Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 04 zur ABE-Nr. 50450 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000813-E0-021
Anlage-Nr. : 24
Seite : 1 / 12
Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : GTX-8519
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: GTX-8519
!
FO
Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetall-Rad
IN
Handelsmarke: BORBET
AB
R
Montageposition: Vorder-und Hinterachse
VO
R
Radausführung: LK112
ZU
N
Radgröße: 8½Jx19H2
O
SI
R
Rad-Einpresstiefe: 45 mm
VE
SE
Lochkreisdurchmesser: 112 mm
LE
Lochzahl: 5
E
N
EI
Mittenlochdurchmesser: 72,5 mm
-R
9
Zentrierart: Mittenzentrierung
§1
H
Zentrierring: BOØ72,5/Ø57,1
AC
N
geprüfte Radlast: *) 720 kg
G
N
U
Reifenabrollumfang: 2100 mm
AG
TR
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.
N
EI
R
ZU
Allgemeine Anforderungen
T
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
H
IC
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
-N
entsprechend ersetzt werden.
IG
LT
Ü
Verwendungsbereich
G
N
Fahrzeughersteller oder Marke: AUDI
U
T
EN
Radbefestigung
M
KU
Auflagen- Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
O
Kürzel moment
D
BF1 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28,5 mm 5246 120 Nm
BF2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28,5 mm 5246 140 Nm
BF3 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 33 mm 5207 160 Nm
BF4 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28,5 mm 5246 160 Nm
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 04 zur ABE-Nr. 50450 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000813-E0-021
Anlage-Nr. : 24
Seite : 2 / 12
Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : GTX-8519
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
8P e1*2001/116*0217*..
8P e1*2001/116*0241*..
8P e1*2001/116*0456*..
8PB e13*2007/46*1082*..
!
FO
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
IN
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
AB
66 bis 147 Audi A3 215/35R19 A01) bis A10)
R
(3türig, 5türig, Cabrio, K03) T85) BF1) K04) K58) K59)
VO
außer S3, RS3)
R
ZU
225/35R19
G0S) K01) T88)
N
O
SI
R
235/30R19
VE
K01) T86)
SE
LE
245/30R19
K01) K60) E
N
EI
-R
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
9
vorne hinten
§1
H
215/35R19 245/30R19 A01) bis A10)
AC
K03) K04) K58) K59) BF1) T85) V00)
N
K60)
G
N
U
AG
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
TR
8P e1*2001/116*0217*..
N
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
EI
R
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
ZU
184 bis 195 Audi S3 225/35R19 A01) bis A10)
T
T88) BF1) K01) K04) K58) K59)
H
IC
-N
245/30R19
IG
K60)
LT
Ü
G
N
U
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
T
8V e1*2007/46*0607*..
EN
M
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
KU
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
O
77 bis 140 Audi A3, A3 Sportback 215/35R19 A02) bis A10)
D
(3-türig, 5-türig) N225) T85) BF1)
225/35R19
A01) GB1) K03) K04) K27)
235/30R19
A01) K01) K04) T86)
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Nr. : RA-000813-E0-021
Anlage-Nr. : 24
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Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : GTX-8519
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
8V e1*2007/46*0607*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
206 bis 228 Audi A3, A3 Sportback, 225/35R19 A01) bis A10)
!
S3, S3 Sportback K03) K27) BF1) K04)
FO
(3-türig, 5-türig)
IN
235/30R19
AB
K01) T86)
R
VO
R
ZU
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
N
O
8V e1*2007/46*0607*..
SI
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
R
VE
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
SE
77 bis 140 Audi A3 Stufenheck, A3 215/35R19 A02) bis A10)
LE
Cabrio N225) BF1) E75) T85)
(Nur zulässig an
E
N
Fahrzeugen die max. 215/35R19 M+S
EI
-R
18 Zoll Räder verbaut W225)
oder eingetragen haben)
9
§1
H
AC
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
N
8V e1*2007/46*0607*..
