Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 07 zur ABE-Nr. 47885
Nr. : RA-000493-H0-104
Anlage-Nr. : 68
Seite : 1/8 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : SL2.0955
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: SL2.0955
Art des Rades: einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke: Speedline
Montageposition: Hinterachse *
Radausführung: SL2.0955.37
Radgröße: 9½Jx20H2
Rad-Einpresstiefe: 35 mm
Lochkreisdurchmesser: 112 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 76,0 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: 2 Ø76 Ø57
geprüfte Radlast: 875 kg
bei Reifenabrollumfang: 2400 mm
* Die Verwendung des Rades SL2.0955, SL2.0955.37 ist nur an der Hinterachse zulässig.
Das hier beschriebene Sonderrad ist nur in Kombination mit dem Radtyp SL2.0855 (ABE-Nr.
47884*09) an der Vorderachse zulässig. Die zulässigen Reifengrößen und Auflagen sind dem
separaten Gutachten für den Radtyp SL2.0855, SL2.0855.37 (ABE-Nr. 47884*09) zu
entnehmen.
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller : Audi AG
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Anlage-Nr. : 68
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : SL2.0955
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
moment
8J Serien-Radschraube, Kugel Ø26 mm, ZP50704 120 Nm
Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27 mm
GA Serien-Radschraube, Kugel Ø26 mm, ZP50704 140 Nm
Gewinde M14x1,5, Schaftlänge
27,5 mm
8U, 8U1 Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde ZP50792 140 Nm
M14x1,5, Schaftlänge 35 mm
4E Serien-Radschraube, Kugel Ø26 mm, ZP50704 140 Nm
Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5,
Schaftlänge 27 mm
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
4E e1*2001/116*0198*..
4E e1*2001/116*0246*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8.5x20,ET35 9.5x20,ET35
154 bis 331 Audi A8 235/35R20 235/35R20 A02) bis A10)
E44)N245)T92)
245/35R20 245/35R20 A01) bis A10)
K04)K35) E44)N255)
245/40R20 245/40R20 A01) bis A10)
K04)K35) E44)N255)
255/35R20 255/35R20 A01) bis A10)
K04)K35) E44)N265)
235/35R20 275/30R20 A01) bis A10)
K04)K35) E44)V00)
245/35R20 275/30R20 A01) bis A10)
K04)K35) E44)V00)
Die Verwendung des Rades SL2.0955, SL2.0955.37 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp SL2.0855 (ABE-Nr. 47884*09) an der Vorderachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.
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Nr. : RA-000493-H0-104
Anlage-Nr. : 68
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : SL2.0955
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
8J e1*2001/116*0369*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8.5x20,ET35 9.5x20,ET35
132 bis 169 Audi TT 245/30R20 245/30R20 A01) bis A10)
(Coupe, Roadster; Baureihe K04)K75)M00) E77a)
8S; ab EG-Genehmigungs-
Nr e1*2001/116*0369*17)
Die Verwendung des Rades SL2.0955, SL2.0955.37 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp SL2.0855 (ABE-Nr. 47884*09) an der Vorderachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
8J e1*2001/116*0369*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8.5x20,ET35 9.5x20,ET35
210 bis 228 Audi TTS 245/30R20 245/30R20 A01) bis A10)
(Coupe, Roadster; Baureihe K04)K75)M00) E77a)
8S; ab EG-Genehmigungs-
Nr e1*2001/116*0369*17)
Die Verwendung des Rades SL2.0955, SL2.0955.37 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp SL2.0855 (ABE-Nr. 47884*09) an der Vorderachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
GA e1*2007/46*1552*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8.5x20,ET35 9.5x20,ET35
85 bis 140 Audi Q2 235/35R20 235/35R20 A01) bis A10)
(mit Serienverbreiterung) K02)
245/30R20 245/30R20 A01) bis A10)
K02)M00)
255/30R20 255/30R20 A01) bis A10)
K02)
Die Verwendung des Rades SL2.0955, SL2.0955.37 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp SL2.0855 (ABE-Nr. 47884*09) an der Vorderachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.
