Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 49547 Nr. : RA-000771-D0-015 Anlage-Nr. : 5 Seite : 1/7 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : BLX-9519 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: BLX-9519 Art des Rades: einteiliges Leichtmetall-Rad Handelsmarke: Borbet Montageposition: Vorder-und Hinterachse Radausführung: LK112 Radgröße: 9½Jx19H2 Rad-Einpresstiefe: 40 mm Lochkreisdurchmesser: 112 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 72,50 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: BOØ72,5/Ø57,1 geprüfte Radlast: 720 kg bei Reifenabrollumfang: 2100 mm Allgemeine Anforderungen Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke : Audi AG , Quattro GmbH Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- moment 8J Radschraube, Kegel 60°, Gewinde 5246 120 Nm M14x1,5, Schaftlänge 28,5 mm GA Radschraube, Kegel 60°, Gewinde 5246 140 Nm M14x1,5, Schaftlänge 28,5 mm 8U, 8U1 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde 5207 140 Nm M14x1,5, Schaftlänge 33 mm RA-000771-D0-015-05~AU-5-112-57-ET40.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 49547 Nr. : RA-000771-D0-015 Anlage-Nr. : 5 Seite : 2/7 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : BLX-9519 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): GA e1*2007/46*1552*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 85 bis 140 Audi Q2 235/35R19 A02) bis A10) (mit Serienverbreiterung) A01)K01)K04) 235/40R19 A01)K01)K04) 245/35R19 A01)K01)K02) 265/30R19 A01)K01)K02)K78) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): GA e1*2007/46*1552*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 85 bis 140 Audi Q2 235/35R19 A02) bis A10) (ohne Serienverbreiterung) A01)K01)K04) 235/40R19 A01)K01)K04) 245/35R19 A01)K01)K02) 265/30R19 A01)K01)K02)K78) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 8U e1*2007/46*0591*.. 8U1 e13*2007/46*1163*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 88 bis 162 Audi Q3 245/40R19 A02) bis A10) (mit Serienverbreiterung) RA-000771-D0-015-05~AU-5-112-57-ET40.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 49547 Nr. : RA-000771-D0-015 Anlage-Nr. : 5 Seite : 3/7 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : BLX-9519 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 8U e1*2007/46*0591*.. 8U1 e13*2007/46*1163*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 88 bis 162 Audi Q3 245/40R19 A02) bis A10) (ohne Serienverbreiterung) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 8J e1*2001/116*0369*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 118 bis 155 Audi TT, Audi TT quattro 235/35R19 A02) bis A10) (Coupe, Cabrio; Baureihe A01)K01)K04)K67) E77) 8J; bis EG-Genehmigungs- Nr e1*2001/116*0369*16; Ausführungen mit kleinsten Sommer-Serienreifen 225/..) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 8J e1*2001/116*0369*.. 8J e1*2001/116*0375*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 184 bis 200 Audi TT, Audi TT quattro 235/35R19 M+S A02) bis A10) (Coupe, Cabrio; Baureihe A01)K01)K04)K67) E77) 8J; bis EG-Genehmigungs- Nr e1*2001/116*0369*16; Ausführungen mit kleinsten Sommer-Reifen 245/..) RA-000771-D0-015-05~AU-5-112-57-ET40.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 49547 Nr. : RA-000771-D0-015 Anlage-Nr. : 5 Seite : 4/7 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : BLX-9519 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 8J e1*2001/116*0369*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 132 bis 169 Audi TT 235/35R19 A02) bis A10) (Coupe, Roadster; Baureihe A01)K03)K27) E77a) 8S; Serie bis 19 Zoll; ab EG- Genehmigungs-Nr 245/35R19 e1*2001/116*0369*17) A01)K03)K04)K27) 265/30R19 A01)K01)K04)K27) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 245/35R19 285/30R19 A01) bis A10) K03)K27) K02)K75) E77a)V00) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 8J e1*2001/116*0369*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 132 bis 180 Audi TT 235/35R19 A02) bis A10) (Coupe, Roadster; Baureihe A01)K03)K27) E77a)E85) 8S; Serie auch 20Zoll; ab EG-Genehmigungs-Nr 245/35R19 e1*2001/116*0369*17) A01)K03)K04)K27) 265/30R19 A01)K01)K04)K27) 275/30R19 A01)K01)K02)K27)K75) Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach- verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach- verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. RA-000771-D0-015-05~AU-5-112-57-ET40.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 49547 Nr. : RA-000771-D0-015 Anlage-Nr. : 5 Seite : 5/7 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : BLX-9519 A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der im Anhang befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein. E77) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis Modelljahr 2014 (Modell 8J): - bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0369*16 E77a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab Modelljahr 2015 (Modell 8S): - ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0369*17 RA-000771-D0-015-05~AU-5-112-57-ET40.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 49547 Nr. : RA-000771-D0-015 Anlage-Nr. : 5 Seite : 6/7 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : BLX-9519 K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K27) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten. K67) An Achse 2 sind folgende Maßnahmen erforderlich: - die an der Stoßfängeroberkante befindliche Blechlasche/-kante ist zu kürzen bzw. eng an das Radhaus anzulegen und der Stoßfänger entsprechend neu zu befestigen, - der Filzinnenkotflügel ist im Bereich von 100 mm unterhalb der Stoßfängeroberkante bis ca. 200 mm vor der Radmitte eng an das Blechradhaus anzulegen. K75) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 1 zu gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich: - die Radhauskante ist im Bereich von 200mm über dem Schweller bis zur Oberkante Stoßfänger um 10 mm zu weiten, - die an der Stoßfängeroberkante befindliche Blechlasche/-kante ist zu kürzen bzw. eng an das Radhaus anzulegen und der Stoßfänger entsprechend neu zu befestigen, - - der Filzinnenkotflügel ist im Bereich von 100 mm unterhalb der Stoßfängeroberkante bis ca. 200 mm vor der Radmitte eng an das Blechradhaus anzulegen. RA-000771-D0-015-05~AU-5-112-57-ET40.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 49547 Nr. : RA-000771-D0-015 Anlage-Nr. : 5 Seite : 7/7 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : BLX-9519 K78) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen sind folgende Maßnahmen erforderlich: - die Blechradhauskante ist von 45° vor bis 45° hinter der Radmitte komplett umzulegen, - der Kunststoffinnenkotflügel ist hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen, - der auf der Blechradhauskante befindliche Kunststoffradlauf ist entsprechend der umgelegten Radhauskante zu kürzen. V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder- und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises. E85) Die Verwendung ist nur zulässig an Fahrzeugen, die serienmäßig die Rad/Reifenkombination 255/30R20 a. 9x20, ET52 eingetragen haben. Die Anlage Nr. 5 mit den Blättern 1 bis 7 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder Typ BLX-9519 des Auftraggebers Borbet GmbH. Geschäftsstelle Essen, 14.03.2019 RA-000771-D0-015-05~AU-5-112-57-ET40.docx