G
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
N
U
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
AG
77 bis 140 Audi A3 Stufenheck, A3 215/35R19 A02) bis A10)
TR
Cabrio T85) BF1) E76)
N
EI
(Nur zulässig an
R
Fahrzeugen die 225/35R19
ZU
serienmäßig 19 Zoll
T
H
Räder verbaut und/oder 235/30R19
IC
eingetragen haben) T86)
-N
IG
LT
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
Ü
G
8V e1*2007/46*0607*..
N
U
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
T
EN
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
M
206 bis 228 Audi S3 Stufenheck, 225/35R19 A02) bis A10)
KU
S3 Cabrio BF1)
O
D
(Nur zulässig an 235/30R19
Fahrzeugen die T86)
serienmäßig 19 Zoll
Räder verbaut und/oder
eingetragen haben)
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Nr. : RA-000813-E0-021
Anlage-Nr. : 24
Seite : 4 / 12
Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : GTX-8519
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
4F e1*2001/116*0254*..
4F1 e13*2007/46*1080*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
!
FO
89 bis 160 Audi A6 225/40R19 A02) bis A10)
IN
(Ausführungen mit BF1) E44) E54)
AB
kleinsten Serienreifen 235/35R19
R
205/..) A01) K63) T91)
VO
R
245/35R19
ZU
A01) K64)
N
O
SI
255/35R19
R
VE
A01) K04) K64)
SE
LE
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hintenE
N
EI
225/40R19 255/35R19 A01) bis A10)
-R
K04) K64) BF1) E44) E54) V00)
9
§1
H
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
AC
4F e1*2001/116*0254*..
N
G
4F1 e13*2007/46*1080*..
N
U
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
AG
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
TR
120 bis 257 Audi A6 225/40R19 A02) bis A10)
N
EI
(Ausführungen mit T93) BF1) E44) E54)
R
kleinsten Serienreifen
ZU
225/..) 235/35R19
T
A01) K63) T91)
H
IC
-N
245/35R19
IG
A01) K64) T93)
LT
Ü
G
255/35R19
N
U
A01) K04) K64)
T
EN
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
M
KU
vorne hinten
O
D
225/40R19 255/35R19 A01) bis A10)
K04) K64) BF1) E44) E54) T93) V00)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 04 zur ABE-Nr. 50450 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000813-E0-021
Anlage-Nr. : 24
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Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : GTX-8519
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
GA e1*2007/46*1552*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 140 Audi Q2 225/35R19 A02) bis A10)
!
(ohne A93) T88) BF2)
FO
Serienverbreiterung)
IN
225/40R19
AB
R
VO
235/35R19
A01) K03)
R
ZU
N
235/40R19
O
SI
A01) K03)
R
VE
245/35R19
SE
A01) K03)
LE
E
N
EI
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
-R
GA e1*2007/46*1552*..
9
§1
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
H
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
AC
85 bis 140 Audi Q2 225/35R19 A02) bis A10)
N
(mit Serienverbreiterung) A93) T88) BF2)
G
N
U
AG
225/40R19
TR
N
235/35R19
EI
R
ZU
235/40R19
T
H
245/35R19
IC
A01) K03)
-N
IG
LT
Ü
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
G
N
GA e1*2007/46*1552*..
U
T
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
EN
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
M
221
KU
Audi SQ2 225/40R19 M+S A02) bis A10)
BF2)
O
D
235/35R19
235/40R19
245/35R19
A01) K03)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 04 zur ABE-Nr. 50450 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000813-E0-021
Anlage-Nr. : 24
Seite : 6 / 12
Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : GTX-8519
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
8U e1*2007/46*0591*..
8U1 e13*2007/46*1163*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
!
FO
88 bis 162 Audi Q3 225/45R19 A02) bis A10)
IN
(ohne N235) BF3)
AB
Serienverbreiterung)
R
235/45R19
VO
GAT)
R
ZU
245/40R19
N
O
SI
R
VE
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
8U e1*2007/46*0591*..
