi TT 225/50R17 M+S A02) bis A10)
(Coupe, Roadster; Baureihe A01)K27) E77a)
8S; ab EG-Genehmigungs-
Nr e1*2001/116*0369*17) 235/45R17 M+S
245/45R17 M+S
RA-000778-E0-306-04~AU-5-112-57-ET35.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 04 zur ABE-Nr. 49981
Nr. : RA-000778-E0-306
Anlage-Nr. : 4
Seite : 12 / 21 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : AR4757
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
GA e1*2007/46*1552*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 140 Audi Q2 205/50R17 A02) bis A10)
(mit Serienverbreiterung) A01)A93)G01)
205/55R17
A93)
215/50R17
A01)A93)K03)
215/55R17
A01)A93)K03)
225/50R17
A01)A93)K01)K04)
235/45R17
A01)A93)K03)
235/50R17
A01)A93)K01)K04)
245/45R17
A01)A93)K01)K04)
RA-000778-E0-306-04~AU-5-112-57-ET35.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 04 zur ABE-Nr. 49981
Nr. : RA-000778-E0-306
Anlage-Nr. : 4
Seite : 13 / 21 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : AR4757
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
GA e1*2007/46*1552*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 140 Audi Q2 205/50R17 A02) bis A10)
(ohne Serienverbreiterung) A01)A93)G01)K03)
205/55R17
A01)A93)K03)
215/50R17
A01)A93)K03)K04)
215/55R17
A01)A93)K03)K04)
225/50R17
A01)A93)K01)K04)
235/45R17
A01)A93)K03)K04)
235/50R17
A01)A93)K01)K04)
245/45R17
A01)A93)K01)K04)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
8U e1*2007/46*0591*..
8U1 e13*2007/46*1163*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
88 bis 162 Audi Q3 215/60R17 A02) bis A10)
(ohne Serienverbreiterung) A93)N225) EF0)
225/55R17
A93)N235)
235/55R17
A93a)
245/50R17
A01)A93a)K03)
255/50R17
A01)K03)K04)
RA-000778-E0-306-04~AU-5-112-57-ET35.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 04 zur ABE-Nr. 49981
Nr. : RA-000778-E0-306
Anlage-Nr. : 4
Seite : 14 / 21 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : AR4757
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
8U e1*2007/46*0591*..
8U1 e13*2007/46*1163*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
88 bis 162 Audi Q3 215/60R17 A02) bis A10)
(mit Serienverbreiterung) A93)N225) EF0)
225/55R17
A93)N235)
235/55R17
A93a)
245/50R17
A93a)
255/50R17
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
RA-000778-E0-306-04~AU-5-112-57-ET35.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 04 zur ABE-Nr. 49981
Nr. : RA-000778-E0-306
Anlage-Nr. : 4
Seite : 15 / 21 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : AR4757
A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
verwendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
Gutachten erlaubt wird.
A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.
A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist
nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
B23) Das Sonderrad ist nur bei folgender Bremsanlage zulässig: (geprüfter Bremsfreigang)
- VA: belüftete Bremsscheibe Ø314x30 mm,
- HA: belüftete Bremsscheibe Ø269x20 mm.
B33) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit folgender Bremsanlage (Bremsfreigang):
- VA: - innenbelüftete Bremsscheibe Ø288x25 mm mit Bremssattel Kennz. ATE 57
- HA: - innenbelüftete Bremsscheibe Ø245x10 mm mit Bremssattel Kennz. Lucas
B62) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit folgender Bremsanlage (Bremsfreigang):
- VA: - innenbelüftete Bremsscheibe Ø312x25 mm
- HA: - innenbelüftete Bremsscheibe Ø255x10 mm
E07) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit 18-Zoll-Bereifung und
größer ausgerüstet sind oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
E43) Nur zulässig an Fahrzeugen die serienmäßig mit Rädern der Größe 7Jx15H2 ET35
(Stahl) bzw. 7½Jx15H2 ET35 (Leichtmetall) und der Bereifungsgröße 215/60R15
ausgerüstet sind.
RA-000778-E0-306-04~AU-5-112-57-ET35.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 04 zur ABE-Nr. 49981
Nr. : RA-000778-E0-306
Anlage-Nr. : 4
Seite : 16 / 21 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : AR4757
E44) Nicht zulässig an der gepanzerten (beschußgesicherten) Versionen.
E49) Nicht zulässig an Fahrzeugausführung 142 kW in Verbindung mit Achslast hinten 1200
kg.
