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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 49283
Nr. :                      RA-000730-D0-015
Anlage-Nr. :               43
Seite :                    1/7                                                        Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 XRT-9018


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                XRT-9018
Art des Rades:                                 einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                           BORBET
Montageposition:                                     Hinterachse *
Radausführung:                                           Lk 112
Radgröße:                                               9Jx18H2
Rad-Einpresstiefe:                                       30 mm
Lochkreisdurchmesser:                                   112 mm
Lochzahl:                                                   5
Mittenlochdurchmesser:                                 72,50 mm
Zentrierart:                                        Mittenzentrierung
Zentrierring:                                       BOØ72,5/Ø57,1
geprüfte Radlast:                                        730 kg
bei Reifenabrollumfang:                               2100 mm
 * Die Verwendung des Rades XRT-9018, Lk 112 ist nur an der Hinterachse zulässig. Das hier
beschriebene Sonderrad ist nur in Kombination mit dem Radtyp XRT-8018 (ABE-Nr. 49282*06)
an der Vorderachse zulässig. Die zulässigen Reifengrößen und Auflagen sind dem separaten
Gutachten für den Radtyp XRT-8018, Lk 112 (ABE-Nr. 49282*06) zu entnehmen.

Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.


Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke      :   Audi

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile      Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                     moment
4F, 4F1, 8V                      Radschraube, Kegel 60°, Gewinde            5246     120 Nm
                                 M14x1,5, Schaftlänge 28,5 mm
4E                               Radschraube, Kegel 60°, Gewinde              5207   140 Nm
                                 M14x1,5, Schaftlänge 33 mm
,GA                              Radschraube, Kegel 60°, Gewinde              5207   140 Nm
                                 M14x1,5, Schaftlänge 33 mm


RA-000730-D0-015-43~AU-5-112-57-ET30.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 49283
Nr. :                      RA-000730-D0-015
Anlage-Nr. :               43
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Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 XRT-9018




Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
8V                               e1*2007/46*0607*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen          Auflagen und Hinweise
(kW)                                      Vorderachse          Hinterachse
                                          8.0x18,ET35          9.0x18,ET30
77 bis 140      Audi A3 Stufenheck, A3    215/40R18            215/40R18                 A01) bis A10)
                Cabrio                                         K04)K28) K71) M00)        E75)
                (Nur zulässig an
                Fahrzeugen die max. 18    225/35R18            225/35R18                 A01) bis A10)
                Zoll Räder verbaut oder                        K04)K28) K71)             E75)
                eingetragen haben)
Die Verwendung des Rades XRT-9018, Lk 112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XRT-8018 (ABE-Nr. 49282*06) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinter-
achse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.



Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
8V                               e1*2007/46*0607*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen          Auflagen und Hinweise
(kW)                                      Vorderachse          Hinterachse
                                          8.0x18,ET35          9.0x18,ET30
77 bis 140      Audi A3 Stufenheck, A3    215/40R18            215/40R18                 A01) bis A10)
                Cabrio                                         K04)K28) K71) M00)        E76)
                (Nur zulässig an
                Fahrzeugen die            225/35R18            225/35R18                 A01) bis A10)
                serienmäßig 19 Zoll Räder                      K04)K28) K71)             E76)
                verbaut und/oder
                eingetragen haben)
Die Verwendung des Rades XRT-9018, Lk 112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XRT-8018 (ABE-Nr. 49282*06) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinter-
achse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.



Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
4F                                e1*2001/116*0254*..
4F1                               e13*2007/46*1080*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen        Auflagen und Hinweise
(kW)                                        Vorderachse          Hinterachse
                                            8.0x18,ET35          9.0x18,ET30
89 bis 160      Audi A6                     225/45R18            225/45R18               A01) bis A10)
                (Ausführungen mit kleinsten                      K04)K28)K64)M00)        E44)E54)
                Serienreifen 205/..)
                                            235/40R18            235/40R18               A01) bis A10)
                                                                 K02)K28)K64)            E44)E54)
Die Verwendung des Rades XRT-9018, Lk 112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XRT-8018 (ABE-Nr. 49282*06) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinter-
achse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.




RA-000730-D0-015-43~AU-5-112-57-ET30.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 49283
Nr. :                      RA-000730-D0-015
Anlage-Nr. :               43
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Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 XRT-9018


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
4F                                e1*2001/116*0254*..
4F1                               e13*2007/46*1080*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen        Auflagen und Hinweise
(kW)                                        Vorderachse          Hinterachse
                                            8.0x18,ET35          9.0x18,ET30
120 bis 257     Audi A6                     225/45R18            225/45R18               A01) bis A10)
                (Ausführungen mit kleinsten                      K04)K28)K64)M00)        E44)E54)
                Serienreifen 225/..)
                                            235/40R18            235/40R18               A01) bis A10)
                                                                 K02)K28)K64)            E44)E54)
Die Verwendung des Rades XRT-9018, Lk 112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XRT-8018 (ABE-Nr. 49282*06) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinter-
achse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
4E                             e1*2001/116*0198*..
4E                             e1*2001/116*0246*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse          Hinterachse
                                        8.0x18,ET35          9.0x18,ET30
154 bis 331     Audi A8                 235/50R18            235/50R18                   A01) bis A10)
                                                             K04)K35)M00)                E44)EF0)N245)

