Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO Nr. : RZ-064372-L0-306 Anlage-Nr. : 1 Seite : 1 / 19 Mo b i l i t ä t Hersteller : RH-ALURAD GmbH Teiletyp : NBU 859 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: NBU 859 Art des Rades: einteiliges Leichtmetall-Rad Montageposition: Vorder-und Hinterachse Radausführung: NBU859 112G Radgröße: 8½Jx19H2 Rad-Einpresstiefe: 35 mm Lochkreisdurchmesser: 112 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 72,60 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: Ø72.5/Ø57.1 geprüfte Radlast: 690 kg bei Reifenabrollumfang: 2100 mm Allgemeine Anforderungen Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke : Audi (D) Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- moment 4B, 4F, 4F1, 8E, 8H, 8P, 8J, Radschraube, Kegel 60°, Gewinde 4723 120 Nm 8PB, 8V, B5, D2, QB6, 8V M14x1,5, Schaftlänge 29 mm 8U, 8U1, F3, GA Radschraube, Kegel 60°, Gewinde 4723 140 Nm M14x1,5, Schaftlänge 29 mm 4E Radschraube, Kegel 60°, Kalotte 4833 140 Nm beweglich, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 32 mm RZ-064372-L0-306-01~AU-5-112-57-ET35 Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO Nr. : RZ-064372-L0-306 Anlage-Nr. : 1 Seite : 2 / 19 Mo b i l i t ä t Hersteller : RH-ALURAD GmbH Teiletyp : NBU 859 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 8P e1*2001/116*0217*.. 8P e1*2001/116*0241*.. 8P e1*2001/116*0456*.. 8PB e13*2007/46*1082*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 66 bis 147 Audi A3 215/35R19 A02) bis A10) (3türig, 5türig, Cabrio, außer A01)K01)K04)K58)K59)K60)T85) S3, RS3) 225/35R19 A01)G0S)K01)K04)K58)K59)K60)T88) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 8P e1*2001/116*0217*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 184 bis 195 Audi S3 225/35R19 A02) bis A10) A01)K01)K04)K58)K59)K60)T88) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 8V e1*2007/46*0607*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 77 bis 140 Audi A3, A3 Sportback 215/35R19 A02) bis A10) (3-türig, 5-türig) A01)K01)K04)K27)K28)K68)N225)T85) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 8V e1*2007/46*0607*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 77 bis 140 Audi A3 Stufenheck, A3 215/35R19 A02) bis A10) Cabrio A01)K03)K04)N225)T85) E75) (Nur zulässig an Fahrzeugen die max. 18 215/35R19 M+S Zoll Räder verbaut oder A01)K03)K04)T85)W225) eingetragen haben) 225/35R19 A01)K03)K04)K28)K71) 235/30R19 A01)K01)K04)K28)K71)T86) 245/30R19 A01)K01)K04)K28)K71) RZ-064372-L0-306-01~AU-5-112-57-ET35 Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO Nr. : RZ-064372-L0-306 Anlage-Nr. : 1 Seite : 3 / 19 Mo b i l i t ä t Hersteller : RH-ALURAD GmbH Teiletyp : NBU 859 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 8V e1*2007/46*0607*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 77 bis 140 Audi A3 Stufenheck, A3 215/35R19 A02) bis A10) Cabrio A01)K03)K04)T85) E76) (Nur zulässig an Fahrzeugen die 225/35R19 serienmäßig 19 Zoll Räder A01)K03)K04)K28)K71) verbaut und/oder eingetragen haben) 235/30R19 A01)K01)K04)K28)K71)T86) 245/30R19 A01)K01)K04)K28)K71) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 8V e1*2007/46*0607*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 210 bis 228 Audi S3 Stufenheck, S3 225/35R19 A02) bis A10) Cabrio A01)K03)K04)K28)K71) (Nur zulässig an Fahrzeugen die max. 18 235/30R19 Zoll Räder verbaut oder A01)K01)K04)K28)K71)T86) eingetragen haben) 245/30R19 A01)K01)K04)K28)K71) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 8V e1*2007/46*0607*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 206 bis 228 Audi S3 Stufenheck, S3 225/35R19 A02) bis A10) Cabrio A01)K03)K04)K28)K71) (Nur zulässig an Fahrzeugen die 235/30R19 serienmäßig 19 Zoll Räder A01)K01)K04)K28)K71)T86) verbaut und/oder eingetragen haben) 245/30R19 A01)K01)K04)K28)K71) RZ-064372-L0-306-01~AU-5-112-57-ET35 Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO Nr. : RZ-064372-L0-306 Anlage-Nr. : 1 Seite : 4 / 19 Mo b i l i t ä t Hersteller : RH-ALURAD GmbH Teiletyp : NBU 859 Typ: B5 ABE / EG-Genehmigung: e1*93/81*0013*.., e1*98/14*0013*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 55 bis 142 Audi A4, 225/35R19 A01) bis A10) Audi A4 quattro, K03)K39) Audi A4 Avant, 235/35R19 Audi A4 Avant quattro G01)K28) 169 bis 195 Audi S4, 235/35R19 A01) bis A10) Audi S4 quattro G01) K03)K28)K39) e1*98/14*0013*21E 1150/1130(1100) 5/112/57 Typ: 8E ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0151*.., e1*2001/116*0151*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 74 bis 188 Audi A4, 225/35R19 A02) bis A10) Audi A4 quattro T88) (Limousine, Avant) 235/35R19 A01)K03)K04)K35)T92) 253 Audi S4 235/35R19 A01) bis A10) (Limousine, Avant) T92) K03)K04)K35) e1*2001/116*0151*23E 1230/1150 -1250/1150 –S4 5/112/57 Typ: QB6 ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0243*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 162 bis 182 Audi A4, 225/35R19 A02) bis A10) Audi A4 quattro, T88) Audi A4 quattro Cabrio, Audi A4 Avant, 235/35R19 Audi A4 Avant quattro A01)K03)K04)K35)T92) 253 Audi A4 quattro Cabrio, 235/35R19 A01) bis A10) Audi S4 Cabrio T92) K03)K04)K55)K56) e1*2001/116*0243*06E 1165/1145 (1195) | 1250/1150(0) 5/112/57 RZ-064372-L0-306-01~AU-5-112-57-ET35 Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO Nr. : RZ-064372-L0-306 Anlage-Nr. : 1 Seite : 5 / 19 Mo b i l i t ä t Hersteller : RH-ALURAD GmbH Teiletyp : NBU 859 Typ: 8H ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0177*.., e1*2001/116*0177*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 96 bis 188 Audi A4 Cabriolet 225/35R19 A02) bis A10) T88) 235/35R19 A01)K03)K04)K55)K56)T92) 253 Audi S4 Cabriolet 235/35R19 A01) bis A10) T92) K03)K04)K55)K56) E1*2001/116*0177*10E 1250/1165 5/112/57 Typ: 4B ABE / EG-Genehmigung: e1*96/27*0051*.. , e1*98/14*0051*.. , e1*2001/116*0051*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 81 bis 142 Audi A6, A6 quattro 225/35R19 A01) bis A10)E54) (Limousine, Avant) E44)K04)K28)K39) 235/35R19 K03) 162 bis 184 Audi A6, A6 quattro 235/35R19 (Limousine, Avant) K03) e1*98/14*0051*25E 1230/1200(1230) 5/112/57 Typ: 4F ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0254*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 320 Audi S6 255/35R19 A01) bis A10)ER1) K03)K04)K64) e1*2001/116*0254*23E 5/112/57 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 4F e1*2001/116*0254*.. 4F1 e13*2007/46*1080*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 120 bis 257 Audi A6 Allroad 245/40R19 A01) bis A10) K03)K04)K64) 255/35R19 5/112/57 RZ-064372-L0-306-01~AU-5-112-57-ET35 Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO Nr. : RZ-064372-L0-306 Anlage-Nr. : 1 Seite : 6 / 19 Mo b i l i t ä t Hersteller : RH-ALURAD GmbH Teiletyp : NBU 859 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 4F e1*2001/116*0254*.. 4F1 e13*2007/46*1080*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 89 bis 160 Audi A6 225/40R19 A02) bis A10) (Ausführungen mit kleinsten A01)K04)K64) E44)E54) Serienreifen 205/..) 235/35R19 A01)K04)K64)T91) 245/35R19 A01)K01)K04)K64) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 4F e1*2001/116*0254*.. 4F1 e13*2007/46*1080*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 120 bis 257 Audi A6 225/40R19 A02) bis A10) (Ausführungen mit kleinsten A01)K04)K64)T93) E44)E54) Serienreifen 225/..) 235/35R19 A01)K04)K64)T91) 245/35R19 A01)K01)K04)K64)T93) Typ: D2 ABE / EG-Genehmigung: G850; e1*93/81*0005*.., e1*98/14*0005*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 110 bis 169 Audi A8 255/40R19 A02) bis A10)ER1) E44) 250 bis 265 Audi S8 255/40R19 A02) bis A10)ER1) E44) e1*98/14*0005*24E 5/112/57 RZ-064372-L0-306-01~AU-5-112-57-ET35 Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO Nr. : RZ-064372-L0-306 Anlage-Nr. : 1 Seite : 7 / 19 Mo b i l i t ä t Hersteller : RH-ALURAD GmbH Teiletyp : NBU 859 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 4E e1*2001/116*0198*.. 