SE
LE
8U1 e13*2007/46*1163*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen E Auflagen und Hinweise
N
EI
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
-R
88 bis 162 Audi Q3 225/45R19 A02) bis A10)
9
(mit Serienverbreiterung) N235) BF3)
§1
H
AC
235/45R19
N
GAT)
G
N
U
245/40R19
AG
TR
N
EI
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
R
F3 e1*2007/46*1900*..
ZU
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
T
H
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
IC
110 bis 169 Audi Q3 235/45R19 A02) bis A10)
-N
(ohne BF4)
IG
Serienverbreiterung) 245/45R19
LT
Ü
G
N
U
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
T
EN
F3 e1*2007/46*1900*..
M
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
KU
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
O
D
110 bis 169 Audi Q3 235/45R19 A02) bis A10)
(mit Serienverbreiterung) BF3)
245/45R19
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Nr. : RA-000813-E0-021
Anlage-Nr. : 24
Seite : 7 / 12
Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : GTX-8519
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
8J e1*2001/116*0369*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
118 bis 155 Audi TT, Audi TT quattro 225/35R19 A02) bis A10)
!
(Coupe, Cabrio; Baureihe A93) BF1) E77)
FO
8J; bis EG-
IN
Genehmigungs-Nr 235/35R19
AB
e1*2001/116*0369*16; A01) K68)
R
VO
Ausführungen mit
kleinsten Sommer- 245/35R19
R
ZU
Serienreifen 225/..) A01) K67)
N
O
SI
255/35R19
R
A01) K03) K04) K67)
VE
SE
LE
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
E
N
8J e1*2001/116*0369*..
EI
8J e1*2001/116*0375*..
-R
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
9
§1
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
H
184 bis 265 Audi TT, Audi TT quattro 225/35R19 M+S A02) bis A10)
AC
(Coupe, Cabrio; Baureihe A93) BF1) E77)
N
G
8J; bis EG-
N
Genehmigungs-Nr 235/35R19 M+S
U
AG
e1*2001/116*0369*16; A01) K68)
TR
Ausführungen mit
N
kleinsten Sommer- 245/35R19
EI
Reifen 245/..) A01) K67)
R
ZU
255/35R19
T
H
A01) K03) K04) K67)
IC
-N
IG
LT
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
Ü
8J e1*2001/116*0369*..
G
N
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
U
T
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
EN
132 bis 169 Audi TT 225/35R19 A02) bis A10)
M
KU
(Coupe, Roadster; A93) BF1) E77a) EB1)
O
Baureihe 8S; Serie bis 19
D
Zoll; ab EG- 225/40R19
Genehmigungs-Nr
e1*2001/116*0369*17) 235/35R19
245/35R19
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 04 zur ABE-Nr. 50450 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000813-E0-021
Anlage-Nr. : 24
Seite : 8 / 12
Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : GTX-8519
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
8J e1*2001/116*0369*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
132 bis 180 Audi TT 225/35R19 A02) bis A10)
!
(Coupe, Roadster; A93) BF1) E77a) E85) EB1)
FO
Baureihe 8S; Serie
IN
auch 20Zoll; ab EG- 225/40R19
AB
Genehmigungs-Nr
R
VO
e1*2001/116*0369*17) 235/35R19
R
ZU
245/35R19
N
O
SI
255/35R19
R
A01) K27)
VE
SE
LE
Auflagen und Hinweise
E
N
EI
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
-R
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
9
§1
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
H
StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
AC
N
veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
G
N
U
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
AG
Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
TR
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
N
EI
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
R
ZU
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
T
H
IC
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
-N
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
IG
LT
Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
Ü
entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht
G
N
U
zulässig.
T
EN
M
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
KU
weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
O
D
Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen den Normen
DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die
Radkontur hinausragen.
A06) Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
Befestigungsteile zu verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 04 zur ABE-Nr. 50450 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000813-E0-021
Anlage-Nr. : 24
Seite : 9 / 12
Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : GTX-8519
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden.
!