                                             235/50R18 M+S         235/50R18 M+S         A01) bis A10)
                                                                   K04)K35)M00)          E44)EF0)

                                             245/45R18             245/45R18             A01) bis A10)
                                                                   K04)                  E44)EF0)N255)

                                             245/45R18 M+S         245/45R18 M+S         A01) bis A10)
                                                                   K04)                  E44)EF0)

                                             255/45R18             255/45R18             A01) bis A10)
                                                                   K04)K35)              E44)EF0)N265)

                                             255/45R18 M+S         255/45R18 M+S         A01) bis A10)
                                                                   K04)K35)              E44)EF0)

                                             235/50R18             255/45R18             A01) bis A10)
                                                                   K04)K35)N265)         E44)EF0)V00)

                                             235/50R18             265/45R18             A01) bis A10)
                                                                   K04)K35)              E44)EF0)V00)
Die Verwendung des Rades XRT-9018, Lk 112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XRT-8018 (ABE-Nr. 49282*06) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinter-
achse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.




RA-000730-D0-015-43~AU-5-112-57-ET30.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 49283
Nr. :                      RA-000730-D0-015
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Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 XRT-9018


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
GA                                e1*2007/46*1552*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen         Auflagen und Hinweise
(kW)                                       Vorderachse          Hinterachse
                                           8.0x18,ET35          9.0x18,ET30
85 bis 140      Audi Q2                    225/45R18            225/45R18                A01) bis A10)
                (mit Serienverbreiterung)                       K02)M00)

                                             235/40R18             235/40R18             A01) bis A10)
                                                                   K02)

                                             235/45R18             235/45R18             A01) bis A10)
                                                                   K02)

                                             245/40R18             245/40R18             A01) bis A10)
                                                                   K02)

                                             245/45R18             245/45R18             A01) bis A10)
                                                                   K02)                  G01)
Die Verwendung des Rades XRT-9018, Lk 112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XRT-8018 (ABE-Nr. 49282*06) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinter-
achse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
GA                               e1*2007/46*1552*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen         Auflagen und Hinweise
(kW)                                       Vorderachse          Hinterachse
                                           8.0x18,ET35          9.0x18,ET30
85 bis 140      Audi Q2                    225/45R18            225/45R18                A01) bis A10)
                (ohne Serienverbreiterung)                      K02)M00)

                                             235/40R18             235/40R18             A01) bis A10)
                                                                   K02)

                                             235/45R18             235/45R18             A01) bis A10)
                                                                   K02)

                                             245/40R18             245/40R18             A01) bis A10)
                                                                   K02)

                                             245/45R18             245/45R18             A01) bis A10)
                                                                   K02)                  G01)
Die Verwendung des Rades XRT-9018, Lk 112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XRT-8018 (ABE-Nr. 49282*06) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinter-
achse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.




RA-000730-D0-015-43~AU-5-112-57-ET30.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 49283
Nr. :                      RA-000730-D0-015
Anlage-Nr. :               43
Seite :                    5/7                                                        Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 XRT-9018


Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der im Anhang befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
     mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.



RA-000730-D0-015-43~AU-5-112-57-ET30.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 49283
Nr. :                      RA-000730-D0-015
Anlage-Nr. :               43
Seite :                    6/7                                                         Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 XRT-9018


E44) Nicht zulässig an der gepanzerten (beschußgesicherten) Versionen.

E54) Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen: Allroad

E75) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig maximal bis 18-Zoll-Bereifung
     ausgerüstet sind oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

E76) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit Reifen der Größe
     235/35R19 (dann auf 8x19 ET49) ausgerüstet sind oder diese in den Fahrzeugpapieren
     (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-
     Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
     Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
     Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
     Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
     des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
     StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
     Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
     werden.

K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

K35) An Achse 2 ist vom Kunststoffinnenkotflügel im Bereich von ca. 45° vor und hinter der
     Radmitte ein Streifen von ca. 60 mm Breite (gemessen von der Radhausausschnittkante)
     abzutrennen, oder diesen Bereich vollkommen an das Blechradhaus anlegen.




RA-000730-D0-015-43~AU-5-112-57-ET30.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 49283
Nr. :                      RA-000730-D0-015
Anlage-Nr. :               43
Seite :                    7/7                                                           Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 XRT-9018


K64) An Achse 2 sind folgende Maßnahmen erforderlich:
     - die hinter dem Befestigungsniet des Filzinnenkotflügels befindliche Blechausbuchtung
        ist eng an das äußere Karosserieblech anzulegen,
     - vom Filzinnenkotflügel ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis ca. 200 mm vor
        der Radmitte ein Streifen von ca. 60 mm Breite (gemessen von der
        Radhausausschnittkante) abzutrennen und der Rest klebend neu zu befestigen.

K71) An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel, im Bereich von 45° vor bis 45° hinter der Radmitte,
     eng an das Blechradhaus anzulegen.

M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
     Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete
     Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen
     Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.

N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

N265) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 265/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
     und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde.
     Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers.
     Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne
     Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt
     die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.

Die Anlage Nr. 43 mit den Blättern 1 bis 7 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ XRT-9018 des Auftraggebers Borbet GmbH.

Geschäftsstelle Essen, 24.04.2018




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