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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 50530 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000823-B0-021
Anlage-Nr. :                21
Seite :                     1 / 11
Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  DY-8018


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten

Radtyp:                                                  DY-8018
Art des Sonderrades:                            einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                            BORBET
Montageposition:                                  Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                            LK: 112
Radgröße:                                               8Jx18EH2
Rad-Einpresstiefe:                                        48 mm
Lochkreisdurchmesser:                                     112 mm
Lochzahl:                                                    5
Mittenlochdurchmesser:                                   72,5 mm
Zentrierart:                                         Mittenzentrierung
Zentrierring:                                         BOØ72,5/Ø57,1
geprüfte Radlast:                                         825 kg
bei Reifenabrollumfang:                                  2254 mm


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:   AUDI

Radbefestigung
Auflagen- Beschreibung der Befestigungsteile                             Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel                                                                               moment
BF1         Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28,5 mm 5246        120 Nm
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 50530 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000823-B0-021
Anlage-Nr. :                21
Seite :                     2 / 11
Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  DY-8018


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
8P                                e1*2001/116*0217*..
8P                                e1*2001/116*0241*..
8P                                e1*2001/116*0456*..
8PB                               e13*2007/46*1082*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                       Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 147      Audi A3                    205/40R18                              A02) bis A10)
                (3türig, 5türig, Cabrio,   T86)                                   BF1)
                außer S3, RS3)
                                           205/45R18
                                           G0S) M00) T86)

                                         215/40R18

                                         225/40R18
                                         A01) K03) K59)

                                         235/35R18
                                         A01) K03) K04) K58) K59)

                                         245/35R18
                                         A01) K01) K04) K58) K59)

                                          zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                          vorne              hinten
                                          205/40R18          235/35R18            A01) bis A10)
                                                             K04) K58) K59)       BF1) T86) V00)
                                          205/45R18          225/40R18            A01) bis A10)
                                          M00)               K59)                 BF1) G0S) T86) V00)
                                          215/40R18          245/35R18            A01) bis A10)
                                                             K04) K58) K59)       BF1) V00)

Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
8P                            e1*2001/116*0217*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                       Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
184 bis 195     Audi S3                225/35R18                                  A01) bis A10)
                                       K03) T87)                                  BF1)

                                         225/40R18
                                         K03) K59)

                                         235/35R18
                                         K03) K04) K58) K59)

                                         245/35R18
                                         K01) K04) K58) K59)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 50530 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000823-B0-021
Anlage-Nr. :                21
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Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  DY-8018


Typ(en):                           ABE / EG-Genehmigung(en):
8V                                 e1*2007/46*0607*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 bis 140      Audi A3, A3 Sportback       205/40R18                         A02) bis A10)
                (3-türig, 5-türig)          A93a) N215) T86)                  BF1)

                                          205/45R18
                                          GB1) M00) N215) T86)

                                          215/40R18
                                          N225)

                                          225/40R18
                                          A01) K27)

                                          235/35R18
                                          A01) K04)

                                          zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
                                          vorne              hinten
                                          205/45R18          225/40R18          A02) bis A10)
                                          M00)                                  BF1) GB1) N215) T86) V00)

Typ(en):                           ABE / EG-Genehmigung(en):
8V                                 e1*2007/46*0607*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
206 bis 228     Audi A3, A3 Sportback, 205/40R18 M+S                          A02) bis A10)
                S3, S3 Sportback            A93a) T86)                        BF1)
                (3-türig, 5-türig)
                                            205/45R18 M+S
                                            M00) T86)

                                          215/40R18 M+S

                                          225/40R18
                                          A01) K27)

                                          235/35R18
                                          A01) K04)


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
8V                               e1*2007/46*0607*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 bis 140      Audi A3 Stufenheck, A3 205/40R18                              A02) bis A10)
                Cabrio                    T86)                                BF1) E75)
                (Nur zulässig an
                Fahrzeugen die max.       205/45R18
                18 Zoll Räder verbaut     M00) T86)
                oder eingetragen haben)
                                          215/40R18

                                          225/35R18
                                          T87)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 50530 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000823-B0-021
Anlage-Nr. :                21
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Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  DY-8018



Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
8V                               e1*2007/46*0607*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 bis 140      Audi A3 Stufenheck, A3 205/40R18                            A02) bis A10)
                Cabrio                    T86)                              BF1) E76)
                (Nur zulässig an
                Fahrzeugen die            205/45R18
                serienmäßig 19 Zoll       M00) T86)
                Räder verbaut und/oder
                eingetragen haben)        215/40R18

                                         215/45R18

                                         225/35R18
                                         T87)

