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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 04 zur ABE-Nr. 48244
Nr. :                      RA-000709-E0-104
Anlage-Nr. :               29
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 54R9905


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                  54R9905
Art des Rades:                                  einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                             RONAL
Montageposition:                                      Hinterachse *
Radausführung:                                         54R9905.27
Radgröße:                                                9Jx19H2
Rad-Einpresstiefe:                                        40 mm
Lochkreisdurchmesser:                                    112 mm
Lochzahl:                                                    5
Mittenlochdurchmesser:                                   76,0 mm
Zentrierart:                                         Mittenzentrierung
Zentrierring:                                          2 Ø76 Ø57
geprüfte Radlast:                                         930 kg
bei Reifenabrollumfang:                                  2500 mm

 * Die Verwendung des Rades 54R9905, 54R9905.27 ist nur an der Hinterachse zulässig. Das
hier beschriebene Sonderrad ist nur in Kombination mit dem Radtyp 54R9805 (ABE-Nr.
48243*04) an der Vorderachse zulässig. Die zulässigen Reifengrößen und Auflagen sind dem
separaten Gutachten für den Radtyp 54R9805, 54R9805.27 (ABE-Nr. 48243*04) zu
entnehmen.


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.


Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Audi AG, 85045 Ingolstadt




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 04 zur ABE-Nr. 48244
Nr. :                      RA-000709-E0-104
Anlage-Nr. :               29
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 54R9905


Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                        Beschreibung der Befestigungsteile  Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                       moment
4F, 4F1, 8P, 8PB, 8J, 8V               Serien-Radschraube, Kugel Ø 26 mm,    ZP50704 120 Nm
                                       Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27 mm
GA                                     Serien-Radschraube, Kugel Ø 26 mm,    ZP50704 140 Nm
                                       Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27 mm
4E                                     Serien-Radschraube, Kugel Ø 26 mm,    ZP50704 140 Nm
                                       Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5,
                                       Schaftlänge 27 mm
8U, 8U1                                Radschraube, Kugel Ø 26 mm,           ZP50792 140 Nm
                                       Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 35 mm



Typ(en):                            ABE / EG-Genehmigung(en):
8P                                  e1*2001/116*0217*..
8P                                  e1*2001/116*0241*..
8P                                  e1*2001/116*0456*..
8PB                                 e13*2007/46*1082*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen           zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
(kW)                                           Vorderachse          Hinterachse
                                               8.0x19,ET45          9.0x19,ET40
66 bis 147      Audi A3                        225/35R19            225/35R19          A01) bis A10)
                (3türig, 5türig, Cabrio, außer                      K04)K58) K59) K60) G0S)
                S3, RS3)
Die Verwendung des Rades 54R9905, 54R9905.27 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 54R9805 (ABE-Nr. 48243*04) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinter-
achse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
8P                             e1*2001/116*0217*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse          Hinterachse
                                        8.0x19,ET45          9.0x19,ET40
184 bis 195     Audi S3                 225/35R19            225/35R19          A01) bis A10)
                                                             K04)K58) K59) K60) T88)
Die Verwendung des Rades 54R9905, 54R9905.27 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 54R9805 (ABE-Nr. 48243*04) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinter-
achse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 04 zur ABE-Nr. 48244
Nr. :                      RA-000709-E0-104
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 54R9905


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
8V                               e1*2007/46*0607*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen          Auflagen und Hinweise
(kW)                                      Vorderachse          Hinterachse
                                          8.0x19,ET45          9.0x19,ET40
77 bis 140      Audi A3 Stufenheck, A3    225/35R19            225/35R19                 A01) bis A10)
                Cabrio                                         K04)K28) K71)             E75)
                (Nur zulässig an
                Fahrzeugen die max. 18
                Zoll Räder verbaut oder
                eingetragen haben)
Die Verwendung des Rades 54R9905, 54R9905.27 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 54R9805 (ABE-Nr. 48243*04) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinter-
achse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.



Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
8V                               e1*2007/46*0607*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen          Auflagen und Hinweise
(kW)                                      Vorderachse          Hinterachse
                                          8.0x19,ET45          9.0x19,ET40
77 bis 140      Audi A3 Stufenheck, A3    225/35R19            225/35R19                 A01) bis A10)
                Cabrio                                         K04)K28) K71)             E76)
                (Nur zulässig an
                Fahrzeugen die            245/30R19            245/30R19                 A01) bis A10)
                serienmäßig 19 Zoll Räder                      K04)K28) K71)             E76)
                verbaut und/oder
                eingetragen haben)
Die Verwendung des Rades 54R9905, 54R9905.27 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 54R9805 (ABE-Nr. 48243*04) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinter-
achse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.



Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
8V                               e1*2007/46*0607*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen          Auflagen und Hinweise
(kW)                                      Vorderachse          Hinterachse
                                          8.0x19,ET45          9.0x19,ET40
210 bis 228     Audi S3 Stufenheck, S3    225/35R19            225/35R19                 A01) bis A10)
                Cabrio                                         K04)K28) K71)
                (Nur zulässig an
                Fahrzeugen die max. 18
                Zoll Räder verbaut oder
                eingetragen haben)
Die Verwendung des Rades 54R9905, 54R9905.27 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 54R9805 (ABE-Nr. 48243*04) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinter-
achse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 04 zur ABE-Nr. 48244
Nr. :                      RA-000709-E0-104
Anlage-Nr. :               29
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 54R9905


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
8V                               e1*2007/46*0607*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen          Auflagen und Hinweise
(kW)                                      Vorderachse          Hinterachse
                                          8.0x19,ET45          9.0x19,ET40
206 bis 228     Audi S3 Stufenheck, S3    225/35R19            225/35R19                 A01) bis A10)
                Cabrio                                         K04)K28) K71)
                (Nur zulässig an
                Fahrzeugen die            245/30R19            245/30R19                 A01) bis A10)
                serienmäßig 19 Zoll Räder                      K04)K28) K71)
                verbaut und/oder
                eingetragen haben)
Die Verwendung des Rades 54R9905, 54R9905.27 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 54R9805 (ABE-Nr. 48243*04) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinter-
achse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.



Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
4F                                e1*2001/116*0254*..
4F1                               e13*2007/46*1080*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen        Auflagen und Hinweise
(kW)                                        Vorderachse          Hinterachse
                                            8.0x19,ET45          9.0x19,ET40
89 bis 160      Audi A6                     225/40R19            225/40R19               A01) bis A10)
                (Ausführungen mit kleinsten                      K64)                    E44)E54)
                Serienreifen 205/..)
                                            235/35R19            235/35R19               A01) bis A10)
                                                                 K04)K64) T91)           E44)E54)

                                             245/35R19             245/35R19             A01) bis A10)
                                                                   K04)K64)              E44)E54)

                                             225/40R19             255/35R19             A01) bis A10)
                                                                   K04)K28) K64)         E44)E54) V00)
Die Verwendung des Rades 54R9905, 54R9905.27 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 54R9805 (ABE-Nr. 48243*04) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinter-
achse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 04 zur ABE-Nr. 48244
Nr. :                      RA-000709-E0-104
Anlage-Nr. :               29
Seite :                    5 / 13                                                                          Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 54R9905


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
4F                                e1*2001/116*0254*..
4F1                               e13*2007/46*1080*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen        Auflagen und Hinweise
(kW)                                        Vorderachse          Hinterachse
                                            8.0x19,ET45          9.0x19,ET40
120 bis 257     Audi A6                     225/40R19            225/40R19               A01) bis A10)
                (Ausführungen mit kleinsten                      K64)                    E44)E54)
                Serienreifen 225/..)
                                            235/35R19            235/35R19               A01) bis A10)
                                                                 K04)K64)                E44)E54) T91)

                                             245/35R19             245/35R19             A01) bis A10)
                                                                   K04)K64)              E44)E54)

                                             225/40R19             255/35R19             A01) bis A10)
                                                                   K04)K28) K64)         E44)E54) V00)
Die Verwendung des Rades 54R9905, 54R9905.27 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 54R9805 (ABE-Nr. 48243*04) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinter-
achse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 04 zur ABE-Nr. 48244
Nr. :                      RA-000709-E0-104
Anlage-Nr. :               29
Seite :                    6 / 13                                                                          Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 54R9905


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
4E                             e1*2001/116*0198*..
4E                             e1*2001/116*0246*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse          Hinterachse
                                        8.0x19,ET45          9.0x19,ET40
154 bis 331     Audi A8                 235/45R19            235/45R19                   A02) bis A10)B53)
                                                                                         E44)N245)

                                             235/45R19 M+S         235/45R19 M+S         A02) bis A10)B53)
                                                                                         E44)

                                             245/40R19             245/40R19             A02) bis A10)B53)
                                                                                         E44)N255)

                                             245/40R19 M+S         245/40R19 M+S         A02) bis A10)B53)
                                                                                         E44)