E53) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit (Sommer-)
Reifengröße ab Nennbreite 215/.. ausgerüstet oder nur diese in den Fahrzeugpapieren
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-
Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
E54) Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen: Allroad
E75) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig maximal bis 18-Zoll-Bereifung
ausgerüstet sind oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
E76) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit Reifen der Größe
235/35R19 (dann auf 8x19 ET49) ausgerüstet sind oder diese in den Fahrzeugpapieren
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-
Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
E77) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis Modelljahr 2014 (Modell 8J):
- bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0369*16
E77a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab Modelljahr 2015 (Modell 8S):
- ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0369*17
EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.
ER1) Aufgrund der geprüften Radfestigkeit ist die Verwendung dieser Rad-Reifen-Kombination
nur zulässig an Fahrzeugen mit zulässigen Achslasten bis max. 1430 kg.
Bei Montage an Achse 2 gilt dies auch für die erhöhte zulässige Achslast bei
Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1 – 8.3 in den
Fahrzeugpapieren).
Sofern nur diese höher ist als der oben genannte Wert gilt dieser als erhöhte zulässige
Achslast bei Anhängerbetrieb für diese Rad-Reifen-Kombination.
G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
werden.
RA-000778-E0-306-04~AU-5-112-57-ET35.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 04 zur ABE-Nr. 49981
Nr. : RA-000778-E0-306
Anlage-Nr. : 4
Seite : 17 / 21 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : AR4757
K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K03a) Durch geeignete Maßnahmen ist für eine ausreichende Radabdeckung an Achse 1 nach
vorne zu sorgen (z.B. durch Ausstellen des Stoßfängers, des Kotflügels, durch
Tieferlegung oder durch Anbau von Karosserieteilen). Es können eine oder auch mehrere
Maßnahmen erforderlich sein.
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K04a) Durch geeignete Maßnahmen ist für eine ausreichende Radabdeckung an Achse 2 nach
hinten zu sorgen (z.B. durch Ausstellen des Stoßfängers, des Kotflügels, durch
Tieferlegung oder durch Anbau von Karosserieteilen z.B. Schmutzfänger, soweit sie
serienmäßig noch nicht vorhanden sind). Es können eine oder auch mehrere Maßnahmen
erforderlich sein.
K25) An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um
10 mm aufzuweiten.
K27) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.
K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.
K32) An Achse 2 ist die am Außenkotflügel anliegende Wulst des Kunststoffinnenkotflügels im
Bereich von 45° vor und hinter der Radmitte komplett abzutrennen.
K35) An Achse 2 ist vom Kunststoffinnenkotflügel im Bereich von ca. 45° vor und hinter der
Radmitte ein Streifen von ca. 60 mm Breite (gemessen von der Radhausausschnittkante)
abzutrennen, oder diesen Bereich vollkommen an das Blechradhaus anlegen.
RA-000778-E0-306-04~AU-5-112-57-ET35.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 04 zur ABE-Nr. 49981
Nr. : RA-000778-E0-306
Anlage-Nr. : 4
Seite : 18 / 21 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : AR4757
K36) Zur Gewährleistung einer ausreichenden Freigängigkeit an Achse 2, sind bei Fahrzeugen
mit Frontantrieb folgende Maßnahmen erforderlich:
- vom Kunststoffinnenkotflügel ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur
seitlichen Stoßleiste ein Streifen von ca. 50 mm Breite (gemessen von der
Radhausausschnittkante) abzutrennen; von dem sich an der Stoßfängeroberkante
anschließenden Kunststoffspritzschutz ist ein Streifen von ca. 100 mm Länge und 20
mm Breite auszuschneiden; der obere Befestigungsniet ist dabei mit zu entfernen,
- die Radhausausschnittkante ist im Bereich von ca. 100 mm vor und hinter der
Radmitte aufzuweiten,
- die im Bereich der Stoßfängeroberkante ins Radhaus ragende Blechkante ist um
ca.10 mm zu kürzen.
K38) An Achse 2 ist die im Bereich der Stoßfängeroberkante ins Radhaus ragende
Kunststoffkante zu kürzen.
K39) An Achse 2 ist vom Kunststoffinnenkotflügel im Bereich von ca. 45° vor und hinter der
Radmitte ein Streifen von ca. 60 mm Breite (gemessen von der Radhausausschnittkante)
abzutrennen.
K55) An Achse 2 ist vom Kunststoffinnenkotflügel im Bereich von Radmitte bis
Stoßfängeroberkante ein Streifen von ca. 60 mm Breite (gemessen von der
Radhausausschnittkante) abzutrennen, oder diesen Bereich vollkommen an das
Blechradhaus anlegen.
K56) An Achse 2 ist die oberhalb der Stoßfängeroberkante befindliche Blechlasche/-kante eng
an das Radhaus anzulegen und auszustellen.
K58) An Achse 2 ist vom Kunststoffinnenkotflügel, im Bereich ab der seitlichen Stoßleiste bis
ca. 120 mm unterhalb der Stoßfängeroberkante, ein Streifen von ca. 55 mm Breite
(gemessen von der Radhausausschnittkante) abzutrennen.