4E e1*2001/116*0246*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 154 bis 331 Audi A8 235/45R19 A02) bis A10)B53)ER2) N245) E44) 235/45R19 M+S 245/40R19 N255) 245/40R19 M+S 245/45R19 N255) 245/45R19 M+S 255/40R19 N265) 255/40R19 M+S Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): GA e1*2007/46*1552*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 85 bis 140 Audi Q2 225/35R19 A02) bis A10) (mit Serienverbreiterung) A01)A93)K03)K04)T88) 225/40R19 A01)A93)K03)K04) 235/35R19 A01)A93)K01)K04) 235/40R19 A01)A93a)K01)K04) 245/35R19 A01)A93a)K01)K02) 255/35R19 A01)K01)K02) RZ-064372-L0-306-01~AU-5-112-57-ET35 Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO Nr. : RZ-064372-L0-306 Anlage-Nr. : 1 Seite : 8 / 19 Mo b i l i t ä t Hersteller : RH-ALURAD GmbH Teiletyp : NBU 859 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): GA e1*2007/46*1552*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 85 bis 140 Audi Q2 225/35R19 A02) bis A10) (ohne Serienverbreiterung) A01)A93)K01)K04)T88) 225/40R19 A01)A93)K01)K04) 235/35R19 A01)A93)K01)K04) 235/40R19 A01)A93a)K01)K04) 245/35R19 A01)A93a)K01)K02) 255/35R19 A01)K01)K02) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): GA e1*2007/46*1552*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 221 Audi SQ2 225/40R19 M+S A02) bis A10) A01)A93)K03)K04) 235/35R19 A01)A93)K01)K04) 235/40R19 A01)A93a)K01)K04) 245/35R19 A01)A93a)K01)K02) 255/35R19 A01)K01)K02) RZ-064372-L0-306-01~AU-5-112-57-ET35 Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO Nr. : RZ-064372-L0-306 Anlage-Nr. : 1 Seite : 9 / 19 Mo b i l i t ä t Hersteller : RH-ALURAD GmbH Teiletyp : NBU 859 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 8U e1*2007/46*0591*.. 8U1 e13*2007/46*1163*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 88 bis 162 Audi Q3 225/45R19 A02) bis A10) (mit Serienverbreiterung) A93a)N235) 235/45R19 GAT) 245/40R19 A93a) 255/40R19 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 8U e1*2007/46*0591*.. 8U1 e13*2007/46*1163*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 88 bis 162 Audi Q3 225/45R19 A02) bis A10) (ohne Serienverbreiterung) A93a)N235) 235/45R19 GAT) 245/40R19 A93a) 255/40R19 A01)K03)K04) RZ-064372-L0-306-01~AU-5-112-57-ET35 Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO Nr. : RZ-064372-L0-306 Anlage-Nr. : 1 Seite : 10 / 19 Mo b i l i t ä t Hersteller : RH-ALURAD GmbH Teiletyp : NBU 859 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 8U e1*2007/46*0590*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 228 bis 270 Audi Q3 RS 225/40R19 M+S A02) bis A10) A01)A93)G01) 225/45R19 M+S A93a) 235/40R19 A93)N245) 235/45R19 N245) 245/40R19 A93a)N255) 255/40R19 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): F3 e1*2007/46*1900*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 110 bis 169 Audi Q3 235/45R19 A02) bis A10) (ohne Serienverbreiterung) A01)A93)K04) 235/50R19 A01)K01)K04) 245/45R19 A01)A93a)K01)K04) 255/45R19 A01)K01)K04) 265/45R19 A01)K01)K04) RZ-064372-L0-306-01~AU-5-112-57-ET35 Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO Nr. : RZ-064372-L0-306 Anlage-Nr. : 1 Seite : 11 / 19 Mo b i l i t ä t Hersteller : RH-ALURAD GmbH Teiletyp : NBU 859 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): F3 e1*2007/46*1900*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 110 bis 169 Audi Q3 235/45R19 A02) bis A10) (mit Serienverbreiterung) A93) 235/50R19 245/45R19 A93a) 255/45R19 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 8J e1*2001/116*0369*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 118 bis 155 Audi TT, Audi TT quattro 225/35R19 A02) bis A10) (Coupe, Cabrio; Baureihe A01)K03)K04)K67) E77) 8J; bis EG-Genehmigungs- Nr e1*2001/116*0369*16; 235/35R19 Ausführungen mit kleinsten A01)K01)K04)K67) Sommer-Serienreifen 225/..) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 8J e1*2001/116*0369*.. 8J e1*2001/116*0375*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 184 bis 265 Audi TT, Audi TT quattro 225/35R19 M+S A02) bis A10) (Coupe, Cabrio; Baureihe A01)K03)K04)K67) E77) 8J; bis EG-Genehmigungs- Nr e1*2001/116*0369*16; 235/35R19 M+S Ausführungen mit kleinsten A01)K01)K04)K67) Sommer-Reifen 245/..) RZ-064372-L0-306-01~AU-5-112-57-ET35 Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO Nr. : RZ-064372-L0-306 Anlage-Nr. : 1 Seite : 12 / 19 Mo b i l i t ä t Hersteller : RH-ALURAD GmbH Teiletyp : NBU 859 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 8J e1*2001/116*0369*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 132 bis 169 Audi TT 225/35R19 A02) bis A10) (Coupe, Roadster; Baureihe E77a) 8S; Serie bis 19 Zoll; ab EG- 225/40R19 Genehmigungs-Nr A01)K27) e1*2001/116*0369*17) 235/35R19 A01)K03)K27) 245/35R19 A01)K03)K04)K27) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 8J e1*2001/116*0369*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 210 bis 228 Audi TTS 225/35R19 M+S A02) bis A10) (Coupe, Roadster; Baureihe E77a) 8S; Serie bis 19 Zoll; ab EG- 225/40R19 M+S Genehmigungs-Nr A01)K27) e1*2001/116*0369*17) 235/35R19 M+S A01)K03)K27) 245/35R19 A01)K03)K04)K27) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 8J e1*2001/116*0369*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 132 bis 180 Audi TT 225/35R19 A02) bis A10) (Coupe, Roadster; Baureihe E77a)E85) 8S; Serie auch 20Zoll; ab 225/40R19 EG-Genehmigungs-Nr A01)K27) e1*2001/116*0369*17) 235/35R19 A01)K03)K27) 245/35R19 A01)K03)K04)K27) RZ-064372-L0-306-01~AU-5-112-57-ET35 Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO Nr. : RZ-064372-L0-306 Anlage-Nr. : 1 Seite : 13 / 19 Mo b i l i t ä t Hersteller : RH-ALURAD GmbH Teiletyp : NBU 859 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 8J e1*2001/116*0369*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 210 bis 228 Audi TTS 225/35R19 M+S A02) bis A10) (Coupe, Roadster; Baureihe E77a)E85) 8S; Serie auch 20Zoll; ab 225/40R19 M+S EG-Genehmigungs-Nr A01)K27) e1*2001/116*0369*17) 235/35R19 M+S A01)K03)K27) 245/35R19 A01)K03)K04)K27) Auflagen und Hinweise A01) Entfällt für dieses Gutachten. A02) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeug- sachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. RZ-064372-L0-306-01~AU-5-112-57-ET35 Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO Nr. : RZ-064372-L0-306 Anlage-Nr. : 1 Seite : 14 / 19 Mo b i l i t ä t Hersteller : RH-ALURAD GmbH Teiletyp : NBU 859 A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Räder dürfen an der Außen (Designseite) - und Innenseite nur mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein. A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). B53) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, an denen die optionale 6-Kolben Festsattelbremse (Audi Ceramic Brembo) mit kohlefaserverstärkter Keramikbremsscheibe verbaut ist.B53AU E44) Nicht zulässig an beschussgeschützten Ausführungen. E54) Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen: Allroad E75) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig maximal bis 18-Zoll-Bereifung ausgerüstet sind oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. E76) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit Reifen der Größe 235/35R19 (dann auf 8x19 ET49) ausgerüstet sind oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG- Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. E77) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis Modelljahr 2014 (Modell 8J): - bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0369*16 E77a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab Modelljahr 2015 (Modell 8S): - ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0369*17 E85) Die Verwendung ist nur