                                             245/45R19             245/45R19             A02) bis A10)B53)
                                                                                         E44)N255)

                                             245/45R19 M+S         245/45R19 M+S         A02) bis A10)B53)
                                                                                         E44)

                                             235/45R19             265/40R19             A01) bis A10)B53)
                                                                   K04)K35)              E44)V00)

                                             245/40R19             275/35R19             A01) bis A10)B53)
                                                                   K04)K35)              E44)V00)

                                             245/45R19             275/40R19             A01) bis A10)B53)
                                                                   K04)K35)              E44)V00)
Die Verwendung des Rades 54R9905, 54R9905.27 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 54R9805 (ABE-Nr. 48243*04) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinter-
achse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 04 zur ABE-Nr. 48244
Nr. :                      RA-000709-E0-104
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 54R9905


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
GA                                e1*2007/46*1552*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen         Auflagen und Hinweise
(kW)                                       Vorderachse          Hinterachse
                                           8.0x19,ET45          9.0x19,ET40
85 bis 140      Audi Q2                    225/35R19            225/35R19                A02) bis A10)
                (mit Serienverbreiterung)

                                             225/40R19             225/40R19             A02) bis A10)


                                             235/35R19             235/35R19             A01) bis A10)
                                                                   K04)

                                             235/40R19             235/40R19             A01) bis A10)
                                                                   K04)

                                             245/35R19             245/35R19             A01) bis A10)
                                                                   K04)
Die Verwendung des Rades 54R9905, 54R9905.27 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 54R9805 (ABE-Nr. 48243*04) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinter-
achse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
GA                               e1*2007/46*1552*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen         Auflagen und Hinweise
(kW)                                       Vorderachse          Hinterachse
                                           8.0x19,ET45          9.0x19,ET40
85 bis 140      Audi Q2                    225/35R19            225/35R19                A01) bis A10)
                (ohne Serienverbreiterung)                      K04)

                                             225/40R19             225/40R19             A01) bis A10)
                                                                   K04)

                                             235/35R19             235/35R19             A01) bis A10)
                                                                   K04)

                                             235/40R19             235/40R19             A01) bis A10)
                                                                   K04)

                                             245/35R19             245/35R19             A01) bis A10)
                                                                   K04)
Die Verwendung des Rades 54R9905, 54R9905.27 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 54R9805 (ABE-Nr. 48243*04) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinter-
achse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.




RA-000709-E0-104-29~AU-5-112-57-ET40_54R9905.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 04 zur ABE-Nr. 48244
Nr. :                      RA-000709-E0-104
Anlage-Nr. :               29
Seite :                    8 / 13                                                                          Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 54R9905


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
8U                                e1*2007/46*0591*..
8U1                               e13*2007/46*1163*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen         Auflagen und Hinweise
(kW)                                       Vorderachse          Hinterachse
                                           8.0x19,ET45          9.0x19,ET40
88 bis 162      Audi Q3                    235/45R19            235/45R19                A02) bis A10)
                (mit Serienverbreiterung)                                                GAT)

                                             245/40R19             245/40R19             A02) bis A10)

Die Verwendung des Rades 54R9905, 54R9905.27 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 54R9805 (ABE-Nr. 48243*04) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinter-
achse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
8U                               e1*2007/46*0591*..
8U1                              e13*2007/46*1163*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen         Auflagen und Hinweise
(kW)                                       Vorderachse          Hinterachse
                                           8.0x19,ET45          9.0x19,ET40
88 bis 162      Audi Q3                    235/45R19            235/45R19                A02) bis A10)
                (ohne Serienverbreiterung)                                               GAT)

                                             245/40R19             245/40R19             A02) bis A10)

Die Verwendung des Rades 54R9905, 54R9905.27 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 54R9805 (ABE-Nr. 48243*04) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinter-
achse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
8J                               e1*2001/116*0369*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen         Auflagen und Hinweise
(kW)                                       Vorderachse          Hinterachse
                                           8.0x19,ET45          9.0x19,ET40
118 bis 155     Audi TT, Audi TT quattro   225/35R19            225/35R19                A01) bis A10)
                (Coupe, Cabrio; Baureihe                        K68)                     E77)
                8J; bis EG-Genehmigungs-
                Nr e1*2001/116*0369*16; 235/35R19               235/35R19                A01) bis A10)
                Ausführungen mit kleinsten                      K04)K67)                 E77)
                Sommer-Serienreifen
                225/..)
Die Verwendung des Rades 54R9905, 54R9905.27 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 54R9805 (ABE-Nr. 48243*04) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinter-
achse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 04 zur ABE-Nr. 48244
Nr. :                      RA-000709-E0-104
Anlage-Nr. :               29
Seite :                    9 / 13                                                                          Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 54R9905


