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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 06 zur ABE-Nr. 49284
Nr. :                      RA-000726-G0-015
Anlage-Nr. :               51
Seite :                    1/6                                                        Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 XRT-8519


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                XRT-8519
Art des Rades:                                 einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                            Borbet
Montageposition:                                     Vorderachse *
Radausführung:                                           LK112
Radgröße:                                              8½Jx19H2
Rad-Einpresstiefe:                                       30 mm
Lochkreisdurchmesser:                                   112 mm
Lochzahl:                                                   5
Mittenlochdurchmesser:                                 72,50 mm
Zentrierart:                                        Mittenzentrierung
Zentrierring:                                       BOØ72,5/Ø57,1
geprüfte Radlast:                                        730 kg
bei Reifenabrollumfang:                                 2100 mm
 * Die Verwendung des Rades XRT-8519, LK112 ist nur an der Vorderachse zulässig. Das hier
beschriebene Sonderrad ist nur in Kombination mit dem Radtyp XRT-9519 (ABE-Nr. 49285*03)
an der Hinterachse zulässig. Die zulässigen Reifengrößen und Auflagen sind dem separaten
Gutachten für den Radtyp XRT-9519, LK112 (ABE-Nr. 49285*03) zu entnehmen.

Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.



Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Audi

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile     Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                    moment
8U, 8U1, GA                      Radschraube, Kegel 60°, Gewinde           5207     140 Nm
                                 M14x1,5, Schaftlänge 33 mm
4E                               Radschraube, Kegel 60° , Gewinde             5207   150 Nm
                                 M14x1,5, Schaftlänge 33 mm



RA-000726-G0-015-51~AU-5-112-57-ET30.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 06 zur ABE-Nr. 49284
Nr. :                      RA-000726-G0-015
Anlage-Nr. :               51
Seite :                    2/6                                                                                Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 XRT-8519


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
4E                             e1*2001/116*0198*..
4E                             e1*2001/116*0246*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse          Hinterachse
                                        8.5x19,ET30          9.5x19,ET35
154 bis 331     Audi A8                 245/40R19            245/40R19                       A02) bis A10)
                                                                                             E44)N255)

                                               245/40R19 M+S          245/40R19 M+S          A02) bis A10)
                                                                                             E44)

                                               245/45R19              245/45R19              A02) bis A10)
                                                                                             E44)N255)ER1)

                                               245/45R19 M+S          245/45R19 M+S          A02) bis A10)
                                                                                             E44) ER1)

                                               255/40R19              255/40R19              A01) bis A10)
                                               K03)                                          E44)N265)

                                               255/40R19 M+S          255/40R19 M+S          A01) bis A10)
                                               K03)                                          E44)

                                               235/45R19              265/40R19              A02) bis A10)
                                               N245)                                         E44)V00)

                                               245/40R19              275/35R19              A02) bis A10)
                                               N255)                                         E44)V00)
Die Verwendung des Rades XRT-8519, LK112 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XRT-9519 (ABE-Nr. 49285*03) an der Hinterachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.



Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
GA                                e1*2007/46*1552*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                       Vorderachse          Hinterachse
                                           8.5x19,ET30          9.5x19,ET35
85 bis 140      Audi Q2                    235/35R19            235/35R19                    A01) bis A10)
                (mit Serienverbreiterung) A93)K01)

                                               235/40R19              235/40R19              A01) bis A10)
                                               A93a)K01)

                                               245/35R19              245/35R19              A01) bis A10)
                                               A93a)K01)

                                               255/35R19              255/35R19              A01) bis A10)
                                               K01)K78)
Die Verwendung des Rades XRT-8519, LK112 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XRT-9519 (ABE-Nr. 49285*03) an der Hinterachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 06 zur ABE-Nr. 49284
Nr. :                      RA-000726-G0-015
Anlage-Nr. :               51
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Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 XRT-8519


