Seite 1
Seite 2
Seite 3
							               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 51956 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000955-G0-104
               Anlage-Nr. :                33
               Seite :                     1/3
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  65R6655


               Technische Daten, Kurzfassung
               Raddaten

                Radtyp:                                                      65R6655
                Art des Sonderrades:                              einteiliges Leichtmetall-Rad
                Handelsmarke:                                                 Ronal
                Montageposition:                                   Vorder-und Hinterachse
                Radausführung:                                             65R6655.47
                Radausführungskennz.:                                      65R6655.47
                Radgröße:                                                   6½Jx16H2
                Rad-Einpresstiefe:                                            54 mm
                Lochkreisdurchmesser:                                        112 mm
                Lochzahl:                                                        5
                Mittenlochdurchmesser:                                      76,00 mm
§22 51956*06




                Zentrierart                                            Mittenzentrierung
                Zentrierring:                                              2 Ø76 Ø57
                geprüfte Radlast: *)                                          705 kg
                Reifenabrollumfang:                                          1980 mm
               *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


               Allgemeine Anforderungen
               Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
               Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
               entsprechend ersetzt werden.

               Verwendungsbereich
               Fahrzeughersteller oder Marke:   AUDI

               Radbefestigung
               Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                         Zubehör-Kit Anzugs-
               Kürzel                                                                                 moment
               BF1       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5,                     ZP50725     120 Nm
                               Schaftlänge 26,5 mm
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 51956 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000955-G0-104
               Anlage-Nr. :                33
               Seite :                     2/3
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  65R6655


               Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
               8P                                e1*2001/116*0217*..
               8P                                e1*2001/116*0241*..
               8P                                e1*2001/116*0456*..
               8PB                               e13*2007/46*1082*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
               66 bis 147      Audi A3                    195/55R16                         A02) bis A10)
                               (3türig, 5türig, Cabrio,   N205)                             BF1)
                               außer S3, RS3)
                                                        195/55R16 M+S
                                                        W205)

                                                        205/55R16

                                                        215/50R16

                                                        215/55R16
§22 51956*06




                                                        G0X)

                                                        225/50R16


               Auflagen und Hinweise

               A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
                      Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
                      Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
                      StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
                      veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

               A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                      Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
                      Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                      dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
                      Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

               A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
                      verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
                      in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
                      entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
                      nicht zulässig.

               A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
                      weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
                      Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
                      Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

               A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen
                      den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen
                      nicht über die Radkontur hinausragen.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 51956 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000955-G0-104
               Anlage-Nr. :                33
               Seite :                     3/3
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  65R6655


               A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
                      Befestigungsteile zu verwenden.

               A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                      vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

               A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
                      als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
                      Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
                      Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
                      werden.

               A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
                      denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
                      wird.

               A10)   Die Räder dürfen an der Außenseite (Designseite) nur mit Klebegewichten und an der
                      Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausgewuchtet werden. Je nach
§22 51956*06




                      Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
                      und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

               BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 26,5 mm
                      Zubehörkit: ZP50725
                      Anzugsmoment: 120 Nm

               G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
                      Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
                      liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
                      nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

               G0X) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/50R17,
                    225/40R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
                    (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
                    des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

               N205) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Sommer-Reifengrößen 205/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                     Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                     I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               W205) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Reifen der Größen 205/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den
                     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
                     EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               Die Anlage 33 mit den Seiten 1-3 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
               Sonderräder Typ 65R6655 des Auftraggebers Ronal GmbH

               Geschäftsstelle Essen, 23.09.2019
						
Original-Gutachten kaufen Felge suchen