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
8J                               e1*2001/116*0369*..
8J                               e1*2001/116*0375*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen         Auflagen und Hinweise
(kW)                                       Vorderachse          Hinterachse
                                           8.0x19,ET45          9.0x19,ET40
184 bis 200     Audi TT, Audi TT quattro   225/35R19 M+S        225/35R19 M+S            A01) bis A10)B65)
                (Coupe, Cabrio; Baureihe                        K68)                     E77)
                8J; bis EG-Genehmigungs-
                Nr e1*2001/116*0369*16; 235/35R19 M+S           235/35R19 M+S            A01) bis A10)B65)
                Ausführungen mit kleinsten                      K04)K67)                 E77)
                Sommer-Reifen 245/..)
Die Verwendung des Rades 54R9905, 54R9905.27 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 54R9805 (ABE-Nr. 48243*04) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinter-
achse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.



Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
8J                              e1*2001/116*0369*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen         Auflagen und Hinweise
(kW)                                       Vorderachse          Hinterachse
                                           8.0x19,ET45          9.0x19,ET40
132 bis 169     Audi TT                    225/35R19            225/35R19                A02) bis A10)
                (Coupe, Roadster; Baureihe                                               E77a)
                8S; ab EG-Genehmigungs-
                Nr e1*2001/116*0369*17) 225/40R19               225/40R19                A02) bis A10)
                                                                                         E77a)

                                             235/35R19             235/35R19             A02) bis A10)
                                                                                         E77a)

                                             245/35R19             245/35R19             A01) bis A10)
                                                                   K04)                  E77a)
Die Verwendung des Rades 54R9905, 54R9905.27 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 54R9805 (ABE-Nr. 48243*04) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinter-
achse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.



Auflagen und Hinweise
A01)     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
         Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeug-
         sachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
         auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
         Muster bescheinigen zu lassen.

A02)     Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
         den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
         Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
         ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
         Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 04 zur ABE-Nr. 48244
Nr. :                      RA-000709-E0-104
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 54R9905


A03)     Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
         verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
         der im Anhang befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
         Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
         Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04)     Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
         keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird
         gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen,
         so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu
         beurteilen.

A05)     Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
         müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
         und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06)     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
         Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
         angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
         verwenden.

A07)     Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
         vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)     Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und
         nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem
         Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen
         mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen
         Befestigungsteile verwendet werden.

A09)     Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde,
         es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
         Gutachten erlaubt wird.

A10)     Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.

B53)     Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, an denen die optionale 6- Kolben
         Festsattelbremse (Audi Ceramic Brembo) mit Kohlefaser- verstärkter
         Keramikbremsscheibe verbaut ist.

B65)     Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit folgender Bremsanlage:
       Achse1: innenbelüftete Bremsscheibe Ø370x32 mm

E44)     Nicht zulässig an der gepanzerten (beschußgesicherten) Versionen.

E54)     Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen: Allroad




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Teiletyp :                 54R9905


E75)    Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig maximal bis 18-Zoll-Bereifung
        ausgerüstet sind oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
        Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
        Fahrzeuges zugelassen sind.

E76)    Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit Reifen der Größe
        235/35R19 (dann auf 8x19 ET49) ausgerüstet sind oder diese in den Fahrzeugpapieren
        (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-
        Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

E77)    Nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis Modelljahr 2014 (Modell 8J):
       - bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0369*16

E77a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab Modelljahr 2015 (Modell 8S):
     - ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0369*17

G01)    Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
        des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
        StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
        Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
        werden.

G0S)    Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R15,
        205/50R17, 225/40R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
        Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier)
        bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
        und G01) zu beachten.

GAT)    Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/60R17,
        235/50R18, 235/55R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
        Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier)
        bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
        und G01) zu beachten.

K04)    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
        oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50°
        hinter der Radmitte herzustellen.
        Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
        maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
        Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K28)    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

K35)    An Achse 2 ist vom Kunststoffinnenkotflügel im Bereich von ca. 45° vor und hinter der
        Radmitte ein Streifen von ca. 60 mm Breite (gemessen von der
        Radhausausschnittkante) abzutrennen, oder diesen Bereich vollkommen an das
        Blechradhaus anlegen.




