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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 51652
Nr. :                      RA-000913-C0-413
Anlage-Nr. :               7
Seite :                    1 / 13                                                      Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Superior Industries Leichtmetallräder
                           Germany GmbH
Teiletyp :                 SPL 706


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                 SPL 706
Art des Rades:                                 einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                             Anzio
Montageposition:                                 Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                             V2
Radgröße:                                               7Jx16H2
Rad-Einpresstiefe:                                       45 mm
Lochkreisdurchmesser:                                   112 mm
Lochzahl:                                                   5
Mittenlochdurchmesser:                                 57,06 mm
Zentrierart:                                        Mittenzentrierung
Zentrierring:                                          ohne Ring
geprüfte Radlast:                                        730 kg
bei Reifenabrollumfang:                                 2200 mm

Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.




Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Audi (D)

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile     Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                    moment
4B, 4F, 4F1, 8E, 8H, 8J, 8P,     Serien-Kugelbundradschraube,                       120 Nm
8PB, 8V, B5, QB6, GA             Kugelbund Ø 26 mm, Gewinde
                                 M14x1,5, Schaftlänge 27 mm
8U, 8U1                          Kugelbundradschraube, Kugelbund Ø            MP74a   140 Nm
                                 26 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge
                                 30 mm



RA-000913-C0-413-07~AU-5-112-57-ET0
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 51652
Nr. :                      RA-000913-C0-413
Anlage-Nr. :               7
Seite :                    2 / 13                                                                  Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Superior Industries Leichtmetallräder
                           Germany GmbH
Teiletyp :                 SPL 706


Typ:                           B5
ABE / EG-Genehmigung:          e1*93/81*0013*.., e1*98/14*0013*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
 55 bis 142   Audi A4,                   205/55R16                                 A02) bis A10)
              Audi A4 quattro,
              Audi A4 Avant,
              Audi A4 Avant quattro
 169          Audi A4 quattro,           205/55R16                                 A02) bis A10)
              Audi A4 Avant quattro
                                         205/55R16 M+S

e1*98/14*0013*21E      1150/1130                                                   5/112/57



Typ:                           4B
ABE / EG-Genehmigung:          e1*96/27*0051*.., e1*98/14*0051*.., e1*2001/116*0051*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
 81 bis 142   Audi A6,                   205/55R16                                  A02) bis A10)B62)B63)
              Audi A6 quattro,                                                      E44)
              Audi A6 Avant,             215/55R16
              Audi A6 Avant quattro

e1*98/14*0051*25       1260(8Zyl)/12001230/1200(1230)                              5/112/57



Typ:                           8E
ABE / EG-Genehmigung:          e1*98/14*0151*.. , e1*2001/116*0151*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
 74 bis 188   Audi A4,                   205/55R16 M+S                             A02) bis A10)B44)
              Audi A4 quattro,           A93)                                      E06)
              Audi A4 Avant,
              Audi A4 Avant quattro      205/55R16
                                         A93)E05a)

                                                        215/55R16

e1*2001/116*0151*23E   1230/1150 | S4:1250/1150                                    5/112/57



Typ:                           QB6
ABE / EG-Genehmigung:          e1*2001/116*0243*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 162 bis 188  Audi A4,                  205/55R16 M+S                              A02) bis A10)B44)
              Audi A4 quattro,          A93)                                       E06)
              Audi A4 Avant,
              Audi A4 Avant quattro,    215/55R16
              Audi A4 Cabrio
e1*2001/116*0243*06E   1165/1145(1195)                                             5/112/57




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 51652
Nr. :                      RA-000913-C0-413
Anlage-Nr. :               7
Seite :                    3 / 13                                                                       Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Superior Industries Leichtmetallräder
                           Germany GmbH
Teiletyp :                 SPL 706


Typ:                         8H
ABE / EG-Genehmigung:        e1*98/14*0177*.., e1*2001/116*0177*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                           Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 96 bis 188   Audi A4 Cabrio           205/55R16 M+S                                    A02) bis A10)B44)
                                                                                        E06)
                                                    205/55R16
                                                    E05a)

                                                    215/55R16
e1*2001/116*0177*10E   1250/1165                                                        5/112/57