FO
IN
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
AB
denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
R
wird.
VO
R
ZU
A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
N
Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
O
SI
und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.
R
VE
A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
SE
auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
LE
Fahrzeugherstellers).
E
N
EI
-R
BF1) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
9
Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28,5 mm
§1
Zubehörkit: 5246
H
AC
Anzugsmoment: 120 Nm
N
G
N
BF2) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
U
AG
Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28,5 mm
TR
Zubehörkit: 5246
N
Anzugsmoment: 140 Nm
EI
R
ZU
BF3) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
T
H
Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 33 mm
IC
Zubehörkit: 5207
-N
Anzugsmoment: 160 Nm
IG
LT
Ü
BF4) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
G
N
Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28,5 mm
U
T
Zubehörkit: 5246
EN
Anzugsmoment: 160 Nm
M
KU
O
E44) Nicht zulässig an beschussgeschützten Ausführungen.
D
E54) Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen: Allroad
E75) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig maximal bis 18-Zoll-Bereifung
ausgerüstet sind oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges
zugelassen sind.
E76) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit Reifen der Größe 235/35R19
(dann auf 8x19 ET49) ausgerüstet sind oder diese in den Fahrzeugpapieren
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-
Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
E77) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis Modelljahr 2014 (Modell 8J):
• bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0369*16
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 04 zur ABE-Nr. 50450 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000813-E0-021
Anlage-Nr. : 24
Seite : 10 / 12
Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : GTX-8519
E77a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab Modelljahr 2015 (Modell 8S):
• ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0369*17
E85) Die Verwendung ist nur zulässig an Fahrzeugen, die serienmäßig die Rad/Reifenkombination
!
FO
255/30R20 a. 9x20, ET52 eingetragen haben.
IN
AB
EB1) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
R
VO
• Achse 1: 4-Kolben Festsattel mit belüfteter Scheibe Ø340x30 mm
R
ZU
ER1) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
N
einer Achslast von 1410 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
O
SI
Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).
R
VE
SE
ER2) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
LE
einer Achslast von 1420 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33). E
N
EI
-R
G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
9
§1
Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
H
liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
AC
nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.
N
G
N
G0S) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R15,
U
AG
205/50R17, 225/40R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
TR
Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
N
EI
EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
R
beachten.
ZU
T
H
GAT) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/60R17,
IC
-N
235/50R18, 235/55R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
IG
LT
EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
Ü
beachten.
G
N
U
T
GB1) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/50R17,
EN
225/40R18, 235/35R19 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
M
KU
Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
O
EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
D
beachten.
K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 04 zur ABE-Nr. 50450 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000813-E0-021
Anlage-Nr. : 24
Seite : 11 / 12
Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : GTX-8519
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
!
FO
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
IN
genannten Bereich abgedeckt sein.
AB
R
K27) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.
VO
R
ZU
K58) An Achse 2 ist vom Kunststoffinnenkotflügel, im Bereich ab der seitlichen Stoßleiste bis ca. 120
N
mm unterhalb der Stoßfängeroberkante, ein Streifen von ca. 55 mm Breite (gemessen von
O
SI
der Radhausausschnittkante) abzutrennen.
R
VE
K59) An Achse 2 sind folgende Maßnahmen erforderlich:
SE
3-Türer:
LE
• die ins Radhaus ragende Kunststoffkante des Stoßfängers ist ab der Oberkante auf einer
E
N
Länge von ca. 120 mm nach unten auf eine Restbreite von 3-4 mm zu kürzen,
EI
-R
• der obere Teil des Kunststoffhalters für den Stoßfänger ist ab dem oberen
9
Befestigungspunkt bis ca. 70 mm nach unten schräg abzutrennen, der obere
§1
Befestigungspunkt (die ins Radhaus ragende Blechlasche) ist nach oben umzulegen; der
H
AC
obere Befestigungspunkt für den Stoßfänger entfällt,
N
• die waagerecht ins Radhaus ragende Kunststoffkante ist ab dem Radausschnitt bis ca.