zulässig an Fahrzeugen, die serienmäßig die Rad/Reifenkombination 255/30R20 a. 9x20, ET52 eingetragen haben. RZ-064372-L0-306-01~AU-5-112-57-ET35 Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO Nr. : RZ-064372-L0-306 Anlage-Nr. : 1 Seite : 15 / 19 Mo b i l i t ä t Hersteller : RH-ALURAD GmbH Teiletyp : NBU 859 ER1) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer Achslast von 1380 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33). ER2) Aufgrund der geprüften Radlast, in Abhängigkeit vom Abrollumfang des Reifens, ist die Verwendung der Reifengrößen eingeschränkt und aus der nachfolgend aufgeführten Tabelle zu entnehmen. Reifengröße Reifenabrollumfang in mm max. zulässige Achslast in kg 235/45R19 2120 1368 245/40R19 2071 1380 245/45R19 2144 1355 255/40R19 2095 1380 Bei Montage an Achse 2 gilt dies auch für die erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1 – 8.3 in den Fahrzeugpapieren). Sofern nur diese höher ist als der oben genannte Wert gilt dieser als erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb für diese Rad-Reifen-Kombination. G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen- Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden. G0S) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R15, 205/50R17, 225/40R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. GAT) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/60R17, 235/50R18, 235/55R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. RZ-064372-L0-306-01~AU-5-112-57-ET35 Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO Nr. : RZ-064372-L0-306 Anlage-Nr. : 1 Seite : 16 / 19 Mo b i l i t ä t Hersteller : RH-ALURAD GmbH Teiletyp : NBU 859 K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K27) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten. K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten. K35) An Achse 2 ist vom Kunststoffinnenkotflügel im Bereich von ca. 45° vor und hinter der Radmitte ein Streifen von ca. 60 mm Breite (gemessen von der Radhausausschnittkante) abzutrennen, oder diesen Bereich vollkommen an das Blechradhaus anlegen. K39) An Achse 2 ist vom Kunststoffinnenkotflügel im Bereich von ca. 45° vor und hinter der Radmitte ein Streifen von ca. 60 mm Breite (gemessen von der Radhausausschnittkante) abzutrennen. K55) An Achse 2 ist vom Kunststoffinnenkotflügel im Bereich von Radmitte bis Stoßfängeroberkante ein Streifen von ca. 60 mm Breite (gemessen von der Radhausausschnittkante) abzutrennen, oder diesen Bereich vollkommen an das Blechradhaus anlegen. K56) An Achse 2 ist die oberhalb der Stoßfängeroberkante befindliche Blechlasche/-kante eng an das Radhaus anzulegen und auszustellen. K58) An Achse 2 ist vom Kunststoffinnenkotflügel, im Bereich ab der seitlichen Stoßleiste bis ca. 120 mm unterhalb der Stoßfängeroberkante, ein Streifen von ca. 55 mm Breite (gemessen von der Radhausausschnittkante) abzutrennen. RZ-064372-L0-306-01~AU-5-112-57-ET35 Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO Nr. : RZ-064372-L0-306 Anlage-Nr. : 1 Seite : 17 / 19 Mo b i l i t ä t Hersteller : RH-ALURAD GmbH Teiletyp : NBU 859 K59) An Achse 2 sind folgende Maßnahmen erforderlich: 3-Türer: - die ins Radhaus ragende Kunststoffkante des Stoßfängers ist ab der Oberkante auf einer Länge von ca. 120 mm nach unten auf eine Restbreite von 3-4 mm zu kürzen, - der obere Teil des Kunststoffhalters für den Stoßfänger ist ab dem oberen Befestigungspunkt bis ca. 70 mm nach unten schräg abzutrennen, der obere Befestigungspunkt (die ins Radhaus ragende Blechlasche) ist nach oben umzulegen; der obere Befestigungspunkt für den Stoßfänger entfällt, - die waagerecht ins Radhaus ragende Kunststoffkante ist ab dem Radausschnitt bis ca. 60 mm nach hinten schräg auslaufend zu kürzen; die darüber befindliche Blechkante ist ganz nach oben umzulegen (vorher quer einsägen). 