Typ(en):                                   ABE / EG-Genehmigung(en):
8P                                         e1*2001/116*0217*..
8P                                         e1*2001/116*0241*..
8P                                         e1*2001/116*0456*..
8PB                                        e13*2007/46*1082*..
Motorleistung          Handelsbezeichnungen           zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 147             Audi A3                        195/55R16                         A02) bis A10)
                       (3türig, 5türig, Cabrio, außer A93)N205)
                       S3, RS3)
                                                      195/55R16 M+S
                                                      A93)W205)

                                                    205/55R16
                                                    A93)

                                                    215/50R16
                                                    A01)K03)

                                                    215/55R16
                                                    A01)G0X)K03)

                                                    225/50R16
                                                    A01)K01)K04)

                                                    235/50R16
                                                    A01)G0X)K01)K04)K58)K59)




RA-000913-C0-413-07~AU-5-112-57-ET0
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 51652
Nr. :                      RA-000913-C0-413
Anlage-Nr. :               7
Seite :                    4 / 13                                                             Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Superior Industries Leichtmetallräder
                           Germany GmbH
Teiletyp :                 SPL 706


Typ(en):                           ABE / EG-Genehmigung(en):
8V                                 e1*2007/46*0607*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 bis 140      Audi A3, A3 Sportback       205/55R16                         A02) bis A10)
                (3-türig, 5-türig)          N215)                             EF0)

                                           215/50R16
                                           A93a)N225)

                                           215/55R16
                                           GB1)N225)

                                           225/50R16
                                           A01)K03)K04)

                                           235/50R16
                                           A01)GB1)K01)K04)K27)



Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
8V                               e1*2007/46*0607*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 bis 140      Audi A3 Stufenheck, A3    205/55R16                           A02) bis A10)
                Cabrio                    A93a)                               E75)
                (Nur zulässig an
                Fahrzeugen die max. 18    205/60R16
                Zoll Räder verbaut oder
                eingetragen haben)        215/50R16

                                           215/55R16

                                           225/50R16




RA-000913-C0-413-07~AU-5-112-57-ET0
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 51652
Nr. :                      RA-000913-C0-413
Anlage-Nr. :               7
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Auftraggeber :             Superior Industries Leichtmetallräder
                           Germany GmbH
Teiletyp :                 SPL 706


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
8V                               e1*2007/46*0607*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 bis 140      Audi A3 Stufenheck, A3    205/55R16                           A02) bis A10)
                Cabrio                    A93a)                               E76)
                (Nur zulässig an
                Fahrzeugen die            205/60R16
                serienmäßig 19 Zoll Räder
                verbaut und/oder          215/50R16
                eingetragen haben)
                                           215/55R16

                                           225/50R16

                                           235/50R16



Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
4F                                e1*2001/116*0254*..
4F1                               e13*2007/46*1080*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
89 bis 160      Audi A6                     205/60R16                         A02) bis A10)
                (Ausführungen mit kleinsten                                   E44)E54)
                Serienreifen 205/..)        215/55R16

                                           215/60R16

                                           225/55R16

                                           235/50R16

                                           235/55R16



Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
8J                               e1*2001/116*0369*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
118 bis 155     Audi TT, Audi TT quattro   225/55R16 M+S                      A02) bis A10)
                (Coupe, Cabrio; Baureihe A93)                                 E77)
                8J; bis EG-Genehmigungs-
                Nr e1*2001/116*0369*16;
                Ausführungen mit kleinsten
                Sommer-Serienreifen
                225/..)




RA-000913-C0-413-07~AU-5-112-57-ET0
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 51652
Nr. :                      RA-000913-C0-413
Anlage-Nr. :               7
Seite :                    6 / 13                                                            Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Superior Industries Leichtmetallräder
                           Germany GmbH
Teiletyp :                 SPL 706


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
GA                                e1*2007/46*1552*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 140      Audi Q2                    205/60R16                         A02) bis A10)
                (mit Serienverbreiterung) A93)

                                           205/65R16
                                           A93)

                                           215/55R16
                                           A93)

                                           215/60R16
                                           A93)

                                           225/55R16
                                           A93)

