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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 07 zur ABE-Nr. 48544
Nr. :                      RA-000617-H0-306
Anlage-Nr. :               15
Seite :                    1 / 14                                                     Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                 MO 8085


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                 MO 8085
Art des Rades:                                 einteiliges Leichtmetall-Rad
Montageposition:                                Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                       545 (LK 112G)
Radgröße:                                               8Jx18H2
Rad-Einpresstiefe:                                       45 mm
Lochkreisdurchmesser:                                   112 mm
Lochzahl:                                                   5
Mittenlochdurchmesser:                                 72,60 mm
Zentrierart:                                        Mittenzentrierung
Zentrierring:                                         Ø72.5/Ø57.1
geprüfte Radlast:                                        760 kg
bei Reifenabrollumfang:                                 2100 mm


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.


Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Audi AG , Quattro GmbH

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile      Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                     moment
4F, 4F1, 8E, 8H, 8J, 8P, 8PB,    Radschraube, Kegel 60°, Gewinde            4723     120 Nm
QB6, 8V                          M14x1,5, Schaftlänge 29 mm
GA, 8U, 8U1                      Radschraube, Kegel 60°, Gewinde              4723   140 Nm
                                 M14x1,5, Schaftlänge 29 mm
4E                               Radschraube, Kegel 60°, Kalotte              4833   140 Nm
                                 beweglich, Gewinde M14x1,5,
                                 Schaftlänge 32 mm




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 07 zur ABE-Nr. 48544
Nr. :                      RA-000617-H0-306
Anlage-Nr. :               15
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Auftraggeber :             RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                 MO 8085


Typ(en):                            ABE / EG-Genehmigung(en):
8P                                  e1*2001/116*0217*..
8P                                  e1*2001/116*0241*..
8P                                  e1*2001/116*0456*..
8PB                                 e13*2007/46*1082*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen           zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                           vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 147      Audi A3                        215/40R18                             A02) bis A10)
                (3türig, 5türig, Cabrio, außer A01)K03)K59)
                S3, RS3)
                                               225/40R18
                                               A01)K03)K04)K58)K59)

                                             235/35R18
                                             A01)K01)K04)K58)K59)

                                             245/35R18
                                             A01)K01)K04)K58)K59)

                                             zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                             vorne                hinten
                                             215/40R18            245/35R18          A01) bis A10)
                                             K03)                 K04)K58)K59)       V00)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
8P                             e1*2001/116*0217*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                       Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
184 bis 195     Audi S3                 225/35R18                                    A02) bis A10)
                                        A01)K03)K04)T87)

                                             225/40R18
                                             A01)K03)K04)K58)K59)

                                             235/35R18
                                             A01)K01)K04)K58)K59)

                                             245/35R18
                                             A01)K01)K04)K58)K59)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 07 zur ABE-Nr. 48544
Nr. :                      RA-000617-H0-306
Anlage-Nr. :               15
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Auftraggeber :             RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                 MO 8085


Typ(en):                           ABE / EG-Genehmigung(en):
8V                                 e1*2007/46*0607*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 bis 140      Audi A3, A3 Sportback       215/40R18                         A02) bis A10)
                (3-türig, 5-türig)          N225)

                                           225/40R18
                                           A01) K04)K27)

                                           235/35R18
                                           A01) K03)K04)

                                           245/35R18
                                           A01) K01)K04) K27) K68)



Typ(en):                           ABE / EG-Genehmigung(en):
8V                                 e1*2007/46*0607*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
206 bis 228     Audi A3, A3 Sportback, S3, 215/40R18 M+S                      A02) bis A10)
                S3 Sportback
                (3-türig, 5-türig)          225/40R18
                                            A01) K04)K27)

                                           235/35R18
                                           A01) K03)K04)

                                           245/35R18
                                           A01) K01)K04) K27) K68)



Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
8V                               e1*2007/46*0607*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 bis 140      Audi A3 Stufenheck, A3    215/40R18                           A02) bis A10)
                Cabrio                                                        E75)
                (Nur zulässig an          225/35R18
                Fahrzeugen die max. 18    T87)
                Zoll Räder verbaut oder
                eingetragen haben)        225/40R18