                                         225/40R18

                                         235/35R18

                                         235/40R18


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
8V                               e1*2007/46*0607*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
210 bis 228     Audi S3 Stufenheck,       205/40R18 M+S                     A02) bis A10)
                S3 Cabrio                 T86)                              BF1)
                (Nur zulässig an
                Fahrzeugen die max.       205/45R18 M+S
                18 Zoll Räder verbaut     M00) T86)
                oder eingetragen haben)
                                          215/40R18 M+S


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
8V                               e1*2007/46*0607*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
206 bis 228     Audi S3 Stufenheck,       205/40R18 M+S                     A02) bis A10)
                S3 Cabrio                 T86)                              BF1)
                (Nur zulässig an
                Fahrzeugen die            205/45R18 M+S
                serienmäßig 19 Zoll       M00) T86)
                Räder verbaut und/oder
                eingetragen haben)        215/40R18 M+S

                                         215/45R18 M+S

                                         225/40R18

                                         235/35R18

                                         235/40R18
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 50530 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000823-B0-021
Anlage-Nr. :                21
Seite :                     5 / 11
Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  DY-8018


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
4F                              e1*2001/116*0254*..
4F1                             e13*2007/46*1080*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
89 bis 160      Audi A6                  225/45R18                            A02) bis A10)
                (Ausführungen mit                                             BF1) E44) E54)
                kleinsten Serienreifen   235/40R18
                205/..)
                                         245/40R18

                                         zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
                                         vorne              hinten
                                         225/45R18          245/40R18          A02) bis A10)
                                                                               BF1) E44) E54) V00)

Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
4F                              e1*2001/116*0254*..
4F1                             e13*2007/46*1080*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 257     Audi A6                  225/45R18                            A02) bis A10)
                (Ausführungen mit                                             BF1) E44) E54)
                kleinsten Serienreifen   235/40R18
                225/..)
                                         245/40R18

                                         zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
                                         vorne              hinten
                                         225/45R18          245/40R18          A02) bis A10)
                                                                               BF1) E44) E54) V00)

Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
8J                              e1*2001/116*0369*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
118 bis 155     Audi TT, Audi TT quattro 225/45R18                            A02) bis A10)
                (Coupe, Cabrio; Baureihe A93)                                 BF1) E77)
                8J; bis EG-
                Genehmigungs-Nr          235/40R18
                e1*2001/116*0369*16;     A93)
                Ausführungen mit
                kleinsten Sommer-        245/40R18
                Serienreifen 225/..)     A01) K68)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 50530 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000823-B0-021
Anlage-Nr. :                21
Seite :                     6 / 11
Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  DY-8018


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
8J                              e1*2001/116*0369*..
8J                              e1*2001/116*0375*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
184 bis 200     Audi TT, Audi TT quattro 225/45R18 M+S                     A02) bis A10)
                (Coupe, Cabrio; Baureihe A93)                              BF1) E77) EB1)
                8J; bis EG-
                Genehmigungs-Nr          235/40R18 M+S
                e1*2001/116*0369*16;     A93)
                Ausführungen mit
                kleinsten Sommer-        245/40R18 M+S
                Reifen 245/..)           A01) K68)


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
8J                             e1*2001/116*0369*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
132 bis 169     Audi TT                 225/45R18                          A02) bis A10)
                (Coupe, Roadster;                                          BF1) E77a)
                Baureihe 8S; ab EG-     235/40R18
                Genehmigungs-Nr
                e1*2001/116*0369*17)    245/40R18


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
8J                              e1*2001/116*0369*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
132 bis 169     Audi TT                  225/45R18                         A02) bis A10)
                (Coupe, Roadster;        A93a)                             BF1) E77a) E85)
                Baureihe 8S; Serie
                auch 20Zoll; ab EG-      235/40R18
                Genehmigungs-Nr          A93a)
                e1*2001/116*0369*17)
                                         245/40R18


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
8J                             e1*2001/116*0369*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
210 bis 228     Audi TTS                225/45R18 M+S                      A02) bis A10)
                (Coupe, Roadster;                                          BF1) E77a)
                Baureihe 8S; ab EG-     235/40R18 M+S
                Genehmigungs-Nr
                e1*2001/116*0369*17)    245/40R18 M+S
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 50530 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000823-B0-021
Anlage-Nr. :                21
Seite :                     7 / 11
Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  DY-8018


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
8J                              e1*2001/116*0369*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
210 bis 228     Audi TTS                 225/45R18 M+S                     A02) bis A10)
                (Coupe, Roadster;        A93a)                             BF1) E77a) E85)
                Baureihe 8S; Serie
                auch 20Zoll;ab EG-       235/40R18 M+S
                Genehmigungs-Nr          A93a)
                e1*2001/116*0369*17)
                                         245/40R18 M+S


Auflagen und Hinweise

A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
       Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
       Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
       StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
       veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
       Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
       Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
       dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
       Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
       Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
       entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht
                                                                             nicht, so sind sie nicht
       zulässig.