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K58)       An Achse 2 ist vom Kunststoffinnenkotflügel, im Bereich ab der seitlichen Stoßleiste bis
           ca. 120 mm unterhalb der Stoßfängeroberkante, ein Streifen von ca. 55 mm Breite
           (gemessen von der Radhausausschnittkante) abzutrennen.

K59)       An Achse 2 sind folgende Maßnahmen erforderlich:
           3-Türer:
       -    die ins Radhaus ragende Kunststoffkante des Stoßfängers ist ab der Oberkante auf
            einer Länge von ca. 120 mm nach unten auf eine Restbreite von 3-4 mm zu kürzen,
       -    der obere Teil des Kunststoffhalters für den Stoßfänger ist ab dem oberen
            Befestigungspunkt bis ca. 70 mm nach unten schräg abzutrennen, der obere
            Befestigungspunkt (die ins Radhaus ragende Blechlasche) ist nach oben umzulegen;
            der obere Befestigungspunkt für den Stoßfänger entfällt,
       -    die waagerecht ins Radhaus ragende Kunststoffkante ist ab dem Radausschnitt bis
            ca. 60 mm nach hinten schräg auslaufend zu kürzen; die darüber befindliche
            Blechkante ist ganz nach oben umzulegen (vorher quer einsägen).
           5- Türer:
       -    die ins Radhaus ragende Kunststoffkante des Stoßfängers ist ab der Oberkante auf
            einer Länge von ca. 60 mm nach unten auf eine Restbreite von 3-4 mm zu kürzen,
       -    der obere Teil des Kunststoffhalters für den Stoßfänger ist ab dem oberen
            Befestigungspunkt bis ca. 70 mm nach unten schräg abzutrennen, der obere
            Befestigungspunkt für den Stoßfänger entfällt,
       -    die waagerecht ins Radhaus ragende Kunststoffkante ist ab dem Radausschnitt bis
            ca. 60 mm nach hinten schräg auslaufend zu kürzen; die darüber befindliche
            Blechkante ist ganz nach oben umzulegen (vorher quer einsägen).

K60)       An Achse 2 ist der Blechbereich des Radhausausschnitts direkt über dem Stoßfänger
           um min. 4 mm nach außen aufzuweiten und im weiteren Verlauf bis zur Radmitte um
           ca. 3 mm.

K64)    An Achse 2 sind folgende Maßnahmen erforderlich:
       - die hinter dem Befestigungsniet des Filzinnenkotflügels befindliche Blechausbuchtung
         ist eng an das äußere Karosserieblech anzulegen,
       - vom Filzinnenkotflügel ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis ca. 200 mm vor
         der Radmitte ein Streifen von ca. 60 mm Breite (gemessen von der
         Radhausausschnittkante) abzutrennen und der Rest klebend neu zu befestigen.

K67)    An Achse 2 sind folgende Maßnahmen erforderlich:
       - die an der Stoßfängeroberkante befindliche Blechlasche/-kante ist zu kürzen bzw. eng
         an das Radhaus anzulegen und der Stoßfänger entsprechend neu zu befestigen,
       - der Filzinnenkotflügel ist im Bereich von 100 mm unterhalb der Stoßfängeroberkante
         bis ca. 200 mm vor der Radmitte eng an das Blechradhaus anzulegen.

K68)       An Achse 2 sind folgende Maßnahmen erforderlich:
       -    der Filzinnenkotflügel ist im Bereich von 100 mm unterhalb der Stoßfängeroberkante
            bis ca. 200 mm vor der Radmitte eng an das Blechradhaus anzulegen oder entspre-
            chend zu kürzen.

K71)       An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel, im Bereich von 45° vor bis 45° hinter der
           Radmitte, eng an das Blechradhaus anzulegen.



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Teiletyp :                 54R9905


N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
      Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und
      auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
      Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
      Fahrzeuges zugelassen sind.

N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
      Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und
      auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
      Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
      Fahrzeuges zugelassen sind.

T88)    Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1120 kg bei LI 88 .
        Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 560 kg betragen (Angaben stehen
        auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T91)    Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1230 kg bei LI 91 .
        Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 615 kg betragen (Angaben stehen
        auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

V00)    Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der
        Vorder- und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen
        wurde. Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder
        Fahrzeugherstellers. Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt
        und diese ohne Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller
        freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.

Die Anlage Nr. 29 mit den Blättern 1 bis 13 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 54R9905 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 12.06.2017




RA-000709-E0-104-29~AU-5-112-57-ET40_54R9905.docx
						
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