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 07 zur ABE-Nr. 48544
Nr. :                      RA-000617-H0-306
Anlage-Nr. :               15
Seite :                    4 / 14                                                           Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                 MO 8085


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
8V                               e1*2007/46*0607*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 bis 140      Audi A3 Stufenheck, A3    215/40R18                         A02) bis A10)
                Cabrio                                                      E76)
                (Nur zulässig an          215/45R18
                Fahrzeugen die
                serienmäßig 19 Zoll Räder 225/35R18
                verbaut und/oder          T87)
                eingetragen haben)
                                          225/40R18

                                          235/35R18

                                          235/40R18
                                          A01) K74)

                                          245/35R18




Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
8V                               e1*2007/46*0607*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
210 bis 228     Audi S3 Stufenheck, S3    215/40R18 M+S                     A02) bis A10)
                Cabrio
                (Nur zulässig an          225/40R18
                Fahrzeugen die max. 18
                Zoll Räder verbaut oder
                eingetragen haben)


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
8V                               e1*2007/46*0607*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
206 bis 228     Audi S3 Stufenheck, S3    215/40R18 M+S                     A02) bis A10)
                Cabrio
                (Nur zulässig an          215/45R18 M+S
                Fahrzeugen die
                serienmäßig 19 Zoll Räder 225/40R18
                verbaut und/oder
                eingetragen haben)        235/35R18

                                          235/40R18
                                          A01)K74)

                                          245/35R18




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Nr. :                      RA-000617-H0-306
Anlage-Nr. :               15
Seite :                    5 / 14                                                           Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                 MO 8085


Typ:                           8E
ABE / EG-Genehmigung:          e1*98/14*0151*.., e1*2001/116*0151*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
 74 bis 188   Audi A4,                   225/40R18                          A02) bis A10)
              Audi A4 quattro,
              Audi A4 Avant,             235/40R18
              Audi A4 Avant quattro
 253          Audi S4,                   225/40R18 M+S
              Audi S4 quattro,
              Audi S4 Avant,             235/40R18
              Audi S4 Avant quattro
e1*2001/116*0151*23E   1230/1150 (1195)                                     5/112/57
                       S4:1250/1150



Typ:                           QB6
ABE / EG-Genehmigung:          e1*2001/116*0243*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 162 bis 182  Audi A4,                  225/40R18                           A02) bis A10)
              Audi A4 quattro,
              Audi A4 Avant,            235/40R18
              Audi A4 Avant quattro,
              Audi A4 Cabriolet quattro
 253          Audi A4 quattro Cabrio,   225/40R18 M+S
              Audi S4 Cabrio
                                        235/40R18

e1*2001/116*0243*06E   1165/1145 (1195) | 1250/1150(0)                      5/112/57



Typ:                            8H
ABE / EG-Genehmigung:           e1*98/14*0177*.., e1*2001/116*0177*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
 96 bis 188    Audi A4 Cabriolet,         225/40R18                         A02) bis A10)
               Audi A4 Cabriolet quattro
                                          235/40R18

 253                    Audi S4 Cabriolet,               225/40R18 M+S
                        Audi S4 Cabriolet quattro
                                                         235/40R18

e1*2001/116*0177*10E   1250/1165                                            5/112/57




RA-000617-H0-306-15~AU-5-112-57-ET45.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 07 zur ABE-Nr. 48544
Nr. :                      RA-000617-H0-306
Anlage-Nr. :               15
Seite :                    6 / 14                                                                  Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                 MO 8085


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
4F                                e1*2001/116*0254*..
4F1                               e13*2007/46*1080*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
89 bis 160      Audi A6                     225/45R18                              A02) bis A10)
                (Ausführungen mit kleinsten                                        E44)E54)
                Serienreifen 205/..)        235/40R18

                                           245/40R18
                                           A01)K63)