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
GA                               e1*2007/46*1552*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                       Vorderachse          Hinterachse
                                           8.5x19,ET30          9.5x19,ET35
85 bis 140      Audi Q2                    235/35R19            235/35R19                    A01) bis A10)
                (ohne Serienverbreiterung) A93)K01)

                                               235/40R19              235/40R19              A01) bis A10)
                                               A93a)K01)

                                               245/35R19              245/35R19              A01) bis A10)
                                               A93a)K01)

                                               255/35R19              255/35R19              A01) bis A10)
                                               K01)K78)
Die Verwendung des Rades XRT-8519, LK112 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XRT-9519 (ABE-Nr. 49285*03) an der Hinterachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
8U                             e1*2007/46*0590*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse          Hinterachse
                                        8.5x19,ET30          9.5x19,ET35
228 bis 270     Audi Q3 RS              235/40R19            235/40R19                       A02) bis A10)
                                        A93)                                                 N245)

                                               245/40R19              245/40R19              A02) bis A10)
                                               A93)                                          N255)

                                               255/40R19              255/40R19              A02) bis A10)

Die Verwendung des Rades XRT-8519, LK112 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XRT-9519 (ABE-Nr. 49285*03) an der Hinterachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.



Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
8U                                e1*2007/46*0591*..
8U1                               e13*2007/46*1163*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                       Vorderachse          Hinterachse
                                           8.5x19,ET30          9.5x19,ET35
88 bis 162      Audi Q3                    245/40R19            245/40R19                    A02) bis A10)
                (mit Serienverbreiterung) A93)

                                               255/40R19              255/40R19              A02) bis A10)

Die Verwendung des Rades XRT-8519, LK112 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XRT-9519 (ABE-Nr. 49285*03) an der Hinterachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.



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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 06 zur ABE-Nr. 49284
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Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 XRT-8519


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
8U                               e1*2007/46*0591*..
8U1                              e13*2007/46*1163*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                       Vorderachse          Hinterachse
                                           8.5x19,ET30          9.5x19,ET35
88 bis 162      Audi Q3                    245/40R19            245/40R19                    A01) bis A10)
                (ohne Serienverbreiterung) A93)K03)

                                               255/40R19              255/40R19              A01) bis A10)
                                               K03)
Die Verwendung des Rades XRT-8519, LK112 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XRT-9519 (ABE-Nr. 49285*03) an der Hinterachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.




Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der im Anhang befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
     mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.




RA-000726-G0-015-51~AU-5-112-57-ET30.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 06 zur ABE-Nr. 49284
Nr. :                      RA-000726-G0-015
Anlage-Nr. :               51
Seite :                    5/6                                                         Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 XRT-8519


A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Räder dürfen an der Außen (Designseite) - und Innenseite nur mit Klebegewichten
     ausgewuchtet werden. Je nach Bremsausstattung kann die Anbringung von
     Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt
     sein.

A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

E44) Nicht zulässig an beschussgeschützten Ausführungen.

ER1) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis
     zu einer Achslast von 1430 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb
     gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
     Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.


RA-000726-G0-015-51~AU-5-112-57-ET30.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 06 zur ABE-Nr. 49284
Nr. :                      RA-000726-G0-015
Anlage-Nr. :               51
Seite :                    6/6                                                          Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 XRT-8519


K78) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen sind folgende Maßnahmen
     erforderlich:
     - die Blechradhauskante ist von 45° vor bis 45° hinter der Radmitte komplett
         umzulegen,
     - der Kunststoffinnenkotflügel ist hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen,
     - der auf der Blechradhauskante befindliche Kunststoffradlauf ist entsprechend der
         umgelegten Radhauskante zu kürzen.

N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

N265) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 265/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
     und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde.
     Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers.
     Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne
     Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt
     die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.

Die Anlage Nr. 51 mit den Blättern 1 bis 6 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ XRT-8519 des Auftraggebers Borbet GmbH.

Geschäftsstelle Essen, 22.02.2019




RA-000726-G0-015-51~AU-5-112-57-ET30.docx