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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 04 zur ABE-Nr. 48243
Nr. :                      RA-000708-E0-104
Anlage-Nr. :               29
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 54R9805


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                  54R9805
Art des Rades:                                  einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                             RONAL
Montageposition:                                      Vorderachse *
Radausführung:                                         54R9805.27
Radgröße:                                                8Jx19H2
Rad-Einpresstiefe:                                        45 mm
Lochkreisdurchmesser:                                    112 mm
Lochzahl:                                                    5
Mittenlochdurchmesser:                                   76,0 mm
Zentrierart:                                         Mittenzentrierung
Zentrierring:                                          2 Ø76 Ø57
geprüfte Radlast:                                         900 kg
bei Reifenabrollumfang:                                  2300 mm

 * Die Verwendung des Rades 54R9805, 54R9805.27 ist nur an der Vorderachse zulässig. Das
hier beschriebene Sonderrad ist nur in Kombination mit dem Radtyp 54R9905 (ABE-Nr.
48244*04) an der Hinterachse zulässig. Die zulässigen Reifengrößen und Auflagen sind dem
separaten Gutachten für den Radtyp 54R9905, 54R9905.27 (ABE-Nr. 48244*04) zu
entnehmen.


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.


Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Audi AG, 85045 Ingolstadt




RA-000708-E0-104-29~AU-5-112-57-ET45_54R9805.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 04 zur ABE-Nr. 48243
Nr. :                      RA-000708-E0-104
Anlage-Nr. :               29
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 54R9805


Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                         Beschreibung der Befestigungsteile  Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                        moment
4F, 4F1, 8P, 8PB, 8J, 8V                Serien-Radschraube, Kugel Ø 26 mm,    ZP50704 120 Nm
                                        Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27 mm
GA                                      Serien-Radschraube, Kugel Ø 26 mm,    ZP50704 140 Nm
                                        Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27 mm
4E                                      Serien-Radschraube, Kugel Ø 26 mm,    ZP50704 140 Nm
                                        Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5,
                                        Schaftlänge 27 mm
8U, 8U1                                 Radschraube, Kugel Ø 26 mm,           ZP50792 140 Nm
                                        Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 35 mm



Typ(en):                            ABE / EG-Genehmigung(en):
8P                                  e1*2001/116*0217*..
8P                                  e1*2001/116*0241*..
8P                                  e1*2001/116*0456*..
8PB                                 e13*2007/46*1082*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen           zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen      Auflagen und Hinweise
(kW)                                           Vorderachse          Hinterachse
                                               8.0x19,ET45          9.0x19,ET40
66 bis 147      Audi A3                        225/35R19            225/35R19             A01) bis A10)
                (3türig, 5türig, Cabrio, außer K03)T88)                                   G0S)
                S3, RS3)
Die Verwendung des Rades 54R9805, 54R9805.27 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 54R9905 (ABE-Nr. 48244*04) an der
Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinter-
achse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
8P                             e1*2001/116*0217*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse          Hinterachse
                                        8.0x19,ET45          9.0x19,ET40
184 bis 195     Audi S3                 225/35R19            225/35R19                    A01) bis A10)
                                        K03)                                              T88)
Die Verwendung des Rades 54R9805, 54R9805.27 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 54R9905 (ABE-Nr. 48244*04) an der
Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinter-
achse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 04 zur ABE-Nr. 48243
Nr. :                      RA-000708-E0-104
Anlage-Nr. :               29
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 54R9805


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
8V                               e1*2007/46*0607*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen           Auflagen und Hinweise
(kW)                                      Vorderachse          Hinterachse
                                          8.0x19,ET45          9.0x19,ET40
77 bis 140      Audi A3 Stufenheck, A3    225/35R19            225/35R19                  A02) bis A10)
                Cabrio                                                                    E75)
                (Nur zulässig an
                Fahrzeugen die max. 18
                Zoll Räder verbaut oder
                eingetragen haben)
Die Verwendung des Rades 54R9805, 54R9805.27 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 54R9905 (ABE-Nr. 48244*04) an der
Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinter-
achse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.



Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
8V                               e1*2007/46*0607*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen           Auflagen und Hinweise
(kW)                                      Vorderachse          Hinterachse
                                          8.0x19,ET45          9.0x19,ET40
77 bis 140      Audi A3 Stufenheck, A3    225/35R19            225/35R19                  A02) bis A10)
                Cabrio                                                                    E76)
                (Nur zulässig an
                Fahrzeugen die            245/30R19            245/30R19                  A02) bis A10)
                serienmäßig 19 Zoll Räder                                                 E76)
                verbaut und/oder
                eingetragen haben)
Die Verwendung des Rades 54R9805, 54R9805.27 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 54R9905 (ABE-Nr. 48244*04) an der
Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinter-
achse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.



Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
8V                               e1*2007/46*0607*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen           Auflagen und Hinweise
(kW)                                      Vorderachse          Hinterachse
                                          8.0x19,ET45          9.0x19,ET40
210 bis 228     Audi S3 Stufenheck, S3    225/35R19            225/35R19                  A02) bis A10)
                Cabrio
                (Nur zulässig an
                Fahrzeugen die max. 18
                Zoll Räder verbaut oder
                eingetragen haben)
Die Verwendung des Rades 54R9805, 54R9805.27 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 54R9905 (ABE-Nr. 48244*04) an der
Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinter-
achse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 04 zur ABE-Nr. 48243
Nr. :                      RA-000708-E0-104
Anlage-Nr. :               29
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 54R9805


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
8V                               e1*2007/46*0607*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen           Auflagen und Hinweise
(kW)                                      Vorderachse          Hinterachse
                                          8.0x19,ET45          9.0x19,ET40
206 bis 228     Audi S3 Stufenheck, S3    225/35R19            225/35R19                  A02) bis A10)
                Cabrio
                (Nur zulässig an
                Fahrzeugen die            245/30R19            245/30R19                  A02) bis A10)
                serienmäßig 19 Zoll Räder
                verbaut und/oder
                eingetragen haben)
Die Verwendung des Rades 54R9805, 54R9805.27 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 54R9905 (ABE-Nr. 48244*04) an der
Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinter-
achse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.



Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
4F                                e1*2001/116*0254*..
4F1                               e13*2007/46*1080*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen         Auflagen und Hinweise
(kW)                                        Vorderachse          Hinterachse
                                            8.0x19,ET45          9.0x19,ET40
89 bis 160      Audi A6                     225/40R19            225/40R19                A02) bis A10)
                (Ausführungen mit kleinsten                                               E44)E54)
                Serienreifen 205/..)
                                            235/35R19            235/35R19                A02) bis A10)
                                                                                          E44)E54)

                                             245/35R19             245/35R19              A02) bis A10)
                                                                                          E44)E54)

                                             225/40R19             255/35R19              A02) bis A10)
                                                                                          E44)E54) V00)
Die Verwendung des Rades 54R9805, 54R9805.27 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 54R9905 (ABE-Nr. 48244*04) an der
Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinter-
achse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.




RA-000708-E0-104-29~AU-5-112-57-ET45_54R9805.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 04 zur ABE-Nr. 48243
Nr. :                      RA-000708-E0-104
Anlage-Nr. :               29
Seite :                    5 / 12                                                                          Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 54R9805


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
4F                                e1*2001/116*0254*..
4F1                               e13*2007/46*1080*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen         Auflagen und Hinweise
(kW)                                        Vorderachse          Hinterachse
                                            8.0x19,ET45          9.0x19,ET40
120 bis 257     Audi A6                     225/40R19            225/40R19                A02) bis A10)
                (Ausführungen mit kleinsten T93)                                          E44)E54)
                Serienreifen 225/..)
                                            235/35R19            235/35R19                A02) bis A10)
                                                                                          E44)E54) T91)

                                             245/35R19             245/35R19              A02) bis A10)
                                             T93)                                         E44)E54)

                                             225/40R19             255/35R19              A02) bis A10)
                                             T93)                                         E44)E54) V00)
Die Verwendung des Rades 54R9805, 54R9805.27 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 54R9905 (ABE-Nr. 48244*04) an der
Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinter-
achse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 04 zur ABE-Nr. 48243
Nr. :                      RA-000708-E0-104
Anlage-Nr. :               29
Seite :                    6 / 12                                                                          Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 54R9805


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
4E                             e1*2001/116*0198*..
4E                             e1*2001/116*0246*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse          Hinterachse
                                        8.0x19,ET45          9.0x19,ET40
154 bis 331     Audi A8                 235/45R19            235/45R19                    A02) bis A10)B53)
                                                                                          E44)N245)

                                             235/45R19 M+S         235/45R19 M+S          A02) bis A10)B53)
                                                                                          E44)

