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							             GUTACHTEN zur ABE Nr. 52673 nach §22 StVZO

             Anlage 4 zum Prüfbericht Nr. 55019119 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 9,0Jx20H2 Typ B40-9020
             Hersteller                        Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                      Seite 1 von 5

             Auftraggeber                      Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
                                               Schleidener Straße 32
                                               53919 Weilerswist - Derkum
                                               QM-Nr. 49 02 0201708



             Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad

             Modell                            B40
             Typ                               B40-9020
             Radgröße                          9,0Jx20H2
             Zentrierart                       Mittenzentrierung

             Aus-          Kennzeichnung Rad/ Zentrierring     Lochzahl/           Einpress-   Rad-   Abrollumfang
             führung                                           Lochkreis- (mm)/    tiefe       last   (mm)
                                                               Mittenloch-ø (mm)   (mm)        (kg)
             V7            B40-9020 V7 / ohne Ring             5/112/57,1          52          700    2350



             Kennzeichnungen
§ 22 52673




             KBA-Nummer                        52673
             Herstellerzeichen                 BROCK ALLOY WHEELS
             Radtyp und Ausführung             B40-9020 (s.o.)
             Radgröße                          9,0Jx20H2
             Einpresstiefe                     ET.. (s.o.)
             Herstelldatum                     Monat und Jahr



             Befestigungsmittel

             Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm)    Schaftlänge (mm)
             S01       Serien-Schraube              Kugel          120                  27,5
                       M14x1,5                      D = 25,6 mm



             Prüfungen

             Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
             den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
             fungen durchgeführt.



             Verwendungsbereich

             Hersteller                        Audi


             Spurverbreiterung                 innerhalb 2%



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             Anlage 4 zum Prüfbericht Nr. 55019119 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 9,0Jx20H2 Typ B40-9020
             Hersteller                       Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                   Seite 2 von 5

             Handelsbezeichnung         kW-Bereich    Reifen       Reifenbezogene Auflagen und           Auflagen und
             Fahrzeug-Typ                                          Hinweise                              Hinweise
             ABE/EWG-Nr.
             Audi TT (II)               118-200       245/30R20                                          A07 A12 A21
             8J                                                                                          A57 A99 Cbo
             e1*2001/116*                                                                                Cpe S01
             0369*00-16;
             0374*00-01;
             0375*00
             Audi TT (III)              180           245/30R20                                          A07 A12 A21
             8J                         180           255/30R20    A01 K3m                               A57 A99 Cbo
             e1*2001/116*0369*31-..     180           255/30R20    R09                                   Cpe S01
             ab Facelift 2018 (8S)
             Audi TT (III)              132-169       245/30R20                                          A07 A12 A21
             8J                         132-169       255/30R20    A01 K3m                               A57 A99 Cbo
             e1*2001/116*0369*17-..     132-169       255/30R20    R09                                   Cpe S01
             ab MJ 2015 (8S)
             incl. Facelift 2018
             Audi TT RS (II)            250, 265      245/30R20                                          A07 A12 A21
             8J                         250, 265      255/30R20    R35                                   A56 A99 Cbo
             e1*2001/116*0369*00-16                                                                      Cpe S01
             Audi TT RS (III)           294           245/30R20                                          A07 A12 A21
§ 22 52673




             8J, 8J1                    294           255/30R20    A01 K3m                               A56 A99 Cbo
             e1*2007/46*1686*..,        294           255/30R20    R09                                   Cpe S01
             e1*KS07/46*0054*..
             ab MJ 2016 (8S)
             incl. Facelift 2018
             Audi TTS (III)             210-228       245/30R20                                          A07 A12 A21
             8J                         210-228       255/30R20    A01 K3m                               A56 A99 Cbo
             e1*2001/116*0369*18-..     210-228       255/30R20    R09                                   Cpe S01
             ab MJ 2015 (8S)
             incl. Facelift 2018



             Allgemeine Hinweise

             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
             Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

             Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeug-
             papieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die
             Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbe-
             scheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht
             erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
             Fahrzeugpapiere enthält.

             Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag-
             fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu-
             lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Fahrzeughöchst-
             geschwindigkeit sind zu berücksichtigen.




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 52673 nach §22 StVZO

             Anlage 4 zum Prüfbericht Nr. 55019119 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9,0Jx20H2 Typ B40-9020
             Hersteller                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                     Seite 3 von 5

             Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
             geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                    V      W        Y
             210 km/h               100% 100% 100%
             220 km/h               97%    100% 100%
             230 km/h               94%    100% 100%
             240 km/h               91%    100% 100%
             250 km/h               -      95%      100%
             260 km/h               -      90%      100%
             270 km/h               -      85%      100%
             280 km/h               -      -        95%
             290 km/h               -      -        90%
             300 km/h               -      -        85%

             Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unter-
             schiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder
             Reifenherstellers zu beachten.

             Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
             aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Verände-
             rungen ist gesondert zu beurteilen.
§ 22 52673




             Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
             erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
             Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollum-
             fang verwendet werden.

             Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
             Reifenfülldruck zu beachten ist.



             Spezielle Auflagen und Hinweise

             A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegen-
             den ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahr-
             zeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage
             VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsab-
             nahme vorzuführen.

             A07     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die in der Tabelle "Befestigungsmittel" (Seite 1) aufge-
             führten Serien-Radschrauben /-Radmuttern oder Zubehör-Schrauben/-Muttern, die den Serienbefesti-
             gungsmitteln im Aufbau entsprechen, verwendet werden.

             A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

             A21      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen-
             det, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu einer
             Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff. 6
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit Geschwindigkeits-
             symbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren
             verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
             müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile
             müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und dürfen nicht über den Fel-
             genrand hinausragen.


             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
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             Anlage 4 zum Prüfbericht Nr. 55019119 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9,0Jx20H2 Typ B40-9020
             Hersteller                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                     Seite 4 von 5

             A56   Die Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
             4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)

             A57    Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
             bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)

             A99    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett
             angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Mindestabstand
             von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

             Cbo     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Cab-
             rio-Limousine, Roadster.

             Cpe    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Cou-
             pé.

             K3m An Achse 1 ist die Radhausinnenverkleidung im Bereich des Motorschutzes (bei Lenkein-
             schlag vor Radmitte) um 5 mm nach innen dauerhaft zu verformen (z.B. Erwärmen) bzw. die Rad-
             hausinnenverkleidung in diesem Bereich zu entfernen.

             R09    Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist
             (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier).
§ 22 52673




             R35      Bei dieser Serien-Reifengröße sind die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers zu beachten
             (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

             S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
             Seite 1) verwendet werden.




             Prüfort und Prüfdatum

             Die Verwendungsprüfung fand am 14. Mai 2019 in Lambsheim statt.



             Prüfergebnis

             Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
             ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

             Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
             heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
             chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
             Begutachtungspunkte beeinflussen.




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 52673 nach §22 StVZO

             Anlage 4 zum Prüfbericht Nr. 55019119 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9,0Jx20H2 Typ B40-9020
             Hersteller                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                     Seite 5 von 5



             Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 5 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Februar 2019.

             Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
             Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
             Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
             das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


             Lambsheim, 14. Mai 2019




             Bohlander                                                                    00320008.DOC
             RN/Boh
§ 22 52673




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
						
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