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Nr. : RA-000493-H0-104
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Seite : 4/8 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : SL2.0955
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
GA e1*2007/46*1552*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8.5x20,ET35 9.5x20,ET35
85 bis 140 Audi Q2 235/35R20 235/35R20 A01) bis A10)
(ohne Serienverbreiterung) K02)
245/30R20 245/30R20 A01) bis A10)
K02)M00)
255/30R20 255/30R20 A01) bis A10)
K02)
Die Verwendung des Rades SL2.0955, SL2.0955.37 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp SL2.0855 (ABE-Nr. 47884*09) an der Vorderachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
8U e1*2007/46*0591*..
8U1 e13*2007/46*1163*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8.5x20,ET35 9.5x20,ET35
88 bis 162 Audi Q3 235/35R20 235/35R20 A02) bis A10)
(mit Serienverbreiterung)
245/35R20 245/35R20 A02) bis A10)
255/35R20 255/35R20 A02) bis A10)
Die Verwendung des Rades SL2.0955, SL2.0955.37 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp SL2.0855 (ABE-Nr. 47884*09) an der Vorderachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.
RA-000493-H0-104-68~AU-5-112-57-ET35_SL2.0955.docx
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : SL2.0955
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
8U e1*2007/46*0591*..
8U1 e13*2007/46*1163*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8.5x20,ET35 9.5x20,ET35
88 bis 162 Audi Q3 235/35R20 235/35R20 A02) bis A10)
(ohne Serienverbreiterung)
245/35R20 245/35R20 A01) bis A10)
K04)
255/35R20 255/35R20 A01) bis A10)
K04)
Die Verwendung des Rades SL2.0955, SL2.0955.37 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp SL2.0855 (ABE-Nr. 47884*09) an der Vorderachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
8U e1*2007/46*0590*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8.5x20,ET35 9.5x20,ET35
228 bis 270 Audi Q3 RS 235/35R20 235/35R20 A02) bis A10)
N245)
245/35R20 245/35R20 A02) bis A10)
N255)
255/35R20 255/35R20 A02) bis A10)
235/35R20 275/30R20 A01) bis A10)
K04) V00)
235/35R20 M+S 275/30R20 M+S A01) bis A10)
K04) V00)
Die Verwendung des Rades SL2.0955, SL2.0955.37 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp SL2.0855 (ABE-Nr. 47884*09) an der Vorderachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
Muster bescheinigen zu lassen.
RA-000493-H0-104-68~AU-5-112-57-ET35_SL2.0955.docx
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Anlage-Nr. : 68
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Teiletyp : SL2.0955
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
der im Anhang befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
verwendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
Gutachten erlaubt wird.
A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.
E44) Nicht zulässig an der gepanzerten (beschußgesicherten) Versionen.
E77a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab Modelljahr 2015 (Modell 8S):
- ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0369*17
RA-000493-H0-104-68~AU-5-112-57-ET35_SL2.0955.docx
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Anlage-Nr. : 68
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Teiletyp : SL2.0955
K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K35) An Achse 2 ist vom Kunststoffinnenkotflügel im Bereich von ca. 45° vor und hinter der
Radmitte ein Streifen von ca. 60 mm Breite (gemessen von der Radhausausschnittkante)
abzutrennen, oder diesen Bereich vollkommen an das Blechradhaus anlegen.
K75) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 1 zu
gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich:
- die Radhauskante ist im Bereich von 200mm über dem Schweller bis zur Oberkante
Stoßfänger um 10 mm zu weiten,
- die an der Stoßfängeroberkante befindliche Blechlasche/-kante ist zu kürzen bzw. eng
an das Radhaus anzulegen und der Stoßfänger entsprechend neu zu befestigen,
- - der Filzinnenkotflügel ist im Bereich von 100 mm unterhalb der Stoßfängeroberkante
bis ca. 200 mm vor der Radmitte eng an das Blechradhaus anzulegen.
M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete
Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen
Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.
N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
N265) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 265/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
RA-000493-H0-104-68~AU-5-112-57-ET35_SL2.0955.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 07 zur ABE-Nr. 47885
Nr. : RA-000493-H0-104
Anlage-Nr. : 68
Seite : 8/8 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : SL2.0955
T92) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1260 kg bei LI 92 .
Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 630 kg betragen (Angaben stehen auf
dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde.
Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers.
Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne
Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt
die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.
Die Anlage Nr. 68 mit den Blättern 1 bis 8 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ SL2.0955 des Auftraggebers Ronal GmbH .
Geschäftsstelle Essen, 28.02.2018
RA-000493-H0-104-68~AU-5-112-57-ET35_SL2.0955.docx