                                             245/40R19             245/40R19              A02) bis A10)B53)
                                                                                          E44)N255)

                                             245/40R19 M+S         245/40R19 M+S          A02) bis A10)B53)
                                                                                          E44)

                                             245/45R19             245/45R19              A02) bis A10)B53)
                                                                                          E44)N255)

                                             245/45R19 M+S         245/45R19 M+S          A02) bis A10)B53)
                                                                                          E44)

                                             235/45R19             265/40R19              A01) bis A10)B53)
                                             N245)                                        E44)V00)

                                             245/40R19             275/35R19              A01) bis A10)B53)
                                             N255)                                        E44)V00)

                                             245/45R19             275/40R19              A01) bis A10)B53)
                                             N255)                                        E44)V00)
Die Verwendung des Rades 54R9805, 54R9805.27 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 54R9905 (ABE-Nr. 48244*04) an der
Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinter-
achse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 04 zur ABE-Nr. 48243
Nr. :                      RA-000708-E0-104
Anlage-Nr. :               29
Seite :                    7 / 12                                                                          Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 54R9805


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
GA                                e1*2007/46*1552*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen          Auflagen und Hinweise
(kW)                                       Vorderachse          Hinterachse
                                           8.0x19,ET45          9.0x19,ET40
85 bis 140      Audi Q2                    225/35R19            225/35R19                 A02) bis A10)
                (mit Serienverbreiterung) A93)T88)

                                             225/40R19             225/40R19              A02) bis A10)


                                             235/35R19             235/35R19              A02) bis A10)
                                             A93a)

                                             235/40R19             235/40R19              A02) bis A10)


                                             245/35R19             245/35R19              A02) bis A10)

Die Verwendung des Rades 54R9805, 54R9805.27 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 54R9905 (ABE-Nr. 48244*04) an der
Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinter-
achse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
GA                               e1*2007/46*1552*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen          Auflagen und Hinweise
(kW)                                       Vorderachse          Hinterachse
                                           8.0x19,ET45          9.0x19,ET40
85 bis 140      Audi Q2                    225/35R19            225/35R19                 A02) bis A10)
                (ohne Serienverbreiterung) A93)T88)

                                             225/40R19             225/40R19              A02) bis A10)


                                             235/35R19             235/35R19              A02) bis A10)
                                             A93a)

                                             235/40R19             235/40R19              A02) bis A10)


                                             245/35R19             245/35R19              A01) bis A10)
                                             K03)
Die Verwendung des Rades 54R9805, 54R9805.27 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 54R9905 (ABE-Nr. 48244*04) an der
Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinter-
achse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.




RA-000708-E0-104-29~AU-5-112-57-ET45_54R9805.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 04 zur ABE-Nr. 48243
Nr. :                      RA-000708-E0-104
Anlage-Nr. :               29
Seite :                    8 / 12                                                                          Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 54R9805


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
8U                                e1*2007/46*0591*..
8U1                               e13*2007/46*1163*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen          Auflagen und Hinweise
(kW)                                       Vorderachse          Hinterachse
                                           8.0x19,ET45          9.0x19,ET40
88 bis 162      Audi Q3                    235/45R19            235/45R19                 A02) bis A10)
                (mit Serienverbreiterung)                                                 GAT)

                                             245/40R19             245/40R19              A02) bis A10)

Die Verwendung des Rades 54R9805, 54R9805.27 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 54R9905 (ABE-Nr. 48244*04) an der
Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinter-
achse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
8U                               e1*2007/46*0591*..
8U1                              e13*2007/46*1163*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen          Auflagen und Hinweise
(kW)                                       Vorderachse          Hinterachse
                                           8.0x19,ET45          9.0x19,ET40
88 bis 162      Audi Q3                    235/45R19            235/45R19                 A02) bis A10)
                (ohne Serienverbreiterung)                                                GAT)

                                             245/40R19             245/40R19              A02) bis A10)