                                           225/60R16
                                           A01)A93a)G01)

                                           235/50R16
                                           A93a)

                                           235/55R16
                                           A93a)

                                           245/50R16
                                           A01)K03)

                                           245/55R16
                                           A01)G01)K03)

                                           255/50R16
                                           A01)K03)K04)




RA-000913-C0-413-07~AU-5-112-57-ET0
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 51652
Nr. :                      RA-000913-C0-413
Anlage-Nr. :               7
Seite :                    7 / 13                                                            Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Superior Industries Leichtmetallräder
                           Germany GmbH
Teiletyp :                 SPL 706


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
GA                               e1*2007/46*1552*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 140      Audi Q2                    205/60R16                         A02) bis A10)
                (ohne Serienverbreiterung) A93)

                                           205/65R16
                                           A93)

                                           215/55R16
                                           A93)

                                           215/60R16
                                           A93)

                                           225/55R16
                                           A93)

                                           225/60R16
                                           A01)A93a)G01)

                                           235/50R16
                                           A01)A93a)K03)

                                           235/55R16
                                           A01)A93a)K03)

                                           245/50R16
                                           A01)K03)

                                           245/55R16
                                           A01)G01)K03)

                                           255/50R16
                                           A01)K01)K04)




RA-000913-C0-413-07~AU-5-112-57-ET0
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 51652
Nr. :                      RA-000913-C0-413
Anlage-Nr. :               7
Seite :                    8 / 13                                                            Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Superior Industries Leichtmetallräder
                           Germany GmbH
Teiletyp :                 SPL 706


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
8U                                e1*2007/46*0591*..
8U1                               e13*2007/46*1163*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
88 bis 162      Audi Q3                    215/65R16                         A02) bis A10)
                (mit Serienverbreiterung) N225)                              EF0)

                                           225/60R16
                                           N235)

                                           225/65R16
                                           G3R)N235)

                                           235/60R16

                                           245/55R16

                                           245/60R16
                                           G3R)

                                           255/55R16



Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
8U                               e1*2007/46*0591*..
8U1                              e13*2007/46*1163*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
88 bis 162      Audi Q3                    215/65R16                         A02) bis A10)
                (ohne Serienverbreiterung) N225)                             EF0)

                                           225/60R16
                                           N235)

                                           225/65R16
                                           G3R)N235)

                                           235/60R16

                                           245/55R16

                                           245/60R16
                                           G3R)

                                           255/55R16




RA-000913-C0-413-07~AU-5-112-57-ET0
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 51652
Nr. :                      RA-000913-C0-413
Anlage-Nr. :               7
Seite :                    9 / 13                                                    Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Superior Industries Leichtmetallräder
                           Germany GmbH
Teiletyp :                 SPL 706


Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.




RA-000913-C0-413-07~AU-5-112-57-ET0
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 51652
Nr. :                      RA-000913-C0-413
Anlage-Nr. :               7
Seite :                    10 / 13                                                   Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Superior Industries Leichtmetallräder
                           Germany GmbH
Teiletyp :                 SPL 706


A10) Die Räder dürfen an der Außenseite (Designseite) nur mit Klebegewichten und an der
     Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausgewuchtet werden. Je nach
     Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des
     Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

B44) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit folgender Bremsanlage an Achse 1
     - innenbelüftete Bremsscheibe Ø320x30 mm; Bremssattel ATE CN 4FF

B62) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit folgender Bremsanlage (Bremsfreigang):
     - VA: - innenbelüftete Bremsscheibe Ø312x25 mm
     - HA: - innenbelüftete Bremsscheibe Ø255x10 mm

B63) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit folgender Bremsanlage (Bremsfreigang): -
     VA: - innenbelüftete Bremsscheibe Ø288x25 mm
     - HA: - innenbelüftete Bremsscheibe Ø245x10 mm

E05a) Nur zulässig an Fahrzeugen, bei denen diese Reifengröße serienmäßig als
     Sommerbereifung eingetragen ist oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen ist.

E06) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit 17-Zoll-Bereifung und
     größer ausgerüstet sind oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

E44) Nicht zulässig an beschussgeschützten Ausführungen.