A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
       weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
       Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
       Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
       Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
       Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
       über die Radkontur hinausragen.

A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
       Befestigungsteile zu verwenden.

A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
       als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
       Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
       Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
       werden.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 50530 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000823-B0-021
Anlage-Nr. :                21
Seite :                     8 / 11
Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  DY-8018


A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
       wird.

A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.

A93)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
       auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
       Fahrzeugherstellers).

A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
      auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
      Fahrzeugherstellers).

BF1)   Sofern nicht anders angegeben, sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde
       Befestigungsteile zu verwenden:
       Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28,5 mm
       Zubehörkit: 5246
       Anzugsmoment: 120 Nm

E44)   Nicht zulässig an beschussgeschützten Ausführungen.

E54)   Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen: Allroad

E75)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig maximal bis 18-Zoll-Bereifung
       ausgerüstet sind oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
       Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges
       zugelassen sind.

E76)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit Reifen der Größe 235/35R19
       (dann auf 8x19 ET49) ausgerüstet sind oder diese in den Fahrzeugpapieren
       (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-
       Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

E77)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis Modelljahr 2014 (Modell 8J):
       • bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0369*16

E77a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab Modelljahr 2015 (Modell 8S):
      • ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0369*17

E85)   Die Verwendung ist nur zulässig an Fahrzeugen, die serienmäßig die Rad/Reifenkombination
       255/30R20 a. 9x20, ET52 eingetragen haben.

EB1)

G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
       Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
       liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
       nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 50530 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000823-B0-021
Anlage-Nr. :                21
Seite :                     9 / 11
Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  DY-8018


G0S) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R15,
     205/50R17, 225/40R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
     beachten.

GB1) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/50R17,
     225/40R18, 235/35R19 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
     beachten.

K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

K27)   An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

K58)   An Achse 2 ist vom Kunststoffinnenkotflügel, im Bereich ab der seitlichen Stoßleiste bis ca. 120
       mm unterhalb der Stoßfängeroberkante, ein Streifen von ca. 55 mm Breite (gemessen von
       der Radhausausschnittkante) abzutrennen.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 50530 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000823-B0-021
Anlage-Nr. :                21
Seite :                     10 / 11
Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  DY-8018


K59)   An Achse 2 sind folgende Maßnahmen erforderlich:
       3-Türer:
       • die ins Radhaus ragende Kunststoffkante des Stoßfängers ist ab der Oberkante auf einer
          Länge von ca. 120 mm nach unten auf eine Restbreite von 3-4 mm zu kürzen,
       • der obere Teil des Kunststoffhalters für den Stoßfänger ist ab dem oberen
          Befestigungspunkt bis ca. 70 mm nach unten schräg abzutrennen, der obere
          Befestigungspunkt (die ins Radhaus ragende Blechlasche) ist nach oben umzulegen; der
          obere Befestigungspunkt für den Stoßfänger entfällt,
       • die waagerecht ins Radhaus ragende Kunststoffkante ist ab dem Radausschnitt bis ca.
          60 mm nach hinten schräg auslaufend zu kürzen; die darüber befindliche Blechkante ist
          ganz nach oben umzulegen (vorher quer einsägen).
       5- Türer:
       • die ins Radhaus ragende Kunststoffkante des Stoßfängers ist ab der Oberkante auf einer
          Länge von ca. 60 mm nach unten auf eine Restbreite von 3-4 mm zu kürzen,
       • der obere Teil des Kunststoffhalters für den Stoßfänger ist ab dem oberen
          Befestigungspunkt bis ca. 70 mm nach unten schräg abzutrennen, der obere
          Befestigungspunkt für den Stoßfänger entfällt,
       • die waagerecht ins Radhaus ragende Kunststoffkante ist ab dem Radausschnitt bis ca.
          60 mm nach hinten schräg auslaufend zu kürzen; die darüber befindliche Blechkante ist
          ganz nach oben umzulegen (vorher quer einsägen).

K68)   An Achse 2 sind folgende Maßnahmen erforderlich:
       • der Filzinnenkotflügel ist im Bereich von 100 mm unterhalb der Stoßfängeroberkante
         bis ca. 200 mm vor der Radmitte eng an das Blechradhaus anzulegen oder entspre-chend
         zu kürzen.

M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
     Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-
     typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine
     Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.

N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

T86)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1060 kg bei LI 86 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 530 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T87)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1090 kg bei LI 87 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 545 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 50530 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000823-B0-021
Anlage-Nr. :                21
Seite :                     11 / 11
Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  DY-8018


V00)   Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
       und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies
       ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es
       sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der
       Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit
       eines entsprechenden Nachweises.

Die Anlage 21 mit den Seiten 1-11 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
Typ DY-8018 des Auftraggebers Borbet GmbH

Geschäftsstelle Essen, 29.05.2018