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							Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 50942 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000887-A0-306
Anlage-Nr. :                3
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Auftraggeber :              RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                  GT807


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                   GT807
Art des Rades:                                  einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                               RH
Montageposition:                                 Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                           LK 100K
Radgröße:                                                8Jx17H2
Rad-Einpresstiefe:                                        35 mm
Lochkreisdurchmesser:                                    100 mm
Lochzahl:                                                    5
Mittenlochdurchmesser:                                  64,10 mm
Zentrierart:                                         Mittenzentrierung
Zentrierring:                                           Ø64/Ø57.1
geprüfte Radlast:                                         760 kg
bei Reifenabrollumfang:                                  2100 mm


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Audi / Quattro

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                   Beschreibung der Befestigungsteile      Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                      moment
8L, 8N, 8X                        Radschraube, Kegel 60°, Gewinde            4022     120 Nm
                                  M14x1,5, Schaftlänge 29 mm




RA-000887-A0-306-03~AU-5-100-57-ET35.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 50942 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000887-A0-306
Anlage-Nr. :                3
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Auftraggeber :              RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                  GT807


Typ(en):                           ABE / EG-Genehmigung(en):
8X                                 e1*2007/46*0414*..
8X                                 e1*2007/46*0509*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
60 bis 141      Audi A1, A1 Sportback       195/40R17                         A02) bis A10)
                (3-türig, 5-türig)          A93)M00)N205)T81)

                                           195/45R17
                                           M00)N205)

                                           205/40R17
                                           N215)

                                           205/45R17
                                           G4U)M00)N215)

                                           215/40R17

                                           225/35R17
                                           A01)K04)

                                           225/40R17
                                           A01)G5E)K04)




RA-000887-A0-306-03~AU-5-100-57-ET35.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 50942 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000887-A0-306
Anlage-Nr. :                3
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Auftraggeber :              RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                  GT807


Typ:                          8L
ABE / EG-Genehmigung:         e1*95/54*0042*.., e1*98/14*0042*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 66 bis 132   Audi A3,                  205/45R17                                A02) bis A10)
              Audi A3 quattro           M00)

                                         215/45R17

                                         225/45R17
                                         A01)K03)K35)

                                         235/40R17
                                         A01)K03)K04)K35)
                                         zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und
                                         vorne                hinten             Hinweise
                                         205/50R17            225/45R17          A01) bis A10)
                                         M00)                                    K04)K35)V00)
                                         215/45R17            225/45R17          A01) bis A10)
                                                                                 K04)K35)V00)
                                         215/45R17            235/40R17          A01) bis A10)
                                                                                 K04)K35)V00)
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
 154 bis 180    Audi S3                  225/45R17                               A02) bis A10)

                                         235/40R17
                                                                                 5/100/57




RA-000887-A0-306-03~AU-5-100-57-ET35.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 50942 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000887-A0-306
Anlage-Nr. :                3
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Auftraggeber :              RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                  GT807


Typ:                          8N
ABE / EG-Genehmigung:         e1*97/27*0089*.., e1*98/14*0089.., e1*2001/116*0089*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 110 bis 180  Audi TT,                  205/50R17                                 A02) bis A10)
              Audi TT quattro           E48)M00)
              (Coupe, Roadster)
                                        215/45R17
                                        E48)

                                         225/45R17

                                         235/40R17
                                         zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen    Auflagen und
                                         vorne                hinten              Hinweise
                                         205/50R17            225/45R17           A02) bis A10)
                                         M00)                                     E48)V00)
                                         215/45R17            225/45R17           A02) bis A10)
                                                                                  E48)V00)
                                         215/45R17            235/40R17           A02) bis A10)
                                                                                  E48)V00)
                                         215/45R17            245/40R17           A02) bis A10)
                                                                                  E48)V00)
                                         225/45R17            245/40R17           A02) bis A10)
                                                                                  V00)
                                         235/40R17            245/40R17           A02) bis A10)
                                                                                  V00)
184             Audi TT quattro          205/50R17 M+S                            A02) bis A10)
                (Coupe, Roadster)        E48)M00)


                                                                                  5/100/57




RA-000887-A0-306-03~AU-5-100-57-ET35.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 50942 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000887-A0-306
Anlage-Nr. :                3
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Auftraggeber :              RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                  GT807


Typ:                          8N
ABE / EG-Genehmigung:         e1*2001/116*0247*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 165 bis 176  Audi TT quattro          205/50R17                                A02) bis A10)
                                       E48)M00)

                                        215/45R17
                                        E48)

                                        225/45R17

                                        235/40R17
                                        zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und
                                        vorne                    hinten         Hinweise
                                        205/50R17                225/45R17      A02) bis A10)
                                        M00)                                    E48)V00)
                                        215/45R17                225/45R17      A02) bis A10)
                                                                                E48)V00)
                                        215/45R17                235/40R17      A02) bis A10)
                                                                                E48)V00)
                                        215/45R17                245/40R17      A02) bis A10)
                                                                                E48)V00)
                                        225/45R17                245/40R17      A02) bis A10)
                                                                                V00)
                                        235/40R17                245/40R17      A02) bis A10)
                                                                                V00)
e1*2001/116*0247*01E   1040/870 4WD                                             5/100/57



Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.




RA-000887-A0-306-03~AU-5-100-57-ET35.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 50942 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000887-A0-306
Anlage-Nr. :                3
Seite :                     6/8                                                       Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                  GT807


A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
     mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Räder dürfen an der Außen (Designseite) - und Innenseite nur mit Klebegewichten
     ausgewuchtet werden. Aufgrund unterschiedlicher Bremsanlagen, je nach Fahrzeugtyp,
     ist es möglich, dass unterhalb des Felgentiefbetts keine Klebegewichte montiert werden
     können.

A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

E48) Diese Reifengröße ist nicht zulässig für Fahrzeug-Ausführungen, die serienmäßig nur mit
     der Reifengröße 225/45R17oder 225/40R18 ausgerüstet oder nur diese Reifengrößen in
     den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier)
     bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
     des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
     StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
     Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
     werden.




RA-000887-A0-306-03~AU-5-100-57-ET35.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 50942 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000887-A0-306
Anlage-Nr. :                3
Seite :                     7/8                                                        Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                  GT807


G4U) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 225/35R18 ausgerüstet
     oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
     COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
     Auflagen A01) und G01) zu beachten.

G5E) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/55R15,
     225/35R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
     in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und
     G01) zu beachten.

K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
     Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K35) An Achse 2 ist vom Kunststoffinnenkotflügel im Bereich von ca. 45° vor und hinter der
     Radmitte ein Streifen von ca. 60 mm Breite (gemessen von der Radhausausschnittkante)
     abzutrennen, oder diesen Bereich vollkommen an das Blechradhaus anlegen.

M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
     Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete
     Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen
     Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.

N205) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 205/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

T81) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 924 kg bei LI 81 . Die
     Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 462 kg betragen (Angaben stehen auf dem
     Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.



RA-000887-A0-306-03~AU-5-100-57-ET35.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 50942 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000887-A0-306
Anlage-Nr. :                3
Seite :                     8/8                                                          Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                  GT807


V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
     und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde.
     Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers.
     Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne
     Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt
     die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.

Die Anlage Nr. 3 mit den Blättern 1 bis 8 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
die Sonderräder Typ GT807 des Auftraggebers RH-ALURAD GmbH.

Geschäftsstelle Essen, 31.01.2017




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