E54) Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen: Allroad

E75) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig maximal bis 18-Zoll-Bereifung
     ausgerüstet sind oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

E76) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit Reifen der Größe
     235/35R19 (dann auf 8x19 ET49) ausgerüstet sind oder diese in den Fahrzeugpapieren
     (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-
     Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.




RA-000913-C0-413-07~AU-5-112-57-ET0
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 51652
Nr. :                      RA-000913-C0-413
Anlage-Nr. :               7
Seite :                    11 / 13                                                    Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Superior Industries Leichtmetallräder
                           Germany GmbH
Teiletyp :                 SPL 706


E77) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis Modelljahr 2014 (Modell 8J):
     - bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0369*16

EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
     Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
     Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
     Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
     des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
     StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
     Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
     werden.

G0X) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/50R17,
     225/40R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
     in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und
     G01) zu beachten.

G3R) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 235/50R18 ausgerüstet
     oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
     COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
     Auflagen A01) und G01) zu beachten.

GB1) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/50R17,
     225/40R18, 235/35R19 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
     in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und
     G01) zu beachten.

K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
     Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.




RA-000913-C0-413-07~AU-5-112-57-ET0
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 51652
Nr. :                      RA-000913-C0-413
Anlage-Nr. :               7
Seite :                    12 / 13                                                      Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Superior Industries Leichtmetallräder
                           Germany GmbH
Teiletyp :                 SPL 706


K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K27) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

K58) An Achse 2 ist vom Kunststoffinnenkotflügel, im Bereich ab der seitlichen Stoßleiste bis
     ca. 120 mm unterhalb der Stoßfängeroberkante, ein Streifen von ca. 55 mm Breite
     (gemessen von der Radhausausschnittkante) abzutrennen.

K59) An Achse 2 sind folgende Maßnahmen erforderlich:
     3-Türer:
     - die ins Radhaus ragende Kunststoffkante des Stoßfängers ist ab der Oberkante auf
         einer Länge von ca. 120 mm nach unten auf eine Restbreite von 3-4 mm zu kürzen,
     - der obere Teil des Kunststoffhalters für den Stoßfänger ist ab dem oberen
         Befestigungspunkt bis ca. 70 mm nach unten schräg abzutrennen, der obere
         Befestigungspunkt (die ins Radhaus ragende Blechlasche) ist nach oben umzulegen;
         der obere Befestigungspunkt für den Stoßfänger entfällt,
     - die waagerecht ins Radhaus ragende Kunststoffkante ist ab dem Radausschnitt bis
         ca. 60 mm nach hinten schräg auslaufend zu kürzen; die darüber befindliche
         Blechkante ist ganz nach oben umzulegen (vorher quer einsägen).
     5- Türer:
     - die ins Radhaus ragende Kunststoffkante des Stoßfängers ist ab der Oberkante auf
         einer Länge von ca. 60 mm nach unten auf eine Restbreite von 3-4 mm zu kürzen,
     - der obere Teil des Kunststoffhalters für den Stoßfänger ist ab dem oberen
         Befestigungspunkt bis ca. 70 mm nach unten schräg abzutrennen, der obere
         Befestigungspunkt für den Stoßfänger entfällt,
     - die waagerecht ins Radhaus ragende Kunststoffkante ist ab dem Radausschnitt bis
         ca. 60 mm nach hinten schräg auslaufend zu kürzen; die darüber befindliche
         Blechkante ist ganz nach oben umzulegen (vorher quer einsägen).

N205) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 205/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.




RA-000913-C0-413-07~AU-5-112-57-ET0
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 51652
Nr. :                      RA-000913-C0-413
Anlage-Nr. :               7
Seite :                    13 / 13                                                     Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Superior Industries Leichtmetallräder
                           Germany GmbH
Teiletyp :                 SPL 706


N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

W205) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
    Hinterachse nur mit Reifen der Größen 205/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur
    diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
    Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.


DDie Anlage Nr. 7 mit den Blättern 1 bis 13 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ SPL 706 des Auftraggebers Superior Industries Leichtmetallräder
Germany GmbH.

Geschäftsstelle Essen, 02.08.2018




RA-000913-C0-413-07~AU-5-112-57-ET0
						
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