                                           zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                           vorne                hinten
                                           225/45R18            245/40R18          A01) bis A10)
                                                                K63)               E44)E54)V00)



Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
4F                                e1*2001/116*0254*..
4F1                               e13*2007/46*1080*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 257     Audi A6                     225/45R18                              A02) bis A10)
                (Ausführungen mit kleinsten                                        E44)E54)
                Serienreifen 225/..)        235/40R18

                                           245/40R18
                                           A01)K63)

                                           zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                           vorne                hinten
                                           225/45R18            245/40R18          A01) bis A10)
                                                                K63)               E44)E54)V00)




RA-000617-H0-306-15~AU-5-112-57-ET45.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 07 zur ABE-Nr. 48544
Nr. :                      RA-000617-H0-306
Anlage-Nr. :               15
Seite :                    7 / 14                                                                  Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                 MO 8085


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
4E                             e1*2001/116*0198*..
4E                             e1*2001/116*0246*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
154 bis 331     Audi A8                 235/50R18                                  A02) bis A10)B53)B80)
                                        N245)                                      E44)EF0)

                                           235/50R18 M+S

                                           245/45R18
                                           N255)

                                           245/45R18 M+S

                                           245/50R18
                                           N255)

                                           245/50R18 M+S

                                           255/45R18
                                           N265)

                                           255/45R18 M+S

                                           zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                           vorne                hinten
                                           235/50R18            255/45R18          A02) bis A10)B53)B80)
                                           N245)                N265)              E44)EF0)V00)



Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
GA                                e1*2007/46*1552*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 140      Audi Q2                    215/45R18                               A02) bis A10)
                (mit Serienverbreiterung) A93)

                                           225/45R18
                                           A93a)

                                           235/40R18
                                           A93a)

                                           235/45R18

                                           245/40R18

                                           245/45R18
                                           A01)G01)




RA-000617-H0-306-15~AU-5-112-57-ET45.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 07 zur ABE-Nr. 48544
Nr. :                      RA-000617-H0-306
Anlage-Nr. :               15
Seite :                    8 / 14                                                            Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                 MO 8085


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
GA                               e1*2007/46*1552*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 140      Audi Q2                    215/45R18                         A02) bis A10)
                (ohne Serienverbreiterung) A93)

                                           225/45R18
                                           A93a)

                                           235/40R18
                                           A93a)

                                           235/45R18

                                           245/40R18
                                           A01)K03)

                                           245/45R18
                                           A01)G01)K03)



Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
8U                                e1*2007/46*0591*..
8U1                               e13*2007/46*1163*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
88 bis 162      Audi Q3                    215/55R18                         A02) bis A10)
                (mit Serienverbreiterung) M00)N225)

                                           225/50R18
                                           N235)

                                           245/45R18

                                           255/45R18




RA-000617-H0-306-15~AU-5-112-57-ET45.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 07 zur ABE-Nr. 48544
Nr. :                      RA-000617-H0-306
Anlage-Nr. :               15
Seite :                    9 / 14                                                            Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                 MO 8085


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
8U                               e1*2007/46*0591*..
8U1                              e13*2007/46*1163*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
88 bis 162      Audi Q3                    215/55R18                         A02) bis A10)
                (ohne Serienverbreiterung) M00)N225)

                                           225/50R18
                                           N235)

                                           245/45R18

                                           255/45R18




Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
8J                               e1*2001/116*0369*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
118 bis 155     Audi TT, Audi TT quattro   225/45R18                         A02) bis A10)
                (Coupe, Cabrio; Baureihe                                     E77)
                8J; bis EG-Genehmigungs- 235/40R18
                Nr e1*2001/116*0369*16; A93)
                Ausführungen mit kleinsten
                Sommer-Serienreifen        245/40R18
                225/..)                    A01)K67)



Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
8J                               e1*2001/116*0369*..
8J                               e1*2001/116*0375*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
184 bis 200     Audi TT, Audi TT quattro   225/45R18 M+S                     A02) bis A10)
                (Coupe, Cabrio; Baureihe                                     E77)
                8J; bis EG-Genehmigungs- 235/40R18 M+S
                Nr e1*2001/116*0369*16; A93)
                Ausführungen mit kleinsten
                Sommer-Reifen 245/..)      245/40R18 M+S
                                           A01)K67)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 07 zur ABE-Nr. 48544
Nr. :                      RA-000617-H0-306
Anlage-Nr. :               15
Seite :                    10 / 14                                                           Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                 MO 8085


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
8J                              e1*2001/116*0369*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
132 bis 169     Audi TT                    225/45R18                         A02) bis A10)
                (Coupe, Roadster; Baureihe                                   E77a)
                8S; ab EG-Genehmigungs- 235/40R18
                Nr e1*2001/116*0369*17)
                                           245/40R18




Auflagen und Hinweise
A01)     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
         Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeug-
         sachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
         auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
         Muster bescheinigen zu lassen.

A02)     Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
         den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
         Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
         ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
         Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03)     Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
         verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
         der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
         Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
         Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04)     Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
         keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird
         gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen,
         so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu
         beurteilen.

A05)     Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei
         Fahrzeugen mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig.
         Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen
         möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06)     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
         Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
         angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
         verwenden.

A07)     Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
         vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.


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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 07 zur ABE-Nr. 48544
Nr. :                      RA-000617-H0-306
Anlage-Nr. :               15
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Auftraggeber :             RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                 MO 8085


A08)     Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und
         nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem
         Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen
         mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen
         Befestigungsteile verwendet werden.

A09)     Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde,
         es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
         Gutachten erlaubt wird.

A10)     Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.

A93)     Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen,
         ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
         Fahrzeugherstellers).

A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen,
      ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
      Fahrzeugherstellers).

B53)     Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, an denen die optionale 6- Kolben
         Festsattelbremse (Audi Ceramic Brembo) mit Kohlefaser- verstärkter
         Keramikbremsscheibe verbaut ist.

B80)     Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit folgender Bremsanlage :
       Achse1: innenbelüftete Bremsscheibe Ø385x36 mm

E44)     Nicht zulässig an der gepanzerten (beschußgesicherten) Versionen.

E54)     Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen: Allroad

E75)     Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig maximal bis 18-Zoll-Bereifung
         ausgerüstet sind oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
         Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
         Fahrzeuges zugelassen sind.

E76)     Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit Reifen der Größe
         235/35R19 (dann auf 8x19 ET49) ausgerüstet sind oder diese in den Fahrzeugpapieren
         (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-
         Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

E77)    Nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis Modelljahr 2014 (Modell 8J):
       - bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0369*16

E77a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab Modelljahr 2015 (Modell 8S):
     - ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0369*17




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 07 zur ABE-Nr. 48544
Nr. :                      RA-000617-H0-306
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Teiletyp :                 MO 8085


EF0)    Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an
        der Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
        Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
        Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

G01)    Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
        des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
        StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
        Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
        werden.

K01)    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des
        Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30°
        vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen.
        Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
        maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
        Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K03)    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des
        Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0°
        bis 30° vor der Radmitte herzustellen.
        Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
        maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
        Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04)    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
        oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50°
        hinter der Radmitte herzustellen.
        Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
        maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
        Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K27)    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

K58)    An Achse 2 ist vom Kunststoffinnenkotflügel, im Bereich ab der seitlichen Stoßleiste bis
        ca. 120 mm unterhalb der Stoßfängeroberkante, ein Streifen von ca. 55 mm Breite
        (gemessen von der Radhausausschnittkante) abzutrennen.