G
N
60 mm nach hinten schräg auslaufend zu kürzen; die darüber befindliche Blechkante ist
U
AG
ganz nach oben umzulegen (vorher quer einsägen).
TR
5- Türer:
N
• die ins Radhaus ragende Kunststoffkante des Stoßfängers ist ab der Oberkante auf einer
EI
R
Länge von ca. 60 mm nach unten auf eine Restbreite von 3-4 mm zu kürzen,
ZU
• der obere Teil des Kunststoffhalters für den Stoßfänger ist ab dem oberen
T
H
Befestigungspunkt bis ca. 70 mm nach unten schräg abzutrennen, der obere
IC
Befestigungspunkt für den Stoßfänger entfällt,
-N
• die waagerecht ins Radhaus ragende Kunststoffkante ist ab dem Radausschnitt bis ca.
IG
LT
60 mm nach hinten schräg auslaufend zu kürzen; die darüber befindliche Blechkante ist
Ü
ganz nach oben umzulegen (vorher quer einsägen).
G
N
U
T
K60) An Achse 2 ist der Blechbereich des Radhausausschnitts direkt über dem Stoßfänger um
EN
min. 4 mm nach außen aufzuweiten und im weiteren Verlauf bis zur Radmitte um ca. 3 mm.
M
KU
O
K63) An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur Radmitte
D
eng an das Blechradhaus anzulegen.
K64) An Achse 2 sind folgende Maßnahmen erforderlich:
• die hinter dem Befestigungsniet des Filzinnenkotflügels befindliche Blechausbuchtung ist
eng an das äußere Karosserieblech anzulegen,
• vom Filzinnenkotflügel ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis ca. 200 mm vor der
Radmitte ein Streifen von ca. 60 mm Breite (gemessen von der Radhausausschnittkante)
abzutrennen und der Rest klebend neu zu befestigen.
K67) An Achse 2 sind folgende Maßnahmen erforderlich:
• die an der Stoßfängeroberkante befindliche Blechlasche/-kante ist zu kürzen bzw. eng an
das Radhaus anzulegen und der Stoßfänger entsprechend neu zu befestigen,
• der Filzinnenkotflügel ist im Bereich von 100 mm unterhalb der Stoßfängeroberkante bis
ca. 200 mm vor der Radmitte eng an das Blechradhaus anzulegen.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 04 zur ABE-Nr. 50450 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000813-E0-021
Anlage-Nr. : 24
Seite : 12 / 12
Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : GTX-8519
K68) An Achse 2 sind folgende Maßnahmen erforderlich:
• der Filzinnenkotflügel ist im Bereich von 100 mm unterhalb der Stoßfängeroberkante bis
ca. 200 mm vor der Radmitte eng an das Blechradhaus anzulegen oder entsprechend zu
kürzen.
!
FO
N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
IN
nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
AB
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
R
I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
VO
R
ZU
N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
N
nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
O
SI
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
R
I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
VE
SE
T85) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1030 kg bei LI 85 . Die
LE
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 515 kg betragen (Angaben stehen auf dem
E
N
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
EI
-R
9
T86) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1060 kg bei LI 86 . Die
§1
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 530 kg betragen (Angaben stehen auf dem
H
AC
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
N
G
N
T88) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1120 kg bei LI 88 . Die
U
AG
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 560 kg betragen (Angaben stehen auf dem
TR
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
N
EI
R
T91) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1230 kg bei LI 91 . Die
ZU
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 615 kg betragen (Angaben stehen auf dem
T
H
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
IC
-N
T93) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1300 kg bei LI 93 . Die
IG
LT
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 650 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Ü
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
G
N
U
T
V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
EN
und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies
M
KU
ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es
O
sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der
D
Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit
eines entsprechenden Nachweises.
W225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Reifen der Größen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den
Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
Die Anlage 24 mit den Seiten 1-12 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
Typ GTX-8519 des Auftraggebers Borbet Vertriebs GmbH
Geschäftsstelle Essen, 21.11.2019