Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 06 zur ABE-Nr. 49284
Nr. : RA-000726-G0-015
Anlage-Nr. : 37a
Seite : 1/8 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : XRT-8519
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: XRT-8519
Art des Rades: einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke: Borbet
Montageposition: Vorderachse *
Radausführung: LK112
Radgröße: 8½Jx19H2
Rad-Einpresstiefe: 35 mm
Lochkreisdurchmesser: 112 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 72,50 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: BOØ72,5/Ø57,1
geprüfte Radlast: 730 kg
bei Reifenabrollumfang: 2100 mm
* Die Verwendung des Rades XRT-8519, LK112 ist nur an der Vorderachse zulässig. Das hier
beschriebene Sonderrad ist nur in Kombination mit dem Radtyp XRT-9519 (ABE-Nr. 49285*03)
an der Hinterachse zulässig. Die zulässigen Reifengrößen und Auflagen sind dem separaten
Gutachten für den Radtyp XRT-9519, LK112 (ABE-Nr. 49285*03) zu entnehmen.
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Audi (D)
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
moment
8J Radschraube, Kegel 60°, Gewinde 5242 130 Nm
M14x1,5, Schaftlänge 28,5 mm
GA Radschraube, Kegel 60°, Gewinde 5242 140 Nm
M14x1,5, Schaftlänge 28,5 mm
4E Radschraube, Kegel 60°, Gewinde 5242 140 Nm
M14x1,5, Schaftlänge 28,5 mm
8U, 8U1 , Radschraube, Kegel 60°, Gewinde 5207 140 Nm
M14x1,5, Schaftlänge 33 mm
RA-000726-G0-015-37a~AU-5-112-57-ET35.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 06 zur ABE-Nr. 49284
Nr. : RA-000726-G0-015
Anlage-Nr. : 37a
Seite : 2/8 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : XRT-8519
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
4E e1*2001/116*0198*..
4E e1*2001/116*0246*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8.5x19,ET35 9.5x19,ET35
154 bis 331 Audi A8 245/40R19 245/40R19 A02) bis A10)
E44)N255)
245/40R19 M+S 245/40R19 M+S A02) bis A10)
E44)
245/45R19 245/45R19 A02) bis A10) ER2)
E44)N255)
245/45R19 M+S 245/45R19 M+S A02) bis A10) ER2)
E44)
255/40R19 255/40R19 A02) bis A10)
E44)N265)
255/40R19 M+S 255/40R19 M+S A02) bis A10)
E44)
235/45R19 265/40R19 A02) bis A10)
N245) E44)V00)
245/40R19 275/35R19 A02) bis A10)
N255) E44)V00)
Die Verwendung des Rades XRT-8519, LK112 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XRT-9519 (ABE-Nr. 49285*03) an der Hinterachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.
RA-000726-G0-015-37a~AU-5-112-57-ET35.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 06 zur ABE-Nr. 49284
Nr. : RA-000726-G0-015
Anlage-Nr. : 37a
Seite : 3/8 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : XRT-8519
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
GA e1*2007/46*1552*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8.5x19,ET35 9.5x19,ET35
85 bis 140 Audi Q2 235/35R19 235/35R19 A01) bis A10)
(mit Serienverbreiterung) A93)K01)
235/40R19 235/40R19 A01) bis A10)
A93a)K01)
245/35R19 245/35R19 A01) bis A10)
A93a)K01)
255/35R19 255/35R19 A01) bis A10)
K01)
Die Verwendung des Rades XRT-8519, LK112 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XRT-9519 (ABE-Nr. 49285*03) an der Hinterachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
GA e1*2007/46*1552*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8.5x19,ET35 9.5x19,ET35
85 bis 140 Audi Q2 235/35R19 235/35R19 A01) bis A10)
(ohne Serienverbreiterung) A93)K01)
235/40R19 235/40R19 A01) bis A10)
A93a)K01)
245/35R19 245/35R19 A01) bis A10)
A93a)K01)
255/35R19 255/35R19 A01) bis A10)
K01)
Die Verwendung des Rades XRT-8519, LK112 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XRT-9519 (ABE-Nr. 49285*03) an der Hinterachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.
RA-000726-G0-015-37a~AU-5-112-57-ET35.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 06 zur ABE-Nr. 49284
Nr. : RA-000726-G0-015
Anlage-Nr. : 37a
Seite : 4/8 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : XRT-8519
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
8U e1*2007/46*0591*..
8U1 e13*2007/46*1163*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8.5x19,ET35 9.5x19,ET35
88 bis 162 Audi Q3 245/40R19 245/40R19 A02) bis A10)
(ohne Serienverbreiterung) A93a)
255/40R19 255/40R19 A01) bis A10)
K03)
Die Verwendung des Rades XRT-8519, LK112 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XRT-9519 (ABE-Nr. 49285*03) an der Hinterachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
8U e1*2007/46*0591*..