RA-000778-E0-306-04~AU-5-112-57-ET35.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 04 zur ABE-Nr. 49981
Nr. : RA-000778-E0-306
Anlage-Nr. : 4
Seite : 19 / 21 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : AR4757
K59) An Achse 2 sind folgende Maßnahmen erforderlich:
3-Türer:
- die ins Radhaus ragende Kunststoffkante des Stoßfängers ist ab der Oberkante auf
einer Länge von ca. 120 mm nach unten auf eine Restbreite von 3-4 mm zu kürzen,
- der obere Teil des Kunststoffhalters für den Stoßfänger ist ab dem oberen
Befestigungspunkt bis ca. 70 mm nach unten schräg abzutrennen, der obere
Befestigungspunkt (die ins Radhaus ragende Blechlasche) ist nach oben umzulegen;
der obere Befestigungspunkt für den Stoßfänger entfällt,
- die waagerecht ins Radhaus ragende Kunststoffkante ist ab dem Radausschnitt bis
ca. 60 mm nach hinten schräg auslaufend zu kürzen; die darüber befindliche
Blechkante ist ganz nach oben umzulegen (vorher quer einsägen).
5- Türer:
- die ins Radhaus ragende Kunststoffkante des Stoßfängers ist ab der Oberkante auf
einer Länge von ca. 60 mm nach unten auf eine Restbreite von 3-4 mm zu kürzen,
- der obere Teil des Kunststoffhalters für den Stoßfänger ist ab dem oberen
Befestigungspunkt bis ca. 70 mm nach unten schräg abzutrennen, der obere
Befestigungspunkt für den Stoßfänger entfällt,
- die waagerecht ins Radhaus ragende Kunststoffkante ist ab dem Radausschnitt bis
ca. 60 mm nach hinten schräg auslaufend zu kürzen; die darüber befindliche
Blechkante ist ganz nach oben umzulegen (vorher quer einsägen).
K63) An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur
Radmitte eng an das Blechradhaus anzulegen.
K64) An Achse 2 sind folgende Maßnahmen erforderlich:
- die hinter dem Befestigungsniet des Filzinnenkotflügels befindliche Blechausbuchtung
ist eng an das äußere Karosserieblech anzulegen,
- vom Filzinnenkotflügel ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis ca. 200 mm vor
der Radmitte ein Streifen von ca. 60 mm Breite (gemessen von der
Radhausausschnittkante) abzutrennen und der Rest klebend neu zu befestigen.
K67) An Achse 2 sind folgende Maßnahmen erforderlich:
- die an der Stoßfängeroberkante befindliche Blechlasche/-kante ist zu kürzen bzw. eng
an das Radhaus anzulegen und der Stoßfänger entsprechend neu zu befestigen,
- der Filzinnenkotflügel ist im Bereich von 100 mm unterhalb der Stoßfängeroberkante
bis ca. 200 mm vor der Radmitte eng an das Blechradhaus anzulegen.
K68) An Achse 2 sind folgende Maßnahmen erforderlich:
- der Filzinnenkotflügel ist im Bereich von 100 mm unterhalb der Stoßfängeroberkante
bis ca. 200 mm vor der Radmitte eng an das Blechradhaus anzulegen oder entspre-
chend zu kürzen.
K71) An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel, im Bereich von 45° vor bis 45° hinter der Radmitte,
eng an das Blechradhaus anzulegen.
RA-000778-E0-306-04~AU-5-112-57-ET35.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 04 zur ABE-Nr. 49981
Nr. : RA-000778-E0-306
Anlage-Nr. : 4
Seite : 20 / 21 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : AR4757
K74) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 1 zu
gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich:
- die Befestigungsschrauben an den Blechlaschen im Bereich 15° hinter der Radmitte
sind zu entfernen,
- die Radhauskante und die Blechlaschen sind im Bereich von Oberkante Stoßfänger
bis 50°nach hinten umzulegen,
- der Kunststoffinnenkotflügel ist in diesem Bereich nach oben warm einzuformen und
hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen.
M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete
Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen
Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.
N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
T88) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1120 kg bei LI 88 .
Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 560 kg betragen (Angaben stehen auf
dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
RA-000778-E0-306-04~AU-5-112-57-ET35.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 04 zur ABE-Nr. 49981
Nr. : RA-000778-E0-306
Anlage-Nr. : 4
Seite : 21 / 21 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : AR4757
V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde.
Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers.
Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne
Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt
die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.
Die Anlage Nr. 4 mit den Blättern 1 bis 21 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ AR4757 des Auftraggebers RH-ALURAD GmbH.
Geschäftsstelle Essen, 06.10.2017
RA-000778-E0-306-04~AU-5-112-57-ET35.docx