5- Türer: - die ins Radhaus ragende Kunststoffkante des Stoßfängers ist ab der Oberkante auf einer Länge von ca. 60 mm nach unten auf eine Restbreite von 3-4 mm zu kürzen, - der obere Teil des Kunststoffhalters für den Stoßfänger ist ab dem oberen Befestigungspunkt bis ca. 70 mm nach unten schräg abzutrennen, der obere Befestigungspunkt für den Stoßfänger entfällt, - die waagerecht ins Radhaus ragende Kunststoffkante ist ab dem Radausschnitt bis ca. 60 mm nach hinten schräg auslaufend zu kürzen; die darüber befindliche Blechkante ist ganz nach oben umzulegen (vorher quer einsägen). K60) An Achse 2 ist der Blechbereich des Radhausausschnitts direkt über dem Stoßfänger um min. 4 mm nach außen aufzuweiten und im weiteren Verlauf bis zur Radmitte um ca. 3 mm. K64) An Achse 2 sind folgende Maßnahmen erforderlich: - die hinter dem Befestigungsniet des Filzinnenkotflügels befindliche Blechausbuchtung ist eng an das äußere Karosserieblech anzulegen, - vom Filzinnenkotflügel ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis ca. 200 mm vor der Radmitte ein Streifen von ca. 60 mm Breite (gemessen von der Radhausausschnittkante) abzutrennen und der Rest klebend neu zu befestigen. K67) An Achse 2 sind folgende Maßnahmen erforderlich: - die an der Stoßfängeroberkante befindliche Blechlasche/-kante ist zu kürzen bzw. eng an das Radhaus anzulegen und der Stoßfänger entsprechend neu zu befestigen, - der Filzinnenkotflügel ist im Bereich von 100 mm unterhalb der Stoßfängeroberkante bis ca. 200 mm vor der Radmitte eng an das Blechradhaus anzulegen. K68) An Achse 2 sind folgende Maßnahmen erforderlich: - der Filzinnenkotflügel ist im Bereich von 100 mm unterhalb der Stoßfängeroberkante bis ca. 200 mm vor der Radmitte eng an das Blechradhaus anzulegen oder entsprechend zu kürzen. K71) An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel, im Bereich von 45° vor bis 45° hinter der Radmitte, eng an das Blechradhaus anzulegen. RZ-064372-L0-306-01~AU-5-112-57-ET35 Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO Nr. : RZ-064372-L0-306 Anlage-Nr. : 1 Seite : 18 / 19 Mo b i l i t ä t Hersteller : RH-ALURAD GmbH Teiletyp : NBU 859 N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N265) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 265/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. T85) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1030 kg bei LI 85 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 515 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T86) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1060 kg bei LI 86 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 530 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T88) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1120 kg bei LI 88 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 560 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T91) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1230 kg bei LI 91 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 615 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T92) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1260 kg bei LI 92 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 630 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. RZ-064372-L0-306-01~AU-5-112-57-ET35 Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO Nr. : RZ-064372-L0-306 Anlage-Nr. : 1 Seite : 19 / 19 Mo b i l i t ä t Hersteller : RH-ALURAD GmbH Teiletyp : NBU 859 T93) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1300 kg bei LI 93 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 650 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. W225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Reifen der Größen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. Die Anlage Nr. 1 mit den Blättern 1 bis 19 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder Typ NBU 859 des Herstellers RH-ALURAD GmbH. Geschäftsstelle Essen, 04.10.2019 RZ-064372-L0-306-01~AU-5-112-57-ET35