Die Verwendung des Rades 54R9805, 54R9805.27 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 54R9905 (ABE-Nr. 48244*04) an der
Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinter-
achse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
8J                               e1*2001/116*0369*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen          Auflagen und Hinweise
(kW)                                       Vorderachse          Hinterachse
                                           8.0x19,ET45          9.0x19,ET40
118 bis 155     Audi TT, Audi TT quattro   225/35R19            225/35R19                 A02) bis A10)
                (Coupe, Cabrio; Baureihe A93)                                             E77)
                8J; bis EG-Genehmigungs-
                Nr e1*2001/116*0369*16; 235/35R19               235/35R19                 A02) bis A10)
                Ausführungen mit kleinsten                                                E77)
                Sommer-Serienreifen
                225/..)
Die Verwendung des Rades 54R9805, 54R9805.27 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 54R9905 (ABE-Nr. 48244*04) an der
Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinter-
achse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 04 zur ABE-Nr. 48243
Nr. :                      RA-000708-E0-104
Anlage-Nr. :               29
Seite :                    9 / 12                                                                          Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 54R9805


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
8J                               e1*2001/116*0369*..
8J                               e1*2001/116*0375*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen          Auflagen und Hinweise
(kW)                                       Vorderachse          Hinterachse
                                           8.0x19,ET45          9.0x19,ET40
184 bis 200     Audi TT, Audi TT quattro   225/35R19 M+S        225/35R19 M+S             A01) bis A10)B65)
                (Coupe, Cabrio; Baureihe A93)                                             E77)
                8J; bis EG-Genehmigungs-
                Nr e1*2001/116*0369*16; 235/35R19 M+S           235/35R19 M+S             A01) bis A10)B65)
                Ausführungen mit kleinsten                                                E77)
                Sommer-Reifen 245/..)
Die Verwendung des Rades 54R9805, 54R9805.27 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 54R9905 (ABE-Nr. 48244*04) an der
Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinter-
achse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.



Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
8J                              e1*2001/116*0369*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen          Auflagen und Hinweise
(kW)                                       Vorderachse          Hinterachse
                                           8.0x19,ET45          9.0x19,ET40
132 bis 169     Audi TT                    225/35R19            225/35R19                 A02) bis A10)
                (Coupe, Roadster; Baureihe A93)                                           E77a)
                8S; ab EG-Genehmigungs-
                Nr e1*2001/116*0369*17) 225/40R19               225/40R19                 A02) bis A10)
                                                                                          E77a)

                                             235/35R19             235/35R19              A02) bis A10)
                                                                                          E77a)

                                             245/35R19             245/35R19              A02) bis A10)
                                                                                          E77a)
Die Verwendung des Rades 54R9805, 54R9805.27 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 54R9905 (ABE-Nr. 48244*04) an der
Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinter-
achse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.



Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 04 zur ABE-Nr. 48243
Nr. :                      RA-000708-E0-104
Anlage-Nr. :               29
Seite :                    10 / 12                                                    Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 54R9805


A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der im Anhang befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.

A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

B53) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, an denen die optionale 6- Kolben
     Festsattelbremse (Audi Ceramic Brembo) mit Kohlefaser- verstärkter
     Keramikbremsscheibe verbaut ist.

B65) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit folgender Bremsanlage:
     Achse1: innenbelüftete Bremsscheibe Ø370x32 mm



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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 04 zur ABE-Nr. 48243
Nr. :                      RA-000708-E0-104
Anlage-Nr. :               29
Seite :                    11 / 12                                                     Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 54R9805


E44) Nicht zulässig an der gepanzerten (beschußgesicherten) Versionen.

E54) Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen: Allroad

E75) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig maximal bis 18-Zoll-Bereifung
     ausgerüstet sind oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

E76) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit Reifen der Größe
     235/35R19 (dann auf 8x19 ET49) ausgerüstet sind oder diese in den Fahrzeugpapieren
     (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-
     Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

E77) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis Modelljahr 2014 (Modell 8J):
     - bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0369*16

E77a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab Modelljahr 2015 (Modell 8S):
     - ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0369*17

G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
     des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
     StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
     Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
     werden.

G0S) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R15,
     205/50R17, 225/40R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
     in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und
     G01) zu beachten.

GAT) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/60R17,
     235/50R18, 235/55R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
     in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und
     G01) zu beachten.

K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
     Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.


RA-000708-E0-104-29~AU-5-112-57-ET45_54R9805.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 04 zur ABE-Nr. 48243
Nr. :                      RA-000708-E0-104
Anlage-Nr. :               29
Seite :                    12 / 12                                                      Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 54R9805


N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

T88) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1120 kg bei LI 88 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 560 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T91) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1230 kg bei LI 91 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 615 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T93) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1300 kg bei LI 93 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 650 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
     und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde.
     Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers.
     Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne
     Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt
     die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.

Die Anlage Nr. 29 mit den Blättern 1 bis 12 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 54R9805 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 12.06.2017




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