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							             Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52936 nach §22 StVZO
             Nr. :                       RA-001041-A0-413
             Anlage-Nr. :                2
             Seite :                     1/5
             Auftraggeber :              Superior Industries Leichtmetallräder Germany
                                         GmbH
             Teiletyp :                  VEC 606


             Technische Daten, Kurzfassung
             Raddaten

             Radtyp:                                                    VEC 606
             Art des Sonderrades:                              einteiliges Leichtmetall-Rad
             Handelsmarke:                                               ANZIO
             Montageposition:                                    Vorder-und Hinterachse
             Radausführung:                                                V2
             Radgröße:                                                  6Jx16H2
             Rad-Einpresstiefe:                                          43 mm
             Lochkreisdurchmesser:                                      112 mm
             Lochzahl:                                                      5
             Mittenlochdurchmesser:                                     57,1 mm
§ 22 52936




             Zentrierart:                                           Mittenzentrierung
             Zentrierring:                                             ohne Ring
             geprüfte Radlast: *)                                        710 kg
              Reifenabrollumfang:                                      2100 mm
             *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


             Allgemeine Anforderungen
             Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
             Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
             entsprechend ersetzt werden.

             Verwendungsbereich
             Fahrzeughersteller oder Marke:   AUDI

             Radbefestigung
             Auflagen- Beschreibung der Befestigungsteile                                     Zubehör-Kit Anzugs-
             Kürzel                                                                                       moment
             BF1         Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5,                             120 Nm
                         Schaftlänge 27,5 mm
             BF2         Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5,                            140 Nm
                         Schaftlänge 27,5 mm
             Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52936 nach §22 StVZO
             Nr. :                       RA-001041-A0-413
             Anlage-Nr. :                2
             Seite :                     2/5
             Auftraggeber :              Superior Industries Leichtmetallräder Germany
                                         GmbH
             Teiletyp :                  VEC 606


             Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
             8P                                e1*2001/116*0217*..
             8P                                e1*2001/116*0241*..
             8P                                e1*2001/116*0456*..
             8PB                               e13*2007/46*1082*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
             (kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
             66 bis 147      Audi A3                    195/55R16                          A02) bis A10)
                             (3türig, 5türig, Cabrio,   A93) N205)                         BF1)
                             außer S3, RS3)
                                                        195/55R16 M+S
                                                        A93) W205)

                                                       205/55R16
                                                       A93)

                                                       215/50R16
                                                       A93)

                                                       215/55R16
                                                       G0X)
§ 22 52936




                                                       225/50R16
                                                       A01) A93) K03)


             Typ(en):                           ABE / EG-Genehmigung(en):
             8V                                 e1*2007/46*0607*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
             (kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
             77 bis 140      Audi A3, A3 Sportback       205/55R16 M+S                     A02) bis A10)
                             (3-türig, 5-türig)                                            A93) BF1) EF0)

             Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
             GA                              e1*2007/46*1552*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
             (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
             85 bis 140      Audi Q2                  205/60R16                            A02) bis A10)
                             (ohne                                                         A93) BF2)
                             Serienverbreiterung)     205/65R16

                                                       215/55R16

                                                       215/60R16

                                                       225/55R16

                                                       225/60R16
                                                       A01) G01)
             Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52936 nach §22 StVZO
             Nr. :                       RA-001041-A0-413
             Anlage-Nr. :                2
             Seite :                     3/5
             Auftraggeber :              Superior Industries Leichtmetallräder Germany
                                         GmbH
             Teiletyp :                  VEC 606


             Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
             GA                              e1*2007/46*1552*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
             (kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
             85 bis 140      Audi Q2                   205/60R16                         A02) bis A10)
                             (mit Serienverbreiterung)                                   A93) BF2)
                                                       205/65R16

                                                      215/55R16

                                                      215/60R16

                                                      225/55R16

                                                      225/60R16
                                                      A01) G01)


             Auflagen und Hinweise

             A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
§ 22 52936




                    Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
                    Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
                    StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
                    veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

             A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                    Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
                    Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                    dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
                    Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

             A03)   'LHPLQGHVWHQVHUIRUGHUOLFKHQ*HVFKZLQGLJNHLWVEHUHLFKHXQG7UDJIlKLJNHLWHQGHU]X
                    YHUZHQGHQGHQ5HLIHQVLQGXQWHU=XJUXQGHOHJXQJGHUIDKU]HXJVSH]LILVFKHQ'DWHQDXVGHULQ
                    $QODJHEHILQGOLFKHQ7DEHOOHÅ7UDJIlKLJNHLWVNHQQ]DKOXQG*HVFKZLQGLJNHLWVV\PERO´]X
                    HQWQHKPHQ*LEWHVGLH5HLIHQJU|‰HQPLWGHQHUPLWWHOWHQ0LQGHVWZHUWHQQLFKWVRVLQGVLHQLFKW
                    ]XOlVVLJ

             A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
                    weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
                    Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
                    Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

             A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen
                    den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen
                    nicht über die Radkontur hinausragen.

             A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
                    Befestigungsteile zu verwenden.

             A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                    vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
             Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52936 nach §22 StVZO
             Nr. :                       RA-001041-A0-413
             Anlage-Nr. :                2
             Seite :                     4/5
             Auftraggeber :              Superior Industries Leichtmetallräder Germany
                                         GmbH
             Teiletyp :                  VEC 606


             A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
                    als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
                    Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
                    Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
                    werden.

             A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
                    denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
                    wird.

             A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausgewuchtet
                    werden. Je nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des
                    Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

             A93)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
                    auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                    Fahrzeugherstellers).

             BF1)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
§ 22 52936




                    Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27,5 mm
                    Anzugsmoment: 120 Nm

             BF2)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
                    Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27,5 mm
                    Anzugsmoment: 140 Nm

             EF0)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
                    Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
                    Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
                    Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

             G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
                    Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
                    liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
                    nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

             G0X) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/50R17,
                  225/40R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
                  (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
                  des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

             K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                    durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
                    Radmitte herzustellen.
                    Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                    Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                    genannten Bereich abgedeckt sein.

             N205) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                   nur mit Sommer-Reifengrößen 205/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                   Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                   I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
             Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52936 nach §22 StVZO
             Nr. :                       RA-001041-A0-413
             Anlage-Nr. :                2
             Seite :                     5/5
             Auftraggeber :              Superior Industries Leichtmetallräder Germany
                                         GmbH
             Teiletyp :                  VEC 606


             W205) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                   nur mit Reifen der Größen 205/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den
                   Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
                   EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

             Die Anlage 2 mit den Seiten 1-5 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
             Typ VEC 606 des Auftraggebers Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH

             Geschäftsstelle Essen, 10.09.2019
§ 22 52936
						
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