RA-000617-H0-306-15~AU-5-112-57-ET45.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 07 zur ABE-Nr. 48544
Nr. :                      RA-000617-H0-306
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Auftraggeber :             RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                 MO 8085


K59)       An Achse 2 sind folgende Maßnahmen erforderlich:
           3-Türer:
       -    die ins Radhaus ragende Kunststoffkante des Stoßfängers ist ab der Oberkante auf
            einer Länge von ca. 120 mm nach unten auf eine Restbreite von 3-4 mm zu kürzen,
       -    der obere Teil des Kunststoffhalters für den Stoßfänger ist ab dem oberen
            Befestigungspunkt bis ca. 70 mm nach unten schräg abzutrennen, der obere
            Befestigungspunkt (die ins Radhaus ragende Blechlasche) ist nach oben umzulegen;
            der obere Befestigungspunkt für den Stoßfänger entfällt,
       -    die waagerecht ins Radhaus ragende Kunststoffkante ist ab dem Radausschnitt bis
            ca. 60 mm nach hinten schräg auslaufend zu kürzen; die darüber befindliche
            Blechkante ist ganz nach oben umzulegen (vorher quer einsägen).
           5- Türer:
       -    die ins Radhaus ragende Kunststoffkante des Stoßfängers ist ab der Oberkante auf
            einer Länge von ca. 60 mm nach unten auf eine Restbreite von 3-4 mm zu kürzen,
       -    der obere Teil des Kunststoffhalters für den Stoßfänger ist ab dem oberen
            Befestigungspunkt bis ca. 70 mm nach unten schräg abzutrennen, der obere
            Befestigungspunkt für den Stoßfänger entfällt,
       -    die waagerecht ins Radhaus ragende Kunststoffkante ist ab dem Radausschnitt bis
            ca. 60 mm nach hinten schräg auslaufend zu kürzen; die darüber befindliche
            Blechkante ist ganz nach oben umzulegen (vorher quer einsägen).

K63)       An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur
           Radmitte eng an das Blechradhaus anzulegen.

K67)    An Achse 2 sind folgende Maßnahmen erforderlich:
       - die an der Stoßfängeroberkante befindliche Blechlasche/-kante ist zu kürzen bzw. eng
         an das Radhaus anzulegen und der Stoßfänger entsprechend neu zu befestigen,
       - der Filzinnenkotflügel ist im Bereich von 100 mm unterhalb der Stoßfängeroberkante
         bis ca. 200 mm vor der Radmitte eng an das Blechradhaus anzulegen.

K68)       An Achse 2 sind folgende Maßnahmen erforderlich:
       -    der Filzinnenkotflügel ist im Bereich von 100 mm unterhalb der Stoßfängeroberkante
            bis ca. 200 mm vor der Radmitte eng an das Blechradhaus anzulegen oder entspre-
            chend zu kürzen.

K74)    Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 1 zu
        gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich:
       - die Befestigungsschrauben an den Blechlaschen im Bereich 15° hinter der Radmitte
         sind zu entfernen,
       - die Radhauskante und die Blechlaschen sind im Bereich von Oberkante Stoßfänger
         bis 50°nach hinten umzulegen,
       - der Kunststoffinnenkotflügel ist in diesem Bereich nach oben warm einzuformen und
         hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen.

M00)       Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
           Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete
           Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen
           Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.




RA-000617-H0-306-15~AU-5-112-57-ET45.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 07 zur ABE-Nr. 48544
Nr. :                      RA-000617-H0-306
Anlage-Nr. :               15
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Teiletyp :                 MO 8085


N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
      Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und
      auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
      Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
      Fahrzeuges zugelassen sind.

N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
      Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und
      auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
      Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
      Fahrzeuges zugelassen sind.

N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
      Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und
      auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
      Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
      Fahrzeuges zugelassen sind.

N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
      Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und
      auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
      Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
      Fahrzeuges zugelassen sind.

N265) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
      Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 265/ .. oder größer ausgerüstet sind und
      auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
      Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
      Fahrzeuges zugelassen sind.

T87)    Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1090 kg bei LI 87 .
        Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 545 kg betragen (Angaben stehen
        auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

V00)    Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der
        Vorder- und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen
        wurde. Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder
        Fahrzeugherstellers. Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt
        und diese ohne Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller
        freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.

Die Anlage Nr. 15 mit den Blättern 1 bis 14 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ MO 8085 des Auftraggebers RH-ALURAD GmbH.

Geschäftsstelle Essen, 21.11.2017




RA-000617-H0-306-15~AU-5-112-57-ET45.docx
						
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