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							Gutachten 366-0008-12-WIRD/N12
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48929
ANLAGE: 8 AUDI                                                        Radtyp: EG57
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH                              Stand: 16.06.2017
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Fahrzeughersteller                          : AUDI
Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 7 1/2 J X 17 H2               Einpreßtiefe (mm)      : 35
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 100/5                         Zentrierart            : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung       Ausführungsbezeichnung                                 Mittenl Zentrierring-   zul.      zul.     gültig
                                                                        och     werkstoff       Rad-      Abroll   ab
                      Kennzeichnung            Kennzeichnung            (mm)                    last      umf.     Fertig
                      Rad                      Zentrierring                                     (kg)      (mm)     datum
EG76SA35O571          PCD100 ET35              Ø60.1 Ø57.1                   57,1    Kunststoff     730     2100    10/12
EG76SA35571           PCD100 ET35              Ø60.1 Ø57.1                   57,1    Kunststoff     730     2100    05/12
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller            : AUDI
Befestigungsteile                           : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                     : AEZ Artikel-Nr. ZJV2
Anzugsmoment der Befestigungsteile          : 120 Nm
Verkaufsbezeichnung:     AUDI A1, S1
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW                 Reifen            Auflagen zu Reifen         Auflagen
8X           e1*2007/46*0414*.. 170                215/40R17         51G                        10B; 11G; 11H; 12K;
                                                                                                51A; 71K; 721; 725;
                                                                                                73C; 74A; 74P; 77E
8X             e1*2007/46*0414*..        60 - 141 205/40R17 84W                                 2-türig; 4-türig;
                                                  205/45R17 84W                                 Frontantrieb;
                                                  215/40R17     51G                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                  225/40R17 86                                  12K; 51A; 71K; 721;
                                                                                                725; 73C; 74A; 74P;
                                                                                                76S; 77E
8X             e1*2007/46*0414*..        170       215/40R17         51G                        S1 Sportback;
                                                   225/35R17 86                                 Allradantrieb;
                                                   225/40R17 86                                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                725; 73C; 74A; 74P;
                                                                                                76S; 77E

Verkaufsbezeichnung:     AUDI A2
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW               Reifen            Auflagen zu Reifen         Auflagen
8Z           e1*2001/116*0131*.., 55 - 81          205/40R17 80      11A; 21B; 22B; 24J;        10B; 11B; 11G; 11H;
               e1*98/14*0131*..                                      24M; 367                   12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                725; 73C; 74A; 74P;
                                                                                                916




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0008-12-WIRD/N12
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48929
ANLAGE: 8 AUDI                                                    Radtyp: EG57
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH                          Stand: 16.06.2017
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                                                                                                        Seite: 2 von 5
Verkaufsbezeichnung:     AUDI A3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen          Auflagen
8L           e1*95/54*0042*..,  66 - 132 205/50R17 89            11A; 24M; 367               nur bis
             e1*98/14*0042*..            215/45R17 87            11A; 24M; 367               e1*98/14*0042*13;
                                         225/45R17 90            VEF; 11A                    Allradantrieb;
                                         235/40R17 90            nicht Allradantrieb; 11A;   Frontantrieb;
                                                                 21B; 22B; 24D; 24J;         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                 367; 66A; 684               12A; 51A; 71K; 721;
                                              235/40R17 90       Allradantrieb; 11A; 21B;    725; 73C; 74A; 74P
                                                                 22B; 24D; 24J; 367;
                                                                 66A
8L             e1*98/14*0042*..     66 - 132 205/50R17 89        11A; 21B; 22F; 24J;         ab e1*98/14*0042*14;
                                                                 24M; 367                    Allradantrieb;
                                              215/45R17 87       11A; 24J; 24M               Frontantrieb;
                                              225/45R17-90       11A; 22F; 24J; 24M          10B; 11B; 11G; 11H;
                                              235/40R17 90       nicht Allradantrieb; 11A;   12A; 51A; 71K; 721;
                                                                 21B; 22F; 24D; 24J;         725; 73C; 74A; 74P
                                                                 367; 66A; 684
                                              235/40R17 90       Allradantrieb; 11A; 21B;
                                                                 22F; 24D; 24J; 367;
                                                                 66A

Verkaufsbezeichnung:     AUDI TT
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen               Auflagen zu Reifen          Auflagen
8N           e1*2001/116*0089*.., 132 - 140 215/45R17 87         51J                         Roadster; Coupe;
               e1*97/27*0089*..,                                                             Allradantrieb;
               e1*98/14*0089*..                                                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                             12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                             725; 73C; 74A; 74P
8N             e1*2001/116*0089*.., 110 - 140 215/45R17 87       51J                         Roadster; Coupe;
               e1*97/27*0089*..,                                                             Frontantrieb;
               e1*98/14*0089*..                                                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                             12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                             725; 73C; 74A; 74P

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0008-12-WIRD/N12
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48929
ANLAGE: 8 AUDI                                                    Radtyp: EG57
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH                          Stand: 16.06.2017
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                                                                                                      Seite: 3 von 5
      dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
      der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
     Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
     die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
     herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
     Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.


                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0008-12-WIRD/N12
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48929
ANLAGE: 8 AUDI                                                    Radtyp: EG57
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH                          Stand: 16.06.2017
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                                                                                                      Seite: 4 von 5
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
     des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
66A) Sofern Reifen der Größe 235/40 R 17 auf der Felge 7 1/2 J x 17 verwendet werden, ist eine Freigabe des
     Reifenherstellers erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren
     mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
684) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          215/45R17
                    Hinterachse:                          235/40R17
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.
76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     mindestens 18-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
     Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
916) An Fahrzeugausführungen, die unter Ziff.14 im Zulassungsbescheinigung Tei 1 und Teil 2 als 3-Liter
     bzw. 5-Liter-Auto beschrieben und somit steuerbegünstigt sind, sind nur die Serienreifengrößen
     zulässig. Falls bei den Angaben unter Ziff.14 die Bezeichnung 3L bzw. 5L gestrichen werden kann, ist
     auch die Verwendung von nicht serienmäßigen Rad/Reifen-Kombinationen, die im Gutachten genannt
     werden, zulässig. Es ist eine unverzügliche Berichtigung nach §13 Abs. 1 FZV
     (Fahrzeug-Zulassungsverordnung) der Fahrzeugpapiere durchzuführen.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0008-12-WIRD/N12
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48929
ANLAGE: 8 AUDI                                                    Radtyp: EG57
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH                          Stand: 16.06.2017
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                                                                                                      Seite: 5 von 5
VEF) An den vorderen und hinteren Radhäusern ist die ausreichende Radabdeckung durch geeignete
     Maßnahmen wieder herzustellen, bei Fahrzeugen mit GTI-Fahrwerk, serienmäßigen Sportfahrwerk mit
     einer Tieferlegung von 20 mm oder geänderten Federn bei einer Tieferlegung von mindestens 20 mm
     ist die Radabdeckung ausreichend. Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der
     vorderen Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
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