8U1 e13*2007/46*1163*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8.5x19,ET35 9.5x19,ET35
88 bis 162 Audi Q3 245/40R19 245/40R19 A02) bis A10)
(mit Serienverbreiterung) A93a)
255/40R19 255/40R19 A02) bis A10)
Die Verwendung des Rades XRT-8519, LK112 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XRT-9519 (ABE-Nr. 49285*03) an der Hinterachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
8J e1*2001/116*0369*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8.5x19,ET35 9.5x19,ET35
132 bis 169 Audi TT 235/35R19 235/35R19 A01) bis A10)
(Coupe, Roadster; Baureihe K03)K27) E77a)
8S; Serie bis 19 Zoll; ab EG-
Genehmigungs-Nr 245/35R19 245/35R19 A01) bis A10)
e1*2001/116*0369*17) K03)K27) E77a)
Die Verwendung des Rades XRT-8519, LK112 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XRT-9519 (ABE-Nr. 49285*03) an der Hinterachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.
RA-000726-G0-015-37a~AU-5-112-57-ET35.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 06 zur ABE-Nr. 49284
Nr. : RA-000726-G0-015
Anlage-Nr. : 37a
Seite : 5/8 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : XRT-8519
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
8J e1*2001/116*0369*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8.5x19,ET35 9.5x19,ET35
210 bis 228 Audi TTS 245/35R19 245/35R19 A01) bis A10)
(Coupe, Roadster; Baureihe K03)K27) E77a)
8S; Serie bis 19 Zoll; ab EG-
Genehmigungs-Nr
e1*2001/116*0369*17)
Die Verwendung des Rades XRT-8519, LK112 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XRT-9519 (ABE-Nr. 49285*03) an der Hinterachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
8J e1*2001/116*0369*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8.5x19,ET35 9.5x19,ET35
132 bis 180 Audi TT 235/35R19 235/35R19 A01) bis A10)
(Coupe, Roadster; Baureihe K03)K27) E77a)E85)
8S; Serie auch 20Zoll; ab
EG-Genehmigungs-Nr 245/35R19 245/35R19 A01) bis A10)
e1*2001/116*0369*17) K03)K27) E77a)E85)
Die Verwendung des Rades XRT-8519, LK112 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XRT-9519 (ABE-Nr. 49285*03) an der Hinterachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
8J e1*2001/116*0369*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8.5x19,ET35 9.5x19,ET35
210 bis 228 Audi TTS 245/35R19 245/35R19 A01) bis A10)
(Coupe, Roadster; Baureihe K03)K27) E77a)E85)
8S; Serie auch 20Zoll; ab
EG-Genehmigungs-Nr
e1*2001/116*0369*17)
Die Verwendung des Rades XRT-8519, LK112 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XRT-9519 (ABE-Nr. 49285*03) an der Hinterachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.
RA-000726-G0-015-37a~AU-5-112-57-ET35.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 06 zur ABE-Nr. 49284
Nr. : RA-000726-G0-015
Anlage-Nr. : 37a
Seite : 6/8 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : XRT-8519
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
der im Anhang befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
verwendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
Gutachten erlaubt wird.
RA-000726-G0-015-37a~AU-5-112-57-ET35.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 06 zur ABE-Nr. 49284
Nr. : RA-000726-G0-015
Anlage-Nr. : 37a
Seite : 7/8 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : XRT-8519
A10) Die Räder dürfen an der Außen (Designseite) - und Innenseite nur mit Klebegewichten
ausgewuchtet werden. Je nach Bremsausstattung kann die Anbringung von
Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt
sein.
ER2) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis
zu einer Achslast von 1430 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb
gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).
A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist
nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
E44) Nicht zulässig an beschussgeschützten Ausführungen.
E77a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab Modelljahr 2015 (Modell 8S):
- ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0369*17
E85) Die Verwendung ist nur zulässig an Fahrzeugen, die serienmäßig die
Rad/Reifenkombination 255/30R20 a. 9x20, ET52 eingetragen haben.
K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K27) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.
N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
RA-000726-G0-015-37a~AU-5-112-57-ET35.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 06 zur ABE-Nr. 49284
Nr. : RA-000726-G0-015
Anlage-Nr. : 37a
Seite : 8/8 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : XRT-8519
N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
N265) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 265/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde.
Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers.
Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne
Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt
die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.
Die Anlage Nr. 37a mit den Blättern 1 bis 8 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ XRT-8519 des Auftraggebers Borbet GmbH.
Geschäftsstelle Essen, 22.02.2019
RA-000726-G0-015-37a~AU-5-112-57-ET35.docx